BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9656 21. Wahlperiode 07.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 29.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Setzt der Senat die politische Selbstverpflichtung in Hummelsbüttel auch wirklich um? (II) Drs. 21/8855 macht deutlich, dass zum Jahreswechsel 2017/2018 die 182 Wohnungen in dem Flüchtlingsquartier nach „Perspektive Wohnen“ bezugsfertig sein werden. Die hohe Zahl an zusätzlichen Bewohnern mit zudem besonderen Bedarfen ist durchaus eine Herausforderung für den sozial sehr durchmischten Stadtteil mit seinen bereits jetzt durchaus beachtenswerten Problemen. Im Stadtteil gibt es die berechtigten Bedenken, dass der rotgrüne Senat die zugesagten Maßnahmen der Selbstverpflichtung nicht einhält . Die Erfahrungen der vergangen sechs Jahre zeigen leider, dass die SPD-Senate immer wieder gegen Zusagen verstoßen und somit viel Vertrauen verspielt haben. In der Drs. 21/9488 erklärt der Senat, dass der Verteilungsschlüssel für Hummelsbüttel 408 Flüchtlingsplätze vorsieht. Nach Fertigstellung der Unterkunft am Rehagen werden dann über 1.300 Flüchtlinge in Hummelsbüttel leben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie erklärt sich der Senat diese extrem hohe Abweichung vom Verteilungsschlüssel in Hummelsbüttel? 2. Hält der Senat diese Abweichung für den Stadtteil Hummelsbüttel für vertretbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dieser extrem hohen Abweichung ? 4. Sollen vorhandene Unterkünfte geschlossen werden, um den Verteilungsschlüssel zumindest annährend zu erreichen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/8855 und Drs. 21/8982. Mit dem Orientierungs- und Verteilungsschlüssels (OVS) soll eine ausgewogene Standortplanung unterstützt werden. Der OVS wird deshalb bei zukünftigen Entscheidungen zur Schaffung neuer Plätze oder der Reduzierung vorhandener Plätze herangezogen. Es ergibt sich daraus jedoch kein Auftrag zur Umverteilung von Plätzen. Insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Personen, die Anspruch auf einen Platz in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) haben, sind die vorhandenen Kapazitäten in örU weiter erforderlich. Zudem wurde bereits in Drucksache 21/9656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Politischen Selbstverpflichtung Hummelsbüttel (Drs. 21/5231) von rund 1.300 Plätzen im Stadtteil ausgegangen. Außerdem erfolgt die Betrachtung zunächst auf Bezirksebene, aus der sich ergibt, dass im Bezirk Wandsbek weiterhin Plätze fehlen. Am Beispiel von Hummelsbüttel und der räumlichen Einheit wurde bereits in den Drs. 21/8855 und Drs. 21/8982 erläutert , dass keine Maßnahmen für erforderlich gehalten werden. Zur Zielsetzung und den Auswirkungen des OVS siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/8492096/2dddb1080b551e1c7c83e1d89e9a677d/ data/170405-neuer-verteilungsschluessel-fuer-fluechtlinge-vorgestellt-dl.pdf.