BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/974 21. Wahlperiode 10.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 03.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Reduzierung der Rundfunkgebühr durch Auslaufen von Übertragungslizenzen für die Olympischen Spiele 2018 bis 2024 in ARD und ZDF? Wie am 29. Juni 2015 bekannt wurde, hat der Konzern Discovery Communications für 1,3 Milliarden Euro die europäischen Übertragungsrechte für die Olympischen Spiele zwischen 2018 und 2024 erworben. Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten können demzufolge lediglich Verhandlungen um Sublizenzen anstreben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des NDR (für die ARD) und des ZDF sowie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wie folgt: 1. Welches sind die – gemessen am Lizenzwert – 20 größten Sendelizenzen für Sportereignisse, die seit 2010 durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übertragen wurden und/oder sich derzeit in deren Portfolio befinden? In jeweils welcher Höhe wurden Lizenzgebühren gezahlt? Die ARD teilt dazu mit:  Fußball Weltmeisterschaften  Fußball Europameisterschaften  Fußball Bundesliga  Olympische Sommerspiele  Olympische Winterspiele  Fußball DFB-Pokal  Fußball Länderspiele  Biathlon Weltmeisterschaft/World Championchips  Fußball Bundesliga Hörfunk  Ski Weltmeisterschaften alpin/nordisch  Ski World Cup international  Ski World Cup national  Skiflug Weltmeisterschaften  Deutsche Tourenwagen-Masters Drucksache 21/974 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2  Leichtathletik Weltmeisterschaften  Leichtathletik Europameisterschaften  Schwimm-Weltmeisterschaften  Schwimm Europameisterschaften  Eiskunst-, Eisschnelllauf Europameisterschaft/Weltmeisterschaft  32er Vertrag (Fernsehpartnerschaft von ARD/ZDF mit 32 Spitzensportverbänden des Deutschen Sportbundes (DSB) Das ZDF teilt dazu mit:  Fußball Weltmeisterschaft  Fußball Europameisterschaft  Fußball Bundesliga (Nachverwertungsrechte)  Olympische Sommerspiele  Olympische Winterspiele  UEFA Champions League  Fußball Länderspiele (Freundschaftsspiele)  Biathlon Weltmeisterschaft/World Championchips  Ski Weltmeisterschaften alpin/nordisch  Ski World Cup international  Ski World Cup national  Skiflug Weltmeisterschaft  Handball Weltmeisterschaft  Handball Europameisterschaft  Leichtathletik Weltmeisterschaft  Leichtathletik Europameisterschaft  Schwimm Weltmeisterschaft  Schwimm Europameisterschaft  Eiskunst-, Eisschnelllauf Europameisterschaft  Eiskunst-, Eisschnellauf Weltmeisterschaft Im Übrigen teilen die ARD und ZDF mit, dass sie sich aus zwingenden rechtlichen Gründen zu vertraglichen Inhalten (insbesondere Höhe der Lizenzgebühren) nicht äußern könnten. 2. Inwieweit beschränkten beziehungsweise beschränken sich die entsprechenden , durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erworbenen Lizenzen jeweils nicht nur auf Deutschland? Für jeweils welche anderen Länder gelten sie ebenfalls? Nach Mitteilung von ARD und ZDF werden nur Rechte für das Lizenzgebiet Deutschland erworben. 3. In welchem Umfang wurden jeweils Sublizenzen durch die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten an Sendeanstalten in den anderen Ländern vergeben und jeweils welche Einnahmen resultieren hieraus? Siehe Antwort zu 2. 