BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9678 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.07.17 und Antwort des Senats Betr. Warum schafft es der Senat nicht, das Zentrallager von Asklepios Hamburg in der Stadt zu halten? (2) Im Zusammenhang mit der Senatsantwort zu Drs. 21/9527 ergeben sich Nachfragen. Ich frage den Senat: Seit der Grundstücksanfrage am 25. Oktober 2016 stehen Asklepios Hamburg und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF), im kontinuierlichen Dialog. Asklepios Hamburg wurden unmittelbar nach der Absage der Fläche in Allermöhe mehrere städtische Grundstücke durch die HWF angeboten sowie der Kontakt zu privaten Immobilienangeboten vermittelt (siehe Drs. 21/9527). Bis zum 22. Juni 2017 erfolgten die Grundstücksangebote und -recherche auf Grundlage des von Asklepios Hamburg angegebenen Bedarfs für das Zentrallager. Dies waren circa 5.000 qm Brutto -Grundfläche (BGF) große Lagerhalle inklusive Sozial- und Büroräume zuzüglich notwendiger Verkehrsflächen. Auf dieser Grundlage wurden sowohl das circa 11.000 qm große Grundstück in Allermöhe geprüft als auch das Grundstück an der Randersweide angeboten. Am 22. Juni 2017 wurde von Asklepios Hamburg der Flächenbedarf mit 10.000 qm Hallenfläche und 15.000 – 20.000 qm Grundstücksfläche geäußert (siehe Drs. 21/9527). Hier sollen nun neben dem Zentrallager weitere Logistikeinheiten des Asklepios-Konzerns entstehen. Auf Grundlage dieser neuen Parameter werden aktuell weitere verfügbare städtische und private Grundstücke geprüft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF) wie folgt: 1. Seit wann genau ist der für Gesundheit zuständigen Fachbehörde bekannt, dass für das Zentrallager von Asklepios Hamburg ein neuer Standort gesucht wird? Wann, in welcher Form und durch wen wurde das hierfür zuständige Senatsmitglied informiert? Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat am 18. Mai 2017 an einer diesbezüglichen Besprechung in der zuständigen Behörde teilgenommen und ist am 8. Mai 2017 per Einladung dazu erstmalig mit oben genannter Problemstellung befasst worden. Die Senatorin wurde am 21. Juni 2017 mündlich durch die Staatsrätin informiert. Davon unabhängig hat sich die Staatsrätin als Mitglied des Aufsichtsrates zu einem früheren Zeitpunkt in der Sache engagiert und ist auf die zuständige Behörde bereits Anfang des Jahres 2017 zugegangen. Die HWF hat frühzeitig verschiedene Flächenangebote gemacht, siehe dazu Vorbemerkung . Drucksache 21/9678 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Seit wann genau ist der für Finanzen zuständigen Fachbehörde bekannt, dass für das Zentrallager von Asklepios Hamburg ein neuer Standort gesucht wird? Wann, in welcher Form und durch wen wurde das hierfür zuständige Senatsmitglied informiert? Dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) war die Standortsuche der HWF seit dem 25. Januar 2017 grundsätzlich bekannt. Eine konkrete Flächenanfrage an den LIG erfolgte am 22. Juni 2017. Der Beteiligungsverwaltung der Finanzbehörde war die Notwendigkeit eines neuen Standortes nicht bekannt. Der Präses der Finanzbehörde hat im Rahmen der Sitzung des Ausschusses öffentliche Unternehmen am 20. Juni 2017 erstmalig von der bis dahin nicht erfolgreichen Standortsuche für ein neues Zentrallager erfahren. 3. Welchen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg war bereits vor der in Drs. 21/9527 erwähnten Grundstücksanfrage bei der HWF am 25.10.2016 bekannt, dass für das Zentrallager von Asklepios Hamburg ein neuer Standort gesucht wird? Es liegen, neben der Anfrage vom 25. Oktober 2016 an die HWF, keine weiteren Anfragen für das Zentrallager von Asklepios Hamburg an städtische Institutionen vor. 4. Wann genau waren seit Anfang 2016 jeweils die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat von Asklepios Hamburg mit der Investitionsplanung des Unternehmens befasst? Die Gesellschafterversammlung hat sich am 6. Dezember 2016 und der Aufsichtsrat am 19. Dezember 2016 mit der Investitionsplanung befasst (siehe Drs. 21/9527). 5. Welche Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg haben an diesen Terminen jeweils im Einzelnen teilgenommen? Als Mitglieder der Gesellschafterversammlung: Eine Vertreterin der FB sowie ein Vertreter der BGV. Als Mitglieder des Aufsichtsrats: Die Staatsrätin der BGV, der Vertreter der FB sowie der Vertreter der Wirtschaftsprüfungssozietät Hammer & Partner. 6. Inwiefern waren Investitionen in ein neues Zentrallager Bestandteil der in den Gremien erörterten Investitionsplanung von Asklepios Hamburg? Siehe Drs. 21/9527. 7. Warum konnte die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die HWF nach Absage der Fläche in Allermöhe aufgrund anderer Bedarfe erst rund vier Monate später ein anderes Grundstück für das Zentrallager von Asklepios Hamburg anbieten? Siehe Drs. 21/9527. Es wurden dem Unternehmen Asklepios Hamburg alternative Flächen angeboten, beispielsweise am Heykenaukamp, in der Peutestraße oder die Fläche in der Jenfelder Au. 8. In einer Pressemitteilung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 21.06.2017 zum Thema der Flächensuche für das Asklepios- Zentrallager heißt es: „Bereits seit 16. Juni 2017 sind Stadt und Klinikbetreiber in konstruktiven Gesprächen“. Warum begannen die konstruktiven Gespräche erst am 16.06.2017 und nicht bereits mit der Grundstücksanfrage von Asklepios im Oktober 2016? Die Freie und Hansestadt Hamburg ist, vertreten durch die HWF, bereits seit dem 25. Oktober 2016 in konstruktiven Gesprächen mit Asklepios Hamburg. Die Pressemeldung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist diesbezüglich missverständlich , da sie auf das neue Grundstücksangebot, welches am 16. Juni 2017 an das Unternehmen erfolgte, abstellte. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.