BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9653 21. Wahlperiode 07.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 29.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Sondervermögen Schulimmobilien – Reduzierung des Darlehens der Freien und Hansestadt Hamburg Anfang 2017 Mit Jahresbeginn 2017 wurde das Darlehen der Freien und Hansestadt Hamburg an das Sondervermögen Schulimmobilien um rund 100 Millionen Euro auf 1.298,4 Millionen Euro herabgesetzt. Dies haben die Senatsvertreter im Rahmen der Beratungen der Drs. 21/9255 im Haushaltsausschuss mitgeteilt. Beim Sondervermögen wird diese Darlehensreduzierung im laufenden Jahr laut aktuellem Lagebericht den Gewinn erhöhen. Ich frage den Senat: 1. Mit welchen Wertansätzen war das Darlehen an das Sondervermögen am 31.12.2016 und am 31.03.2017 als Vermögenswert in der Bilanz der Kernverwaltung aktiviert? Mit jeweils rund 1,4 Milliarden Euro. 2. Ist die Anfang 2017 erfolgte Herabsetzung des Darlehens an das Sondervermögen Schulimmobilien im Einzelplan 9.2 ergebniswirksam als Wertminderung zu berücksichtigen? Wurde dies im Bericht über den Haushaltsverlauf im 1. Quartal (Drs. 21/9100) entsprechend berücksichtigt ? Wenn nein, warum nicht? Es liegt ein teilweiser Darlehensverzicht vor, der zu einem nichtzahlungswirksamen Aufwand im Kernhaushalt führt. Da diese Buchung in Höhe von rund 99 Millionen Euro im 1. Quartal 2017 noch nicht erfolgt ist, war sie nicht Bestandteil der Berichterstattung . 3. Welche genauen Auswirkungen haben die Herabsetzung des Darlehens an das Sondervermögen Schulimmobilien sowie die damit verbundenen Ergebnisauswirkungen beim Sondervermögen im Jahr 2017 auf die Ergebnisrechnung der Einzelpläne 9.1 und 9.2? Es kommt zu einer erlöswirksamen Zuschreibung auf die im Einzelplan 9.1 geführte Finanzanlage. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Gemäß Protokollerklärung der Finanzbehörde im Rahmen der Beratungen der Drs. 21/9255 war bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 eine Darlehensabsenkung um 90 Millionen Euro vorgesehen. 4.1. Warum wurde in dem zu den Haushaltsberatungen vorgelegten Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schulimmobilien für das Jahr 2017 der positive Ergebniseffekt aus der Darlehensabsenkung nicht berücksichtigt? Drucksache 21/9653 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4.2. Warum ist der Senat in seinem Haushaltsplan-Entwurf für 2017 im Einzelplan 9.1 von einem Jahresfehlbetrag beim Sondervermögen im Jahr 2017 ausgegangen? Weil noch nicht feststand, in welches Jahr die wirtschaftlichen Effekte der Darlehensanpassung fallen. 5. Warum genau hat der Senat in der Antwort auf Frage 1. der Drs. 21/8638 geantwortet, dass sich im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schulimmobilien für das Jahr 2017 keine Änderungen ergeben haben? Weil zu diesem Zeitpunkt keine Änderungen des Wirtschaftsplans vorlagen. 6. Seit wann genau ist der für Finanzen zuständigen Behörde bekannt, dass beim Sondervermögen Schulimmobilien im laufenden Jahr mit einem positiven Jahresergebnis gerechnet wird? Seit dem 18. Mai 2017. 7. Wie sieht die aktuelle Prognose der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2017 beim Sondervermögen Schulimmobilien im Einzelnen aus? Es ist davon auszugehen, dass sich das Jahresergebnis in der Größenordnung des Darlehensverzichts (siehe Antwort zu 2.) verbessert.