BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/962 21. Wahlperiode 10.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Philipp Heißner (CDU) vom 02.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Kinderbetreuung in Flüchtlingsunterkünften Aktuell gibt es in Hamburg drei verschiedene Wege, Betreuungsangebote für Flüchtlingskinder wahrzunehmen. Flüchtlingskinder, die einen Aufenthaltsstatus in Hamburg haben, besitzen den gleichen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung wie jedes andere Kind. Kinder aus Flüchtlingsfamilien ohne Aufenthaltsstatus haben keinen Anspruch auf soziale Leistungen. Trotzdem dürfen diese Kinder Kitas besuchen, bekommen hierfür aber keine Kita-Gutscheine. Das Hamburger Flüchtlingszentrum stellt für jedes dieser Kinder die entsprechenden Mittel zur Verfügung. Außerdem gibt es „in einigen Wohnunterkünften (…) sogenannte halboffene Betreuungsangebote. (…) Die Kinderbetreuung wird an Werktagen bis zu vier Stunden kostenfrei in den Räumen der jeweiligen Wohnunterkunft angeboten.“1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Was ist unter halboffener Kinderbetreuung zu verstehen? Angebote der halboffenen Kinderbetreuung richten sich an circa drei bis sechs Jahre alte Kinder und befinden sich vorwiegend an Standorten der Zentralen Erstaufnahme (ZEA). Die halboffene Betreuung bietet den Kindern im Umfang von rund vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche entwicklungsfördernde Angebote. Die personelle und räumliche Ausstattung bietet den Kindern einen Rückzugsort und gewährleistet ein kindgerechtes Umfeld. Der Zugang zum Angebot ist für die Kinder offen und kostenfrei . Eltern haben dadurch zum Beispiel Gelegenheit, ihre behördlichen Angelegenheiten zu regeln. Die Kinder leben nur vorübergehend in der ZEA. Aufgrund der hohen Fluktuation in der ZEA und des halboffenen Konzeptes des Angebotes ist die Inanspruchnahme stark schwankend. 2. Besitzt jede Hamburger Flüchtlingsunterkunft ein halboffenes Kinderbetreuungsangebot ? Wenn nein, warum nicht? Welche Unterkünfte besitzen sie, welche nicht? Bitte nach Zentraler Erstaufnahme (ZEA) und Folgeunterkunft aufteilen . 3. Welche Kapazitäten haben die halboffenen Kinderbetreuungsangebote in den jeweiligen Unterkünften? Wie viele Betreuer sind dort jeweils tätig? Wie groß sind die Gruppen? Wie ist die Betreuer-Kind-Relation? Wie hoch ist jeweils die Auslastung der Kinderbetreuungsangebote? Zu welchen Tageszeiten ist eine Betreuung möglich? Siehe Anlage 1. 1 http://www.hamburg.de/fluechtlinge-betreuung-beratung/. Drucksache 21/962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In allen ZEA auf Hamburger Gebiet wurden beziehungsweise werden halboffene Kinderbetreuungsangebote eingerichtet. Für die in den Folgeunterkünften lebenden Kinder gelten grundsätzlich dieselben Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung wie für alle Kinder mit einem gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsansprüche sowie der guten Versorgungslage mit Angeboten der Kindertagesbetreuung in Hamburg ist die Einrichtung halboffener Betreuungsangebote in Folgeunterkünften in der Regel nicht erforderlich, da die Betreuung der Kinder in einer Regelkita oder bei einer Tagespflegeperson stattfinden kann. Daher gibt es aktuell nur drei halboffene Kindertagesbetreuungsangebote an Folgeunterkünften in relativ isolierter Lage, von denen aus Kitas nur schwer zu erreichen sind. 4. Gibt es in den halboffenen Kinderbetreuungsangeboten Mindeststandards hinsichtlich Qualität, Betreueranzahl, Platz und Zugang zu sanitären Anlagen? Wenn ja, bitte nennen. Wenn nein, warum nicht? In den Einrichtungen von f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) stehen den Angeboten für Kinder die notwendigen Betreuungs- beziehungsweise Sozialräume sowie die erforderlichen sanitären Anlagen zur Verfügung. Die halboffenen Betreuungsangebote haben keinen konkretisierten Bildungs- und Erziehungsauftrag wie die auf Kontinuität ausgelegte Kindertagesbetreuung in einer Kita im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems. Vor diesem Hintergrund ist eine Festlegung detaillierter fachlicher Standards, wie zum Beispiel im Kita-Gutschein-System, nicht erforderlich. Sie würde vielmehr die Möglichkeiten und die Flexibilität der Einrichtung halboffener Betreuungsangebote an ZEA-Standorten einschränken. