BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9767 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz der Polizei im Rahmen des G20-Gipfels 2017 in Hamburg Bereits im Vorlauf des G20-Gipfels vom 7. bis 9. Juli 2017 in Hamburg wurde mit zahlreichen Ausschreitungen durch gewaltbereite Autonome der linksextremen Szene gerechnet, nachdem sich Gewalttouristen aus ganz Europa angekündigt hatten. Ein Großaufgebot an Einsatzkräften sollte dafür sorgen, dass der Gipfel reibungslos abläuft und die Demonstrationen im Stadtgebiet möglichst friedlich verlaufen. Allerdings sind die Ausschreitungen auf den Straßen unserer Stadt um ein Vielfaches schlimmer ausgefallen, als offenbar vom Bürgermeister und Innensenator erwartet wurde. Der Sprecher der Hamburger Polizei, Timo Zill, äußerte, dass die Polizei „noch nie so ein Ausmaß an Hass und Gewalt erlebt“ habe. Fraglich ist, ob die Ausschreitungen durch den Ersten Bürgermeister Scholz und Innensenator Grote nicht vollkommen unterschätzt wurden. Hierfür spricht insbesondere die folgende Aussage des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim dpa-Politik-Talk vom 23. Juni 2017, nach der der G20-Gipfel mit der Veranstaltung des Hafengeburtstages verglichen wird: „Wir richten ja auch jährlich den Hafengeburtstag aus. Es wird Leute geben, die sich am 9. Juli wundern werden, dass der Gipfel schon vorbei ist.“ Im Nachhinein sind die Hamburgerinnen und Hamburger eher heilfroh, dass der Spuk um den G20-Gipfel vorbei ist und nicht noch mehr Menschen, Häuser und Fahrzeuge den gewaltvollen Autonomen zum Opfer gefallen sind. Schutt und Scherben werden von der Stadtreinigung und den fleißigen Bürgerinnen und Bürgern zusammengekehrt. Nunmehr haben sich der Erste Bürgermeister Olaf Scholz und Innensenator Andy Grote zu verantworten. Erste Rufe nach einem Rücktritt werden laut. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewertet der Erste Bürgermeister im Nachhinein seine Aussage vom 23. Juni 2017 beim dpa-Politik-Talk, dass der G20-Gipfel kaum mehr als der Hafengeburtstag sei? 2. Inwiefern wurden die gewaltvollen Ausschreitungen am Rande des G20- Gipfels in Ausmaß und Härte unterschätzt? 3. Inwieweit mussten der Erste Bürgermeister und die zuständige Behörde nunmehr feststellen, dass die Ausschreitungen der gewaltbereiten Demonstranten beim G20-Gipfel nicht mit dem jährlichen Aufgebot beim Hafengeburtstag vergleichbar sind? Der Erste Bürgermeister hat hierzu in seiner Regierungserklärung am 12. Juli 2017 umfassend Stellung genommen. Drucksache 21/9767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Einsatzkräfte, Wasserwerfer, Pferde, Hunde, Fahrzeuge und Hubschrauber jeweils welcher Polizeibehörden (Hamburg, Bund, andere Bundesländer) waren ursprünglich für den Einsatz rund um den G20- Gipfel eingeplant und vor dem Gipfel angereist? 5. Wie viele Einsatzkräfte, Wasserwerfer, Pferde, Hunde, Fahrzeuge und Hubschrauber jeweils welcher Polizeibehörden (Bund, andere Bundesländer ) mussten im Laufe des Freitags und gegebenenfalls weiterer Tage aus welchen Gründen nachträglich zur Verstärkung angefordert werden? 6. Wie viele Einsatzkräfte, Wasserwerfer, Pferde, Hunde, Fahrzeuge und Hubschrauber jeweils welcher Polizeibehörden (Bund, andere Bundesländer ), der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen (bitte benennen) waren damit insgesamt an welchen Tagen im Einsatz? Eingesetzt waren Polizeikräfte aus allen Ländern und dem Bund aus verschiedensten Dienststellen. Eine detaillierte Aufstellung erfolgt im Rahmen der Nachbereitung, ist aber noch nicht abgeschlossen. In der Spitze waren über 20.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Hamburg eingesetzt. Der Einsatz sollte grundsätzlich in einem Schichtsystem erfolgen. Aufgrund der Einsatzlage musste davon für viele Kräfte abgewichen werden. Genauere Zeiten sind noch nicht ausgewertet. Folgende Angaben zum Zeitraum 05.07.2017 – 09.07.2017 können gegenwärtig gemacht werden: Zeitraum Beamte gesamt auswärtige 05./06.07.2017 9.988 6.377 06./07.07.2017 19.233 13.632 07./08.07.2017 19.170 12.918 08./09.07.2017 14.777 10.087 Für die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen siehe Anlagen 1 und 2. 