BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9710 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Was müssen die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte für Kompetenzen mitbringen? Seit dem Sommer 2015 sind in Hamburg eine Vielzahl Erstaufnahme- und Folgeunterkünfte entstanden. f & w fördern und wohnen AöR und auch die anderen Träger der Einrichtungen mussten ihr Personal massiv aufstocken. Die Betreiberverträge, die als Musterverträge in das Transparenzportal eingestellt wurden, enthalten außerordentlich umfassende Vorgaben für die Auswahl der Sicherheitspersonales in EAs (Seiten 15 – 19), allerdings nur sehr wenige Vorgaben für das in den Einrichtungen tätige Personal im Quartiers - und Sozialmanagement. Für die Leitungen der Einrichtungen werden gar keine Vorgaben gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Unterbringung f & w fördern und wohnen AöR (f & w), ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH (ASB), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Malteser Hilfsdienstgemeinnützige GmbH (Maltester) und Johanniter-Unfall- Hilfe e.V. (JUH), Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg), Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK Altona und Mitte) wie folgt: 1. Stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Mindestanforderungen an die Qualifikationen, die Leitungen von Flüchtlingsunterkünften mitbringen müssen? Wenn ja, welche? Bitte detailliert darstellen. 2. Über welche Qualifikationen müssen die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte von f & w fördern und wohnen AöR mindestens verfügen? 3. Über welche Qualifikationen müssen die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte der übrigen Träger mindestens verfügen? Für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung sind im Unterkunfts- und Sozialmanagement ausschließlich angestellte Mitarbeitende einzusetzen, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen, sozialen oder Verwaltungsberuf verfügen oder vergleichbar qualifiziert sind. Dies schließt die Standortleitungen ein. Leitungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von f & w müssen grundsätzlich über ein abgeschlossenes Studium, vorrangig der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie über Erfahrung im Unterkunfts- und Sozialmanagement verfügen. 4. Wie viele Leitungsstellen in Hamburger Erst- und Folgeunterkünften gibt es? Drucksache 21/9710 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie viele der Leitungen der Hamburger Erst- und Folgeunterkünfte verfügten vor Stellenantritt nicht über ein einschlägiges Fachhochschul - oder Hochschulstudium der Sozialen Arbeit? Welche ähnlichen Qualifikationen wurden angegeben? Von den 31 Leitungen der Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen verfügten 17 vor Stellenantritt über ein einschlägiges Fachhochschul- oder Hochschulstudium der Sozialen Arbeit. Die Übrigen verfügten über Qualifikationen wie Studienabschlüsse in Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Wirtschaftspsychologie, Soziologie, Volkswirtschaftslehre sowie kaufmännische Fachwirtausbildung. Von den 80 Leitungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung verfügten 17 über Studienabschlüsse der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik. Die Übrigen verfügten über folgende Qualifikationen: soziale Berufe (zum Beispiel Lehrkraft für Pflegeberufe, Pflegefachwirt), Studiengänge in Sozial- und/oder Geisteswissenschaften (zum Beispiel Psychologie, Soziologie, Pädagogik), Kaufmännische Ausbildungen sowie Studiengänge in Wirtschaftswissenschaften oder Naturwissenschaften (zum Beispiel Sozialwirtschaft , Volkswirtschaft). b. Wie viele der Leitungen der Hamburger Erst- und Folgeunterkünfte verfügten vor Stellenantritt nicht über mindestens zwei Jahre Leitungserfahrung , beziehungsweise Erfahrung in der Personalführung und betrieblichen Steuerung? Von den 31 Leitungen der Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen verfügten 20 Beschäftigte vor Stellenantritt über mindestens zwei Jahre Leitungserfahrung beziehungsweise Erfahrung in der Personalführung und betrieblichen Steuerung. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung verfügten 60 Leitungskräfte über teils langjährige Erfahrungen im Unterkunfts- und Sozialmanagement, 20 zudem über mindestens zweijährige Leitungserfahrungen beziehungsweise Erfahrungen in der Personalführung und betrieblichen Steuerung.