4. In jeweils welchem Umfang wurden die oben genannten durch die öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten erworbenen Lizenzen von der Kom- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/974 3 mission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) berücksichtigt? ARD und ZDF melden nach eigenen Angaben ihre Aufwendungen zu den jeweiligen KEF-Berichten an. Die Lizenzen für Sportrechte werden gemäß dem KEF-Verfahren im Rahmen der Anmeldung der Programmaufwendungen berücksichtigt (nähere Informationen zum KEF-Verfahren sind abrufbar unter http://www.kef-online.de/ inhalte/aufgaben.html). Die KEF prüft die von ARD und ZDF angemeldeten Aufwendungen auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und orientiert sich dabei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Programmaufwendungen werden auf Basis von allgemeinen Preissteigerungsraten geprüft. Bei den Programmaufwendungen wird dazu eine sogenannte rundfunkspezifische Teuerungsrate ermittelt. Insofern werden keine einzelnen Sendungen beziehungsweise Ereignisse von der KEF geprüft, sondern die Entwicklung des Gesamtbudgets für die Programmaufwendungen. 5. In welchem Umfang wurden jeweils mögliche Einnahmen aus der Sublizenzvergabe von der KEF berücksichtigt? ARD und ZDF melden nach eigenen Angaben ihre Erträge beziehungsweise Einnahmen zu den jeweiligen KEF-Berichten an. Neben den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen berücksichtigt die KEF im Rahmen des festgelegten KEF-Verfahrens etwaige Erträge aus Programmverwertung und Sublizenzierung. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und zu 3. 6. In welcher Höhe waren Lizenzgebühren für die Olympiaübertragung 2018 bis 2024 durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in deren Finanzbedarfsplanung bislang vorgesehen? Inwieweit handelte es sich dabei um Lizenzgebühren für nicht auf Deutschland beschränkte Ausstrahlungsrechte beziehungsweise für welche anderen Länder sollte die Lizenz ebenfalls gelten? ARD und ZDF haben für die anstehende Beitragsperiode 2017 bis 2020 noch keinen Finanzbedarf bei der KEF angemeldet. Die Anmeldung wird zum 31. August 2015 an die KEF übermittelt. Insofern werden ARD und ZDF die Auswirkungen aus der Rechtevergabe für die Olympischen Spiele ab 2018 in der Anmeldung zum 20. KEF-Bericht berücksichtigen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 7. Sind Verhandlungen über eine Sublizenz für die Olympiaübertragung 2018 bis 2024 für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geplant? Nach öffentlichen Mitteilungen beabsichtigt der Rechteinhaber Discovery Sublizenzen zu vergeben. Es ist davon auszugehen, dass ARD und/oder ZDF Gesprächsangebote annehmen werden. 8. Wie viele Beitragszahler gibt es derzeit in Deutschland? Welche Reduzierungsmöglichkeiten ergeben sich aus dieser Kostenreduktion hinsichtlich des Rundfunkbeitrags? Per 31. Dezember 2014 wurden nach Angaben von ARD und ZDF rund 36,2 Millionen beitragspflichtige Wohnungen (volle und ermäßigte Beitragspflicht) und rund 2,8 Millionen beitragspflichtige Betriebsstätten geführt. Inwiefern sich aufgrund der Rechtevergabe für die Olympischen Spiele die Programmaufwendungen verändern, ist derzeit noch offen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 9. Inwieweit spielt die Nichterteilung des Zuschlags und damit gegebenenfalls eine entsprechende Einsparung im bisher genehmigten Budget in den Überlegungen der KEF für die kommende Finanzierungsperiode eine Rolle? a. Inwieweit wird welcher entsprechende Betrag auf ein Sperrkonto überwiesen werden? b. Inwieweit wird in diesem Zusammenhang von der KEF und/oder der Ministerpräsidentenkonferenz die Möglichkeit einer weiteren Rundfunkbeitragssenkung geprüft werden? Siehe Antwort zu 6. Drucksache 21/974 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zum Umgang zur Nichterteilung des Zuschlags hat die fachlich unabhängige KEF mitgeteilt, dass dazu keine Stellungnahme abgeben werden könne. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat sich mit der Frage noch nicht befasst. Die MPK wird sich nach derzeitigem Stand frühestens nach Vorliegen des 20. KEFBerichts im Jahre 2016 mit der Frage einer etwaigen Rundfunkbeitragssenkung beschäftigen.