7. Inwiefern bedeutet die nachträgliche Anforderung von Einsatzkräften anderer Polizeibehörden am Freitag des Gipfels, dass die gewaltvollen Ausschreitungen der Autonomen unterschätzt wurden? Planungen polizeilicher Maßnahmen basieren auf Erfahrungen und auf aktuellen Lageerkenntnissen. Dieses bildet die Grundlage bei der Entwicklung von Einsatzkonzeptionen und den damit verbundenen Kräftekalkulationen. Erkenntnisse aus dem konkreten Einsatzgeschehen können zu einer Änderung des ursprünglichen Kräftekonzeptes führen. Dies hat an dem in Rede stehenden Freitag zu der Nachforderung von Kräften geführt. 8. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen (bitte benennen) wurden an welchen Einsatztagen an welchen Stellen und durch welche Personen oder Gegenstände verletzt und mussten davon im Krankenhaus versorgt werden? 9. In welchen Krankenhäusern wurden wie viele Einsatzkräfte aufgrund welcher Verletzungen wie lange behandelt? 10. Unter welchen Umständen wurde einem Polizisten am Freitag der Schädel gebrochen und wie verläuft seine Genesung? 11. Wie viele und welche Fahrzeuge, Wasserwerfer, Hubschrauber und andere Gegenstände der Einsatzkräfte (zum Beispiel Ausrüstung) wurden an welchen Einsatztagen durch welche Personen oder Gegenstände beschädigt oder total zerstört? Die erfragten Sachverhalte sind Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. Ein Schädelbruch bei einem Polizeibeamten ist im Zusammenhang mit dem Einsatz nicht bekannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9767 3 12. Wie viele Menschen unter den Demonstranten und Schaulustigen wurden am Rande des G20-Gipfels jeweils verletzt, ambulant versorgt oder mussten im Krankenhaus stationär versorgt werden? Siehe Drs. 21/9765. 13. Wie viele und welche öffentlichen Einrichtungen (Bushaltestellen, Fahrzeuge und Schienen des ÖPNV, Straßenschilder, Fußwege, Grünanlagen et cetera) wurden am Rande des Gipfels an welchen Einsatztagen beschädigt, in Brand gesetzt und/oder zerstört? 14. Wie viele und welche privaten Einrichtungen (Banken, Geschäfte, private Fahrzeuge et cetera) wurden am Rande des Gipfels an welchen Einsatztagen beschädigt, in Brand gesetzt und/oder zerstört? 15. Zu welchen Zerstörungen und Straftaten ist es hierbei im Einzelnen an welchen Einsatztagen rund um die Messehallen, Sternschanze, Hafen- City, Innenstadt und Altona gekommen? 16. Zu welchen Zerstörungen und Straftaten durch Autonome ist es daneben in welchen Stadtteilen, die nicht an das Geschehen grenzen, an welchen Einsatztagen gekommen (insbesondere brennende Autos und weitere Vandalismusschäden nach Stadtteilen)? 17. In welcher Höhe sind die Schäden der Fragen 13. bis 16. wertmäßig in etwa zu beziffern? Siehe Drs. 21/9765. 18. Wie viele Personen wurden aufgrund welcher Delikte an welchen Einsatztagen festgenommen und davon in Gewahrsam oder Untersuchungshaft genommen? 19. Wie viele Personen wurden an welchen Einsatztagen in die Gefangenensammelstelle in Harburg gebracht und wurden dort wie lange jeweils in Gewahrsam genommen? Es wurden insgesamt 51 Haftbefehle im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel erlassen . Die Einzelheiten im Sinne der Fragestellung liegen noch nicht vor. Sie sind Gegenstand der noch erfolgenden Auswertungen und Ermittlungen. Die Polizei hat seit Einsatzbeginn am 22. Juni 2017 bis zum 10. Juli 2017 mit Stand 12. Juli 2017 insgesamt 186 Personen vorläufig festgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9765. 20. Wie viele Staatsanwälte und (Haft-)Richter waren für welche Einsatztage eingeplant und jeweils tatsächlich im Dienst? Staatsanwaltschaft Hamburg: Anlässlich des G20-Gipfels wurden in der Zeit vom 29. Juni bis zum 9. Juli 2017 insgesamt 232 zusätzliche Bereitschaftsdienste, die teilweise als Abrufbereitschaft ausgestaltet waren, durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erbracht beziehungsweise geleistet. Eine weitere Unterscheidung nach einzelnen Tagen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da die eingesetzten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte derzeit umfassend mit eilbedürftigen Maßnahmen in Verfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ausgelastet sind. Amtsgericht Hamburg: In der Zeit vom 29. Juni bis 8. Juli 2017 waren rund um die Uhr im Drei-Schicht-Betrieb pro Tag 24 Richterinnen und Richter als Präsenzrichter oder Präsenzrichter der Rufbereitschaft für Dienste in der