BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9676 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger und Dirk Nockemann (AfD) vom 03.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Vorfälle Ramadan 2017 in Hamburg In Berlin warnte das LKA seine Polizisten, das während des Ramadans bei Muslimen „eine gewisse Reizbarkeit“ anzutreffen sein könnte. Diese war offenbar vorhanden, als in Essen ein ghanaischer Staatsangehöriger einen anderen Fahrgast in einem Bus angegriffen hatte und dies damit begründete, er habe sich von den Blicken des Kontrahenten belästigt gefühlt. Aufgrund des Ramadans habe er lange nichts mehr gegessen und sei deswegen „psychisch beeinträchtigt“ gewesen. In einer Dresdner Asylunterkunft haben mehrere Asylbewerber das Sicherheitspersonal angegriffen, weil diese gegen den Ramadan verstoßen hätten. Die Polizei musste mit einem Aufgebot von 14 Streifenwagen und 28 Beamten anrücken, es entstand ein Sachschaden in Höhe von über 3.000 Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat es auch in Hamburg – so wie in Berlin – Hinweise an die Polizei gegeben, dass fastende Menschen während des Ramadans reizbarer sein könnten? Welche Hinweise und Empfehlungen hat es konkret an die Polizisten gegeben? Nein. Im Übrigen: entfällt. 2. Hat es in Hamburg in der Zeit des Ramadans Straftaten gegeben, bei denen die Täter konkret die Beeinträchtigung durch das Fasten als Grund beziehungsweise Entschuldigung angegeben haben? Wenn ja, welche? 3. Hat es in Hamburg in der Zeit des Ramadans Straftaten gegeben, bei denen die Täter als Grund die Nichtbeachtung des Ramadans eines Kontrahenten angegeben haben? Wenn ja, welche? Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer tausend Vorgänge ist in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Hat es in Hamburg während der Zeit des Ramadans Vorfälle in Unterkünften für Migranten gegeben, die mit dem Ramadan in Verbindung stehen? Drucksache 21/9676 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche? Der für den Betrieb zuständigen Behörde sind eine verbale Auseinandersetzung, in deren Zuge auch mit Essen geworfen wurde, einzelne Probleme hinsichtlich der rechtzeitigen Anmeldung für das abendliche Fastenbrechen, ein Abstimmungsproblem in einer Einrichtung über den Zeitpunkt der Essenausgabe für das Fastenbrechen bekannt geworden. Alle Situationen konnten problemlos geklärt werden.