BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9754 21. Wahlperiode 14.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.07.17 und Antwort des Senats Betr.: HWWI-Studie „Wirtschaft im Umbruch – Norddeutschland im Strukturwandel “ – Welche Lehren zieht der Senat aus den Erkenntnissen? Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) warnt in seiner aktuellen Studie zum Strukturwandel in Norddeutschland1 vom Mai 2017 davor, dass der Norden wirtschaftlich gegenüber dem Süden Deutschlands weiter zurückfällt und den Anschluss zu verlieren droht. Der sich bereits heute abzeichnende Strukturwandel werde ausgelöst durch die digitale Transformation , den demographischen Wandel und eine globale Verschiebung der Weltwirtschaft. Um den Strukturwandel erfolgreich zu begleiten, bedürfe es einer gezielten regionalen Strategie, die den Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft sowie den Aufbau von Agilität und Wandlungsfähigkeit in der Region gestaltet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) vergleicht die wirtschaftliche Struktur und Entwicklung in Nord- und Süddeutschland, wobei die große Heterogenität der norddeutschen Länder wenig Beachtung findet. Ein deutlich differenziertes Bild, das sich auf Indikatoren unterschiedlicher Bereiche stützt, zeigt beispielsweise der Prognos-Zukunftsatlas 2016, der statt eines Nord-Süd- Vergleichs eine Bewertung der Zukunftsfähigkeit auf regionaler Ebene ermöglicht. Hamburg hat sich darin von 402 Regionen zuletzt von Rang 32 auf Rang 18 verbessert und liegt in Norddeutschland auf Rang 2. Als starker und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort verfügt Hamburg über „sehr hohe Zukunftschancen“ und schneidet besser ab als viele Regionen Süddeutschlands.2 In der HWWI-Studie wird besonders die Stärke des tertiären Sektors für Hamburg hervorgehoben, beim zugehörigen Maß für Resilienz schneidet Hamburg sogar besser ab als der Bundesdurchschnitt. Hohe Resilienz bedeutet zugleich, dass die Entwicklung in wirtschaftlich guten Zeiten mitunter weniger dynamisch sein kann als in Regionen mit sehr hoher Spezialisierung. Bei der Gründungsdynamik steht Hamburg ebenfalls sehr gut da. „Gemessen an der Einwohnerzahl lag die Zahl an neu angemeldeten Gewerben in den letzten Jahren kontinuierlich über den Werten der süddeutschen Länder“, heißt es dazu in der Studie des HWWI. Laut KfW-Gründungsmonitor 2017 haben im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 rund 253 Personen pro 10.000 Erwerbsfähigen ein Unternehmen gegründet. 1 HWWI Policy Paper 101,Wirtschaft im Umbruch – Norddeutschland vor Strukturwandel http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Publikationen/Policy/HWWI_Policy_Paper_101.pdf. 2 https://www.prognos.com/publikationen/zukunftsatlas-r-regionen/zukunftsatlas-r-2016/. Drucksache 21/9754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit diesem Ergebnis lag Hamburg sogar knapp vor dem ehemaligen Spitzenreiter Berlin auf Platz 1.3 Zum Thema Gründungen siehe auch Drs. 21/9360. Ein funktionierendes regionales System, in dem Innovationen und junge Unternehmen entstehen und das durch Fördermaßnahmen flankiert wird, ist Kern der Anstrengungen des Senats. Dazu gehört auch, den digitalen Wandel zu gestalten und zu nutzen. Wie die genannten Untersuchungen zeigen, befindet sich Hamburg hier auf einem guten Weg. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF), der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) und der Handelskammer Hamburg wie folgt: 1. Nach der Studie ist eine offensive Standortstrategie eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Strukturwandel. a. Wie bewertet der Senat diese Aussage des HWWI? b. Welche Standortstrategie verfolgt der Senat, um den Strukturwandel zu begleiten? Zentrale Elemente der Standortstrategie sind der Masterplan Industrie und die Clusterpolitik . Siehe Drs. 21/9354 und das Regierungsprogramm des Senats. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Gibt es Abweichungen im Vergleich zu den Strategien in den Jahren 2015 und 2016? Wenn ja, welche und warum? Nein. 2. Die Studie mahnt im Hinblick auf die digitale Transformation die Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur an. a. Welche Strategie verfolgt der Senat und welche Maßnahmen wurden beziehungsweise werden vom Senat durchgeführt, um den Breitbandausbau innerhalb des Hamburger Stadtgebietes inklusive der Hafenbereiche zu forcieren? b. Inwieweit wird der Auf- und Ausbau der Breitbandnetze in Hamburg aus welchen Projekten des Bundes und der Europäischen Union in welcher Höhe gefördert? Wann hat die Freie und Hansestadt Hamburg welche Fördergelder bei welcher zuständigen Stelle beantragt? Siehe unter anderem Drs. 21/6008, 21/6125, 21/6319, 21/6677 und 21/8812. Der Antrag auf Förderung des Breitbandausbaus in Hamburg gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 28. Oktober 2016 bei der atene KOM GmbH, dem beliehenen Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, eingereicht. 3. Das EDV-Segment ist nach der HWWI-Studie in allen norddeutschen Ländern unterrepräsentiert, vor allem im Vergleich zu Süddeutschland. a. Wie bewertet der Senat diese Aussage im Zusammenhang mit der EDV-Branche? b. Welche Maßnahmen hat der Senat seit 2015 ergriffen, um diesem Trend der Unterrepräsentation des EDV-Segments entgegenzuwirken ? Die in dem Policy Paper 101 des HWWI dargestellten Zahlen zum Beschäftigungsanteil zeigen, dass der Bereich „EDV-Geräte, elektr. und optische Erz.“ für das Land Hamburg mit einem Anteil von 9 Prozent am „Verarbeitenden Gewerbe“ gegenüber 3 https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente- Gründungsmonitor/KfW-Gründungsmonitor-2017.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9754 3 den weiteren in der Studie aufgeführten norddeutschen Ländern sowie Süddeutschland überdurchschnittlich vertreten ist. c. Wie viele IT/EDV-Unternehmen konnten von 2011 bis Juni 2017 in Hamburg angesiedelt werden? d. Wie viele Neugründungen sind darunter und wie viele Arbeitsplätze sind entstanden? Nach der Gewerbeanzeigenstatistik gab es im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2017 5.158 Gewerbeanmeldungen in den Wirtschaftszweigen Telekommunikation , Dienstleistungen der Informationstechnologie und sonstige Informationsdienstleistungen , davon 4.564 Neugründungen: Gewerbeanmeldungen* und Neugründungen in einzelnen Wirtschaftszweigen der IT-Technologie in Hamburg von Januar 2011 bis April 2017 Jahr Telekommunikation Dienstleistungen der Informationstechnologie Sonstige Informationsdienstleistungen Gesamtsumme Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle 2011 51 744 110 905 2012 40 684 89 813 2013 21 714 62 797 2014 17 691 68 776 2015 20 658 62 740 2016 50 681 123 854 2017 9 207 57 273 Summe 208 4.379 571 5.158 darunter Neugründungen Jahr Telekommunikation Dienstleistungen der Informationstechnologie Sonstige Informationsdienstleistungen Gesamtsumme Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle 2011 35 659 104 798 2012 28 593 81 702 2013 16 641 61 718 2014 9 609 64 682 2015 14 586 56 656 2016 38 615 111 764 2017 8 182 54 244 Summe 148 3.885 531 4.564 * ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe und ohne GmbH und UG in Gründung Quelle: Gewerbeanzeigenstatistik Daten der Gewerbeanzeigenstatistik bis Juni 2017 liegen erst am 31. August 2017 vor. Die Anzahl der entstandenen Arbeitsplätze wird in der Gewerbeanzeigenstatistik nicht erhoben. Alternativ können die Neueintragungen von Firmen (Handelsregister, Kleingewerbetreibende ) bei der Handelskammer Hamburg für den Bereich IT/EDV, die zum Jahresende noch aktiv waren, herangezogen werden. Seit dem Jahr 2011 gab es 4.581 Neueintragungen. Die Angabe der Beschäftigtenzahl im Rahmen der Eintragung einer Firma ist freiwillig, sodass auch hier ein direkter Zusammenhang zwischen Neugründungen und entstandenen Arbeitsplätzen