BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9608 21. Wahlperiode 25.07.17 Große Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner, Dennis Gladiator, Richard Seelmaecker, Dr. Jens Wolf, Stephan Gamm (CDU) und Fraktion vom 28.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Pflegekinderhilfe in Hamburg gut aufgestellt? Nachdem innerhalb der letzten Jahre immer wieder Versäumnisse des Senats in Bezug auf Hamburgs Pflegekinderhilfe ans Licht gekommen sind, gilt es, die aktuelle Situation zu beleuchten. Zu überprüfen ist insbesondere, inwiefern die in der Großen Anfrage „Versagt der Senat Pflegefamilien dringend benötigte Unterstützung“ (Drs. 21/3845) zutage getretenen massiven Defizite bei der Umsetzung vorgeschriebener Maßnahmen behoben wurden. Für über die Hälfte aller Fälle musste der Senat Regelverstöße einräumen. So wurden beispielsweise Hilfepläne und allgemeine Berichte nicht erstellt beziehungsweise geschrieben und notwendige Gespräche nicht geführt. Auch die vorgeschriebenen Hausbesuche fanden nicht statt. All dies kann, wie wir mehrfach in der Vergangenheit erfahren mussten, tragische Folgen haben. Andere Probleme waren Überlastung durch personelle Engpässe sowie eine hohe Fluktuation in den Pflegekinderdiensten (PKD). Zudem gab es einen Mangel an Pflegefamilien (insbesondere in der Bereitschaftspflege). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg misst der Pflegekinderhilfe eine hohe Priorität bei. Nachdem wesentliche fachlichen Standards und Verfahren in der Pflegekinderhilfe implementiert werden konnten, legt der Senat einen Schwerpunkt in die fortlaufende Unterstützung der Bezirksämter unter anderem durch Fortbildungen und einen regelmäßigen, gezielten fachlichen Austausch. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden bedarfsgerecht auf die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Pflegekinderdienst, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den (Amts-)Vormünderinnen und Vormündern und weiteren Akteuren in der Hilfeplanung ausgerichtet. Dabei steht immer das Pflegekind mit seinen Bedarfen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. In diesem Jahr kann bereits der zweite Durchgang der von der Universität Siegen durchgeführten zehntägigen Weiterbildungsreihe für den Pflegekinderdienst erfolgreich abgeschlossen werden. Durch den regelmäßig stattfindende Jour fixe, zu dem die zuständige Behörde quartalsweise die Leitungskräfte der bezirklichen Pflegekinderdienste und die Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle für Pflegeelternberatung einlädt, werden fortlaufend praxisrelevante Aspekte mit den fachlichen Vorgaben abgeglichen und gezielt weiterentwickelt . Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ganz wesentlich trägt zu der stetigen Weiterentwicklung und Qualifizierung der Pflegekinderhilfe der regelmäßige Austausch mit den Mitgliedern des Pflegeelternrates bei. So hat sich die Zusammenarbeit mit dem Pflegeelternrat in der Vorbereitung und Durchführung des jährlichen Fachtages für die Hamburger Pflegekinderhilfe verstetigt. Damit ist gewährleistet, dass die Sichtweisen der Pflegeeltern und ihre Bedarfe stets mit einfließen und Berücksichtigung finden. Gut beratene und unterstütze Pflegeeltern sind die beste Werbung, um weitere Menschen zu motivieren und dafür zu gewinnen, sich dieser anspruchsvollen und sinnstiftenden Aufgabe zu stellen. Das vorrangige Ziel all dieser Maßnahmen, Initiativen und Vorhaben ist es, Pflegefamilien bedarfsgerecht und professionell zu unterstützen, sodass Kindern ein gutes und sicheres Aufwachsen ermöglicht wird. Da in einem großen und vorwiegend mit weiblichen Fachkräften besetzten Personalkörper wie den Allgemeinen Sozialen Diensten regelhaft von Fluktuation auszugehen ist, wurden in einer im Februar 2016 zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und den Bezirksämtern getroffenen Vereinbarung zur Stabilisierung des ASD Maßnahmen der vorausschauenden Personaldisposition, der Personalentwicklung und -bindung vereinbart. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Pflegeeltern 1. Wie viele Pflegeeltern gibt es aktuell in Hamburg? Wie hat sich die Anzahl an Pflegeeltern seit Oktober 2015 pro Quartal entwickelt? Wie viele davon stehen für die Bereitschaftspflege zur Verfügung? Bitte nach Bezirken auflisten. Anzahl belegter Pflegestellen und Bereitschaftspflegestellen, in denen Kinder in der Zuständigkeit von Hamburg untergebracht sind: Quartalsende 4/2015 1/2016 2/2016 3/2016 4/2016 1/2017 belegte Pflegestellen insgesamt 1068 1056 1053 1037 1032 1014 davon Pflegestellen mit mehr als einem Pflegekind (Mehrfachbelegung aus mehreren Bezirksämtern ) 57 57 56 53 50 53 Belegungen durch Bezirksämter Hamburg Mitte 260 261 257 251 243 241 davon Bereitschaftspflege 0 0 0 0 0 0 Altona 123 118 116 115 109 105 davon Bereitschaftspflege 3 2 4 4 4 4 Eimsbüttel 117 117 114 110 116 115 davon Bereitschaftspflege 2 2 2 2 2 0 Hamburg Nord 141 142 142 137 142 140 davon Bereitschaftspflege 1 1 1 1 1 1 Wandsbek 257 250 249 248 245 241 davon Bereitschaftspflege 5 5 5 5 5 5 Bergedorf 100 100 105 104 102 106 davon Bereitschaftspflege 0 0 0 0 0 0 Harburg 127 124 125 124 124 118 davon Bereitschaftspflege 0 0 0 0 0 0 BASFI / FIT 1 1 1 1 1 davon Bereitschaftspflege 0 0 0 0 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 3 Quartalsende 4/2015 1/2016 2/2016 3/2016 4/2016 1/2017 PFIFF gGmbH Bereitschaftspflege 21 22 22 21 20 22 Quelle: Datawarehouse und Angabe Bezirksämter Es handelt sich um belegte Pflegestellen, in denen Kinder in der Zuständigkeit von Hamburg untergebracht sind. Nicht belegte Pflegestellen werden statistisch nicht erfasst. 2. Gibt es nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde noch immer einen Bedarf an mehr Pflegefamilien, insbesondere in der Bereitschaftspflege? Falls ja, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um dem entgegenzuwirken ? Der Senat sieht in der Werbung und Akquise weiterer Pflegefamilien einen kontinuierlichen Prozess. Bei allen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zur Pflegekinderhilfe wird auf die Bereitschaftspflege immer besonders hingewiesen. Zusätzlich zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und Presseberichtserstattung in der Pflegekinderhilfe, die die zuständige Fachbehörde in enger Kooperation mit dem Träger PFIFF gGmbH für die Hamburger Pflegekinderhilfe durchführt, wurde seit 2015 der Fokus auf die Gewinnung von Pflegeeltern mit Migrationshintergrund, von gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern und von Bereitschaftspflegefamilien gelegt. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit waren entsprechend darauf ausgerichtet. Darüber hinaus konnten drei Botschafterinnen und Botschafter für die Pflegekinderhilfe gewonnen werden, die mit ihrer öffentlichen Bekanntheit aus den Bereichen TV- Journalismus, Schauspiel und Sport aktiv dafür werben, dass sich noch mehr Menschen angesprochen und aufgerufen fühlen, einem Kind ein zu Hause zu bieten. Die Botschafterinnen und Botschafter waren beim diesjährigen Pflegefamilientag persönlich anwesend und konnten so den vielen teilnehmenden Pflegefamilien und Interessierten vorgestellt werden. Auch werden sie das Thema Pflegekinderhilfe als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Öffentlichkeit weiter gezielt platzieren und unterstützen . 