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Anlage 1. 5. Welche Ausbildungen haben die jeweiligen Betreuer in den Kinderbetreuungseinrichtungen ? Siehe Antwort zu 2. und zu 3. sowie Anlage 1. 6. Jeweils wie viele Kinder im Alter von null bis drei und vier bis sechs leben in ZEA beziehungsweise Folgeunterkünften? Wie viele insgesamt und pro Einrichtung besuchen eine Kita mit Gutschein, ohne Gutschein beziehungsweise eine halboffene Kinderbetreuung? Die nachfolgende Tabelle zeigt die in den ZEA lebenden Kinder mit Stand 2. Juli 2015: ZEA Kinder 0-3 Jahre Kinder 4-6 Jahre Auf dem Sülzbrack 21 24 Dratelnstraße 44 26 Harburger Poststraße 39 21 Holstenhofweg 29 16 Karl-Arnold-Ring 18 13 Neuland/Schlachthofstraße 27 17 Niendorfer Straße 15 10 Schnackenburgallee 68 53 Schwarzenbergplatz 31 18 Sportallee 73 37 Wohnaußenstelle Nostorf 29 12 Der Anlage 2 sind die in den Folgeunterkünften lebenden Kinder im Alter von null – sechs Jahren am Stichtag 31. Mai 2015 zu entnehmen. Die Anzahl von Kindern in der geforderten Altersgruppenaufteilung null – drei und vier – sechs Jahren wird nicht gesondert statistisch erfasst und müsste händisch erhoben werden. Eine gesonderte Erhebung von weit über 1.000 in den Folgeunterkünften untergebrachten Personen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/962 3 Die Zahl der Kinder, die in einer Folgeunterkunft leben und eine Kita besuchen, ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die Kinder wurden anhand der Wohnadressen auf Basis der Kita-IST-Abrechnungsdaten für den Stichtag 31. März 2015 ermittelt. Die KitaGutscheine werden von den Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in Rechnung gestellt. Erfahrungsgemäß liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde derzeit für den Stichtag 31. März 2015 noch nicht alle eingelösten Kita-Gutscheine vor, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder noch höher ist. In ZEA lebende Kinder haben in der Regel noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet und damit auch keinen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung. Zur Zahl der an den halboffenen Kinderbetreuungsangeboten teilnehmenden Kinder siehe Antwort zu 2. und zu 3. Drucksache 21/962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Aktuelle Standorte der halboffenen Betreuungsangebote in der ZEA und den Folgeunterkünften Zentrale Erstaufnahme (ZEA) Anzahl Plätze Im Juni 2015 durchnittlich betreute Kinder Tägliche Betreuungs - zeit Anzahl Betreuungsper - sonal Qualifikation des Betreuungspersonals Harburger Poststraße 30 10 8.30-12.00 2 Erzieherin, Chemikerin Sportallee 40 44 8.30-12.15 3 Fachkraft für Kinder- und Familienbetreuung, Hauswirtschafterin , Bürokauffrau Schnackenburgallee 50 20 9.00-13.00 3 Sozialpädagogin, Grundschullehrerin , Auszubildende der berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin Dratelnstraße 25 24 8.30-12.00 2 Sozialpädagogische Assistentin , Wirtschaftsingenieur Karl-Arnold-Ring 30 10 8.30-12.00 2 Erzieherin, Fachkraft für Kinder- und Familienbetreuung Schwarzenbergplatz 30 20 8.30-12.00 2 Erzieherin, Kinderkrankenschwester Holstenhofweg 25 25 9.00–13.00 2 Auszubildende der berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin, Studentin der Erziehungswissenschaften Neuland/ Schlachthofstraße 30 18 8.30-12.00 2 Erzieherin, Hauswirtschaftshelferin Niendorfer Straße 25 7 9.00-13.00 2 Sozialpädagogin, Sozialpädagogische Assistentin Auf dem Sülzbrack 25 18 9.00-13.00 2 Erzieherin, Sozialpädagogische Assistentin Folgeunterbringung Anzahl Plätze Im Juni 2015 durchnittlich betreute Kinder Tägliche Betreuungs - zeit Anzahl Betreuungsper - sonal Qualifikation des Betreuungspersonals Wohnunterkunft Billstieg 70 43 9.00-13.00 2 Erzieherin, Hauswirtschaftshelferin Pavillondorf Bergedorf 22 Angaben konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Pavillondorf Waldweg 10 11 9.00-13.00 1 Keine Ausbildung (ehrenamtlich arbeitet 1 bis 2 mal wöchentlich eine Erzieherin mit) Hinweis: Die Anzahl der Plätze ist eine rechnerische Größe zur pauschalen Ermittlung der Zuwendungshöhe für einen Standort. Aufgrund des halboffenen Charakters