BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/963 21. Wahlperiode 10.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 02.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Steht die Harburger Drogenambulanz vor dem endgültigen Aus? Seit 2006 befand sich eine Drogenambulanz in der Amalienstraße im Harburger Zentrum. Gut für Harburg, denn hier wurden bis vor Kurzem Abhängige illegaler Drogen mit Methadon und Polamidon substituiert und psychologisch betreut, um den Ausstieg aus der Drogenabhängigkeit zu finden. Das Netzwerk in Harburg ist gut und hat sich bewährt, denn neben der Substitution werden die Patienten auch wegen anderer Erkrankungen mitbehandelt oder an weitere Fachärzte vermittelt. Im Jahre 2014 wurden in Harburg 298 Drogenabhängige behandelt, 2013 waren es 283. Seit Ende Februar dieses Jahres ist es mit dieser niedrigschwelligen und wohnortnahen Versorgung allerdings vorbei. Aufgrund von Personalmangel, wie es heißt, musste die Drogenambulanz schließen. Ausweichmöglichkeiten für Hilfesuchende sind nun die Ambulanzen in Altona beziehungsweise Wandsbek oder das Klinikum Nord. Für den Bezirk mit den geographischen Besonderheiten südlich der Elbe kann dies keine Alternative sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat die Drogenambulanz in Harburg bis Februar 2015 betrieben und auf wessen Veranlassung wurde die Einrichtung geschlossen? Die Drogenambulanz Harburg wird durch die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH betrieben und durch diese vorübergehend geschlossen. 2. Mit welchem Fachpersonal (bitte nach Qualifikation aufschlüsseln) wurden die circa 300 Patienten versorgt und betreut? In den Methadonambulanzen versorgen Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, medizinisches Fachpersonal sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen die Patientinnen und Patienten. 3. Aus welchem sozialen und räumlichen Umfeld setzten sich die Hilfebedürftigen zusammen? Nach Auskunft des Trägers jugend hilft jugend e.V. (JHJ) kommen die Patientinnen und Patienten der Ambulanz Harburg, die psychosoziale Betreuung erhalten, zu drei Vierteln aus Harburg, Hamburg-Mitte und Bergedorf. Zur sozialen Situation der substituierten opiatabhängigen Menschen in Hamburg siehe Drs. 20/10408. 4. Wie hoch war das Budget der Drogenambulanz Harburg? Bitte jahresweise seit 2006 und nach Mitteln seitens des Betreibers und seitens der Stadt aufschlüsseln. Seit dem Jahr 2007 erfolgt die Finanzierung über die Krankenkassen als Leistungsträger . In welcher Höhe die Asklepios Objektbetreuung Hamburg GmbH und die Drucksache 21/963 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Asklepios Hamburg GmbH Leistungen über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet haben, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 21/851. Im letzten Jahr der Förderung mit Zuwendungsmitteln, 2006, hat die Asklepios Objektbetreuung Hamburg GmbH (ProVivere) 5.021 Euro Eigenmittel für den Betrieb der Psychosozialen Betreuung in ihren drei Ambulanzen eingesetzt. 5. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde die Gründe für die Schließung der Harburger Drogenambulanz bekannt? Wenn ja, seit wann und welche Gründe sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt? Wenn nein, warum nicht? Nach Auskunft von Asklepios Hamburg GmbH vom 4. Juni 2015 ist die vorübergehende Schließung auf einen personellen Engpass zurückzuführen, dieser ist aufgrund von Kündigungen, Verrentungen sowie Dauererkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ambulanz entstanden. 6. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt, ob und wenn ja, wann die Harburger Drogenambulanz wieder eröffnet werden soll? Welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt werden? Nein, dazu liegen derzeit keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/851. 7. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Notwendigkeit eines wohnortnahen und niedrigschwelligen Angebots für Hilfebedürftige in Harburg für relevant? Wenn ja, was gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu tun, um eine niedrigschwellige Betreuung von Drogenabhängigen in Harburg wiederherzustellen? Wenn nein, wie soll den 300 in Harburg betreuten Hilfebedürftigen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde eine adäquate niedrigschwellige Alternative angeboten werden? Ja. Die zuständige Behörde geht derzeit davon aus, dass die Schließung vorübergehend ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/851. 8. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde die gute, bewährte Netzwerkbildung in der Drogenambulanz Harburg mit dem Drogenhilfeträger „jugend hilft jugend“ bekannt? Wie wichtig schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die psychosoziale Betreuung der Patienten durch zwei Mitarbeiter ein? Ja. Die psychosoziale Betreuung ist wesentlicher Bestandteil der Substitutionsbehandlung . 9. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt, ob die genannten Alternativambulanzen von Drogenabhängigen, die bisher in Harburg Betreuung fanden, angenommen werden? Wenn ja, mit welchen Zahlen lässt sich das belegen? Nach Auskunft der Asklepios Hamburg GmbH werden 85 Prozent der Harburger Patientinnen und Patienten in Altona versorgt. 10. Findet eine psychosoziale Betreuung zum Beispiel mit dem Drogenhilfeträger „jugend hilft jugend“ auch in den genannten „Ausweich-Ambulanzen “ in Wandsbek und Altona sowie im Klinikum Nord statt? Ja. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/963 3 11. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dafür sorgen, dass im Bezirk Harburg wieder eine Drogenambulanz eröffnet wird, um das wohnortnahe und niedrigschwellige Angebot in Harburg wiederzubeleben ? Wenn ja, in welcher Form, mit welchem Betreiber und wann? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 7.