BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9654 21. Wahlperiode 07.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 29.06.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Mai 2017? (III) Drs. 21/9472 nennt unter anderem Zahlen zu den Herkunftsländern der Flüchtlinge und zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen ihres Aufenthalts. Leider passen hier einige Zahlen – zumindest auf den ersten Blick – nicht ganz zusammen. Wir fragen den Senat daher: Im April lebten in Hamburg 5.263 Afghanen mit Aufenthaltsgestattung (Drs. 21/9195). Im Mai waren es laut Drs. 21/9472 noch 4.908, also 355 weniger. Grundsätzlich gilt hier eine Schutzquote bei Flüchtlingen aus Afghanistan von knapp 50 Prozent, sodass man annehmen müsste, dass die Zahl der Afghanen mit Aufenthaltserlaubnis um etwa 150 Personen von April auf Mai 2017 gestiegen ist. Tatsächlich sind es aber plötzlich mit 7.253 ganze 723 mehr als im April mit 6.530 (Drs. 21/9195). Wie erklärt sich dieser unerwartet hohe Anstieg? Statistische Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) erfolgen anonymisiert und nur bezogen auf Stichtage. Damit lassen sich aus dem Datenbestand des AZR keine Verlaufsdarstellungen ableiten, die Veränderungen zwischen den Beständen einzelner Aufenthaltstitel valide erklärbar machen. So ist bezogen auf Veränderungen der Zahl der Aufenthaltsgestattungen ein Wechsel aus diesem Status möglich, bei den Aufenthaltserlaubnissen können aber auch Zugänge direkt aus dem Ausland außerhalb von Asylverfahren (zum Beispiel Resettlement-, Relocation-Verfahren nach § 23 Absatz 2 und 4 AufenthG), ein Wechsel aus anderen Erfassungskategorien oder Zeitversätze zwischen dem Auslaufen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und deren Verlängerung sowie folgender Abbildung im AZR zum Tragen kommen.