BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9695 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Katja Suding (FDP) vom 03.07.2017 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Sanierung der Sternwarte in Bergedorf Mit Drs. 21/9583 hat der Senat die Pläne zur Sanierung der Sternwarte in Bergedorf vorgestellt. Diese soll insgesamt 3,15 Millionen Euro kosten. Aus Bundesmitteln werden dazu laut der Drucksache 1,975 Millionen Euro bereitgestellt , und zwar 0,4 Millionen Euro aus Resten des Denkmalschutzprogramms IV und 1,575 Millionen Euro aus dem „Sammeltitel für Kulturinvestitionen des Bundes“. Gemäß Angaben im Antrag 21/7964 der senatstragenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN war seinerzeit offenbar eine jeweils hälftige Finanzierung durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und den Bund vorgesehen. In Drs. 21/9583 findet sich zu der nunmehr gefundenen Finanzierungsverteilung von rund zwei Dritteln Bund und einem Drittel Land der Hinweis, dass der Bund diesen Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg für „angemessen “ halte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In welchen konkreten Haushaltstiteln des Bundes sind dessen Zuschüsse zur Sanierung der Sternwarte veranschlagt? (Bitte Einzelplan und Kapitel mit angeben.) Nach den den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen gehen die Bundesmittel aus dem Denkmalschutzprogramm IV zulasten des Einzelplans 04, Kapitel 0405, die weiteren Bundesmittel zulasten des Einzelplans 04, Kapitel 0452. 2. Wann genau hat der Bund durch wen mitgeteilt, dass er Hamburgs Finanzierungsanteil an der Sanierung der Bergedorfer Sternwarte für „angemessen“ halte? a. Wer war Empfänger dieser Mitteilung aufseiten der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise des Senats oder Staatsrätekollegiums ? b. Liegt diese Zusage der Angemessenheit schriftlich vor? Wenn nein, wann soll dies nachgeholt werden? 3. Inwieweit erfüllt diese Zusage die Anforderungen entsprechender Haushaltsvermerke im Bundeshaushalt, wonach derartige Fördermaßnahmen grundsätzlich der „angemessenen Mitfinanzierung durch Länder, Kommunen oder Private“ bedürfen? Die Erklärung wurde gegenüber der Behörde für Kultur und Medien von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien per Mail am 27. März 2017 auf- Drucksache 21/9695 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 grund der Gesamtaufwendungen Hamburgs für das Denkmal Hamburger Sternwarte abgegeben.