BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9723 21. Wahlperiode 11.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 05.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Radfahrer auf Gehwegen An vielen Stellen benutzen Radfahrer unerlaubt die Gehwege und gefährden Fußgänger. In vielen Fällen besteht offenbar nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein . Ich frage den Senat: 1. Unter welchen Umständen dürfen Radfahrer den Gehweg benutzen? Nach § 25 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen.“ Gehwege sind deshalb grundsätzlich allein Fußgängern vorbehalten und dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden. Eine gesetzliche Ausnahme gilt nach § 2 Absatz 5 StVO insoweit nur für Rad fahrende Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. Eine Pflicht, einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nach § 2 Absatz 4 StVO nur, wenn dies durch Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) angeordnet ist. Eine Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 (Gehweg) mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ kommt nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 239 nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist. Die Behörde für Inneres und Sport als oberste Landesbehörde hat der Straßenverkehrsbehörde hierzu ergänzende Anwendungshinweise gegeben. Demnach kommt eine Freigabe von Gehwegen durch die Straßenverkehrsbehörden insbesondere nicht in Betracht bei starkem Fußgängerverkehr (zum Beispiel in Geschäftsstraßen), im Bereich von Bushaltestellen für MetroBusse ohne gesonderte Warteflächen, bei einer Gehwegbreite unter 2,00 m an Straßen mit Wohnbebauung, bei starkem Radverkehr und bei Gehwegen mit einer dichten Folge unmittelbar angrenzender Hauseingänge 2. In wie vielen Fällen gab es in den Jahren 2011 – 2017 Anzeigen wegen unerlaubter Benutzung von Gehwegen durch Radfahrer? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Tatbestände beinhalten sowohl die unbefugte Benutzung von Fußgängerzonen (Zeichen 242/243 bezie- Drucksache 21/9723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 hungsweise Zeichen 242.1/242.2) als auch die Benutzung eines gemeinsamen Radund Fußweges durch Mofafahrer. Eine weitere Differenzierung im Sinne der Fragestellung lässt die Statistik nicht zu. 2011 Tatbestand Anzahl Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. 198 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 5 Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. 1 Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen und gefährdeten +) dadurch Andere. 1 Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Es kam zum Unfall. 6 211 2012 Tatbestand Anzahl Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. 255 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 11 Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Es kam zum Unfall. 5 271 2013 Tatbestand Anzahl Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 147 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 8 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. 16 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242/243> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 3 174 2014 Tatbestand Anzahl Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. 1 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 144 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 3 Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2>), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger. 1 149 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9723 3 2015 Tatbestand Anzahl Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 106 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 2 108 2016 Tatbestand Anzahl Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 156 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war, und behinderten +) dadurch Andere. 1 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war, und gefährdeten +) dadurch Andere. 1 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 7 165 2017 - bis zum Stichtag 06.07.2017 Tatbestand Anzahl Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 12 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war, und behinderten +) dadurch Andere. 1 13 3. Wie viele Unfälle gab es in den Jahren 2011 – 2017, bei denen Radfahrer den Gehweg benutzten? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 4. Bei wie vielen dieser Unfälle waren Radfahrer alleiniger Unfallverursacher ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 5. Bei wie vielen dieser Unfälle waren Radfahrer Mit-Unfallverursacher? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 6. Wie oft gab es in den Jahren 2011 – 2017 Kontrollen von Radfahrern? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 7. Wie oft gab es in den Jahren 2011 – 2017 Kontrollen von Autofahrern? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Seit dem 22. Juni 2017 bis voraussichtlich zum 9. Juli 2017 befindet sich die Polizei Hamburg mit Unterstützung zahlreicher weiterer Einsatzkräfte des Bundes, der Länder sowie ausländischer Polizeien im Einsatz zur Gewährleistung der Sicherheit für den G20-Gipfel in Hamburg. Der Einsatz wird in der Polizei im Rund-um-die-Uhr-Modus aus einem zentralen Führungsstab einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) heraus geführt. In diese BAO sind nahezu alle Mitarbeiter aller Aufgabenbereiche der Hamburger Polizei eingebunden. Die Arbeitszeiten sind ab dem 22. Juni 2017 aufwachsend auf Zwölf-Stunden-Dienste umgestellt, und die Mitarbeiter der Stäbe oder ähnlicher Steuerungsbereiche in allen Organisationseinheiten der Polizei verrichten ihren Dienst nicht in ihren originären Aufgabenfeldern. Diese Personalbindung in der BAO lässt die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen bezogen auf aufwändige Auswertungsvorgänge für die Polizei derzeit nicht zu.