BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9762 21. Wahlperiode 14.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Muss die Stadtreinigung jetzt schon die Werbung für Rot-Grün bezahlen ? In der Drs. 21/9699 führt der Senat aus, dass im Zuge der Umsetzung dieser Drucksache und der Einführung einer neuen Straßenreinigungsgebühr ab Herbst 2017 auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) stattfinden soll. Bereits im Februar 2017 hat die SRH öffentlich bekannt gegeben, dass der Auftrag „Kommunikationskonzept für eine Informationskampagne“ im Verhandlungsverfahren für den Zeitraum August 2017 – Dezember 2018 vergeben werden soll. In der dazu vorgelegten Unterlage „Leitfaden und Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“ heißt es, dass die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr dabei eines von zwei Kommunikationszielen darstellt und dass die Leistungen des SRH gerade im Vorfeld der Einführung dieser Gebühr öffentlich dargestellt werden sollen. Die Einführung einer solchen Gebühr, die alle Hamburger Haushalte finanziell belasten würde, ist politisch höchst umstritten. Gerade daher stellt sich die Frage, ob die SRH hier als Anstalt öffentlichen Rechts politisch neutral bleibt oder vom Senat unzulässigerweise für die einseitige Vermarktung rot-grüner Ideen eingesetzt wird. Ich frage den Senat: Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) informiert, wie andere Unternehmen auch, über ihre Aufgaben auf der Grundlage von § 2 Absatz 5 des Stadtreinigungsgesetzes, ihre Dienstleistungen und ihre Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SRH wie folgt: 1. Wie sind der genaue Sachstand und der Zeitplan für die Vergabe des Kommunikationskonzeptes für eine Informationskampagne der SRH? 2. Wurde ein entsprechender Auftrag bereits erteilt? Wenn ja, wann und mit welchem Auftragsvolumen? Wenn nein, wann wird damit gerechnet? 3. Sofern der Auftrag bereits erteilt wurde oder vor Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Drs. 21/9699 erteilt werden soll: Steht der Vertrag unter dem Vorbehalt der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für eine Straßenreinigungsgebühr durch die Bürgerschaft? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/9762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Ausschreibung betrifft die Kommunikationsleistung der SRH in den Bereichen Recycling-Offensive und Sauberkeit der Stadt einschließlich des Projekts „Hamburg – gepflegt und grün“ für die Jahre 2017 und 2018. Eine nationale Bekanntmachung erfolgte am 24. Februar 2017. Am 10. Juli 2017 fand das letzte Aufklärungsgespräch mit einem Anbieter statt. Die finalen Angebote müssen spätestens am 19. Juli 2017 bei der SRH vorliegen. Der Zuschlag soll, sofern geeignete Angebote vorliegen, am 7. August 2017 erfolgen. Der Auftrag soll mit ausreichendem Abstand vor dem 1. Januar 2018 erteilt werden, um angemessen über die vom Senat vorgeschlagenen neuen Regelungen zu informieren und die Ziele in den Bereichen Sauberkeit und Recycling wirkungsvoll zu unterstützen. 4. Welche einzelnen Informations- und Werbemaßnahmen plant die SRH jeweils in welchen Zeiträumen in den Jahren 2017 und 2018 im Zusammenhang mit der geplanten Straßenreinigungsgebühr? Wie hoch ist das dafür eingeplante Budget in den Jahren 2017 und 2018? Die einzelnen Informations- und Werbemaßnahmen werden erst im Rahmen des ausgeschriebenen Gesamtkonzepts festgelegt. Ein Teil-Budget für die Information über eine geplante Straßenreinigungsgebühr gibt es nicht. 5. Ist geplant, dass die SRH bereits vor der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine Straßenreinigungsgebühr hierzu Informations- und Werbemaßnahmen vornimmt? Wenn ja, welche einzelnen Maßnahmen, warum und auf welcher rechtlichen Basis? 6. Inwiefern gehört es zum gesetzlichen Auftrag der SRH, für noch nicht beschlossene gesetzliche Regelungen zu werben? Hält der Senat dies für zulässig? Siehe Vorbemerkung und Antworten zu 1. bis 4. 7. Wie hoch waren jeweils in den einzelnen Jahren seit 2014 die Kosten der SRH für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit und aus welchen einzelnen Teilbereichen setzen sich diese Kosten zusammen? Kosten in T€ 2014 2015 2016 Öffentlichkeitsarbeit 1.709 T€ 1.027 T€ 964 T€ davon ständige Maßnahmen zur abfallwirtschaftlichen Aufklärung 690 T€ 842 T€ 642 T€ Kampagne zur Mülltrennung und Nutzung der Biomülltonne - - 197 T€ Hamburg räumt auf 70 T€ 105 T€ 118 T€ Kampagne zu allen Leistungsbereichen der SRH (u.a. Sauberkeit der Stadt und Prävention von wilden Müllablagerungen ) 935 T€ - - Infozentrum Georgswerder 5 T€ 12 T€ 4 T€ 8. Welche weiteren Aufträge sollen im Zuge der geplanten Einführung einer Straßenreinigungsgebühr durch die SRH im Jahr 2017 vergeben werden beziehungsweise sind bereits vergeben worden? Über den ausgeschriebenen Auftrag hinaus sind zurzeit keine weiteren Aufträge für Kommunikationskonzepte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der SRH vorgesehen.