BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9679 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 03.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Erfüllung der Grabenunterhaltungspflichten der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich Finkenwerder-Süd Als ehemalige Insel und Obstanbaugebiet verfügt Finkenwerder über eine ausgeprägte Grabenstruktur, die den gesamten Stadtteil durchzieht. Grundsätzlich sind die Zuständigkeiten in Bezug auf die Unterhaltungspflichten für die Gräben klar definiert. Für den nördlichen Bereich der Grabenstruktur ist die zuständige Fachbehörde (Behörde für Umwelt und Energie) verantwortlich , für den südlichen Bereich von Finkenwerder („Lüneburgerseite“), der Beund Entwässerungsverband Süd. Insoweit gibt es eine klare Trennung der Unterhaltungspflichten und Zuständigkeiten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bei den jährlichen Grabenschauen immer wieder festgestellt wird, dass dort, wo Privatleute oder der Be- und Entwässerungsverband verantwortlich sind, die Gräben einen besseren Pflegezustand aufweisen als dort, wo die städtische Verantwortung liegt. Als Beispiel ist der jahrelange desolate Zustand des Braakgrabens zu nennen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass die Freie und Hansestadt Hamburg im Hinblick auf die Straßengräben Finkenwerder Landscheide, Köterdamm und Wiedtgraben unterhaltungspflichtig ist? Ja. 2. Ist es richtig, dass diesbezüglich eine Mängelbeseitigungsverfügung vom zuständigen Wasser- und Bodenverband, dem Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder Süd, ergangen ist? Was sind die Hintergründe und wie reagiert die Freie und Hansestadt Hamburg auf diesen Vorgang ? 3. Ist die Freie und Hansestadt Hamburg inzwischen ihren Unterhaltungspflichten nachgekommen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht? Beim zuständigen Bezirksamt ist am 20. Februar 2017 eine Mängelbeseitigungsverfügung eingegangen. Der Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder Süd (BEV) hat in der Mängelbeseitigungsverfügung das Bezirksamt zur Entschlammung der Gräben Wietgraben, Köterdammgraben und Finkenwerder Landscheide aufgefordert, da er die Leistungsfähigkeit des Be- und Entwässerungssystems für gefährdet erachtet. Drucksache 21/9679 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das zuständige Bezirksamt konnte aufgrund der bereits im Februar außergewöhnlich früh eingetretenen milden Witterung und der damit einsetzenden Amphibienwanderung aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften nicht wie geplant seiner Unterhaltungspflicht nachkommen. Die zuständige Fachbehörde hat das Bezirksamt aufgefordert, die Entschlammung im Herbst 2017 durchzuführen. 4. Sollte die Freie und Hansestadt Hamburg ihrer Unterhaltungslast noch nicht nachgekommen sein und die entsprechenden Gräben nicht geräumt haben: a) Geht die Freie und Hansestadt Hamburg davon aus, dass das Beund Entwässerungssystem in Finkenwerder-Süd momentan ausreichend leistungsfähig ist? b) Wurde hierzu eine Einschätzung des Be- und Entwässerungsverband Finkenwerder Süd (BEV) eingeholt? Wenn ja, bitte um Angabe von Schreiben und Datum. c) Geht die Freie und Hansestadt Hamburg davon aus, dass sie im Falle einer nicht ausreichenden Entwässerungskapazität für eventuelle Schäden an Häusern, Kellern und Kleinkläranlagen die Verantwortung übernimmt? Einige Gräben im Be- und Entwässerungssystem befinden sich derzeit dem Augenschein nach in einem schlechten Zustand. Jedoch hängt die Leistungsfähigkeit des Be- und Entwässerungssystems nicht allein von der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Gräben, sondern vom gesamten Grabensystem (Gewässer II. Ordnung) ab. Bei der Gewässerbegehung wurde auch festgestellt , dass sich diverse private Gräben, die an den öffentlichen Gräben anschließen, nicht in einem leistungsfähigen Zustand befinden. Der BEV hat seinerseits Ende 2015 auf die Entschlammungsbedürftigkeit der Gräben Wietgaraben, Köterdammgraben und Finkenwerder Landscheide hingewiesen. Daraufhin wurden die Mittel für die Entschlammung von der zuständigen Fachbehörde zur Verfügung gestellt. Ausschreibung und Vergabe erfolgten von Mitte 2016 bis Mitte Februar 2017. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. Es ist nicht davon auszugehen, dass Schadenersatzansprüche gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund nicht ausreichender Entwässerungskapazität bestehen. 5. Welche Schritte hat die Freie und Hansestadt Hamburg unternommen, um mit dem zuständigen Wasser- und Bodenverband eine einvernehmliche Regelung zu treffen? Hat die Freie und Hansestadt Hamburg auf die Mängelbeseitigungsverfügung und weiteren Schriftverkehr geantwortet? Wenn ja, bitte um Angabe von Schreiben und Datum. Am 6. Juni 2017 fand eine Besprechung unter den Beteiligten statt, in der eine einvernehmliche Regelung über die weitere Vorgehensweise getroffen wurde. Das Protokoll zur Besprechung befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung. Das Bezirksamt hat den BEV über eine Verschiebung der Maßnahme in den Herbst 2017 und über den Stand der Ausschreibung – wie auch bisher üblich – mündlich informiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3.