BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9766 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 10.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Pflege von Regenrückhaltebecken (RHB) und nachgeordneten Gewässern in Hamburg Der Senat propagiert seit vielen Jahren die offene Oberflächenentwässerung. Die Auswirkungen dieser Weichenstellung sind teilweise erst nach Jahren erkennbar. Aufgrund von Klimaveränderungen sowie sonstiger Umwelteinflüsse kommt es in Hamburg und Umgebung seit einigen Jahren häufiger zu Unwettern mit Starkregenfällen. Auch diese muss die offene Oberflächenentwässerung leisten und bewältigen können. Eine wesentliche Maßnahme zum Schutz vor Überschwemmungen sind die sogenannten Regenrückhaltebecken (RHB) und nachgeordnet abfließende Gewässer. Die Behörde geht bei deren Funktion nach eigener Aussage von einer optimalen Pflege aus. Es kommt jedoch immer wieder zu Beobachtungen, dass diese mit der Zeit verwahrlosen und dadurch ihre ursprüngliche Funktion nicht erfüllen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Stadtentwässerung (HSE), der Hamburg Port Authority (HPA) und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), wie folgt: 1. Wie viele Regenrückhaltebecken existieren derzeit in Hamburg und welche Größe betragen diese? Bitte nach Stadtteilen auflisten. In der Anlage sind die Hamburger Regenrückhaltebecken (RHB) aufgelistet, soweit sie in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden konnten. Eine vollständige Auflistung sämtlicher RHB in Hamburg ist nicht möglich, da den zuständigen Behörden weder Auflistungen zu Anlagen, die als reine Grundstücksentwässerungsanlagen errichtet wurden und somit keine Gewässer II. Ordnung darstellen , noch Angaben zu privaten Regenrückhaltebecken vorliegen. Neben der aufgelisteten Anzahl der RHB betreuen die Autobahnmeisterei Stillhorn 35 und die Autobahnmeisterei Othmarschen 55 Regenrückhaltebecken an den in Hamburg liegenden Bundesfernstraßen. 2. Welches Regenrückhaltebecken wird wann und von wem gereinigt? Die RHB sind prinzipiell vom jeweiligen Eigentümer zu unterhalten. Die Unterhaltung findet in der Regel nach Bedarf statt, teilweise bestehen feste Unterhaltungsintervalle. Eine Entschlammung muss spätestens dann erfolgen, wenn der Schlammkörper über den Dauerstau hinausgeht. Die eigentlichen Unterhaltungsarbeiten werden in der Regel von beauftragten Unternehmen durchgeführt. Drucksache 21/9766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Bei welchen Regenrückhaltebecken kam es in den letzten fünf Jahren zu Überschwemmungen und wie weitreichend war die jeweilige Überschwemmung ? Grundsätzlich erfolgt bei vereinzelten Überlastungen der Becken eine Entlastung über Notüberläufe. Am Regenrückhaltebecken Hagendeel kam es bei zwei extremen Starkregenereignissen durch Rückstau zu einem partiellen Uferübertritt. Betroffen hiervon waren Teilflächen von angrenzenden Gärten. Bei den Regenrückhaltebecken Suckweg, Diekmoor und Kiwittsmoor kam es bei Starkregenereignissen zu Überschwemmungen im Oberlauf der Regenrückhaltebecken. Am Schleusenteich Poppenbüttel kam es zur Überschwemmung des Vorplatzes mit Erosion von Teilen des Wegeaufbaus. 