BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9694 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 03.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Rettungsdienst und Krankenhäuser während des G20-Gipfels (II) Aus der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/9394 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden für den G20-Gipfel externe Rettungskräfte aus anderen Bundesländern angefragt? Wenn ja, bitte auflisten wie viele in Hamburg tätig werden nach organisatorischer Herkunft, Qualifikation und Anzahl des Personals sowie Ausrüstung . Ja, die Feuerwehr Hamburg hat Rettungskräfte aus Nordrhein-Westphalen (NW) angefragt. NW stellt 136 Kräfte mit sechs für die Versorgung von Verletzten ausgestatteten Großfahrzeugen und vier Anhängern, insgesamt elf Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen sowie 16 Mannschaftstransportfahrzeuge. 2. Wurden Angebote externer Rettungskräfte abgewiesen? Wenn ja, warum? Nein. 3. In welchem Schichtsystem arbeitet die Hamburger Feuerwehr während des G20-Gipfels? Bitte auflisten nach Schicht, Anzahl der Stunden pro Schicht, Anzahl des Personals pro Schicht. Seit dem 24. Juni 2017 arbeitet der Einsatzdienst der Feuerwehr Hamburg in einem Zweischichtsystem. Dazu wurde die dritte Wachabteilung temporär aufgelöst und das Personal auf die verbliebenen beiden Wachabteilungen verteilt. Erste und zweite Wachabteilung lösen sich wechselseitig ab. Eine Schichtlänge beträgt zwölf Stunden, diese werden zu einer Doppelschicht gebündelt. Ab dem 11. Juli 2017 gilt wieder der reguläre Schichtplan mit drei Wachabteilungen. Die Schichtstärke der Hamburger Feuerwehr während des G20-Gipfels beträgt zwischen 412 und 680 Kräften. Eine detaillierte Darstellung berührt einsatztaktische Belange der Sicherheit zum Schutz der Veranstaltung und kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. 4. Ändert sich während des G20-Gipfels die zugesicherte Zeit bis zum ersten Kontakt mit Rettungskräften? Wenn ja, wie? Siehe Drs. 21/9570. 5. Wird es eine ambulante Versorgung für Verletzte in Zelten geben?   Drucksache 21/9694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wenn ja, findet eine solche Versorgung in Kooperation mit der Polizei oder Bundeswehr statt?  7. Wie ist diese Versorgung materiell und personell ausgestattet? Auf welche Verletzungen ist die Ausstattung ausgerichtet? Die Einsatzkonzeptionen der Feuerwehr Hamburg sehen regulär im Regelrettungsdienst keine ambulante Versorgung von Verletzten in Zelten vor. 8. Wie wird bei einer Kooperation mit der Polizei bei der Versorgung von Verletzten der Datenschutz gewährleistet? Die erhobenen Daten werden auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen anlassbezogen verarbeitet. 9. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um massenhafte Infektionen aufgrund hygienischer Mängel (zum Beispiel wegen mangelnden sanitären Anlagen) zu vermeiden und zu behandeln? Es wird auf die bekannten und empfohlenen Maßnahmen zu Hygiene, insbesondere der Händehygiene, verwiesen. Sollten bei einer Vielzahl von auftretenden Infektionserkrankungen Behandlungen erforderlich sein, reichen nach Einschätzung der zuständigen Behörde die in Hamburg vorhandenen Strukturen an gesundheitlichen Einrichtungen aus. 10. Inwiefern ist es zutreffend, dass das AK Altona und das AK St. Georg für die Versorgung von Aktivisten/-innen vorgesehen sind, das UKE für Staatsgäste und Delegationsmitglieder und das Bundeswehrkrankenhaus für Polizisten/-innen? Eine Differenzierung gemäß Fragestellung besteht nicht. Darüber hinaus stellt das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, neben der allgemeinen Notfallversorgung, Kapazitäten für Einsatzkräfte zur Verfügung. 11. Wie hoch ist in den genannten Krankenhäusern die derzeitige Auslastung (ohne G20) der Notaufnahme?   12. Wie viele zusätzliche Notfallzuführungen können von den Hamburger Krankenhäusern während des G20-Gipfels bewältigt werden? Der Grad der Auslastung der Notaufnahmen wird nicht erhoben. Im Übrigen siehe Drs. 21/9394. 13. Wie viele Sperrungen der Notaufnahmen hat es aufgrund hoher Auslastung dieses Jahr gegeben (bitte Zeitpunkt und Standort angeben)? Bei den Sperrungen handelt es sich um die zeitlich befristete Herausnahme der 21 Plankrankenhäuser aus der Not- und Unfallversorgung, in der Regel für eine Stunde. In den Nachtstunden sind grundsätzlich keine Sperrungen möglich. Die Ursachen der Sperrungen können dabei vielfältig sein (zum Beispiel Ausfall/Wartung von Medizingeräten , personelle Engpässe durch Häufung von Krankheitsfällen bei ärztlichem und pflegerischem Personal oder hohe Inanspruchnahme von Isolierbereichen für infektiöse Patientinnen und Patienten) und beziehen sich daher nicht nur auf eine hohe Auslastung . Nachfolgende Tabelle gibt die Sperrungen in Stunden der Zentralen Notaufnahmen und Intensivbereiche an: Monat 2017 Anzahl der Stunden insgesamt Januar 679 Februar 874 März 346 April 428 Mai 372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9694 3 14. Wurde die Preisliste zur Eigenleistung für Menschen ohne gültige Krankenversicherung zum G20-Gipfel verändert? Wenn ja, wie und warum? Eine entsprechende Preisliste ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.