BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9705 21. Wahlperiode 13.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 04.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Plötzlicher Abgang im UKE-Vorstand Am 30.06.2017 wurde offenbar sehr kurzfristig mitgeteilt, dass der Kaufmännische Direktor des UKE (Universitätsklinikum Eppendorf) am gleichen Tag aus dem Vorstand des UKE ausscheidet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für welchen genauen Zeitraum war der kaufmännische Direktor des UKE ursprünglich bestellt? Für den Zeitraum vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2018. 2. Aus welchen Gründen erfolgte das sehr kurzfristige und vorzeitige Ausscheiden ? Siehe Pressemitteilung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 30. Juni 2017 (http://www.hamburg.de/bwfg/9128856/2017-07-10-bwfg-kaufmaennischerdirektor -verlaesst-das-uke/). 3. Wann und in welcher Form wurden die Mitglieder des UKE-Kuratoriums hierüber erstmals informiert? In der Kuratoriumssitzung vom 8. April 2017. Die Beratungen des Kuratoriums sind gemäß § 6 der Geschäftsordnung für das Kuratorium des Universitätsklinikums Hamburg -Eppendorf vom 17. Dezember 2002 vertraulich. 4. Wann wurde mit der Vorsitzenden des UKE-Kuratoriums eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung des Anstellungsvertrages verhandelt und abgeschlossen? Welche Ansprüche über die anteilige Vergütung bis zum 30.06.2017 hinaus ergeben sich daraus für den bisherigen kaufmännischen Direktor? Die Aufhebungsvereinbarung wurde von einer vom Kuratorium eingesetzten Kommission unter dem Vorsitz der Kuratoriumsvorsitzenden im Zeitraum zwischen April und Juni verhandelt und am 30. Juni in Umsetzung eines Beschlusses des Kuratoriums unterzeichnet. Das UKE hat mit dem bisherigen Kaufmännischen Direktor eine Deckelung seiner Ansprüche vereinbart. Deren Höhe kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Eine abstrakte Offenlegung der Vereinbarung zum jetzigen Zeitpunkt widerspräche überwiegenden, schutzwürdigen Belangen Betroffener. Der Senat wird die an den bisherigen Kaufmännischen Direktor zu zahlende Vergütung in dem Bericht über die Vergütungen der Mitglieder von Vorständen und Geschäftsführungen der Hamburger öffentlichen Unternehmen („Vergütungsbericht“) veröffentlichen. 5. Wie und wann genau wurde das Ausscheiden des kaufmännischen Direktors intern und extern kommuniziert? Drucksache 21/9705 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 2. Innerhalb des UKE erfolgte die Kommunikation durch Newsletter 34/2017 vom 30. Juni 2017 und Newsletter 35/2017 vom 3. Juli 2017. 6. Wie soll das Auswahlverfahren zur Nachbesetzung der Position erfolgen ? Welche Maßnahmen wurden hierfür bereits eingeleitet? Die Nachbesetzung wird entsprechend den Vorgaben des Hamburger Corporate Governance Kodex im Wege eines Verfahrens zur Bestenauslese erfolgen (HCGK, Ziffer 4.2.2). In der Kuratoriumssitzung vom 30.06.2017 hat das Kuratorium eine Findungskommission eingesetzt und mit der Erarbeitung von Personalvorschlägen unter Einschaltung eines Personalberatungsunternehmens beauftragt.