3. Welche öffentlichkeitswirksamen Kampagnen beziehungsweise Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegeeltern hat es im Jahr 2016 gegeben? Bezogen auf die unterschiedlichen Pflegeformen hat die zuständige Behörde gemeinsam mit der PFIFF gGmbH, folgende Maßnahmen ergriffen: - Gewinnung von Pflegeeltern mit Migrationshintergrund Hierzu hat die PFIFF gGmbH verstärkt Kontakt mit türkischen Communities aufgenommen . Durch zusätzliche finanzielle Mittel der Behörde für den Einsatz einer muttersprachlichen Honorarkraft konnten vielfältige Kooperationen aufgebaut werden, die nun fortlaufend genutzt werden. Die PFIFF gGmbH hat den Flyer „Kinder brauchen Familien“ um einen spezifischen Einleger in deutscher und türkischer Sprache ergänzt, um damit barrierefrei Menschen mit Migrationshintergrund als potenzielle Pflegeeltern anzusprechen. Dies geschieht ebenso gezielt über den Internetauftritt http://www.pflegefamilie-werden.info/. - Gewinnung von gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern: Im Rahmen der Hamburg Pride 2016 hat die zuständige Behörde gemeinsam mit dem Hamburg Pride e.V. am 03.08.2016 eine Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion unter Teilnahme der Behördenleitung durchgeführt. Hier fand ein Austausch mit bestehenden gleichgeschlechtlichen Pflegefamilien und Interessierten mit den Pflegekinderdiensten und der zuständigen Behörde statt. Zudem hat die zuständige Behörde gemeinsam mit Hamburg Pride e.V. die Presseerklärung „Pflegekinder in Regenbogenfamilien“ veröffentlicht, die zu einer vielfältigen medialen Berichterstattung geführt hat. - Gewinnung von Bereitschaftspflegefamilien: Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die PFIFF gGmbH schaltet in enger Abstimmung mit der zuständigen Behörde gezielt Anzeigen und platziert Medienberichterstattungen für die besondere Form der Vollzeitpflege unter anderem im „Hamburger Abendblatt“, dem „Hamburger Wochenblatt“ und dem NDR Fernsehen. Um potenzielle Bereitschaftspflegeeltern anzusprechen werden spezifische Berufsgruppen unter anderem als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren einbezogen. So wurde und wird seitens PFIFF gGmbH verstärkt Kontakt mit Kindertageseinrichtungen und Schulen aufgenommen. Darüber hinaus hat im September 2016 der 27. Hamburger Pflegeelterntag im Rauhen Haus zum Thema „Freundschaft – so wichtig, aber manchmal auch so schwierig“ stattgefunden. Dieser Tag richtet sich in erster Linie an bestehende Pflegefamilien. Im Rahmen des Tages wurden sechs Pflegefamilien die Medaille für treue Arbeit im Dienste des Volkes in Bronze verliehen und durch den Präses der zuständigen Behörde überreicht. a) Welche Mittel und Stellen zur Akquirierung von Pflegeeltern wurden 2016 jeweils zur Verfügung gestellt? Die zuständige Behörde hat die PFIFF gGmbH mit der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Akquise für die Hamburger Pflegekinderhilfe beauftragt. In 2016 wurde für die Öffentlichkeitsarbeit eine 0,9 Stelle zuwendungsbasiert finanziert. Der sich aus dem Zuwendungszweck „Overhead und Öffentlichkeitsarbeit“ für die Öffentlichkeitsarbeit zu ermittelnde Kostenanteil betrug 93.666,20 Euro. b) Welche konkreten Ergebnisse dieser Maßnahmen hat der Senat beobachtet? Mit den Maßnahmen und der Werbung wurden und werden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf das Thema Pflegekinderhilfe aufmerksam. So konnten im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2016 mit monatlich durchschnittlich 3.248 Aufrufe der zentrale Internetseite www.hamburg.de/pflegekinder 527 Aufrufe mehr verzeichnet werden als im gleichen Zeitraum 2015. Eine signifikante Spitze im Aufrufen der Seite lässt sich im August 2016 feststellen, nachdem im Rahmen der Hamburg Pride und der Berichterstattung auf Regenbogenfamilien als potentielle Pflegeeltern hingewiesen wurde. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich diese Maßnahmen erst zeitlich verzögert positiv auf die Anzahl neuer Pflegefamilien auswirken können, da die Bewerbung und Qualifizierung von Pflegepersonen ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt. c) Wie evaluiert der Senat die aktuellen Bemühungen, mehr Pflegeeltern zu gewinnen? Bitte jeweils auch auf den besonderen Bedarf der Bereitschaftspflege eingehen. Um die Wirkungen der getroffenen Maßnahmen und die Ausrichtung auf neue Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegeeltern zu evaluieren, finden regelmäßig Planungsund Auswertungsgespräche mit der PFIFF gGmbH statt. Dieser Träger ist für den größten Anteil an Bereitschaftspflegefamilien in Hamburg zuständig und erhält Zuwendungen für die Vorbereitung und Begleitung von Bereitschaftspflegestellen. Darüber hinaus wurde seitens der zuständigen Behörde 2016 eine Statistik eingeführt. Die Bezirksämter und freien Träger der Pflegekinderhilfe liefern halbjährlich Daten über unter anderem Anmelde- und Teilnehmerzahlen an den Infoabenden und der Grundqualifizierung sowie über die Anzahl von Pflegestellen und Pflegekindern. Die Daten werden von der zuständigen Behörde gemeinsam mit den Pflegekinderdiensten bewertet und es werden entsprechend der abgeleiteten Bedarfe weitergehende Maßnahmen vereinbart. Die Zahlen zur Bereitschaftspflege werden dabei gesondert erhoben und bewertet. 4. Seit Anfang 2016 möchten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vermehrt bei Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen (LSBTI) dafür werben, Pflegekinder aufzunehmen und sich als Pflegefamilien zu bewerben (vergleiche Aktionsplan der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, Seite 54). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 5 a) Wie viele LSBTI haben sich seit Beginn der Maßnahme für die Aufnahme eines Pflegekindes beworben? Wie viele davon erfüllten die erforderlichen Qualifikationen? Falls hierzu keine Zahlen vorliegen: Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Erfolg dieser Maßnahme? Die sexuelle Orientierung der Pflegepersonenbewerberinnen und -bewerber und Pflegepersonen wird statistisch nicht erfasst. Durch die gezielte Ansprache von LSBTI als potenzielle Pflegeeltern rückt die Möglichkeit , ein Pflegekind aufzunehmen, stärker in den Vordergrund. Die signifikante Spitze von Aufrufen der zentralen Informationsseite der Hamburger Pflegekinderhilfe im Kontext der Berichterstattung zu Hamburg Pride zeigt, dass interessierte Menschen und potenzielle Pflegepersonen dadurch angesprochen wurden und sich informieren. Im September 2016 fand in der Hamburger Pflegeelternschule ein Seminar mit dem Titel „Warum hast du zwei Papas?“ – Erfahrungsaustausch lesbischer und schwuler Pflegeeltern mit 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Dieses Seminar wird aufgrund der guten Nachfrage in diesem Jahr erneut angeboten. b) Auf welche Kosten beliefen sich die bisherigen Bemühungen des Senats hierzu? Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Hamburg Pride 2016 den bestehenden Flyer aktualisiert, hierfür entstanden Kosten von 374,85 Euro. Im Übrigen siehe Frage 3. 