des Angebotes , der stark schwankenden Belegung der Unterkünfte mit Kindern und der damit einhergehenden Schwankungen in der Inanspruchnahme des Angebotes gibt es keine definierten Betreuer-Kinder-Relationen. Bei dem Betreuungspersonal ist zu beachten, dass bei starker Auslastung sowie im Urlaubs- oder Krankheitsfall der hauptamtlichen Betreuungskräfte weitere Hono- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/962 5 rarkräfte hinzugezogen werden. Viele Betreuerinnen und Betreuer haben einen Migrationshintergrund oder verfügen über Kenntnisse in den Muttersprachen der Kinder. Daneben kommen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zum Einsatz. Drucksache 21/962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 In Folgeunterkünften lebende Kinder von 0-6 Jahren am 31.05.2015 Folgeunterkunft Kinder 0 - 6 Jahre W602 Langelohhof 7 W620 Billbrook 107 W622 Wegenkamp 12 W623 Großlohe 24 W625 Kroonhorst 53 W626 Spliedtring 24 W627 Ladenbeker Furtweg 25 W700 Wetternstraße 13 W701 Langenhorner Chaussee 321 18 W709 Borsteler Chaussee 299 11 W711 August-Kirch-Str. 24 W715 Eschenweg 38 W724 Cont. Lokstedter Höhe 12 W726 Pinneberger Straße 48 W727 Brookkehre 13 W732 Curslacker Neuer Deich 80 88 W734 Lewenwerder 23 W735 Waldweg 19 W737 Steilshooper Allee 46 W738 Curslack 2 52 W740 Poppenbütteler Weg 27 W743 Sieversstücken 22 W744 Dakarweg 14 W745 Alsterberg / Suhrenkamp 40 57 W748 Sandwisch 18 W749 Litzowstraße 30 17 W752 Rahlstedter Str. 23 W755 Jugendpark Langenhorn 40 W767 Georg-Wilhelm Str. 17 W768 Farmsen 65 W771 Mattkamp 75 W774 Erdkampsweg 12 W775 Holstenkamp 113 22 W776 Hafenbahn 17 W782 Winsener Strasse 27 W783 Waldreiterring 1 W784 Grandweg 43 W786 Wendenstraße 30 W790 Flughafenstr. 10 W793 Cont. Dakarweg 1 W794 Cont. Mattkamp 12 W795 Container Farmsen 3 W800 Schreyerring 2 W804 Lohkoppelweg 7 W812 Hinrichsenstraße 21 W820 Opitzstraße 51 W824 Sibeliusstr. 42 W825 Duvenstedter Damm 41 W827 Fibiger Straße 45 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 37 W830 August-Krogmann-Str. 103 W900 Billstieg 129 W903 Hornackredder 2 W908 Borstelsende 6 W909 Kirchhofstwiete 11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/962 7 In Folgeunterkünften lebende Kinder von 0-6 Jahren am 31.05.2015 Folgeunterkunft Kinder 0 - 6 Jahre W918 Stader Straße 106a 5 W922 Sinstorfer Weg 56 Hs.1+2 2 W924 Eimsbütteler Straße 40 W925 Grünewaldstraße 2 W926 Waidmannstarße 13 W927 Max-Brauer-Allee 1 W951 Friedrich-Frank-Bogen 10 Summe 1.780 Drucksache 21/962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 3 Anzahl betreute Kinder je Altersgruppe im Kita-Gutscheinsystem am Stichtag 31.03.2015 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen am Stichtag 31.03.2015 Folgeunterkunft Krippe (0 bis unter drei) Elementar (drei bis Schuleintritt) Gesamt Alsterberg 9 13 22 An der Hafenbahn 0 3 3 August-Kirch-Straße 4 9 13 August-Krogmann-Straße 1 2 3 Berzeliusstraße 4 4 8 Billstieg 4 9 13 Borsteler Chaussee 1 5 6 Borstels Ende 0 1 1 Curslack I 4 13 17 Curslack II 6 8 14 Dakarweg 2 7 9 Eimsbütteler Straße 3 2 5 Erdkampsweg 1 6 7 Farmsen 4 16 20 Fibigerstraße 1 3 4 Frauenübernachtung 1 2 3 Friedrich-Frank-Bogen 2 3 5 Georg-Wilhelm-Straße 0 3 3 Grandweg 1 4 5 Großlohering 2 1 3 Grünewaldstraße 0 1 1 Hinrichsenstraße 1 2 3 Jugendpark 0 6 6 Jungerwachseneprojekt 0 1 1 Kirchhofstwiete 3 4 7 Kroonhorst 5 13 18 Ladenbeker Furtweg 0 2 2 Langelohhof 1 2 3 Langenhorner Chaussee 1 6 7 Lewenwerder 1 7 8 Lohkoppelweg 0 1 1 Lokstedter Höhe 1 1 2 Mattkamp 25 20 45 Oldenburger Straße 0 3 3 Opitzstraße 1 2 3 Poppenbütteler Weg 0 7 7 Rahel-Varnhagen-Weg 5 16 21 Rahlstedter Straße 1 4 5 Sandwisch 2 1 3 Sibeliusstraße 0 0 0 Sieversstücken 9 5 14 Sinstorfer Weg 3 4 7 Spliedtring 3 5 8 Steilshooper Allee 4 1 5 Waidmannstraße 1 5 6 Waldweg 3 1 4 Wendenstraße 1 18 19 Winsener Straße 7 4 11 Gesamt 128 256 384 Hinweis: Die Kita-Gutscheine werden von den Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in Rechnung gestellt. Erfahrungsgemäß lagen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/962 9 der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde am 31.03.2015 noch nicht alle eingelösten KitaGutscheine vor, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder noch höher ist.