Außenstelle des Amtsgerichts eingeteilt. Am 6. Juli 2017 waren zusätzlich vier Vertreterinnen und Vertreter eingeteilt . Am Sonntag, den 9. Juli 2017, waren zunächst zwei Richter für Dienste in der Außenstelle eingeteilt; aufgrund der aktuellen Situation wurden jedoch per Eilanordnung weitere 14 Richterinnen und Richter eingeteilt. In der Zeit vom 29. Juni bis 5. Juli 2017 waren täglich jeweils sechs Richterinnen und Richter im Präsenzdienst vor Ort. Am 6. Juli 2017 waren 20 Richterinnen und Richter und am 7. Juli 2017 waren 21 Richterinnen und Richter im Präsenzdienst vor Ort, da Drucksache 21/9767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 an diesen Tagen die Rufbereitschaft teilweise nicht ausgelöst werden musste. Am 8. Juli 2017 waren 24 Richterinnen und Richter in drei Schichten und am 9. Juli 2017 16 Richterinnen und Richter in zwei Schichten im Präsenzdienst vor Ort. 21. Inwieweit konnten die Gefangenen Kontakt zum Notdienst der Anwälte aufnehmen oder inwieweit wurden ihnen stattdessen Telefonbücher zur eigenen Recherche nach anwaltlichem Beistand gegeben? Im Falle einer Zuführung eines Beschuldigten vor eine Haftrichterin beziehungsweise einen Haftrichter belehrt dieser den Beschuldigten gemäß § 114 b Absatz 2 Nummer 4 StPO über sein Recht zur Konsultation eines Verteidigers schon vor seiner Vernehmung . Bei der Vollstreckung von Untersuchungshaft liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Absatz 1 Nummer 4 StPO vor. Das Verfahren hinsichtlich der Auswahl und Bestellung eines Pflichtverteidigers ist in §§ 141 Absatz 3 Satz 4, 142 Absatz 1 StPO geregelt. Entsprechend diesen gesetzlichen Vorgaben wird verfahren. Die Polizei hat jedem Betroffenen auf Wunsch Kontaktaufnahmen im Sinne der Fragestellung ermöglicht. In der für den G20-Einsatz eingerichteten Gefangenensammelstelle hat die Polizei sechs Plätze mit Telefonapparaten für die Kontaktaufnahmen zu Anwälten vorgehalten. Diese Plätze waren zusätzlich mit jeweils einem Aushang der Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes sowie einem Telefonbuch „Gelbe Seiten “ ausgestattet. 22. Wie werden das Konzept und die Durchführung der Gefahrensammelstelle in Harburg rückblickend bewertet? Die hohe Zahl von Fest- und Ingewahrsamnahmen hat die Notwendigkeit einer gesonderten Gewahrsamseinrichtung bestätigt. Das Konzept hat sich grundsätzlich bewährt, eine dezidierte Bewertung ist der weiteren Einsatznachbereitung vorzubehalten . 23. Gegen wie viele Personen wurde oder wird nunmehr Anklage aufgrund welcher Rechtsverstöße erhoben? Die Gesamtzahl von Ermittlungsverfahren und Beschuldigten ist zurzeit nicht abzuschätzen . Darüber hinaus ist die Entscheidung über Anklage oder Einstellung des Verfahrens erst bei Abschluss der Ermittlungen möglich. 24. Wie bewertet die zuständige Behörde im Nachhinein die „Null-Toleranz“- Strategie? 25. Wie konnten trotzt „Null-Toleranz“-Strategie in der Nacht zum Samstag Supermärkte und Drogerien geplündert und Geldautomaten sowie Bankfilialen zerstört werden? Die Polizei Hamburg hat den Begriff „Null-Toleranz“ im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen um den G20-Gipfel nicht verwendet. Sie hat auf die Situation im Schanzenviertel, bei der Hinweise auf eine außergewöhnliche Gefährdungslage für vorrückende Einsatzkräfte durch Störereinwirkung von Dächern vorlagen, bereits öffentlich hingewiesen und diese erläutert. Darüber hinaus sind die erfragten Sachverhalte Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. 26. Warum konnten letztlich nicht mehr Täter der vermummten Demonstranten , Plünderer und Autonomen in den Straßenschlachten und auf den Dächern in der Nacht zum Samstag festgenommen und zur Rechenschaft gezogen werden? Festnahmen können stets nur in Abhängigkeit von den Feststellungen vor Ort und den dortigen einsatztaktischen Möglichkeiten der Sicherheitskräfte erfolgen. Die erfragten Sachverhalte sind darüber hinaus Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. 27. Zu welchen Erkenntnissen und strafrechtlichen Ermittlungen hat die Kontrolle des nach Basel abfahrenden Sonderzuges am Samstagabend geführt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9767 5 Zu dieser Frage wurde das für die Bundespolizei zuständige Bundesministerium des Inneren um einen Beitrag gebeten. Ein solcher Beitrag ist nicht eingegangen. 