BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9751 21. Wahlperiode 14.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Jahresabschluss der hsh portfoliomanagement AöR (II) – Wie soll es nun weitergehen? Mit Drs. 21/9318 und 21/9572 hatte der Senat einige Fragen zum immer noch nicht vorliegenden Jahresabschluss 2016 der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) beantwortet, anderen konkreten Fragen ist er hingegen ausgewichen . Den vorliegenden Antworten zufolge ist der Jahresabschluss 2016 entgegen der Satzungsbestimmungen, die hierfür eine Sechsmonatsfrist vorsehen, immer noch nicht festgestellt. Aus diesem Grunde sei auch gegen die Bestimmungen zur Aufstellung des ersten Quartalsberichtes 2017 verstoßen worden, die gemäß Satzung der hsh pm bis Ende Mai 2017 hätte erfolgen müssen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat teilweise erneut: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Wann genau lagen dem Vorstand, wann dem Verwaltungsrat der hsh pm jeweils erstmals Entwurfsfassungen der Abschlussprüferberichte zum Jahresabschluss 2016 vor? Wann lagen jeweils erstmals die Endfassungen vor beziehungsweise bis wann sollen sie ihnen vorliegen? Der Vorstand befindet sich fortlaufend beziehungsweise anlassbezogen in Abstimmungen mit dem Jahresabschlussprüfer und hat den Jahresabschluss 2016 am 12. Juli 2017 aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat seine Prüfungen abgeschlossen und erstellt derzeit den Prüfungsbericht. Der Verwaltungsrat ist in seinen Sitzungen am 20. März 2017 sowie am 26. Juni 2017 über den jeweils aktuellen Stand der Arbeiten für den ersten Jahresabschluss der hsh pm informiert worden. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 2. Wann wurden jeweils durch Vorstand oder Verwaltungsrat der hsh pm die vorläufige Befreiung von der unverzüglichen Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses beziehungsweise der Aufschub der Offenlegung des Jahresabschlusses beschlossen? Solche Beschlüsse sind nicht erforderlich und wurden nicht gefasst. 3. Welche Konsequenzen hat der Verstoß der hsh pm gegen die Pflichten nach § 10 der AGB für den Freiverkehr der Börse Hamburg hinsichtlich 1 Vergleiche Senatsantwort in Drs. 21/9572. Drucksache 21/9751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Frist zur Einreichung – und Veröffentlichung – eines Jahresabschlusses ? a. Wurde der Börse Hamburg gegebenenfalls bereits ein – noch ungeprüfter – Jahresabschluss 2016 vorgelegt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? b. Wurden der hsh pm von der Börse Hamburg Fristen zur Behebung der Verletzung der oben genannten Pflichten gesetzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es liegt kein Verstoß vor. Siehe Drs. 21/9572. 4. Wann fanden im bisherigen Jahresverlauf 2017 Sitzungen des Verwaltungsrates statt? Am 20. März 2017 und am 26. Juni 2017. a. Welche davon befassten sich mit dem Jahresabschluss 2016 oder Teilen davon? b. Für jeweils wann sind die nächsten Sitzungen des Verwaltungsrates geplant? Siehe Antwort zu 1. Sobald der von den Abschlussprüfern testierte Jahresabschluss vorliegt, wird mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden ein Termin zur Beschlussfassung des Verwaltungsrates über den Jahresabschluss 2016 abgestimmt. Die nächste reguläre Sitzung ist für den 14. September 2017 vor-gesehen. 5. Wann fanden im bisherigen Jahresverlauf 2017 Sitzungen der Trägerversammlung statt? a. Welche davon befassten sich mit dem Jahresabschluss 2016 oder Teilen davon? b. Für jeweils wann sind die nächsten Sitzungen der Trägerversammlung geplant? Am 24. April 2017 fand eine Sitzung der Trägerversammlung statt, auf der der Vorstand unter anderem über den aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten berichtete . Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 6. Ist die Senatsantwort zu Drs. 21/9572 so zu verstehen, dass die hsh pm beabsichtigt, den Ausschuss Öffentliche Unternehmen in seiner Sitzung am 18.07.2017 auch ohne Vorliegen eines formalen Berichtes über die Entwicklungen und Zahlen des 1. Quartals 2017 zu informieren? Wenn nein, warum nicht? Die hsh portfoliomanagement AöR beabsichtigt, den Ausschuss am 18. Juli 2017 über den aktuellen Stand der Arbeiten zum Jahresabschluss 2016 sowie Entwicklungen im ersten Quartal 2017 zu informieren (siehe Drs. 21/9572).