BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/967 21. Wahlperiode 10.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 02.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Übermittlung von Daten von 17-Jährigen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr? Jeweils zum 31.3. eines Kalenderjahres werden seit 2011 jahrgangsweise Daten von 17-jährigen deutschen Staatsbürgern/-innen von den Kommunen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weitergegeben . Zu diesem Zweck werden die Jugendlichen des betreffenden Jahrganges angeschrieben. Dies geschieht auf Grundlage des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) § 58c: „Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden (1) Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. (2) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden. (3) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die Daten zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie lautet das Anschreiben an die jungen Mitbürger/-innen? Bitte ein Beispielanschreiben beilegen. Drucksache 21/967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Was ist diesem Anschreiben im selben Umschlag gegebenenfalls beigelegt ? Bitte gegebenenfalls Anlagen beilegen. 3. Wann wurden diese Anschreiben in den Kalenderjahren 2014 und, wenn schon geschehen, 2015 verschickt? Gibt es einen gesammelten Versand oder wird individuell verschickt? 4. Wer trägt die Kosten für diesen Versand und wie hoch sind die Kosten für Porto, Material und Personalaufwand? (Bitte aufschlüsseln.) 5. Werden die Daten ordnungsgemäß nach einem Jahr gelöscht? Wenn nein: Bitte Verstöße nach Ort und Datum differenzieren. 6. Wer kontrolliert das Löschen der Daten? Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Informationen liegen dem Senat nicht vor. Zuständig für dieses Verfahren ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, das der Kontrolle durch das Bundesministerium der Verteidigung unterliegt. Die erbetenen Informationen wurden der zuständigen Behörde nicht innerhalb der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit übermittelt.