BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9631 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 28.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Der Mega-Sportsommer; verschleiert der Senat bewusst die Kosten? Beim Sportausschuss wurde die Gesamtsumme von zusätzlichen 9,6 Millionen für die zwei Jahre der Bewerbungskosten genannt. „Vor diesem Hintergrund hat der Senat mit der Drs. 21/6137 am 27. September 2016 beschlossen, für entsprechende Sportveranstaltungen zusätzlich 9,6 Millionen Euro im Zeitraum 2016 bis 2018 bereitzustellen.“ (Vergleiche Fünfter Hamburger Sportbericht Seite 28.) Auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 23.05.17 (Drs. 21/9158) antwortete der Senat aber anders. Angeblich seien durch die Sportgroßveranstaltungen keinerlei Bewerbungskosten für Hamburg entstanden. Wie lässt sich dieser Umstand erklären? Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lassen sich die beiden unterschiedlichen Antworten bezüglich der Kosten erklären? Für die in der Drs. 21/9158 aufgeführten Sportgroßveranstaltungen sind keine Bewerbungsverfahren erforderlich gewesen. Bewerbungskosten sind somit nicht entstanden. Demgegenüber gab es für einige der in Drs. 21/6137 genannten Sportveranstaltungen offizielle Vergabeverfahren des jeweiligen internationalen Weltverbandes, die eine Bewerbung erforderten. Die dafür entstandenen Bewerbungskosten sind über die für Bewerbung und Durchführung zusätzlich bereitgestellten 9,6 Millionen Euro (vergleiche Drs. 21/6137) abgedeckt. Zur Definition von Sportgroßveranstaltungen siehe Drs. 21/9158, 20/4967, 21/148 und 21/4523. 2. Warum haben angeblich einige Formate keinerlei Bewerbungskosten verursacht? Die Sportgroßveranstaltungen Haspa Marathon, Hamburg Wasser World Triathlon und EuroEyes Cyclassics finden bereits seit mehreren Jahren in Hamburg statt. Ein Bewerbungsverfahren für weitere Auflagen der Wettbewerbe musste deshalb nicht initiiert werden. Dementsprechend sind seit 2016 keine Bewerbungskosten entstanden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Seit wann müssen die Polizeikosten vom Veranstalter übernommen werden? Da dies ja nicht der Fall sein wird, wie hoch schätzt der Senat die anfallenden Kosten? Kosten für einzelne Einsätze der Polizei Hamburg werden nicht gesondert erhoben; diese werden generell aus den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mit- Drucksache 21/9631 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 teln gedeckt. Eine Schätzung der anfallenden Kosten für polizeiliche Einsätze unter anderem bei Sportveranstaltungen kann daher nicht vorgenommen werden. 4. Sofern etwas von den zusätzlich bewilligten 9,6 Millionen Euro übrig bleiben, wie plant der Senat dieses Geld einzusetzen? Zum jetzigem Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die 9,6 Millionen Euro (vergleiche Drs. 21/6137) für die Bewerbung und Umsetzung der Sportveranstaltungen benötigt werden.