BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9658 21. Wahlperiode 07.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 29.06.17 und Antwort des Senats Betr.: Projektförderung „Kunst im öffentlichen Raum“ 1981 wurde in Hamburg das Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ eingeführt . Künstler können sich mit Kunstprojekten im öffentlichen Raum für eine Förderung bewerben. Eine Jury entscheidet zwei Mal jährlich über die Vergabe der Mittel. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel im Programm „Kunst im öffentlichen Raum“? Über die Vergabe der Mittel im Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ entscheidet die Behörde für Kultur und Medien. Sie richtet sich hierbei nach den Empfehlungen der Kunstkommission. Die Kunstkommission ist ein jeweils für eine Legislaturperiode vom Senat eingesetztes, aus 18 Mitgliedern bestehendes Fachgremium. Das Gremium berät die zuständige Behörde in allen Fragen der Kunst im öffentlichen Raum und spricht Empfehlungen zur Realisierung von Kunstwerken und Kunstprojekten im öffentlichen Raum aus, denen die zuständige Behörde in der Regel folgt. 2. Welche Kriterien sind für die Mittelausschüttung vorgesehen? Bei der Entscheidungsfindung sind für alle Projekte die künstlerische Qualität, die inhaltliche Relevanz im Kontext aktueller zeitgenössischer internationaler Tendenzen und Diskurse der bildenden Kunst sowie ein erkennbarer Bezug auf die räumliche, architektonische, soziale oder gesellschaftliche Situation des öffentlichen Raums in Hamburg ausschlaggebend. Die Mittelausschüttung richtet sich nach den Vorschriften des Zuwendungsrechts. 3. Gibt es Förderhöchstgrenzen pro Projekt? Wenn ja, welche? Grundsätzlich nein. Der Förderumfang ist allerdings durch die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt. 4. Über welche Produktgruppe und welche Produkte im Haushalt werden die Mittel bereitgestellt? In welchem Umfang stammen die Mittel gegebenenfalls aus welchen Investitionen welcher Aufgabenbereiche? 5. Wie hoch war beziehungsweise ist das Gesamtbudget des Programms im Plan? (Bitte jahresweise seit 2014 angeben.) Die Mittel werden aus der Produktgruppe 25.102 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft “ des Einzelplans 3.3 bereitgestellt. Seit 2003 beträgt das jährliche Gesamtbudget 250.000 Euro. Drucksache 21/9658 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. In welcher Höhe wurden jeweils Mittel im Ist ausgeschüttet? (Bitte jahresweise seit 2014 angeben.) Das Budget wurde 2014 bis 2016 voll ausgeschöpft. Für das Jahr 2017 ist der Haushaltsabschluss 2017 abzuwarten. 7. Für jeweils welche Projekte ist dabei seit 2014 im Ist jeweils welcher Betrag gezahlt worden? Welcher Betrag war beziehungsweise ist den Projekten jeweils im Plan zugesagt? (Bitte jahresweise seit 2014 angeben .) Folgende Projekte wurden seit 2014 gefördert: Projekttitel Projektträger/Antragsteller Datum Fördersumme in Euro Luftballons Marc Einsiedel (We are visual) 2014 2.000,00 Generous Bodies II Johanna Bruckner 2014 6.150,00 Lichtfalle Hamburg Nana Petzet 2014 22.000,00 Kunstimbiss Katharina Kohl/DGReiß 2014 13.450,00 Ausflüge nach Woandershin Ute Vorkoeper, Stadt Kunst Gesellschaft e.V. 2014 2.000,00 Kunstausstellung Wandsbeker Markt Verein City Wandsbek e.V. 2014 12.500,00 Tor zur Welt Curating the City e.V. 2014 18.000,00 Stadtkuratorin 2014-2016 Sophie Goltz 2014 100.000,00 08/15 Eine Stadt sucht Anschluss Filomeno Fusco 2015 19.000,00 Jenseits des Wassers Trägerverein Marktstraße 138 / Stadtwerkstatt Linz 2015 2.600,00 PlanBude Margot Czenki 2015 46.183,14 Transit Exil Dorothea Carl 2015 18.000,00 Stadtkuratorin Sophie Goltz 2015 100.000,00 A/D/A analog digital analog Fab Lab St. Pauli e.V. 2016 69.852,00 Publikation Lichtfalle Nana Petzet 2016 10.000,00 Rasenmäherzeichnung Ralf Witthaus 2016 9.960,00 Algorithms of Partiality Johanna Bruckner 2016 10.600,00 Veddel vergolden Boran Burchhardt 2016 85.621,90 Parkplatztreffen Franziska Nast 2017 9.000,00 Das Archipel Finn Brüggemann 2017 5.316,20 Hamburger-Hut-Laden Jan Holtmann 2017 20.000,00 Die restlichen verfügbaren Mittel wurden verwendet zur Finanzierung der Unterhaltung und Pflege existierender Kunstwerke aus dem Programm „Kunst im öffentlichen Raum“, für Maßnahmen der Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Fortsetzung des Projekts „Stadtkuratorin/Stadtkurator“. 8. Hängt das Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ zusammen mit den Fördermitteln des Bundes für „Kunst am Bau“? Wenn ja, inwiefern? Inwieweit werden beispielsweise entsprechende Bundesmittel hierfür mitverwendet? Nein. 9. Laut Jahresbericht des Rechnungshofs 2017 (Drs. 21/8000) wurden 175.000 Euro Bundesmittel für „Kunst am Bau“ im Zusammenhang mit der Sanierung des Mahnmals St. Nikolai eingeplant (Tz. 386 – 388). Konnten diese Bundesmittel mittlerweile tatsächlich eingeworben und abgerufen werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9658 3 Wenn nein, warum nicht? Bis wann soll dies gegebenenfalls noch erfolgen ? Der Auftrag für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses wurde erteilt, derzeit liegt der Bauantrag bei der Bauprüfabteilung zur Bearbeitung. Bis Ende 2017 soll die Umsetzung erfolgen. 10. Wie teuer war beziehungsweise wird nach aktuellem Kenntnisstand die Vergoldung der Fassade eines Gebäudes auf der Veddel? Aus welchen Programmen und Fördertöpfen wird diese gezahlt? Die Gesamtkosten, die aus der Produktgruppe 25.102 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“ des Einzelplans 3.3 gezahlt werden, belaufen sich auf 85.621,90 Euro. Zusätzlich sind 3.000 Euro aus Mitteln der Stiftung Nachbarschaft der SAGA GWG zugesagt. 11. Welche weiteren Projekte hatten sich parallel zur oben genannten Fassadenvergoldung für eine Förderung beworben und wurden aus jeweils welchen Gründen abgelehnt? Folgende Projektanträge auf finanzielle Förderung aus dem Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ haben der 117. Sitzung der Kunstkommission am 7. Oktober 2016 parallel zum Förderantrag für das Projekt „Veddel vergolden“ von Boran Burchhardt vorgelegen und wurden abgelehnt: Projektname Antragsteller Beantragte Fördersumme in Euro Die Wölfe sind zurück Zweibrüder GmbH 2.900,00 Walls can dance Festival Urban Art Institut Hamburg 30.000,00 Die abgelehnten Projekte haben die Förderkriterien nicht hinlänglich erfüllt, siehe dazu auch Antwort zu 2.