4. An welche Flächen grenzen die einzelnen Regenrückhaltebecken in Hamburg an? Sie grenzen sowohl an private als auch an öffentliche Flächen aller Art und Nutzung an. 5. Wer ist zuständig für die Pflege und Wartung der Hamburger Regenrückhaltebecken ? Siehe Antwort zu 2. In einem Fall ist der Wasserverband Wilhelmsburger Osten zuständig für die Unterhaltung . Im Bereich der Bundesfernstraßen sind die Autobahnmeistereien zuständig. 6. Liegt der Zuständigkeitsbereich in der Hand von verschiedenen Akteuren (zum Beispiel Stadt, Bezirke, Umweltverbände, private Dienstleister, sonstige)? Wenn ja, wie sind diese miteinander verknüpft und wer koordiniert die Arbeit? Die Zuständigkeit folgt grundsätzlich der „Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft“. Zuständige Wasserbehörde sind in der Mehrzahl der Fälle die Bezirksämter, in drei Fällen HPA. Zur Unterhaltung siehe Antwort zu 5. Den Wasserbehörden obliegt auch die Kontrolle der nicht im Eigentum der jeweiligen Wasserbehörden befindlichen Gewässer. 7. Wie viele Regenrückhaltebecken beziehungsweise Flächen, auf denen sich ein Regenrückhaltebecken befindet, liegen derzeit brach? a) Wie viele davon sollen wann saniert werden und welche sind das? b) Was soll mit den restlichen RHBs/Flächen geschehen? Das RHB In de Krümm liegt derzeit brach, die Planungen zur Erweiterung sind aufgenommen . 8. Wie viele Regenrückhaltebecken sind mit welchen Filtern ausgestattet (bitte je Stadtteil und Filterart auflisten)? In Schnelsen sind die miteinander verbundenen Regenrückhaltebecken der Burgwedelau mit einem Schilffilter ausgestattet. In Lohbrügge ist eine Anlage mit einem Retentionsbodenfilter, in Bergedorf mit einem Schilflamellenfilter ausgestattet. Etwa 60 Prozent der Regenrückhaltebecken, die von den Autobahnmeistereien unterhalten werden, sind unterirdisch und mit einem konstruktiven Leichtstoffabscheider ausgestattet . 9. Wie verlangsamen die einzelnen Filterarten das Abfließen des Wassers in die nachgeordneten Gewässer? Durch Versickerung und mechanische Drosselung der abfließenden Wassermengen wird der Wasserabfluss verlangsamt. Dies ist in der hydraulischen Wirkung vergleichbar mit dem gedrosselten Abfluss anderer Rückhaltebecken. Der Drosselabfluss geht bei allen Rückhaltebecken in die Bemessung der Becken ein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9766 3 10. Welche Reinigungsfrequenzen benötigen die unterschiedlichen Filterarten ? Bei Retentionsbodenfiltern wird von einem Reinigungsintervall von 20 – 25 Jahren, bei Schilflamellenfiltern von 15 Jahren ausgegangen. Die offenen Regenrückhaltebecken im Bereich der Bundesfernstraßen werden circa alle zehn Jahre, die konstruktiven Leichtstoffabscheider alle fünf Jahre gereinigt. 11. Ist die Frequenz von der durchlaufenden Wassermenge abhängig? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Frequenz ist abhängig von der Frachtmenge und den Inhalten, die dem Filter zugeführt werden. 