BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9693 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 03.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Denkmalgeschützter Hauptbahnhof? Täglich wird der Hamburger Hauptbahnhof von rund 500.000 Menschen frequentiert . Er ist damit der größte Bahnhof in Deutschland. Nun stehen Umbau- und Erweiterungsarbeiten an, die zwar in den Medien eine große Resonanz erfahren, aber weder im zuständigen Bezirk Hamburg-Mitte noch im – den Hauptbahnhof umfassenden – Stadtteil St. Georg von bemerkenswerter Beteiligung geprägt wären. So tauchen eine Menge von Fragen auf, die öffentlich wenig bis gar nicht kommuniziert werden. Dies gilt nicht zuletzt für den Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zum Gebäude des Hauptbahnhofs und seinem unmittelbaren Umfeld werden derzeit Konzepte erarbeitet beziehungsweise konkret anstehende Arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen vorgenommen: Verkehrsuntersuchung Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofs (Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation) mit Klärung der Machbarkeit einer Kommunaltrasse Steintordamm sowie Vorschlägen für eine funktionale Neugliederung der öffentlichen Verkehrsflächen Machbarkeitsstudie Hauptbahnhof und Umfeld im Rahmen des Masterplans Hamburg Hauptbahnhof (Deutsche Bahn AG) für die Prüfung einer Erweiterung des Bahnhofs nach Süden und Osten sowie einer Teilüberbauung des nördlichen Gleisfeldes Umgestaltung Hachmannplatz (Bezirk Hamburg-Mitte) mit Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabläufe und Aufenthaltsqualität Umbau Westlicher Langbau (Deutsche Bahn AG) einschließlich der Einrichtung von Ladengeschäften mit Zugang vom Glockengießerwall Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Gremien, Abteilungen, Ausschüsse und sonstigen privaten und behördlichen Einrichtungen sind zurzeit mit den Umbauplänen für den Hauptbahnhof befasst? 2. Wo und wann hat es bisher die Möglichkeit zur Information und vor allem zur Beteiligung an diesem Planungsverfahren gegeben für a) Abgeordnete auf bezirklicher Ebene, b) St. Georger Bürgerinnen und Bürger sowie c) sonstige Personen und Institutionen? Drucksache 21/9693 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Verkehrsuntersuchung wird von einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) begleitet . Zur Arbeitsgruppe gehören der Bezirk Hamburg-Mitte, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Umwelt und Energie, der Hamburger Verkehrsverbund sowie die Hamburger Hochbahn AG. Die Verkehrsuntersuchung war mehrfach Thema im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft. Im Februar 2017 wurden insgesamt vier Workshops zu unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten mit einer breiten Fachöffentlichkeit durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie wird von der Deutschen Bahn AG (DB) erstellt. Die Umgestaltung Hachmannplatz und der Umbau Westlicher Langbau wurden von den jeweiligen Projektverantwortlichen im Rahmen des üblichen Verfahrensweges (Verschickung beziehungsweise Plangenehmigung) mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Die Planung zur Umgestaltung Hachmannplatz wurde nach Auskunft des Bezirks Hamburg-Mitte den Mitgliedern der Bezirksversammlung Hamburg -Mitte im zuständigen Ausschuss vorgestellt. 3. Welche geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen tangieren aus Sicht des Senats Belange des Denkmalschutzes? Der Hauptbahnhof und seine Umgebung zwischen den Straßenzügen Ernst-Merck- Brücke, Kirchenallee, Steintorbrücke und Glockengießerwall/Steintorwall stehen seit 1986 unter Denkmalschutz. Alle hier geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen tangieren den Denkmalschutz. Darüber hinaus können Maßnahmen im Umfeld des Denkmals, zum Beispiel in wichtigen Sichtachsen, den Umgebungsschutz für das Denkmal nach § 8 Denkmalschutzgesetz tangieren. 4. Inwiefern ist das Hamburgische Denkmalschutzamt in die konkreten Umbau- und Erweiterungsplanungen einbezogen? Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) wurde am 21. März 2017 seitens der BWVI über den Zuwendungsvertrag zur Machbarkeitsstudie informiert. Über die aktuellen Umbau- und Erweiterungsplanungen wurde die BKM am 16. Juni 2017 von der DB informiert. 5. Was umfasst der Denkmalschutz für den Hamburger Hauptbahnhof genau? a) Gibt es besondere Aspekte oder Auflagen des Denkmalschutzes für den Corpus des Hauptbahnhofs? Wenn ja, welche? b) Gibt es besondere Aspekte oder Auflagen des Denkmalschutzes für die nähere Umgebung des Hauptbahnhofs? Wenn ja, welche? c) Gibt es besondere Aspekte oder Auflagen des Denkmalschutzes für Sichtachsen inner- und außerhalb des Hauptbahnhofs? Wenn ja, welche? Siehe Antwort zu 3. 6. Ist geplant in Vorbereitung oder im Zuge der geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen Änderungen an der Eintragung des Hamburger Hauptbahnhofs in die Denkmalliste beziehungsweise der entsprechenden Begründung vorzunehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Nein. Eingriffe in ein Denkmal sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu genehmigen.