BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9703 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 04.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Rothsteinsmoor Das circa neun Hektar große Naturschutzgebiet Rothsteinsmoor liegt im Hamburger Stadtteil Langenhorn in der Nähe des Hamburger Flughafens an der Grenze zu Schleswig-Holstein. Es ist das 30. Hamburger Naturschutzgebiet und es zählt zu den kleinsten Naturschutzgebieten Hamburgs. Es besteht aus den Resten einer Hochmoorlandschaft, aus Heideflächen, Laubwald und einer Binnendüne. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Nord am 30. Mai 2017 wurde der 86-seitige Pflegeund Entwicklungsplan für das NSG Rothsteinsmoor vorgestellt. Hierbei blieb jedoch die Frage offen, welche Stellungnahmen hierzu im Vorfeld bei der zuständigen Behörde eingegangen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Stellungnahmen sind wann von wem zum Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Rothsteinmoor bei der zuständigen Behörde eingegangen ? (Bitte die jeweiligen Stellungnahmen in Kopie beifügen.) Zum Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) für das NSG Rothsteinsmoor ist im März 2017 eine Stellungnahme eingegangen. Eine Vorlage dieser Stellungnahme käme einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. 2. Hat die zuständige Behörde bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans die unter 1. aufgeführten Stellungnahmen berücksichtigt? Falls ja, in welchem Umfang und falls nein, welche Punkte wurden jeweils aus welchen Gründen nicht berücksichtigt? Die Stellungnahme ist zu großen Teilen berücksichtigt. Einige Anregungen waren im Hinblick auf die Planungsebene des PEP zu detailgenau. Sie betrafen die Ebene der Maßnahmenausführung, die im Einzelfall noch konkretisiert werden muss. In Bezug auf einige Maßnahmen sahen sich die Verbände als direkter Adressat des PEP, was jedoch nicht der Fall ist. Zuständig für die Umsetzung ist das Bezirksamt. Die Verbände sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.