12. Kann die abfließende Menge an Wasser kontrolliert werden? Wenn ja, wie und durch wen? Gibt es hier unterschiedliche Techniken je Regenrückhaltebecken? Ja. Eine Kontrolle kann zum Beispiel durch Veränderungen an den Schiebern beziehungsweise den Überfallkanten oder durch Veränderungen der Drosseleinheiten erfolgen. Die Kontrolle erfolgt durch den jeweils Unterhaltungspflichtigen. Es gibt unterschiedliche Techniken (zum Beispiel Wehre mit Fischbauchklappen, Schütztafeln , Dammbalkeneinschübe, Wirbelventile oder feste Wehrschwellen) und Betriebsformen (mechanische, elektrische oder elektronische Steuerung). In einem Fall kommt eine Pumpe zum Einsatz. 13. Wer ist zuständig für die Pflege und Wartung der nachgeordneten abfließenden Gewässer? 14. Liegt der Zuständigkeitsbereich zur Pflege der nachgeordneten Gewässer in der Hand von verschiedenen Akteuren (zum Beispiel Stadt, Bezirke , Umweltverbände, private Dienstleister, sonstige)? a) Wenn ja, wie sind diese miteinander verknüpft und wer koordiniert die Arbeit? Siehe Antworten zu 5. und 6. b) Wer ist verantwortlich im Falle von Missständen? Grundsätzlich sind die Verursacher, die Eigentümer oder die jeweils zuständige Wasserbehörde verantwortlich. BA Hamburg-Mitte Anzahl RHB Größe/Volumen Billbrook 1 k.A. Billstedt 3 k.A. Rothenburgsort 1 k.A. Wilhelmsburg 1 k.A. BA Altona Anzahl RHB Größe/Volumen Bahrenfeld 4 7.810 m² Groß Flottbek 1 420 m² Iserbrook 1 1.200 m² Lurup 8 20.905 m² Nienstedten 2 700 m² Osdorf 4 32.700 m² Othmarschen 1 k.A. Rissen 2 1.455 m² Sülldorf 3 13.535 m² BA Eimsbüttel Anzahl RHB Größe/Volumen Eidelstedt 7 63.450 m³ Eimsbüttel 1 1.100 m³ Lokstedt 8 9.460 m³ Niendorf 4 24.900 m³ Schnelsen 13 60.210 m³ Stellingen 2 9.025 m³ BA Hamburg-Nord Anzahl RHB Größe/Volumen Barmbek-Nord 1 2.170 m² Barmbek-Süd 1 2.125 m² Fuhlsbüttel 3 28.711 m² Groß Borstel 1 1.800 m² Langenhorn 9 59.500 m² Ohlsdorf 1 5.604 m² Winterhude 1 120 m² BA Wandsbek Anzahl RHB Größe/Volumen Alt-Rahlstedt 10 k.A Bergstedt 29 k.A. Bramfeld 15 k.A. Duvenstedt 15 k.A. Farmsen 19 k.A. Hinschenfelde 4 k.A. Hummelsbüttel 11 k.A. Jenfeld 6 k.A. Lehmsahl-Mellingtedt 8 k.A. Marienthal 6 k.A. Meiendorf 13 k.A. Neu-Rahlstedt 9 k.A. Ohlstedt 14 k.A. Oldenfelde 7 k.A. Drucksache 21/9766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage BA Wandsbek Anzahl RHB Größe/Volumen Poppenbüttel 11 k.A. Sasel 9 k.A. Steilshoop 2 k.A. Tonndorf 12 k.A. Volksdorf 31 k.A. Wandsbek 2 k.A. Wellingsbüttel 8 k.A. Wohldorf 12 k.A. BA Bergedorf Anzahl RHB Größe/Volumen Bergedorf 3 6.540 m² Lohbrügge 6 15.973 m² BA Harburg Anzahl RHB Größe/Volumen Eißendorf 1 670 m² Hausbruch 4 19.510 m² Langenbek 1 1.100 m² Marmstorf 1 1.900 m² Moorburg 1 14.740 m² Neugraben-Fischbek 4 10.760 m² Neuland 3 12.920 m² Rönneburg 1 1.810 m² Sinstorf 4 13.590 m² Wilstorf 1 3.190 m² HSE Anzahl RHB Größe/Volumen Bramfeld 1 1.100 m³ Eidelstedt 4 9.600 m³ (für 3 RHB) Eißendorf 4 16.550 m³ Harburg 1 160 m³ Hausbruch 1 7.000 m³ Heimfeld 3 4.200 m³ Langenhorn 5 3.155 m³ (für 2 RHB) Meiendorf 1 12.000 m³ Neugraben-Fischbek 6 10.578 m³ Oldenfelde 1 68 m³ Rissen 1 5.000 m³ Stellingen 5 17.000 m³ (für 4 RHB) HPA Anzahl RHB Größe/Volumen Altenwerder 1 14.000 m³ Wilhelmsburg 2 6.900 m³ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9766 5 9766ska_Text 9766ska_Anlage