BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9711 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 04.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Plant der Senat Flächenabverkäufe am Gymnasium Farmsen? Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Abend des 20. Juni 2017 in Farmsen-Berne wurde seitens des Wandsbeker Bezirksamtsleiters geäußert, dass gegenwärtig von Schulbau Hamburg geplant werde, Flächen am Gymnasium Farmsen zu veräußern. Diese Pläne waren dem ebenfalls anwesenden Schulleiter des Gymnasiums offenkundig unbekannt und sorgten seinerseits für Irritation und Erkundigungsbedarf . Daraufhin wirkte der Bezirksamtsleiter sehr bemüht, seine gemachten Ausführungen zu relativieren. Ich frage den Senat: 1. Bestehen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde gegenwärtig Planungen, Flächen am staatlichen Gymnasium Farmsen durch Verkauf zu reduzieren? Wenn ja, welche Terminierung ist diesbezüglich vorgesehen und um welche konkreten Flächen welchen Umfangs handelt es sich dabei? 2. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: Aus welchen Erwägungen heraus werden diese Flächenverkäufe am Standort als notwendig erachtet? a. Weshalb ist die vorgesehene Terminierung dieser Verkäufe aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde erforderlich? 3. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: Wann genau, nach welchem Verfahren und von wem beziehungsweise unter Beteiligung welcher Akteure/-innen wurde über diesen geplanten Flächenverkauf entschieden? a. Wie und wann genau wurden dabei parlamentarische und außerparlamentarische Strukturen im Bezirk Wandsbek eingebunden? 4. Der Reaktion des Schulleiters des Gymnasiums Farmsen nach zu urteilen wurde die Schulleitung bisher (Stand 20.6.) nicht über diese geplanten Flächenverkäufe informiert. Weshalb geschah dies nicht und auf welcher sachlichen, fachlichen sowie rechtlichen Grundlage erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde dieses Vorgehen als gerechtfertigt? a. Wann genau ist vorgesehen, die Schulleitung und das Kollegium am Standort über die geplanten Verkäufe von Flächen am Standort zu Drucksache 21/9711 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 informieren und unter welcher Rechtfertigung geschah dies nicht bereits im Vorfeld? b. Weshalb wurde die Schulleitung nicht von Anfang an beteiligt und weshalb hatte sie kein Mitspracherecht bei dieser Entscheidung? 5. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: Wann genau ist von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde vorgesehen, die betroffenen Schüler/-innen- und Elternvertretungen über die geplanten Verkäufe von Flächen am Standort zu informieren und unter welcher Rechtfertigung geschah dies nicht bereits im Vorfeld ? a. Weshalb wurden die Schüler-/-innen- und Elternvertretungen nicht von Anfang an beteiligt und weshalb hatten sie kein Mitspracherecht bei dieser Entscheidung? 6. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: Inwiefern und auf welcher sachlichen und fachlichen Grundlage sehen Senat und zuständige Fachbehörde dadurch die generelle Erfüllung der schulischen Aufgaben am Standort nicht als beeinträchtigt und/ oder tendenziell gefährdet an? 7. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: Inwiefern und auf welcher sachlichen und fachlichen Grundlage sehen Senat und zuständige Fachbehörde dadurch die Stellung des Standorts, gerade auch in Hinblick auf dessen Attraktivität bei den Eltern, in der Zukunft nicht als beeinträchtigt und/oder tendenziell gefährdet an? 8. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: Inwiefern und auf welcher sachlichen und fachlichen Grundlage sehen Senat und zuständige Fachbehörde dadurch die Lernumgebungsund Aufenthaltsqualität für die Schüler-/-innenschaft am Standort nicht als beeinträchtigt und/oder tendenziell gefährdet an? 9. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: An wen genau und zu welchem Verwendungszweck sollen diese Veräußerungen erfolgen? a. Welche Summe wird/soll für den Verkauf dieser Flächen am Standort geplant erzielt werden? b. Wofür wird/soll der so erzielte Verkaufserlös nach gegenwärtigen Planungen von Senat und zuständiger Fachbehörde verwendet werden? 10. Wenn Abverkäufe von Flächen am Gymnasium Farmsen vorgesehen sind: Inwiefern kann dieses Vorgehen Senat und zuständiger Fachbehörde sinnvoll erscheinen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass dem Gymnasium Farmsen, das über keine eigene Sporthalle verfügt, doch eher Fläche fehlt, auf der sich eine solche notwendige Halle erbauen ließe ? Nein.