BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9633 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 28.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Bauvorhaben am Duvenacker (II) Die Antworten des Senats auf Drs. 21/8784 geben Anlass zu Nachfragen. Zum Teil antwortet der Senat nur unzureichend oder ausweichend auf die gestellten Fragen. (Die genannten Fragen beziehen sich auf die Drs. 21/8784.) Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde die Einhaltung der in Frage 5. genannten Vereinbarung zuletzt von wem geprüft? Grundsätzlich erfolgen regelmäßige Routinekontrollen aller Spiel- und Bolzplätze durch Spielplatzkontrolleure der Abteilung Stadtgrün des zuständigen Bezirksamts. Die letzte Kontrolle wurde am 28. Juni 2017 durchgeführt. 2. Welche Kosten sind für den Bau des Bolzplatzes angefallen? Die Gesamtbaukosten der Maßnahme „Revitalisierung Bolzplatz Duvenacker“ beliefen sich auf 229.997 Euro. 3. In seiner Antwort auf Frage 10. nennt der Senat unter anderem ein Gutachten der BSU. a) Auf welches Gutachten bezieht sich der Senat genau, wenn er vom „damaligen Gutachter“ spricht? Wann wurde dieses zu welchem Zweck von wem erstellt? b) Warum wurde eine Prognose der BSU mit dem Prognosehorizont 2015 zugrunde gelegt, obwohl das Baugenehmigungsverfahren nach diesem Zeitpunkt stattfand? c) Wann, von wem, aus welchem Anlass und für welche namentlich bezeichneten Straßen wurde die vom Senat lediglich als „Prognose aus dem Jahr 2009“ bezeichnete Verkehrsprognose erstellt? Wo ist diese einsehbar? d) Wann wurde der Verkehrsprognose der BSU von wem und aus welchem Anlass die „Prognose aus dem Jahr 2009“ gegenübergestellt? Mit welchem Ergebnis? Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden zur Erstellung der Lärmtechnischen Untersuchung bereits vorliegende Erkenntnisse und Prognosen über die Verkehrsstärken in der Umgebung berücksichtigt, siehe Drs. 21/8784. Zur Straße Niendorfer Gehege lagen zwei Grundlagen vor: Im Jahr 2006 hat die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt für das Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags von 10.000 Kfz prognostiziert. Im Jahr 2009 wurde im Rah- Drucksache 21/9633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 men des Ausbauplanung für die Bundesautobahn 7 eine Prognose für das Jahr 2025 erstellt, für die Straße Niendorfer Gehege werden demnach werktags 6.980 Kfz angenommen . Im Baugenehmigungsverfahren wurden im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirksamt als Berechnungsgrundlage 10.000 Kfz angesetzt. Damit erhöhen sich die Anforderungen an das Bauvorhaben und die Annahme erfolgte zugunsten der Betroffenen. Die Unterlagen aus dem Jahr 2009 sind einsehbar unter: http://www.hamburg.de/bwvi/abgeschlossene-planfeststellungsverfahren/2720136/ artikel-a7-stellingen/. 4. In seiner Antwort auf Frage 11. gibt der Senat an, dass in der Verkehrsprognose 2025 eine Verkehrsbelastung von 10.000 KFZ/d für die Straße Niendorfer Gehege ermittelt wurde. a) Von welchen Verkehrsstärken geht der Senat aktuell auf der Straße Niendorfer Gehege aus? Für die Straße Niendorfer Gehege liegen keine aktuellen Verkehrszählungen vor. b) Welche Verkehrsstärken auf der Straße Niendorfer Gehege wurden für die immissionsrechtlichen Gutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens angesetzt? 10.000 Kfz/24h. c Welche Geschwindigkeiten wurden in den immissionsrechtlichen Gutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens jeweils für Lkw und Pkw in der Straße Niendorfer Gehege angesetzt? Pkws tags 30 km/h, nachts 50 km/h, Lkws tags 30 km/h, nachts 50 km/h. 5. Wann wurde das Bauschild an der Baustelle am Eidelstedter Duvenacker von wem angebracht? Das Bauschild wurde am 12. Januar 2017 von der Firma Peters + Wagner KG, Adendorf aufgestellt.