BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9684 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Birgit Stöver (CDU) vom 03.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Situation an der Grundschule Kirchwerder – Was ist dort geplant? Eltern von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Kirchwerder berichten , dass es aufgrund gestiegener Einschulungszahlen seit längerer Zeit zu erheblichen Platzproblemen in der Grundschule kommt. So essen die Kinder in Schichten in der dortigen Mensa. Einzelne Klassen essen in den Klassenräumen . Nun sollen die Klassen 2a und 2b der Schule, die im Erdgeschoss der Schule ihre Klassenräume neben der Mensa haben, diese zugunsten einer Mensaerweiterung aufgeben und in die benachbarte Stadtteilschule ziehen. Dort sollen sie in unmittelbarer Nähe zu einer zehnten Klasse untergebracht werden. Das bedeutet, die Kinder werden aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und soziale Kontakte zu Mitschülern bleiben auf der Strecke, da sie von allen anderen räumlich getrennt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Klassen gibt es gegenwärtig in den einzelnen Klassenstufen an der Grundschule Kirchwerder? In den gegenwärtigen Jahrgängen 1 und 2 werden jeweils zwei Klassen, in den gegenwärtigen Jahrgängen 3 und 4 wird jeweils eine Klasse unterrichtet. 2. Wie sieht gegenwärtig die Situation in Bezug auf die Mensanutzung an der Schule aus? Zurzeit essen die Grundschüler in einem Raum in Klassenraumgröße, der für Mensazwecke hergerichtet worden ist. Die Essenseinnahme erfolgt in altershomogenen Gruppen zeitversetzt, um eine ruhige Essensatmosphäre zu ermöglichen. 3. Welche Pläne gibt es bezüglich einer Erweiterung der Mensa und wann soll mit der Umsetzung begonnen werden? Der neben dem jetzigen Mensaraum liegende Unterrichtsraum wird hergerichtet und soll nach den Sommerferien ebenfalls für die Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule genutzt werden. Dieses wird die Situation der Essensversorgung deutlich verbessern. 4. Sind dem Senat Pläne der Schule bekannt, einzelne Klassen aus dem Grundschulbereich an die benachbarte Stadtteilschule auszulagern? Wenn ja: Seit wann sind dem Senat derartige Pläne bekannt? Wann wurden die Eltern und Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder über die Maßnahme informiert? Welche Alternativen wurden den betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten aufgezeigt? 5. Wie sieht das übliche Prozedere bei der Auslagerung einzelner Klassen einer Grundschule an andere Schulen, die keine Grundschulen sind, Drucksache 21/9684 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aus? Gehört die Verlagerung einzelner Grundschulklassen an andere Schulen zum gängigen Repertoire der Vorgehensweisen des Senats? Wenn ja: Seit wann ist diese Vorgehensweise wo geregelt und in wie vielen Fällen wurde in den vergangenen fünf Jahren an welchen Schulen ebenso vorgegangen? 6. Bis wann werden die betroffenen Kinder und ihre Eltern und Erziehungsberechtigten über ihren Schulplatz für das Schuljahr 2017/2018 informiert ? Welche Mitsprache- und Widerspruchrechte haben diese? Die den Fragen zugrunde liegende Annahme ist falsch. Die Stadtteilschule Kirchwerder umfasst als Langformschule auch die gemäß § 14 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz angegliederte Grundschule Kirchwerder. Am Standort Kirchwerder Hausdeich 341, der inklusive mobiler Klassenräume 14 Gebäude umfasst, werden die Jahrgänge 1 bis 8 sowie Vorschulklasse und Sekundarstufe geführt. Im kommenden Schuljahr werden die Jahrgänge 1, 2 und 3 jeweils zwei Parallelklassen umfassen, der Jahrgang 4 umfasst eine Klasse. Im Rahmen der üblichen innerschulischen Organisation werden zum Schuljahr 2017/2018 die beiden Parallelklassen der jetzigen zweiten Jahrgangsstufe von einem Klassenhaus zum nächsten Klassenhaus wechseln, welches am selben Schulhof gegenüber liegt. Durch diese Maßnahme müssen die Schülerinnen und Schüler ihr gewohntes Schul- und Lernumfeld nicht verlassen. Als untergeordnete Maßnahme der innerschulischen Organisation wurde der Wechsel des Klassenraumes für die beiden betroffenen Klassen im Frühjahr 2017 mit dem Elternrat und dem Kollegium routinemäßig erörtert. Im Übrigen siehe Drs. 21/9539.