BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9748 21. Wahlperiode 14.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 06.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Gewalt rund um den G20-Gipfel Am 7. und 8. Juli findet der G20-Gipfel in Hamburg statt, zu dem nach derzeitigem Stand bis zu 8.000 gewaltbereite Teilnehmer erwartet werden. Aber auch bereits im Vorfeld des Gipfels gibt und gab es Straftaten. Hierzu zählen Brandanschläge auf Polizei- und Privatfahrzeuge, Farbanschläge auf Häuser sowie der offene Aufruf zu Gewalt gegen Sachen und die Polizei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Vom 22. Juni bis zum 10. Juli 2017 befand sich die Polizei Hamburg mit Unterstützung zahlreicher weiterer Einsatzkräfte des Bundes, der Länder sowie ausländischer Polizeien im Einsatz zur Gewährleistung der Sicherheit für den G20-Gipfel in Hamburg. Der Einsatz wurde in der Polizei im Rund-um-die-Uhr-Modus aus einem zentralen Führungsstab einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) heraus geführt. In dieser BAO waren, in 15 verschiedenen Einsatzabschnitten organisiert, nahezu alle Mitarbeiter aller Aufgabenbereiche der Hamburger Polizei eingebunden. Die Arbeitszeiten waren ab dem 22. Juni 2017 aufwachsend auf Zwölf-Stunden-Dienste umgestellt worden , und die Mitarbeiter der Stäbe oder ähnlicher Steuerungsbereiche in allen Organisationseinheiten der Polizei verrichteten ihren Dienst nicht in ihren originären Aufgabenfeldern . Nach Beendigung des Gesamteinsatzes am 10. Juli 2017 ist aktuell noch ein erheblicher Teil der Mitarbeiter der einzelnen Einsatzabschnitte der BAO mit der Abwicklung einzelner Aufgaben sowie der Struktur der BAO als Ganzes befasst. Die Rückkehr in die originären Aufgabenfelder insbesondere der Stabsbereiche oder ähnlicher Steuerungsbereiche kann erst Zug um Zug in den nächsten Tagen beziehungsweise Wochen erfolgen. Der OSZE/G20-Stab hat am 10. Juli 2017 mit der Nachbereitung des Einsatzes begonnen; die derzeitige Personalsituation lässt jedoch die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen bezogen auf Aufgabenfelder der Polizei aktuell nur sehr begrenzt zu. Insofern bittet der Senat um Verständnis, dass die erbetenen Antworten nicht oder lediglich sehr eingeschränkt erfolgen. 1. Welche Straftaten hat es in diesem Jahr bis zum 30. Juni gegeben, die im Zusammenhang mit dem bevorstehenden G20-Gipfel stehen? Bitte einzeln nennen und, wenn bekannt, Täter beziehungsweise Tatverdächtige einem Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität (PMK) zuordnen. Die Polizei erfasst statistisch politisch motivierte Straftaten „Links“ und „Rechts“ sowie davon auch die Teilmengen der als extremistisch eingestuften Straftaten. Der extremistischen Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Zur Erfassung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK), den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Drs. 21/4138. Darüber hinaus haben die dargestellten Fallzahlen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da Drucksache 21/9748 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 unterjährige Fallzahlen ständigen Veränderungen durch Nachmeldungen und Ermittlungsergebnisse unterliegen. Im Sinne der Fragestellung hat die Polizei bis zum Stichtag 21. Juni 2017 (Aufnahme der Tätigkeit BAO Michel am 22. Juni 2017) die in der folgenden Tabelle aufgeführten Straftaten erfasst: Delikt Anzahl § 130a Strafgesetzbuch (StGB) Anleitung zu Straftaten 2 § 306 StGB Brandstiftung 18 § 303 StGB Sachbeschädigung 172 § 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1 § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 6 § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 17 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2 § 123 StGB Hausfriedensbruch 4 § 185 StGB Beleidigung 1 § 223 StGB Körperverletzung 3 § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 3 § 51 Waffengesetz (WaffG) 2 § 52 WaffG 3 § 26 Versammlungsgesetz (VersG) 7 § 27 VersG 10 Darüber hinaus ist eine differenziertere Darstellung derzeit nicht möglich; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Gab es bei diesen Straftaten Personenschäden? Ja, bei drei Personen. 3. Wie hoch schätzt die Behörde den Sachschaden ein, der bislang in diesem Jahr bis zum 30. Juni bei Straftaten entstanden ist, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel stehen? Valide Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei nicht vor. 4. Hat die Polizei Kenntnis von angekündigten Straftaten? Gibt es insbesondere bestimmte Organisationen, Personen und Orte, denen gegenüber Drohungen ausgesprochen wurden? Wenn ja, gegenüber welchen? Nach den Erkenntnissen der Polizei gab es vor allem in sozialen Medien, auf einschlägigen linksradikalen Internetseiten oder in Selbstbezichtigungsschreiben immer wieder Aufrufe, während des G20-Gipfels Straftaten durchzuführen. Diese blieben jedoch ausnahmslos unspezifisch, bezogen sich aber zum Beispiel auf Banken, die Messe und den Hafen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/9469 und Vorbemerkung. 5. Von wie vielen gewaltbereiten Teilnehmern an den Demonstrationen anlässlich des Gipfels geht die Behörde nach aktuellem Stand aus? Siehe Drs. 21/8965.