5. Welche Maßnahmen wurden 2016 eingeleitet, die der Zielsetzung dienen , eine „angemessene Unterstützung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern durch leistungsübergreifende Verfahren sicherzustellen“ (Fachlichen Rahmenkonzepts für die Hamburger Pflegekinderhilfe, Seite 33)? Für auswärtige Pflegekinder mit Eingliederungsbedarf nach dem SGB XII besteht in Hamburg die Sonderzuständigkeit beim Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek (W/EH). Die dort zuständigen Mitarbeiterinnen haben auch an der Weiterbildungsreihe für die Hamburger Pflegekinderhilfe teilgenommen, sodass das fachliche Handeln der Leistungsbereiche Eingliederungshilfe und Jugendhilfe im Kontext der Pflegekinderhilfe gut miteinander abgestimmt ist. 2016 fand zudem eine ganztägige Fachveranstaltung im Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum zum Thema „Geeignete Hilfen für Pflegekinder mit Behinderung“ statt. Hieran nahmen Fachkräfte der Pflegekinderdienste der Bezirksämter, der freien Träger, des Fachamtes Eingliederungshilfe, der Allgemeinen Sozialen Dienste, Amtsvormünderinnen und Amtsvormünder sowie Referentinnen und Referenten aus den Gesundheitsämtern und dem jugendpsychiatrisch-jugendpsychologischen Dienst teil. Auf diese Weise konnte das Handeln an der leistungsübergreifenden Nahtstelle im Sinne der Kinder mit Behinderung und ihrer Pflegefamilien bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. 6. Wie viele Familien haben 2016 Interesse an der Übernahme eines Pflegeverhältnisses gezeigt? Wie viele davon erfüllten die notwendigen Voraussetzungen? Wie viele Bewerber haben 2016 die notwendige Grundqualifizierung erworben, wie viele haben sie nicht erworben? Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Infoabend Eignung festgestellt durch die Jugendämter Eignung nicht festgesellt durch die Jugendämter 239 101 7 Quelle: Angaben der Bezirksämter und PKD-Statistik Darüber hinaus befanden am Stichtag 31.12.2016 weitere 98 Pflegeelternbewerberinnen und -bewerber im Eignungsverfahren. Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 7. Wie viele Stellen stehen für die Schulung von Pflegeeltern aktuell zur Verfügung? Wie hat sich diese Zahl seit Januar 2016 entwickelt? Wie ist der Personalschüssel jeweils bei den Trägern der Schulungen? Dem Träger PFIFF gGmbH, der zentral in Hamburg für die Schulungen von Pflegeeltern zuständig ist, stehen 2,48 Planstellen zuzüglich einer Aushilfe (geringfügig Beschäftigte/r) für die Schulung zur Verfügung. Dieser Stellenumfang ist seit Januar 2016 unverändert. Pflegekinder 8. Wie hoch ist aktuell die Anzahl gemäß § 33 SGB VIII in Vollzeitpflege bei Pflegeeltern vermittelten Kinder in Hamburg? Bitte nach Bezirken differenziert darstellen. Wie viele Hamburger Kinder sind aktuell in Vollzeitpflege bei Pflegefamilien in anderen Bundesländern untergebracht? Bei wie vielen Pflegekindern ist in 2016 nach § 86(6) SGB VIII ein anderer örtlicher Träger zuständig geworden? Am Stichtag 30.03.2017 lebten 1.261 Hamburger Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei Pflegepersonen. 244 Betreute sind bei Pflegeeltern in anderen Bundesländern untergebracht. Die Kinder, Jugendliche und junge Volljährige kamen aus den Bezirksämtern: Bezirksamt Anzahl der Pflegekinder am Stichtag 30.03.2017 Anzahl der Abgaben nach § 86 (6) SGB VIII in 2016 Hamburg-Mitte 279 16 Altona 124 3 Eimsbüttel 133 3 Hamburg-Nord 161 6 Wandsbek 293 8 Bergedorf 130 1 Harburg 139 1 BASFI / FIT 2 1 gesamt 1261 37 Quelle: Datawarehouse, Datenerfassungsstand 30.03.2017 und Angaben der Bezirksämter 9. Wie hoch war die Anzahl gemäß § 33 SGB VIII in Vollzeitpflege vermittelten Kinder seit Januar 2016 in Hamburg? Bitte nach Bezirken und Quartalen differenziert darstellen. Seit Januar 2016 in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII neu vermittelte Kinder in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes zum Zeitpunkt des Hilfebeginns: Jugendamt/Quartal 1/2016 2/2016 3/2016 4/2016 1/2017 Hamburg-Mitte 10 9 3 3 9 Altona 4 4 3 1 2 Eimsbüttel 5 7 4 7 1 Hamburg-Nord 3 4 5 4 1 Wandsbek 6 7 8 7 3 Bergedorf 5 6 3 2 4 Harburg 5 3 9 5 3 Hamburg gesamt 38 40 35 29 23 Quelle: Angaben der Bezirksämter 10. Wie viele der in 8. und 9. genannten Kinder sind/waren jeweils unter sechs und wie viele über sechs Jahre alt? Von den 1.261 Hamburger Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die am Stichtag 30.03.2017 bei Pflegepersonen lebten, waren 272 unter sechs Jahre alt. Von den 165 in der Zeit vom 01.01.2016 und dem 30.03.2017 neu in Vollzeitpflege untergebrachten Kindern und Jugendlichen waren 95 unter sechs Jahre alt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 7 11. Wie viele a) körperlich und b) geistig behinderte Pflegekinder welchen Alters gibt es aktuell in Hamburg? Bitte nach Bezirken auflisten. Wie viele sind außerhalb Hamburgs in jeweils welchen Bundesländern untergebracht? Wie hat sich die Anzahl seit Januar 2016 entwickelt? Zum 30.06.2017 befanden sich 40 körperlich und/oder geistig behinderte Pflegekinder , die außerhalb von Hamburg untergebracht sind, in der Fallzuständigkeit des Fachamtes Eingliederungshilfe (W/EH). Die Anzahl hat sich von 23 Fällen im Januar 2016 bis zu 40 Fällen in Juni 2017 entwickelt. Diese Pflegekinder sind in den Bundesländern Niedersachen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen untergebracht . Im Übrigen siehe Drs.21/3845. 12. Besteht bei der Leistungserbringung vonseiten der Behörde ein Unterschied , ob die behinderten Kinder in Hamburg oder außerhalb untergebracht sind? Die Vorschriften des SGB VIII werden bei der Hilfegewährung durch das SGB XII analog zur Anwendung gebracht, sodass keine Unterschiede in der Leistungserbringung bestehen. Bei einer Unterbringung außerhalb von Hamburg ist sowohl der Jugendhilfe- als auch der Sozialhilfeträger verpflichtet, die am Unterbringungsort des Pflegekindes geltenden Regelungen zur Leistungserbringung zu beachten. Rückführungen 13. Benannt sind Kinder im Sinne des § 7 SGB VIII, die seit dem 01.01.2016 zurückgeführt wurden. Es wurde kein Pflegekind im Alter von null bis zwölf Wochen in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Bei den Heimkindern gab es lediglich ein Kind (Wandsbek), welches im Alter von acht – zwölf Wochen in die Herkunftsfamilie zurückgeführt wurde. Alle weiteren Kinder waren älter als zwölf Wochen. a) Wie viele Pflegekinder wurden seit Januar 2016 im Alter von null – drei Wochen, vier – acht Wochen, acht – zwölf Wochen und älter als zwölf Wochen in die Herkunftsfamilie zurückgeführt? Bitte pro Bezirk und Quartal sowie jeweiliger Verbleibensdauer ausweisen. Siehe Anlage 1. b) Wie viele Heimkinder wurden seit Januar 2016 im Alter von null – drei Wochen, vier – acht Wochen, acht – zwölf Wochen und älter als zwölf Wochen in die Herkunftsfamilie zurückgeführt? Bitte pro Bezirk und Quartal sowie jeweiliger Verbleibensdauer ausweisen. Siehe Anlage 2. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Zahlen für das Jahr 2016 aus der Bundesstatistik ausgewertet wurden und die Zahlen für 2017 händisch erhoben werden mussten. c) Wie viel Zeit verging 2016 zwischen einer Fremdplatzierung und der Rückführung in die Herkunftsfamilie durchschnittlich, welche Dauer war jeweils angestrebt und wie viel Zeit verging längstens? Zwischen der Fremdplatzierung und der Rückführung der Pflegekinder in die Herkunftsfamilie vergingen durchschnittlich 35,45 Monate, längstens 188 Monate. Die jeweils angestrebte Dauer wird statistisch nicht erfasst. Sie hängt in jedem Einzelfall von einer Vielzahl von Faktoren ab und wird in der Hilfeplanung individuell vereinbart und gegebenenfalls angepasst. Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 d) Inwiefern spielt nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde das Alter der Kinder bei der Rückführung eine Rolle? Entsprechend § 37 SGB VIII muß sich die Planung einer Rückführung in den elterlichen Haushalt am kindlichen Zeitbegriff orientieren. Insofern spielt das Lebensalter des Kindes im Zusammenhang mit der Dauer des Pflegeverhältnisses eine zentrale Rolle. Je jünger ein Kind zum Zeitpunkt der Unterbringung in einer Pflegefamilie und je länger der Zeitraum der Unterbringung ist, desto eher werden feste Bindungen zur Pflegefamilie entstanden sein. So gehen wissenschaftliche Studien davon aus, dass bei einem Kind im Alter von bis zu drei Jahren, welches zwölf Monate in einer Pflegefamilie gelebt hat, die Trennung von den Pflegeltern als Bindungspersonen eine zusätzliche Belastung darstellt. Diese Belastung führt häufig zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen unter anderem des Bindungsverhaltens. Bei Kindern , die zum Zeitpunkt der Unterbringung über drei Jahre alt waren, kann der Zeitraum , in dem eine Rückführung ohne erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen möglich ist, individuell länger sein. Grundsätzlich müssen Rückführungsprozesse federführend vom ASD mit allen Beteiligten gut geplant und behutsam umgesetzt werden. Dabei sind das Befinden, die Bedürfnisse und die Perspektive des Kindes maßgeblich für das Umsetzungstempo. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Allgemeinen Sozialen Dienste und der Pflegekinderdienste stehen für die Umsetzung der anspruchsvollen Planung der Rückführungsprozesse klare und verbindliche Handlungsanweisungen zur Verfügung. Neben der Fachanweisung Pflegekinderdienst und dem Fachlichen Rahmenkonzept für die Hamburger Pflegekinderhilfe ist unter anderem ein Rückführungsbogen für Kinder im Alter von null – sechs Jahren anzuwenden. Dieser ist vor einer Rückführung verbindlich zu nutzen und dient der fachlichen und rechtlichen Bewertung der wesentlichen Aspekte im Kontext einer Rückführung. e) Welche Beratungsangebote gibt es für die leiblichen Eltern, um mögliche Rückkehroptionen vorzubereiten nach §37 SGB VIII? Wie oft werden diese tatsächlich wahrgenommen? Leibliche Eltern können zur Vorbereitung einer Rückführung die Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst, einer Erziehungsberatungs- oder einer anderen Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, den Rückführungsprozess durch die Bewilligung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung zu unterstützen. Die tatsächliche Inanspruchnahme wird statistisch nicht erfasst. Stabilität der Pflegeverhältnisse 14. Wie viele Pflegekinder wechselten von einer Pflegefamilie zu einer anderen Pflegefamilie? Nach wie langer Zeit? Sieben Kinder wechselten im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2017 von einer Pflegefamilie in eine andere Pflegefamilie. Der Wechsel fand nach einem Zeitraum von 3,1 Monaten bis hin zu 50 Monaten statt. 15. Wie viele Pflegekinder wechselten von einer Pflegefamilie in ein Heim? Nach wie langer Zeit? 34 Kinder wechselten im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2017 von einer Pflegefamilie in ein Heim. Der Wechsel fand nach einem Monat bis hin zu 59,2 Monaten statt. 16. Wie viele Pflegekinder nahmen (abgesehen von der Fremdunterbringung zusätzlich) ambulante Hilfe zur Erziehung in Anspruch? Nach Auskunft der Bezirksämter konnten anhand der Datenbankauswertung 257 Fälle identifiziert werden, in denen zusätzlich zur Hilfe nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) eine ambulante Hilfe bewilligt wurde. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 9 Umgangsrecht von Herkunftseltern 17. Wie gestaltet sich der Umgang zwischen Pflegekind und Herkunftseltern ? In welcher Regelmäßigkeit findet Umgang bei a) bestehendem Sorgerecht und b) entzogenem Sorgerecht statt? 18. In welchen Fällen und mit welcher Begründung findet kein Umgang des Pflegekindes mit den Herkunftseltern bei a) bestehendem Sorgerecht und b) entzogenem Sorgerecht statt? 19. Wie gestaltet sich der Umgang zwischen Heimkind und Herkunftseltern? In welcher Regelmäßigkeit findet Umgang bei a) bestehendem Sorgerecht und b) entzogenem Sorgerecht statt? 20. In welchen Fällen und mit welcher Begründung findet kein Umgang des Heimkindes mit den Herkunftseltern bei a) bestehendem Sorgerecht und b) entzogenem Sorgerecht statt? Die Gestaltung und der Umfang von Umgangskontakten zwischen außerfamiliär untergebrachten Kindern und der Herkunftsfamilie orientiert sich in jedem Einzelfall an den Bedarfen des Kindes und an dem Ziel, welches mit dem Umgang verbunden ist. Wird im Rahmen der Perspektivklärung eine Rückführung in den Haushalt der Eltern angestrebt, finden regelhaft häufigere Kontakte statt. Ob der Kontakt zum Beispiel in der Pflegefamilie oder der Wohngruppe stattfindet, auf neutralem Boden oder im Haushalt der Herkunftsfamilie, ist abhängig von der Hilfeplanung im Einzelfall. Dabei steht immer das Kind mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Die Gestaltung und die Häufigkeit der Kontakte sind unabhängig davon, ob das Sorgerecht besteht oder entzogen ist. Sofern es zum Schutze des Kindes erforderlich ist, müssen Kontakte gegebenenfalls zeitweise ausgeschlossen werden. Ein gerichtlicher Umgangsausschluss ist ebenfalls unabhängig vom Sorgerecht. Stellenbesetzung PKD 21. Wie stellt sich die aktuelle Stellenbesetzung der einzelnen PKD in Hamburg dar? Wie viele Stellen gibt es insgesamt? Wie viele sind davon besetzt? Wie viele unbesetzt? Bitte für die einzelnen Bezirke auflisten sowie nach Voll- und Teilzeitstellen differenzieren und jeweils gesamt angeben. Siehe Anlage 3. 22. Wie hoch war die Fluktuation in den einzelnen PKD und den mit der Betreuung von Pflegefamilien beauftragten freien Trägern im Jahr 2016? Wie viele Mitarbeiter sind jeden Monat und insgesamt gegangen beziehungsweise neu hinzugekommen? Bitte nach Quartalen und Bezirken differenziert darstellen. Siehe Anlage 4. Freie Träger 23. Wie viele und welche Träger werden aktuell im Bereich der Betreuung und Unterstützung von Pflegefamilien in Hamburg eingesetzt? Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 24. Wie viele und welche Träger wurden bis Ende 2016 im Bereich der Betreuung und Unterstützung von Pflegefamilien in Hamburg eingesetzt ? Im Aufgabenbereich der Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien wurden bis Ende 2016 und weiterhin aktuell vier Träger eingesetzt. Diese sind: Landesbetrieb Erziehung und Bildung (LEB) PFIFF gGmbH Großstadt-Mission Das Rauhe Haus Umsetzung von vorgeschriebenen Maßnahmen beziehungsweise vorherigen Ankündigungen 25. Gemäß Punkt E der „Fachanweisung Pflegekinderdienst“ sollen die Bezirksämter im Pflegekinderdienst (PKD) eine Personalausstattung sicherstellen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:35 Pflegeverhältnissen gewährleistet. Diese Zahl wurde laut Drs. 21/3845 in einigen bezirklichen PKD 2015 nicht eingehalten. a) In welchen PKD beziehungsweise bei welchen Trägern wurde die Vorgabe 2016 eingehalten, bei welchen nicht? b) Wie viele Pflegeverhältnisse betreute eine Fachkraft in den einzelnen PKD 2016? Wie ist die durchschnittliche Fallzahl pro Fachkraft und wie viele Fälle werden jeweils maximal von einer Fachkraft betreut? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Abteilungen und insgesamt . In den bezirklichen PKD und bei den Trägern, mit denen entsprechende Verträge geschlossen sind, wurden die Vorgaben 2016 eingehalten. Der Betreuungsschlüssel gemäß Fachanweisung Pflegekinderdienst orientiert sich an 1:35 Pflegeverhältnissen. Leichte Schwankungen in der Anzahl der zu betreuenden Pflegekinder und Pflegefamilien sind mit beendeten und neuen Pflegeverhältnissen zu erklären. Mit Trägern, die kein Eignungseinschätzungsverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern vornehmen, sondern ausschließlich eignungsfestgestellte Pflegefamilien beraten und begleiten, ist vertraglich ein Betreuungsschlüssel von 1:42 vereinbart. Auch dieser wird eingehalten. Im Übrigen siehe die Antwort zu 21. 26. Im Rahmen der Hilfeplanung für das in einer Pflegefamilie untergebrachte Kind sollen zwei Mal pro Jahr alle beteiligten Akteure zusammenkommen und in einem Hilfeplan verbindliche Vereinbarungen treffen. Darüber hinaus soll es zweimal jährlich eine schriftliche Berichterstattung über den Hilfeverlauf geben (Fachanweisung Punkt D.6). Auch hier wurden die bestehenden Regelungen im Jahr 2015 durchgängig nicht eingehalten . Wurden 2016 in allen Fällen zwei Hilfeplangespräche geführt und zwei Berichte vorgelegt? Falls nein, in wie vielen Fällen nicht? Aus welchen Gründen nicht? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. BA Hamburg-Mitte: In 107 Fällen fanden keine zwei Hilfeplangespräche statt und in 99 Fällen lagen keine zwei Berichte vor. BA Altona: In 40 Fällen fanden keine zwei Hilfeplangespräche statt und in 40 Fällen lagen keine zwei Berichte vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 11 BA Eimsbüttel: In 69 Fällen fanden keine zwei Hilfeplangespräche statt und in 76 Fällen lagen keine zwei Berichte vor. BA Hamburg-Nord: In 55 Fällen fanden keine zwei Hilfeplangespräche statt und in 49 Fällen lagen keine zwei Berichte vor. BA Wandsbek: In 70 Fällen fanden keine zwei Hilfeplangespräche statt und in 53 Fällen lagen keine zwei Berichte vor. BA Bergedorf: In 32 Fällen fanden keine zwei Hilfeplangespräche statt und in 33 Fällen lagen keine zwei Berichte vor. BA Harburg: In 86 Fällen fanden keine zwei Hilfeplangespräche statt und in 57 Fällen lagen keine zwei Berichte vor. Es handelt sich mehrfach um identische Fälle, bei denen sowohl keine zwei Hilfeplangespräche stattgefunden haben als auch keine zwei Berichte vorlagen. Die Verantwortung der Durchführung von Hilfeplangesprächen obliegt dabei dem fallzuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst, die Verantwortung für die Vorlage der Berichte dem zuständigen Pflegekinderdienst. Die Bezirksämter begründen die Nichteinhaltung der fachlichen Vorgaben mit personellen Engpässen. Um durch Fluktuation entstehenden Vakanzen zeitnah auszugleichen, finden laufend zentrale und dezentrale Ausschreibungen zur Besetzung der Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst statt. Die Folge des Ausscheidens von Fachkräften ist zwangsläufig die Umverteilung von Fällen auf andere Fachkräfte. Neue Fachkräfte müssen eingearbeitet werden, bevor sie ein volles Arbeitspensum übernehmen können. 27. Durch das eingeführte Beschwerdemanagementsystem sollen Beschwerden bezüglich der Pflegekinderdienste systematisch erfasst werden. Wie viele Beschwerden hat es im Jahr 2016 gegeben? Was war jeweils der betroffene Bereich, Gegenstand der Beschwerde, deren Bewertung sowie Ergebnis? Bitte nach Bezirken getrennt aufschlüsseln. Es wurde in 2016 eine Beschwerde im Bezirksamt Harburg bezüglich des Pflegekinderdienstes erfasst. Inhalt der Beschwerde war, dass der Pflegekinderdienst die Eignungsprüfung einer verwandten Familie, bei der das Kind bereits wohnte, ablehnte. Der fallzuständige Allgemeine Soziale Dienst und die Vormünderin hatten sich zuvor ausdrücklich gegen die Unterbringung in der mit dem Kind verwandten Familie ausgesprochen . 28. Gemäß § 37 (3) SGB VIII soll im Rahmen einer jugendamtlichen Prüfung mindestens ein Hausbesuch jährlich stattfinden. Gemäß D.3 der Fachanweisung Pflegekinderdienst sollen mindestens zwei Kontakte mit dem Pflegekind sowie mindestens vier Kontakte mit den Pflegepersonen erfolgen, davon zwei Hausbesuche in der Pflegefamilie. Lediglich im PKD BA Hamburg-Mitte wurden 2015 diese Regelungen vollständig umgesetzt . Hat im Jahr 2016 in allen Fällen ein Hausbesuch gemäß § 37 (3) SGB VIII stattgefunden? a) Falls nein, in wie vielen Fällen konnte dies aus welchen Gründen nicht gewährleistet werden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. BA Harburg: In 17 Fällen fanden aufgrund von unter anderem Langzeiterkrankung und Terminverschiebung keine zwei Hausbesuche statt. In allen übrigen Bezirksämtern hat in allen Fällen ein Hausbesuch stattgefunden. Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Haben darüber hinaus 2016 in allen Fällen die gemäß D.3 Fachanweisung vorgesehen Kontakte stattgefunden? Das Bezirksamt Hamburg-Nord und das Bezirksamt Harburg sowie die Träger PFIFF gGmbH und das Rauhe Haus haben nicht in allen Fällen die vorgesehenen Kontakte umgesetzt. In allen übrigen Bezirksämtern haben die vorgesehenen Kontakte stattgefunden. b) Falls nein, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen konnte dies nicht gewährleistet werden? Bitte nach Bezirken und der Art des Kontakts, der nicht stattgefunden hat, aufschlüsseln. BA Hamburg-Nord: In zwei Fällen fand nur ein Kontakt mit dem Pflegekind statt. In fünf Fällen erfolgte der zweite Kontakt mit der Pflegeperson lediglich nicht im Rahmen eines Hausbesuchs. In fünf weiteren Fällen fand der zweite Hausbesuch nach sechs Monaten und damit erst im Januar 2017 statt. Als Grund wird eine Vakanz im Rahmen der Nachbesetzung einer Elternzeitvertretung im Pflegekinderdienst benannt. BA Harburg: In elf Fällen haben keine zwei Kontakte zum Pflegekind stattgefunden. In neun Fällen keine vier Kontakte zu den Pflegeeltern. PFIFF gGmbH: In 23 Fällen hat nur ein Kontakt mit dem Pflegekind stattgefunden. In neun Fällen haben weniger als vier Kontakte mit den Pflegeeltern stattgefunden. Als Gründe werden der Wechsel der Fallzuständigkeit und Terminfindungsschwierigkeiten mit der Pflegefamilie genannt. Das Rauhe Haus: In drei Fällen hat nur ein Kontakt mit dem Pflegekind stattgefunden. In einem Fall haben lediglich drei Kontakte mit der Pflegefamilie stattgefunden. Als Grund wird die Vielzahl von anderen Kontakten und Terminen, die die Pflegekinder zu Therapeuten et cetera haben, benannt. Der Pflegekinderdienst stand im engen Austausch mit diesen Personen. c) In seiner Antwort auf diese Frage in Drs. 21/3845 gab der Senat bezüglich der Regelverstöße im Jahr 2015 an, dass die Bezirksämter künftig die Einhaltung der bestehenden Regelungen stärker kontrollieren wollen und die versäumten Hausbesuche gegebenenfalls nachgeholt werden sollten. Inwiefern ist dies geschehen? Mit welchen konkreten Zahlen kann die zuständige Behörde ihre Bemühungen hinterlegen? Zur Überprüfung der Einhaltung der bestehenden Regelungen ist ein Controlling zu den Fachvorgaben der Pflegekinderhilfe implementiert worden. Die Ergebnisse sind Gegenstand regelmäßiger Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und den Bezirksamtsleitungen im Rahmen der Steuerungsgruppe Jugendhilfe beim Staatsrat. Durch Informationsveranstaltungen hat die zuständige Behörde die bezirklichen Leitungsebenen und Fachkräfte der Pflegekinderdienste bezüglich der Dokumentationsanforderungen für die durchgeführten Hausbesuche unterstützt. Ziel war eine verbesserte Handlungssicherheit. Die letzten Controllingzahlen zu den zwei Hausbesuchen der bezirklichen Pflegekinderdienste mit Stichtag zum 30.11.2016 haben eine Erfüllung dieser Fachvorgabe von mindestens 40 Prozent bis hin zu 100 Prozent ergeben. Durchschnittlich wurde diese Fachvorgabe in 77 Prozent der Fälle eingehalten. d) Wurde unterdessen ein gemeinsamer Jour fixe für das zuständige Referat der BASFI mit den bezirklichen PKD eingerichtet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 13 Falls ja, wann ist dieser und was sind Inhalte der Treffen? Falls nein, warum nicht? Ein gemeinsamer Jour fixe zwischen dem zuständigen Referat der BASFI, den Leitungen der bezirklichen Pflegekinderdienste und der Mitarbeiterin der Koordinationsstelle Pflegeelternberatung in Hamburg wurde eingerichtet und findet regelhaft ein Mal pro Quartal statt. Themen sind unter anderem die Nutzung der Rückführungsbögen, die Auswertung der Statistik zur Pflegekinderhilfe, Betrachtung und Weiterentwicklung von Entlastungsangebote für Pflegefamilien, die Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Bereitschaftspflegestellen sowie der Erfahrungsaustausch zum Verfahren „Suche nach Pflegestellen für unbegleitete minderjährige Ausländer“. Darüber hinaus findet regelmäßig eine Bewertung und Weiterentwicklung aktueller Themen in der Pflegekinderhilfe statt. 29. Der Senat hatte angekündigt, in einer dreizehnmonatigen Qualifizierungsreihe in Kooperation mit der Universität Siegen alle Fachkräfte der PKD in Bezug auf die Implementierung fachlicher Standards weiterzubilden . In welchem Zeitraum fand diese Weiterbildung erstmals statt? Wie viele Sitzungen gab es und wie viele Fachkräfte waren jeweils anwesend ? Was waren die genauen Inhalte? Die Weiterbildungsreihe für die Fachkräfte in der Hamburger Pflegekinderhilfe fand erstmals im Zeitraum vom 02.02.2015 bis 11.02.2016 statt: Module Tag Teilnehmer 1 02.02.2015 21 03.02.2015 19 2 18.05.2015 21 19.05.2015 21 3 23.09.2015 18 24.09.2015 18 4 08.12.2015 18 09.12.2015 16 5 10.02.2016 15 11.02.2016 17 Im Übrigen siehe Anlage 5. Sonstiges 30. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Pflegekind im Jahr 2016? Wie groß war die Spannbreite der Kosten pro Pflegekind (höchste Kosten und niedrigste Kosten)? Bitte aufschlüsseln nach Bezirksämtern. Die folgende Übersicht zeigt die durchschnittlichen, die höchsten und die niedrigsten Jahreskosten für die im Fachverfahren JUS-IT registrierten Pflegekinder, die in 2016 ganzjährig (366 Tage) eine Leistung nach § 33 SGBVIII erhielten. Die Jahreskosten beinhalten neben den pauschalierten Pflegegeldern auch die Kosten für Nebenleistungen und die Kosten für zusätzliche Hilfen nach dem SGB VIII, beispielsweise die Kosten einer Hilfe gemäß § 35a SGB VIII in Kombination mit einer Hilfe gemäß § 33 SGB VIII. Bezirksamt Durchschn. Jahreskosten Max. Jahreskosten Min. Jahreskosten Hamburg-Mitte 13.627 € 74.884 € 7.380 € Altona 15.328 € 40.067 € 7.944 € Eimsbüttel 14.231 € 37.436 € 7.358 € Hamburg-Nord 12.266 € 27.825 € 7.011 € Wandsbek 15.042 € 46.824 € 7.906 € Bergedorf 15.327 € 72.677 € 7.375 € Harburg 13.781 € 50.421 € 8.370 € Quelle: JUS-IT Datawarehouse, Datenerfassungsstand 24.06.2017 Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 31. Auf welche Summe belaufen sich die nach SBG XII und SBG VIII von den Pflegefamilien beantragten Leistungen für behinderte Pflegekinder? Bitte nach Quartalen getrennt seit Januar 2016 angeben. Die Behinderung stellt bei Pflegekindern, die im Rahmen von Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien untergebracht sind, kein statistisches Merkmal dar. Erforderliche Leistungen nach § 35a SGB VIII (seelische Behinderung) werden für Pflegekinder regelhaft im Rahmen von Nebenleistungen erbracht und können nicht gesondert ausgewiesen werden. Die von Pflegefamilien nach dem SGB XII beantragten Leistungen stellen ebenfalls kein statistisches Merkmal dar. Zur Beantwortung müssten alle Akten der Pflegekinder in den Jugendämtern sowie in den Grundsicherungs- und Sozialämtern und beim Fachamt Eingliederungshilfe durchgesehen werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 32. Wie viele Kinder welchen Alters wurden seit Januar 2016 in Hamburg adoptiert? Bitte nach Quartalen differenziert darstellen. Es wurden seit Januar 2016 131 Kinder adoptiert. a) Wie viele der adoptierten Kinder lebten zuvor bei Pflegefamilien? Zwei Kinder. b) Wie viele der adoptierten Kinder kamen aus Deutschland? 128 Kinder. c) Wie viele der adoptierten Kinder kamen aus dem Ausland? Drei Kinder. Im Übrigen siehe Anlage 6. 33. Welche Qualifizierungsverpflichtungen und/oder Eignungsvoraussetzungen gelten für Familienrichter? Gemäß § 23b Absatz 3 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) dürfen Richterinnen und Richter auf Probe in ihrem ersten Jahr nach ihrer Ernennung Geschäfte der Familienrichterin beziehungsweise des Familienrichters nicht wahrnehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9315. Rückführungen von Pflegekindern seit dem 01.01.2016 in die Herkunftsfamilie Bezirksamt Hamburg Mitte Alter 1. Q . 2 01 6 M on at e* 2. Q . 2 01 6 M on at e 3. Q . 2 01 6 M on at e 4. Q . 2 01 6 M on at e 1. Q . 2 01 7 M on at e älter als 12 Wochen 1 37 1 8 1 37 1 5 älter als 12 Wochen 1 9 1 17 1 11 1 3 älter als 12 Wochen 1 5 1 5 gesamt 2 46 2 25 3 53 3 13 Bezirksamt Altona Alter 1. Q . 2 01 6 M on at e 2. Q . 2 01 6 M on at e 3. Q . 2 01 6 M on at e 4. Q . 2 01 6 M on at e 1. Q . 2 01 7 M on at e älter als 12 Wochen 1 2 gesamt 1 Bezirksamt Eimsbüttel Alter 1. Q . 2 01 6 M on at e 2. Q . 2 01 6 M on at e 3. Q . 2 01 6 M on at e 4. Q . 2 01 6 M on at e 1. Q . 2 01 7 M on at e älter als 12 Wochen 1 37 1 50 1 35 1 42 1 6 älter als 12 Wochen 1 1 1 4 1 35 gesamt 2 38 1 50 2 39 2 77 1 6 Bezirksamt Hamburg-Nord Alter 1. Q . 2 01 6 M on at e 2. Q . 2 01 6 M on at e 3. Q . 2 01 6 M on at e 4. Q . 2 01 6 M on at e 1. Q . 2 01 7 M on at e älter als 12 Wochen 1 72 1 188 gesamt 1 72 1 188 Bezirksamt Wandsbek Alter 1. Q . 2 01 6 M on at e 2. Q . 2 01 6 M on at e 3. Q . 2 01 6 M on at e 4. Q . 2 01 6 M on at e 1. Q . 2 01 7 M on at e älter als 12 Wochen 1 41 1 4 1 4 1 1 1 8 älter als 12 Wochen 1 4 1 4 1 1 älter als 12 Wochen 1 24 1 8 älter als 12 Wochen 1 7 älter als 12 Wochen 1 1 gesamt 1 41 2 8 5 40 3 10 1 8 Bezirksamt Harburg Alter 1. Q . 