BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9753 21. Wahlperiode 14.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Anleihe-Schulden von Hamburgs öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen Mit Drs. 21/9574 hatte der Senat eine Liste von öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vorgelegt, die Verbindlichkeiten in Form von Anleihen aufweisen. Diese Liste ist jedoch offenbar unvollständig. So taucht beispielsweise die HGV nicht auf, die in ihrem Jahresabschluss 2015 noch Verbindlichkeiten aus Anleihen in Höhe von knapp 1,4 Milliarden Euro ausgewiesen hatte. Gemäß der Erläuterungen hierzu lagen „nur“ 64 Millionen Euro dieser Anleiheschulden bei verbundenen Unternehmen; mehr als 1,26 Milliarden Euro hatten eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, sodass sie auch noch für den Jahresabschluss 2016 von Bedeutung sein dürften. Ferner hat als weiteres Beispiel eine Tochtergesellschaft von HAMBURG ENERGIE, die HAMBURG ENERGIE Solar GmbH, 2010 beziehungsweise 2011 eine Anleihe mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 begeben (WKN: A1DAGE).1 Diese Anleihe ist dabei gemäß Wertpapierprospekt zwar nicht zum Handel zugelassen, wird dennoch in der Bilanz der Gesellschaft entsprechend ausgewiesen und ausweislich des Geschäftsberichts 2016 der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) auch immer noch über eine entsprechende Patronatserklärung der HWW besichert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat teilweise erneut: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) und der Hamburg Energie Solar GmbH wie folgt: 1. Welche der in der Beteiligungsübersicht des Konzernberichts der FHH aufgelisteten2 und in Drs. 21/9574 vom Senat nicht aufgeführten öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen der FHH – HHLA und Hapag- Lloyd AG sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften ausgenommen – wiesen zum 31.12.2016 Verbindlichkeiten in Form von Anleihen auf? a. Wie hoch war das jeweils insgesamt begebene Anleihevolumen der jeweiligen Organisation? b. Welche Wertpapierkennnummer – soweit vorhanden – haben die entsprechenden Anleihen der jeweiligen Organisationen jeweils? 1 Vergleiche hierzu auch Drs. 20/921 und 20/1080. 2 Vergleiche Anlage 1 der Drs. 21/6399, Seite 100 fortfolgende. Drucksache 21/9753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wann sind die Anleihen jeweils fällig? Wie sind sie jeweils gestückelt ? (Bitte für alle Teilfragen nach Organisationen differenziert auflisten.) 2. Welche dieser oben genannten Anleihen werden am organisierten beziehungsweise geregelten Markt gehandelt oder sind dort zum Handel zugelassen? Welche der Anleihen werden über jeweils welche multilateralen Handelssysteme wie zum Beispiel den Freiverkehr jeweils wo gehandelt oder sind nur dort zum Handel zugelassen? Welche sind gar nicht zum Handel zugelassen? 3. Jeweils wann haben die oben genannten Organisationen, die zum 31.12.2016 Verbindlichkeiten in Form von zum Handel zugelassenen Anleihen aufwiesen, ihren Jahresabschluss 2016 jeweils wo veröffentlicht ? Das Anleihevolumen der Hamburg Energie Solar GmbH betrug 4 Millionen Euro (nominal) mit einer Fälligkeit zum 1. Juli 2020 und einer Stückelung von 2.500 Euro. Der Jahresabschluss 2016 ist beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht. Zur Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) siehe https://www.kfw.de/ KfW-Konzern/Über-die-KfW/Geschäftsbericht-2016/. Im Übrigen siehe Drs. 21/9574. 4. Warum wurden die oben genannten Organisationen beziehungsweise Anleihen vom Senat nicht in Drs. 21/9574 aufgeführt? Weil es sich im Falle der HGV und Hamburg Energie Solar GmbH um Namensschuldverschreibungen ohne Wertpapierkennnummern handelt, die nicht am geregelten oder organisierten Markt oder in anderen multilateralen Handelssystemen gehandelt werden . a. Inwieweit hat beispielsweise die HGV 2016 sämtliche gemäß Jahresabschluss 2015 noch ausstehende Anleihen im vergangenen Jahr zurückgekauft oder anderweitig eingezogen? Die HGV hat keine Anleihen zurückgekauft oder anderweitig eingezogen. b. Auf welche verbundenen Unternehmen der HGV bezogen sich die in ihrem Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Anleihen? Der Hamburgische Versorgungsfonds hat bis zum 1. März 2016 eine Namensschuldverschreibung der HGV gehalten.