BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9742 21. Wahlperiode 14.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Rose und Jens-Peter Schwieger (SPD) vom 06.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Gute Arbeit auf dem Hamburger Arbeitsmarkt – Hier: Forderungen des DGB Hamburg Der DGB Hamburg hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme zum Themenkomplex „Gute Arbeit“ auf dem Hamburger Arbeitsmarkt geäußert. Schwerpunkte sind unter anderem die Langzeitarbeitslosigkeit, die geringfügige Beschäftigung, die befristete Beschäftigung, die Teilzeitbeschäftigung und die Leiharbeit. In diesem Rahmen fordert der DGB Hamburg: 1. Eine grundlegende Reform der Minijobs. Diese müssen ab dem ersten Euro sozialversichert sein und die pauschale Besteuerung muss abgeschafft werden. 2. Streichung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen. Befristungen mit Sachgrund müssen ebenfalls eingedämmt werden (Verbot von „Kettenbefristungen“). 3. Teilzeit muss eine freie Wahlmöglichkeit sein, ein gesetzliches Rückkehrrecht auf Vollzeit muss garantiert sein. 4. Die rechtliche Bevorzugung von Leiharbeit muss beendet werden – Eine Wiedereinführung des Synchronisationsverbots muss gesetzlich geregelt werden. 5. Die bevorzugte Vermittlung in Zeitarbeit durch die Agentur für Arbeit muss untersagt werden. 6. Besondere Unterstützung und Förderung für Langzeitarbeitslose – auch über längere Zeiträume und Förderketten. Wir fragen den Senat: Der DGB Hamburg ist für den Hamburger Senat ein wichtiger Gesprächspartner zu allen Fragen der Arbeitsmarktpolitik. Entsprechend ist der DGB Hamburg in alle wichtigen Gremien der zuständigen Fachbehörden stets eingebunden: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite stellen beispielsweise alternierend den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Hamburg, der DGB ist Mitglied des Beirates von Jobcenter team.arbeit.hamburg. Auch wirkt der DGB als Mitglied im Aktionsbündnis Bildung und Beschäftigung Hamburg – Hamburger Fachkräftenetzwerk mit und ist im Beirat der Jugendberufsagentur und des Vorhabens W.I.R vertreten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/9742 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie bewertet der Senat die oben genannten Forderungen des DGB Hamburg? 2. Welche Maßnahmen hat der Senat in den vergangenen Jahren bereits im Zusammenhang mit den oben genannten Themen und Forderungen unternommen? Bitte sowohl Maßnahmen auf Hamburger Ebene als auch Initiativen auf Bundesebene nennen. Die Forderungen des DGB Hamburg werden vom Senat grundsätzlich begrüßt. Dies beinhaltet insbesondere die Forderung, auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, etwa durch das Recht auf eine Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz oder ein Synchronisationsverbot in der Zeitarbeit. Auf Bundesebene war Hamburg Mitantragsteller der Bundesrats-Entschließung „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ (BR.-Drs. 343/13). Zudem wurde auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) 2011 der Antrag „Zukunftsfähige und faire Arbeitsmarktpolitik gestalten“ gestellt. Auf der ASMK 2012 war Hamburg Mitantragsteller beim Antrag „Änderung des Teilzeit - und Befristungsgesetzes“ und unterstütze die Forderung auf der ASMK 2016 „Geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt verringern – prekäre Beschäftigung von Frauen eingrenzen“. Im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2015 hat sich Hamburg außerdem dafür eingesetzt, die Ausnahmenregelungen so eng wie möglich zu fassen. In Hamburg war der Senat bereits mit der Richtlinie für den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wie auch einem Landesmindestlohn vorangeschritten. Auch eine Regelung zum Einsatz von befristet Beschäftigten in der Kernverwaltung ist bereits verabschiedet (Rundschreiben des Personalamtes vom 6. April 2017). Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/7483. 3. Welche Maßnahmen und Initiativen plant der Senat für die kommenden Jahre auf Landes- und Bundesebene zu oben genannten Themenkomplexen ? Der Senat wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dafür einsetzen, dass sowohl für die Leiharbeit wie auch für die befristeten Beschäftigungsverhältnisse die Regelungen so gefasst werden, dass Benachteiligungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden.