BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9709 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Fehlende öffentliche Toiletten an der Reeperbahn und auf St. Pauli An der Reeperbahn und auf St. Pauli gibt es ein massives Problem mit Wildpinklern . Scheinbar wird auch der Tunnel an der Haltestelle Reeperbahn immer wieder als WC benutzt (Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/ hamburg/Schwer-verletzter-Tourist-im-Gleisbett-gefunden,sbahn392.html). Dieses führt zu Gefahren, Verletzungen und Auswirkungen auf den Bahnverkehr (Sperrung bei Unfällen et cetera). Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat im Jahr 2014 für 10.700 Euro eine Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung der vor über 20 Jahren stillgelegten WC-Anlage an der Haltestelle Reeperbahn in Auftrag gegeben: https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/___tmp/tmp/ 45081036575223406/575223406/01033414/14.pdf beziehungsweise Drs. 21-0478 der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. Die Machbarkeitsstudie wurde seinerzeit aufgrund der Baukosten und der Betriebskosten nicht umgesetzt. Die Verwaltung öffentlicher WC-Anlagen ist seit dem 01.01.2017 auf die Stadtreinigung übertragen worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu dem Thema? 2. Welche Gründe verhindern eine Umsetzung? 3. Welche der Varianten der Machbarkeitsstudie wird derzeit favorisiert? Die Überlegungen zu einer Wiederinbetriebnahme der WC-Anlage sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit wird die lange geschlossene Anlage baufachlich untersucht. Die nächsten Schritte sind von den Ergebnissen der Untersuchungen abhängig. 4. Alle Varianten der Machbarkeitsstudie haben weniger WCs als die geschlossene Anlage? Liegen Benutzerzahlen von vor der Schließung vor? Welche Zahlen sind gegebenenfalls genannt? Es liegen keine Benutzerzahlen aus der Zeit vor der Schließung vor. 5. Wie wird eine ausreichende Dimensionierung und Reinigung gewährleistet ? Siehe Antwort zu 1. bis 3. 6. Warum wurde die alte Anlage geschlossen? Drucksache 21/9709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Schließung erfolgte aufgrund erheblicher und umfangreicher Vandalismusschäden . 7. Welche Hinderungsgründe zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es? Bis wann ist eine Umsetzung möglich/angestrebt? Siehe Antwort zu 1. bis 3. 8. Wie ist der aktuelle Stand der Zuständigkeit für die Baukosten von öffentlichen Toilettenanlagen? Baukosten öffentlicher Toiletten werden grundsätzlich durch die zuständige Fachbehörde getragen, sofern sich nicht im Einzelfall – zum Beispiel bei Kiosk-WC-Anlagen – andere Finanzierungsmodelle ergeben. 9. Wie ist der Stand der Zuständigkeit für die Betriebskosten? Die zuständige Fachbehörde erstattet der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Betriebskosten für die Toiletten, die der SRH übertragen wurden beziehungsweise werden. Der Betrieb der Kiosk-WCs obliegt den jeweiligen Pächtern. 10. Gibt es eine generelle Regelung für die kostenfreie Toilettennutzung für Obdachlose im Bezirk HH-Mitte? Wenn nein, warum nicht? 11. Wie ist in diesem Zusammenhang die Rechtslage, müssen Städte öffentliche Toiletten vorhalten oder für Wohnungslose bereitstellen? Siehe Drs. 21/6678. Rechtliche Regelungen dazu gibt es nicht.