BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9689 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Stephan Gamm (CDU) vom 03.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Unnötige Erfindung von sogenannten Reinigungsgebühren bei sprudelnden Kassen – Warum belastet der Senat die Hamburger über Gebühr? Senatsplänen zufolge wird die Stadtreinigung ab dem Jahr 2018 von den Hamburgern eine sogenannte Straßenreinigungsgebühr erheben. Der Senat begründet dies mit der geplanten Einstellung von 400 Mitarbeitern und der Anschaffung von Geräten bei der Stadtreinigung, damit Hamburg künftig besser vom Müll befreit werden kann. Diese Art der Gebühren ist neu für die Hamburger und wurde in der Behörde des grünen Umweltsenators Jens Kerstan „erfunden“. Bezahlt wird diese Gebühr von den Hauseigentümern, die dies auf die Mieter übertragen können. Wohnen wird also noch einmal teurer in Hamburg. Zugleich erwartet der Finanzsenator bis 2021 einen kontinuierlichen Anstieg der Steuererträge und durch den neuen Länderfinanzausgleich wird Hamburg zusätzliche Gelder erhalten. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, warum der Senat die Kosten für die Wahrnehmung städtischer Aufgaben dem Steuerzahler zusätzlich aufbürdet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1. Welche Verbesserungen sieht der Senat in dem geplanten neuen Reinigungskonzept , für dass die Hamburger ab 2018 eine sogenannte Straßenreinigungsgebühr bezahlen sollen? 2. Ist der Senat der Auffassung, dass die Stadtreinigung unter den bisherigen Bedingungen ihrer Aufgabe nicht mehr gerecht werden konnte? Die SRH erfüllt ihre gesetzliche Aufgabe, die Reinigung öffentlicher Wege im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen, zuverlässig. Sie erbringt mit vielfältigen Anstrengungen auch darüber hinausgehende Leistungen im Sinne eines ansprechenden Stadtbildes. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Nutzungsintensität des öffentlichen Raumes sind allerdings zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um ein hohes Sauberkeitsniveau gewährleisten zu können. Überdies gibt es immer wieder berechtigte Wünsche, im Interesse einer hohen Lebensqualität in der ganzen Stadt spürbare Verbesserungen der Sauberkeit zu erreichen und dauerhaft zu gewährleisten. Hierzu sind die für 2018 geplanten Maßnahmen erforderlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/7150. 3. Wurden vom Senat andere Finanzierungsmöglichkeiten bezüglich der offensichtlich notwendig gewordenen Personalaufstockung bei der Stadtreinigung geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/9689 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Ja. Die federführenden Behörden haben auch Finanzierungsalternativen betrachtet. Im Ergebnis bietet die, bereits in den meisten anderen Großstädten bewährte Gebührenfinanzierung , die höchste dauerhafte Finanzierungssicherheit und gleichzeitig einen konkreten Leistungsanspruch für die Gebührenzahler. 4. Wie bewertet der Senat das Vorhaben, dass mit dem Geld der Anwohner im Rahmen der erhobenen Straßenreinigungsgebühr auch öffentliche Grünanlagen gereinigt werden sollen? 5. Gehören zu den mittels der Straßenreinigungsgebühr gereinigten öffentlichen Grünanlagen auch öffentliche Kinderspielplätze? Die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen soll nicht über die Straßenreinigungsgebühr , sondern aus Eigenmitteln der SRH finanziert werden. Öffentliche Kinderspielplätze sind als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen eingestuft. 6. Gibt es weitere Pläne, denen zufolge die sogenannten Straßenreinigungsgebühren nicht nur für die Reinigung der Straßen, sondern auch für andere Zwecke, die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu den grundsätzlichen Aufgaben der Stadt oder der Bezirke gehören, verwendet werden? Wenn ja, welche sind das? Die Straßenreinigungsgebühren werden ausschließlich zweckentsprechend verwendet . 7. Wie beurteilt der Senat das Vorhaben, demzufolge die Kosten für die Straßenreinigungsgebühren sich nach dem Verschmutzungsgrad richten und folglich Anwohner in Vierteln, die bei Touristen sehr beliebt sind, mit erhöhten Kosten rechnen müssen? Die geplante Einstufung der Straßen in drei Reinigungskategorien wird nach den örtlichen Erfordernissen und der Verkehrsbedeutung vorgenommen. Das ist sachgerecht, weil damit auch eine Abstufung der von der SRH erbrachten Leistung einhergeht. 8. Wie wird die SAGA Unternehmensgruppe die Straßenreinigungsgebühren auf ihre Mieter umlegen? Die SAGA GWG wird, wie bei anderen öffentlichen Abgaben, nach den für die Umlage geltenden Rechtsvorschriften und dem Inhalt der jeweiligen mietvertraglichen Regelungen vorgehen. 9. Sieht der Senat die Anwohner als Verursacher der angeblich stärker verschmutzten Straßen, die eine intensivere Straßenreinigung erforderlich machen? Wenn ja, wie begründet er dies? Nein. Grundlage der Gebührenerhebung ist die von der SRH im Interesse der Anlieger erbrachte Reinigungsleistung. 10. Sieht der Senat es noch als seine selbstverständliche Pflicht an, mit den ihm zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen die Sicherheit und Sauberkeit und weitere Aspekte der Daseinsvorsorge in Hamburg zu garantieren ? Aufgaben der Daseinsvorsorge werden mit den dafür jeweils gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsformen, zu denen neben Steuern auch Gebühren gehören, gewährleistet . 11. Hegt der Senat weitere Pläne, für die Kosten aus dem Bereich der Daseinsvorsorge den Bürger mit Gebühren oder anderweitig zu belasten ? Wenn ja, für welche Bereiche der Daseinsvorsorge ist dies geplant? Fortschreibungen der in Hamburg geltenden Gebührenregelungen erfolgen jährlich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9689 3 12. Wie vereinbart der Senat seine geplante Straßenreinigungsgebühr, durch die das Wohnen in Hamburg noch teurer wird, mit seinen Zielen, in Hamburg mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zumal die sogenannte Mietpreisbremse in Hamburg gescheitert ist? Der relativ geringen Mehrbelastung durch die geplante Straßenreinigungsgebühr steht ein deutlicher Gewinn an Lebensqualität gegenüber. 13. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Grad der Verschmutzung in unserer Stadt systematisch ermittelt, um darauf aufbauend den Mehrbedarf an Ressourcen (das heißt zusätzliche Arbeitsstunden p.a., Höhe des zusätzlich erforderlichen Personals und der zusätzlich erforderlichen Betriebsmittel) präzise beziffern zu können? a. Wenn ja, wie ist der Senat bei der systematischen Ermittlung des Verschmutzungsgrades vorgegangen und zu welchem Ergebnis ist er gelangt? Siehe Drs. 21/7150. b. Wenn keine systematische Ermittlung des Verschmutzungsgrades vorgenommen wurde, wie ist der Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass ein personeller Mehrbedarf von exakt 400 zusätzlichen Reinigungskräften erforderlich sei? Entfällt. 14. Wie weit sind die Vorbereitungen zur Erstellung der individuellen Gebührenbescheide für die Hamburgerinnen und Hamburger vorangeschritten? Die Gebührenbescheide werden auf der Grundlage einer noch vom Senat zu beschließenden Gebührenordnung erstellt werden. 15. Auf welche Höhe beziffert der Senat den Aufwand (interne Arbeitsstunden bei der Stadtreinigung und den zuständigen Behörden sowie gegebenenfalls durch die Beauftragung externer Dienstleister), der erforderlich ist, um die individuellen Gebührenbescheide zu erstellen? Die SRH geht von einmaligen internen Aufwänden von etwa 11.500 Arbeitsstunden aus. In den Folgejahren wird der Aufwand vergleichbar mit dem Aufwand für die Erstellung der Gebührenbescheide für Müllabfuhr oder Gehwegreinigung sein.