nicht hergestellt werden kann. Es wurde daher auf Daten zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich der Informations- und Telekommunikationsbranche (nach WZ 2008) basierend auf Angaben des Statistikamtes Nord zurückgegriffen. Die aktuellsten Zahlen geben den Stand vom 30. September 2016 wieder: Drucksache 21/9754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hamburg 30.09.2011 30.09.2016 IKT-Wirtschaft 26.1 H. v. elektronischen Bauelementen und Leiterplatten 2.080 2.176 26.2 H. v. Datenverarbeitungsgeräten u. peripheren Geräten 367 327 26.3 H. v. Geräten u. Einrichtungen der Telekommunikationstechnik 1.452 2.519 58.2 Verlegen von Software 819 1.807 61.1 Leitungsgebundene Telekommunikation 1.103 733 61.2 Drahtlose Telekommunikation . . 61.3 Satellitentelekommunikation . . 61.9 Sonstige Telekommunikation (inkl. Internetserviceprovider) 1.566 1.128 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 24.086 33.329 63.1 Datenverarbeitung; Hosting 1.204 2.339 95.1 Reparatur von DV- und TK-Geräten 147 142 Summe 32.824 44.500 Quelle: Statistikamt Nord Die Zahlen belegen einen Zuwachs in den dargestellten Wirtschaftszweigen in dem Zeitraum 30. September 2011 bis 30. September 2016 von 11.676 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (+35,6 Prozent beziehungsweise im Durchschnitt +7,1 Prozent jährlich). e. Wie viele der Unternehmen hat die HWF beraten? Die HWF berät alle Unternehmen, die im Rahmen eines Standortgesuchs betreut werden. Die HWF hat dabei 94 IT/EDV-Unternehmen im Zeitraum von Januar 2011 bis Juni 2017 bei Erweiterungsvorhaben oder Neuansiedlungen begleitet. Darunter sind 36 Gründungen, durch die 643 neue Arbeitsplätze entstanden sind. 4. Welche konkreten Maßnahmen setzt der Senat seit wann um, um clusterübergreifende Kooperationen zu fördern? Wie weit ist die Umsetzung von Cross-Cluster-Strukturen in der Freien und Hansestadt Hamburg? Das Innovations- und Wertschöpfungspotenzial am Standort Hamburg soll in den Überschneidungsfeldern der Cluster noch besser erschlossen werden. Die Entwicklung dieser Clusterbrücken ist Teil der von der Europäischen Kommission Ende des Jahres 2014 als „Modellregion für moderne Clusterpolitik“ ausgewählten Clusterstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). In der Umsetzung wird die FHH durch das European Cluster Observatory unterstützt und beraten, um zukunftsweisende Konzepte zu entwickeln und diese in der regionalen Clusterpolitik zu verankern. Neben zahlreichen Aktivitäten wie einer Onlinebefragung , persönlichen Interviews und Telefoninterviews sowie Workshops hat Ende des Jahres 2015 ein Workshop mit den zentralen Hamburger Clusterakteuren stattgefunden , um Bedarfe für Clusterbrücken-Projekte in Hamburg zu ermitteln und konkrete Ideen für die Umsetzung zu entwickeln. Im Jahr 2016 konnte bereits mit drei vielversprechenden Clusterbrückenprojekten begonnen werden. Dies sind die Projekte eHealth, HIHeal – Hygiene, Infection und Health und Co-Learning Space. Bei den Projekten HIHeal und eHealth handelt es sich um Clusterbrücken der Cluster Gesundheitswirtschaft Hamburg und Life Science Nord. Co-Learning Space ist ein Forschungsprojekt, welches darauf abzielt, Ansätze und Maßnahmen für die weiterführende Professionalisierung des Managements der acht Hamburger Cluster zu entwickeln sowie die Entwicklung weiterführender Clusterbrücken (Cross-Clustering) durch gemeinsame Identifikation und Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen zu unterstützen. 5. Die Studie vom HWWI sieht auch die Stärkung regionaler Finanzierungsangebote als eines der maßgeblichen Handlungsfelder für einen erfolgreichen Strukturwandel. Wie bewertet der Senat die regionalen Finanzierungsangebote und den Zugang dazu (Bereitstellung von Risi- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9754 5 kokapital, Klassische Kreditfinanzierung)? Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um die regionalen Finanzierungsangebote zu stärken? Mit der Gründung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hat der Senat seine Förderaktivitäten gebündelt und den Zugang zu den Förderangeboten deutlich vereinfacht. Daneben erleichtern die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) und die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH den Unternehmern und Existenzgründungen den Zugang zur Kreditfinanzierung. Die BG wird dabei durch Rückbürgschaften und Rückgarantien von Hamburg und dem Bund unterstützt. Die IFB Hamburg bietet verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten passend zu den jeweiligen Lebensphasen und Finanzierungszwecken der Unternehmen an, die auf der Internetseite der IFB Hamburg (www.ifbhh.de) detailliert dargestellt werden. Auch auf die Drs. 21/4656 zur Mittelstandsförderung und die Drs. 21/5762 zur Start-up- Förderung wird verwiesen. Über die Tochtergesellschaft der IFB Innovationsstarter GmbH wird jungen innovativen Unternehmen (maximal fünf Jahre alt) Beteiligungskapital aus dem Innovationsstarter Fonds Hamburg zur Verfügung gestellt. Der Fonds wurde aufgrund seines Erfolges Ende des Jahres 2016 mit zusätzlichen 12 Millionen Euro je zur Hälfte aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Mitteln der FHH ausgestattet . In Frühphasen (maximal zwei Jahre alt) werden innovative Start-ups aus dem Programm InnoRampUp durch Zuschüsse in Höhe von bis zu 150.000 Euro gefördert. Im Hausbankenverfahren werden über die IFB Hamburg zinsgünstige Förderkredite angeboten: - Hamburg-Kredit „Gründung und Nachfolge“ für Existenzgründer und Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind. - Hamburg-Kredit „Wachstum“ für Unternehmen, die seit mind. fünf Jahren am Markt sind. Finanziert werden langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen und risikogerechten Konditionen, um Marktteilnehmern in Hamburg gesundes Wachstum zu ermöglichen. Finanzierung von maximal 500.000 Euro pro Vorhaben, bis zu 1.500.000 Euro (in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit. - Hamburg-Kredit „Innovation“ für innovative etablierte und junge Unternehmen mit mindestens einem vollständigen Jahresabschluss. Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zur Entwicklung neuer Produkte, zum Aufbau der Serienfertigung und zur Markteinführung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, inklusive Geschäftsmodellinnovationen und digitale Geschäftsmodelle. Darlehenshöhe mindestens 100.000 Euro und maximal 1.500.000 Euro. Die IFB Hamburg beteiligt sich darüber hinaus an Konsortialfinanzierungen, das heißt, sie steht den Hausbanken als Finanzierungs- und Risikopartner zur Verfügung. Hierdurch soll die Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Vorhaben am Standort Hamburg ermöglicht und beschleunigt werden (Hamburg-Kredit „Investition“). Es wird Wert darauf gelegt, die Bewilligungsverfahren unternehmerfreundlich zu gestalten – so werden beispielsweise bei dem sehr gut angenommenen Hamburg- Kredit Gründung und Nachfolge die von der FHH zinsverbilligten Kredite im Hausbankenverfahren von der IFB Hamburg gewährt und von der BG verbürgt, ohne dass die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer die beteiligten Institutionen einzeln kontaktieren müssen. Im IFB Beratungscenter Wirtschaft beraten Förderlotsinnen und Förderlotsen Existenzgründungen und bestehende Unternehmen in Hamburg zu allen Förderthemen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Innovation. Zur Stärkung der regionalen Finanzierungsangebote wird das Programmportfolio der IFB Hamburg stetig überprüft, erweitert und dem Markt angepasst. Drucksache 21/9754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Nach Auffassung der zuständigen Behörde bietet Hamburg damit ein breites Angebot an privaten und öffentlich geförderten Finanzierungsangeboten, das den Bedürfnissen entspricht und zudem bei Bedarf an sich ändernde Anforderungen angepasst wird.