2 01 6 M on at e 2. Q . 2 01 6 M on at e 3. Q . 2 01 6 M on at e 4. Q . 2 01 6 M on at e 1. Q . 2 01 7 M on at e älter als 12 Wochen 1 36 1 37 1 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 15 Anlage 1 Alter 1. Q . 2 01 6 M on at e 2. Q . 2 01 6 M on at e 3. Q . 2 01 6 M on at e 4. Q . 2 01 6 M on at e 1. Q . 2 01 7 M on at e älter als 12 Wochen 1 50 gesamt 2 86 1 37 1 6 Im Bezirksamt Bergedorf wurden seit dem 01.01.2016 keine Pflegekinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. *Monate: Verbleibensdauer der Pflegekinder in der Pflegestelle vor der Rückführung in die Herkunftsfamilie in Monaten Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Rückführungen von Heimkindern seit dem 01.01.2016 in die Herkunftsfamilie Bezirksamt Hamburg Mitte Alter 1. Q. 20 16 Mo na te * 2. Q. 20 16 Mo na te 3. Q. 20 16 Mo na te 4. Q. 20 16 Mo na te 1. Q. 20 17 Mo na te älter als 12 Wochen 1 5 1 1 1 15 1 22 1 6 älter als 12 Wochen 1 8 1 2 1 7 1 2 1 30 älter als 12 Wochen 1 2 1 3 1 12 1 28 1 30 älter als 12 Wochen 1 8 1 90 1 36 1 23 1 2 älter als 12 Wochen 1 10 1 42 1 31 1 2 1 3 älter als 12 Wochen 1 8 1 33 1 12 1 2 1 24 älter als 12 Wochen 1 19 1 13 1 72 1 4 1 30 älter als 12 Wochen 1 7 1 10 1 25 1 27 1 36 älter als 12 Wochen 1 6 1 22 1 25 1 25 1 60 älter als 12 Wochen 1 79 1 5 1 33 1 3 1 84 älter als 12 Wochen 1 31 1 2 1 11 1 2 1 1 älter als 12 Wochen 1 3 1 13 1 2 1 4 1 2 älter als 12 Wochen 1 2 1 13 1 12 1 3 1 1 älter als 12 Wochen 1 29 1 18 1 4 1 46 1 3 älter als 12 Wochen 1 1 1 41 1 37 1 10 älter als 12 Wochen 1 1 1 7 1 2 1 10 älter als 12 Wochen 1 2 1 7 1 6 1 38 älter als 12 Wochen 1 3 1 67 1 7 1 4 älter als 12 Wochen 1 2 1 2 1 2 1 20 älter als 12 Wochen 1 43 1 7 1 2 1 35 älter als 12 Wochen 1 1 1 21 1 6 1 12 älter als 12 Wochen 1 3 1 12 1 6 1 3 älter als 12 Wochen 1 32 1 14 1 4 1 22 älter als 12 Wochen 1 3 1 5 1 32 älter als 12 Wochen 1 7 1 12 1 11 älter als 12 Wochen 1 8 1 74 1 17 älter als 12 Wochen 1 7 1 11 älter als 12 Wochen 1 6 1 102 älter als 12 Wochen 1 2 1 11 älter als 12 Wochen 1 3 1 6 älter als 12 Wochen 1 6 älter als 12 Wochen 1 6 älter als 12 Wochen gesamt 26 30 32 23 14 Bezirksamt Altona Alter 1. Q. 20 16 Mo na te 2. Q. 20 16 Mo na te 3. Q. 20 16 Mo na te 4. Q. 20 16 Mo na te 1. Q. 20 17 Mo na te älter als 12 Wochen 1 4 1 24 1 6 1 4 älter als 12 Wochen 1 1,5 1 13 1 9 1 13 älter als 12 Wochen 1 19 1 24 1 9 älter als 12 Wochen 1 18 1 18 gesamt 2 4 4 3 Bezirksamt Eimsbüttel Alter 1. Q. 20 16 Mo na te 2. Q. 20 16 Mo na te 3. Q. 20 16 Mo na te 4. Q. 20 16 Mo na te 1. Q. 20 17 Mo na te älter als 12 Wochen 1 75 1 1 1 22 1 2 1 7 älter als 12 Wochen 1 18 1 1 1 16 1 7 älter als 12 Wochen 1 7 1 1 1 3 1 4 älter als 12 Wochen 1 24 1 18 1 6 1 4 älter als 12 Wochen 1 7 1 2 1 14 1 6 älter als 12 Wochen 1 7 1 2 1 27 1 14 älter als 12 Wochen 1 2 1 13 1 7 1 3 älter als 12 Wochen 1 7 1 3 1 9 1 6 älter als 12 Wochen 1 3 1 2 1 4 1 8 älter als 12 Wochen 1 2 1 1 1 4 1 12 älter als 12 Wochen 1 18 1 4 1 7 1 12 älter als 12 Wochen 1 2 1 3 1 3 1 3 älter als 12 Wochen 1 2 1 3 1 11 älter als 12 Wochen 1 3 1 11 älter als 12 Wochen 1 12 gesamt 13 14 12 15 1 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 17 Anlage 2 Bezirksamt Hamburg-Nord Alter 1. Q. 20 16 Mo na te 2. Q. 20 16 Mo na te 3. Q. 20 16 Mo na te 4. Q. 20 16 Mo na te 1. Q. 20 17 Mo na te älter als 12 Wochen 1 2 1 7 1 15 1 8 1 26 älter als 12 Wochen 1 2 1 7 1 7 1 37 1 70 älter als 12 Wochen 1 45 1 67 1 12 1 24 älter als 12 Wochen 1 6 1 2 1 36 1 18 älter als 12 Wochen 1 7 1 31 1 24 älter als 12 Wochen 1 21 1 12 1 56 älter als 12 Wochen 1 13 1 72 1 1 älter als 12 Wochen 1 14 1 25 1 26 älter als 12 Wochen 1 5 1 25 1 48 älter als 12 Wochen 1 12 1 33 1 3 älter als 12 Wochen 1 74 1 11 1 18 älter als 12 Wochen 1 7 1 2 1 16 älter als 12 Wochen 1 6 1 12 1 35 älter als 12 Wochen 1 2 1 4 älter als 12 Wochen 1 3 1 37 älter als 12 Wochen 1 2 älter als 12 Wochen 1 6 älter als 12 Wochen 1 7 älter als 12 Wochen 1 2 älter als 12 Wochen 1 2 älter als 12 Wochen 1 6 älter als 12 Wochen 1 6 älter als 12 Wochen 1 4 älter als 12 Wochen 1 32 älter als 12 Wochen 1 21 gesamt 4 15 25 13 2 Bezirksamt Wandsbek Alter 1. Q. 20 16 Mo na te 2. Q. 20 16 Mo na te 3. Q. 20 16 Mo na te 4. Q. 20 16 Mo na te 1. Q. 20 17 Mo na te 8-12 Wochen 1 2 älter als 12 Wochen 1 8 1 15 1 1 8 1 15 älter als 12 Wochen 1 14 1 25 1 1 36 1 8 älter als 12 Wochen 1 10 1 14 1 1 10 1 9 älter als 12 Wochen 1 24 1 46 1 1 63 1 4 älter als 12 Wochen 1 24 1 54 1 1 13 1 4 älter als 12 Wochen 1 16 1 25 1 1 30 1 18 älter als 12 Wochen 1 18 1 7 1 1 37 1 16 älter als 12 Wochen 1 8 1 8 1 1 17 1 16 älter als 12 Wochen 1 8 1 14 1 1 14 1 16 älter als 12 Wochen 1 13 1 17 1 1 12 älter als 12 Wochen 1 43 1 12 1 1 26 älter als 12 Wochen 1 8 1 24 1 1 12 älter als 12 Wochen 1 13 1 52 1 1 9 älter als 12 Wochen 1 21 1 1 10 älter als 12 Wochen 1 7 1 älter als 12 Wochen 1 12 1 älter als 12 Wochen 1 9 1 älter als 12 Wochen 1 10 1 älter als 12 Wochen 1 älter als 12 Wochen 1 gesamt 18 14 21 14 9 Bezirksamt Bergedorf Alter 1. Q. 20 16 Mo na te 2. Q. 20 16 Mo na te 3. Q. 20 16 Mo na te 4. Q. 20 16 Mo na te 1. Q. 20 17 Mo na te älter als 12 Wochen 1 1,3 1 0,4 1 30 1 16 älter als 12 Wochen 1 39 1 3,2 1 50 älter als 12 Wochen 1 29 1 1,3 1 0,06 älter als 12 Wochen 1 4 älter als 12 Wochen 1 16 älter als 12 Wochen 1 0,3 älter als 12 Wochen 1 12 gesamt 1 7 3 3 Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Bezirksamt Harburg Alter 1. Q. 20 16 Mo na te 2. Q. 20 16 Mo na te 3. Q. 20 16 Mo na te 4. Q. 20 16 Mo na te 1. Q. 20 17 Mo na te älter als 12 Wochen 1 25 1 7 1 82 1 2 1 48 älter als 12 Wochen 1 1 1 13 1 6 1 9 1 48 älter als 12 Wochen 1 4 1 9 1 21 1 8 1 6 älter als 12 Wochen 1 2 1 7 1 49 1 1 1 1 älter als 12 Wochen 1 12 1 11 1 9 1 84 1 14 älter als 12 Wochen 1 2 1 1 1 72 1 17 1 11 älter als 12 Wochen 1 33 1 6 1 19 1 1 älter als 12 Wochen 1 3 1 28 1 6 1 23 älter als 12 Wochen 1 3 1 4 1 4 1 5 älter als 12 Wochen 1 39 1 6 1 33 älter als 12 Wochen 1 4 1 1 älter als 12 Wochen 1 38 1 5 älter als 12 Wochen 1 2 1 84 älter als 12 Wochen 1 2 1 6 älter als 12 Wochen 1 6 1 6 älter als 12 Wochen 1 29 1 16 älter als 12 Wochen 1 26 1 12 älter als 12 Wochen 1 14 1 1 älter als 12 Wochen 1 15 1 3 älter als 12 Wochen 1 10 älter als 12 Wochen 1 23 gesamt 9 10 21 19 6 *Monate: Verbleibensdauer der Heimkinder in der Einrichtung vor einer Rückführung in die Herkunftsfamilie in Monaten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 19 Bezirk / Träger Stellensoll (VZÄ) PKD Beschäftig ungsvolum en (VZÄ) PKD besetzte Stellen Beschäfti gungsvol umen (VZÄ) PKD unbesetzt e Stellen Anzahl Fachkräfte PKD (Personen) Vollzeit Teilzeit Anzahl betreute Pflegekinder (Fälle/Fachkr aft im PKD ø Fallzahl / Fachkraft im PKD (Summe Fälle PKD /VZÄ) max. Fallzahl / Fachkraft im PKD Hamburg-Mitte 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0 0,00 0 Altona 4,53 4,39 0,14 5 3 2 149 33,00 42 Eimsbüttel 5,25 4,19 1,60 5 2 3 164 39,14 33 Hamburg-Nord 4,75 5,00 0,00 5 4 1 122 24,40 35 Wandsbek 4,00 4,00 0,00 4 4 0 106 26,50 35 Bergedorf 4,25 3,75 0,50 4 3 1 129 32,25 37 Harburg 5,19 5,09 0,10 7 2 5 154 22,00 36 Quelle: Angaben der Bezirksämter Stichtag 30.04.2017 Eine