BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9635 21. Wahlperiode 04.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 28.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Bewerbung des Jüdischen Friedhofs als Weltkulturerbe gefährdet ? Am 12.06.2017 teilte das Bezirksamt Altona mit, dass innerhalb des Grünzuges Altona der Bauspielplatz direkt an den Jüdischen Friedhof verlagert werden soll. Ein Bauspielplatz unmittelbar an einem denkmalgeschützten Friedhof – einem Ort der Ruhe und des Totengedenkens – ist schon merkwürdig und pietätlos. Im Denkmalschutzgesetz heißt es in Bezug auf den Umgebungsschutz in Paragraf 9: „Die unmittelbare Umgebung eines Denkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild oder Bestand von prägender Bedeutung ist, darf ohne Genehmigung der zuständigen Behörde durch Errichtung, Änderung oder Beseitigung baulicher Anlagen, durch die Gestaltung der unbebauten öffentlichen oder privaten Flächen oder in anderer Weise nicht dergestalt verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden.“ Zudem wird damit auch die Bewerbung Hamburgs mit dem Jüdischen Friedhof Altona zum Weltkulturerbe gefährdet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat wann den Beschluss zur Verlagerung des Bauspielplatzes an den Jüdischen Friedhof gefasst? 2. Wurde das Denkmalschutzamt zuvor mit den Plänen zur Verlagerung des Bauspielplatzes in die unmittelbare Nähe des Jüdischen Friedhofs befasst? Wenn ja: wann, von wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Und wann soll das Denkmalschutzamt befasst werden? Das vom Bezirksamt Altona beauftragte Planungsbüro hat am 12. Juni 2017 ein Gespräch mit Vertretern der Behörde für Umwelt und Energie und der Behörde für Kultur und Medien/Gartendenkmalpflege zur Erörterung einer möglichen Verlagerung des Bauspielplatzes geführt. Ein entsprechender Beschluss wurde bisher nicht gefasst. Weitere Gespräche dauern an. 3. Inwieweit wird bei der beabsichtigten Verlagerung des Bauspielplatzes Rücksicht auf den Status des Jüdischen Friedhofes als eingetragenes Denkmal genommen? Und beeinträchtigt im Sinne des Umgebungsschutzes eines Denkmals der Bauspielplatz den Status des Denkmales Jüdischer Friedhof? Wenn nein: warum nicht? Drucksache 21/9635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wurde die Vereinbarkeit der Verlagerung des Bauspielplatzes in die Nähe des Jüdischen Friedhofes mit der Bewerbung als Weltkulturerbe geprüft? Wenn ja: durch wen und mit welchem Ergebnis? Die Belange des Jüdischen Friedhofs werden bei den Planungen beachtet. Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen.