BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9708 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Wurde gegen die Nazi-Terrorgruppe „2. Frühling“ auch in Hamburg ermittelt? Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtete kürzlich über eine rechte Terrorgruppe, die die Nachfolge des sogenannten NSU antreten wolle (http://www.spiegel.de/spiegel/terrorismus-nach-nsu-vorbild-zweiter-fruehlinga -1145537.html). Laut „DER SPIEGEL“ wurden neun Verdächtige von sechs Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in einer gemeinsamen Operation mehrere Jahre lang beobachtet. Der ehemalige Landesvorsitzende der NPD Hamburg und bundesweit vernetzte Neonazi-Kader Thomas Wulff war nach eigener Aussage einer der Verdächtigen. Dieser Umstand legt nahe, dass auch das Hamburger Landesamt an der gemeinsamen Operation teilgenommen hat. Laut Bericht der Zeitung „Die Welt“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article164116026/ Potenzieller-Nachfolger-des-NSU-Von-wegen.html#Comments) war neben einem umstrittenen und wegen NSU-Verbindungen zuvor abgeschalteten V-Mann noch mindestens ein weiterer V-Mann auf die Gruppe angesetzt. Die Generalbundesanwaltschaft, die seit 2013 eingeschaltet war, stellte 2016 ihre Ermittlungen ein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann und durch wen erhielten welche Hamburgischen Behörden Kenntnis von der Existenz einer möglichen NSU-Nachfolge-Terrororganisation, beziehungsweise der Beteiligung mindestens eines Hamburgischen Nazi-Kaders? 2. War oder ist das Hamburgische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) an der gemeinsamen Operation „Mazoleti“ oder anderen Operationen im Zusammenhang mit der oben genannten Gruppierung beteiligt? Wenn ja, in welchem Zeitraum genau? 3. Was oder wer war der Auslöser der aufgenommenen Beobachtung? 4. Inwiefern war oder ist eine Gruppe, die sich 2. Frühling oder Ähnliches nennt/nannte in Hamburg aktiv? 5. War oder ist die Gruppe 2. Frühling und/oder einzelne (potenzielle) Mitglieder im Fokus der Hamburgischen Strafverfolgungsbehörden? a. Wenn ja, was ist der Vorwurf? b. Gegen wie viele Personen wird ermittelt und seit wann? Drucksache 21/9708 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Mit welchem Ausgang? d. Inwiefern haben Hamburgische Strafverfolgungsbehörden in diesem Zusammenhang Hinweise von Verfassungsschutzämtern erhalten? 6. Wann und wie häufig haben welche Hamburgischen Behörden mit welchen Landes- und/oder Bundesbehörden Informationen zu der oben genannten Organisation und/oder ihren Mitgliedern ausgetauscht? 7. War oder ist eine oder mehrere V-Personen des Landesamtes auf die oben genannte Gruppe angesetzt? Wenn ja, in welchem Zeitraum genau? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg informiert den Senat und insbesondere den Parlamentarischen Kontrollausschuss (PKA) der Hamburgischen Bürgerschaft zeitnah und umfassend gemäß § 26 Absatz 5 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Im thematischen Kontext dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage hat das LfV Hamburg dem PKA bereits in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 22. März 2013 über die dem LfV Hamburg vorliegenden Erkenntnisse umfassend berichtet. Darüber hinaus gibt es keine neuen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.