Untergliederung in Abteilungen ist nicht vorhanden Bezirk / Träger Stellensoll (VZÄ) PKD Beschäftig ungsvolum en (VZÄ) PKD besetzte Stellen Beschäfti gungsvol umen (VZÄ) PKD unbesetzt e Stellen Anzahl Fachkräfte PKD (Personen) Vollzeit Teilzeit Anzahl betreute Pflegekinder (Fälle/Fachkr aft im PKD ø Fallzahl / Fachkraft im PKD (Summe Fälle PKD /VZÄ) max. Fallzahl / Fachkraft im PKD Großstadt-Mission* 1,57 1,57 0,00 2 1 1 46 23,00 26 LEB 6,25 6,25 0,00 8 4 4 149 23,84 35 PFIFF gGmbH 4,25 4,50 0,25 9 1 8 150 33,33 35 Rauhes Haus* 3,89 3,89 0,00 4 4 0 159 39,75 40 Quelle: Angaben Träger zum Stichtag 30.04.2017 Eine Untergliederung in Abteilungen ist nicht vorhanden * Laut Vertrag mit dem BA Schlüssel 1:42 Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Anlage 3 Fluktuation in den PKD Bezirksamt Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Hamburg-Mitte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Altona 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Eimsbüttel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 Hamburg-Nord 0,50 0,00 0,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 Wandsbek* 1,00 1,00 0,50 1,00 0,00 0,50 0,00 0,00 Bergedorf 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Harburg 0,50 0,00 0,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,18 Gesamt 2,00 1,00 1,68 1,50 0,00 0,50 1,00 0,18 Quelle: Angaben der Bezirksämter Fluktuation in den PKD Träger Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Abgänge VZÄ Zugänge VZÄ Großstadt-Mission 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 LEB 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 PFIFF gGmbH 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,75 0,75 Rauhes Haus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,75 0,75 Quelle: Angaben der Träger 1. Quartal 2016 2. Quartal 2016 3. Quartal 2016 4. Quartal 2016 1. Quartal 2016 2. Quartal 2016 3. Quartal 2016 4. Quartal 2016 *Im 2. Quartal sind 2 Mitarbeiter mit je 0,5 gekommen, davon ist einer im gleichen Quartal wieder ausgeschieden. Der 2. neue Mitarbeiter hat im 3. Quartal den Stundenanteil übernommen. Ist bei der Frage nach VZÄ Zu- und Abgängen richtig, im Sinne der Anfrage :"wie viele Mitarbeiter sind gekommen/gegangen" aber nicht korrekt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 21 Anlage 4 Qualifizierungsreihe für Fachkräfte in der Hamburger Pflegekinderhilfe Aufbau der Qualifizierung Kick-Off-Veranstaltung mit den teilnehmenden Fachkräften und Vertreter/innen der nächsten Leitungsebenen Ziele: Die Hamburger Pflegekinderhilfe aus der Sicht eines externen Experten und Intention und Aufbau der Weiterbildung Modul 1: Fachlich fundierte Auswahl von Pflegefamilien (Schwerpunkt: Verwandtenpflege) Inhalte: - Selbstverständnis bei der Auswahl von Pflegefamilien - Verwandtenpflege – Eher Chance oder vor allem Risiko? Wo stehe ich? - Grundsätzliche und differenzierte Anforderungsprofile an Verwandten- und Netzwerk-Pflegefamilien - Kriterien für Anerkennung und Ablehnung von Verwandtenpflegefamilien - Rollenklarheit aller Beteiligten - Transparenz durch eindeutige Gesprächsführung mit allen Beteiligten Modul 2: Lotsen im Übergang Inhalte: - Perspektivklärung mit allen Beteiligten – Aufgabenstellung und methodische Tools - Übergang von einer vertrauten Familienkultur in eine fremde Welt – die Perspektive des Pflegekindes - Übergang von der Bereitschaftspflege bzw. dem Kindeschutzhaus – Herausforderungen für alle Beteiligten - Vorbereitung des Kindes, der Pflegefamilie und Herkunftsfamilie auf die neue Situation – Anbahnung - Rückkehrprozesse professionell gestalten - Professionelle Beiträge zur Erleichterung der Übergange Modul 3: Pflegekinder zwischen zwei Familiensystemen - Verantwortlicher Umgang mit allen Beteiligten Inhalte: - Pflegekinder in zwei Familiensystemen Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Anlage 5 Qualifizierungsreihe für Fachkräfte in der Hamburger Pflegekinderhilfe - Im fremden Land – Umgang mit unterschiedlichen Milieus und Wertesystemen - Wertschätzung bei gleichzeitiger Irritation – Wege zur Entwicklung eines ressourcenorientierten Blicks - Familiendynamik und Rollenkonflikte in der Verwandtenpflege - Gestaltung der (Besuchs-)Kontakte - Professionelle Angebote zur Begleitung und Unterstützung von Pflegekindern, Pflegefamilien und Herkunftseltern - Unterstützung in Krisenzeiten – Wer braucht was? Modul 4: Beratung und Begleitung in spezifischen Betreuungssettings Inhalte: - Den Blick erweitern: Ungewöhnliche Betreuungssettings … (Standby, Bereitschaftspflege, familienanaloge Settings für junge Mütter und ihre Kinder …) für Kinder mit spezifischen Bedürfnissen (Kinder mit Behinderungen, traumatischen Erfahrungen, anderen kulturellen Wurzeln …) - Chancen und Risiken der jeweiligen Familienform mit Blick auf die Kinder und ihre Herkunftseltern - Umgang mit eigenen Fremdheitsgefühlen - Professionelle Angebote zur Beratung und Begleitung spezifischer Betreuungssettings – Voraussetzungen und Zugänge Modul 5: Synergie statt Reibungsverluste – Modelle zur fruchtbaren Kooperation zwischen den beteiligten Diensten Inhalte: - Gemeinsamkeiten und Spezifika der jeweiligen Perspektive - Stärken-Schwächen-Analyse der Schnittstellen - Identifizierung der gemeinsam zu gestaltenden Schlüsselprozesse - Entwicklung von tragfähigen Verfahrens- und gemeinsamen Qualitätsstandards Fachtag/ Abschlussveranstaltung mit allen Beteiligten, weiteren interessierten Fachkräften und Vertreter/innen der Leitungsebene Inhalte: - Präsentation der Ergebnisse - Evaluation der Qualifizierung - Entwicklung von Perspektiven für die Weiterentwicklung der Hamburger Pflegekinderhilfe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 23 Kinder, die von einem Stiefelternteil adoptiert wurden: Alter 1. Quartal2016 2. Quartal 2016 3. Quartal 2016 4. Quartal 2016 1. Quartal 2017 2. Quartal 2017 Gesamt 0 Jahre 1 Jahr 6 7 14 1 4 32 2 Jahre 4 2 1 3 10 3 Jahre 1 1 1 3 4 Jahre 1 1 5 Jahre 1 1 6 Jahre 3 1 1 5 7 Jahre 1 2 1 4 8 Jahre 2 3 2 2 9 9 Jahre 2 2 10 Jahre 1 1 11 Jahre 1 2 1 4 12 Jahre 1 3 4 13 Jahre 1 2 2 5 14 Jahre 2 2 15 Jahre 2 1 3 16 Jahre 1 1 2 1 1 6 17 Jahre 1 2 2 3 1 9 Gesamt 3 24 23 33 3 15 101 Quelle: Angaben der Bezirksämter Kinder, die zuvor in Adoptionspflege gemäß AdVermiG lebten: Alter 1. Quartal2016 2. Quartal 2016 3. Quartal 2016 4. Quartal 2016 1. Quartal 2017 2. Quartal 2017 Gesamt 0 Jahre 1 Jahr 1 7 1 9 2 Jahre 2 2 4 3 4 15 3 Jahre 4 Jahre 1 1 5 Jahre 2 2 6 Jahre 7 Jahre 1 1 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre Gesamt 3 2 5 9 4 5 28 Drucksache 21/9608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Anlage 6 Kinder, die zuvor in Vollpflege als Hilfe zur Erziehung SGBVIII lebten: Alter 1. Quartal2016 2. Quartal 2016 3. Quartal 2016 4. Quartal 2016 1. Quartal 2017 2. Quartal 2017 Gesamt 0 Jahre 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 1 1 4 Jahre 5 Jahre 1 1 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre Gesamt 1 1 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9608 25 9608ga_Text 9608ga_Anlagen 9608ga_Antwort_Anlage1 9608ga_Antwort_Anlage2 9608ga_Antwort_Anlage3 9608ga_Antwort_Anlage4 9608ga_Antwort_Anlage5 9608ga_Antwort_Anlage6