28. Inwieweit kam der Rechtsstaat bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Hamburg im Rahmen des G20-Gipfels an seine Grenzen und konnte nicht Rechtsverstöße verhindern und ahnden? 29. In welchen Stadtteilen und Straßenzügen wurden welche Demonstrationen und Versammlungen mit wie viele Teilnehmern jeweils an welchen Einsatztagen genehmigt, untersagt und jeweils tatsächlich durchgeführt? Welche davon sind im Nachhinein als friedlich einzuschätzen und welche führten zu Ausschreitungen? Siehe Drs. 21/9765. 30. Mit wie viel Personal (absolut und prozentual) im Vergleich zu gewöhnlichen Einsatztagen mussten in welchen Polizeikommissariaten die gewöhnlichen Aufgaben des Polizeidienstes sichergestellt werden? Anlässlich des Einsatzes zum G20-Gipfel hat die Polizei Hamburg für nahezu alle Dienststellen veränderte Dienstplanungen vorgenommen, so auch für die Polizeikommissariate . Einsatzkräfte der Polizeikommissariate waren im Zeitraum vom 22. Juni bis zum 10. Juli 2017 in der sogenannte Alarmabteilung Hamburg (AAH) eingesetzt; darüber hinaus haben die Polizeikommissariate weitere Kräfte zum Beispiel zur Unterstützung der Verkehrsmaßnahmen, Besetzung von Befehlsstellen sowie Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen bereitgestellt. Der Aufruf von Kräften der AAH ist ein fester Standard bei großen Einsatzanlässen. Die Polizeikommissariate haben zur Bewältigung der allgemeinen Aufgaben des täglichen Dienstes den Schichtrhythmus der Dienstgruppen A bis D in diesem Zeitraum auf Zwölf-Stunden-Dienste umgestellt; diese Umstellung erfolgt regelhaft im Zusammenhang mit Aufrufen der AAH. Diese Regelungen gewährleistet eine grundsätzlich unveränderte Besetzung der für den täglichen Dienst erforderlichen Funktionen in den Polizeikommissariaten, ist jedoch mit längeren Diensten und Mehrdienstleistungen für betroffene Mitarbeiter verbunden. Vergleiche im Sinne der Fragestellung sind daher nicht darstellbar. 31. Was für Schichten (tägliche Dauer und Anzahl an Einsatztagen ohne Ruhetag) mussten die Hamburger Polizeivollzugskräfte anlässlich der Vorbereitungen und der Durchführung des G20-Gipfels 2017 in Hamburg ertragen und welche konkrete Kompensation erfolgt für die Kolleginnen und Kollegen? Die Kräfte im Sinne der Fragestellung waren in mehreren Einsatzabschnitten der BAO der Polizei Hamburg eingesetzt. Die Einsatzabschnitte waren mit unterschiedlichen Aufträgen betraut, zu deren Durchführung unterschiedliche Einsatzkräfte mit unterschiedlichen Kräfteansätzen zur Verfügung standen. In der BAO der Polizei Hamburg arbeiteten die Einsatzabschnitte, Befehlsstellen sowie der den Gesamteinsatz leitende Führungsstab mit unterschiedlichen jeweils individuell den Erfordernissen angepassten Schichtmodellen. Einzeldarstellungen der Schichtmodelle sind in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; im Übrigen siehe Antwort zu Frage 30. Zum Ausgleich der besonderen Belastungen im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels in Hamburg erhalten Beschäftige der Polizei Hamburg einen einmaligen Zusatzurlaub im Umfang von drei Arbeitstagen. Angefallene Mehrarbeit im Sinne der Fragestellung ist grundsätzlich durch Gewährung von Dienstvergütung auszugleichen; darüber hinaus prüft die Polizei die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs. Drucksache 21/9767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 32. Wie viele Überstunden sind durch die Vorbereitungen und den Einsatz im Rahmen des G20-Gipfels 2017 in den jeweiligen Einheiten der Hamburger Polizei und insgesamt entstanden und wie sollen diese konkret kompensiert werden? Der erfragte Sachverhalt ist Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. Detaillierte Daten im Sinne der Fragestellung werden darüber hinaus nicht gesondert statistisch erfasst. Für eine Beantwortung wäre eine Einzelauszählung der Stundennachweise aller an dem Einsatz beteiligten Einsatzkräfte des betreffenden Zeitraums erforderlich. Eine Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 31. 33. Welche Kosten entstehen hierbei jeweils für die Freie und Hansestadt Hamburg, die anderen Bundesländer und den Bund? Zu den Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels vom 7. bis zum 9. Juli 2017 entstanden sind, liegen dem Senat noch keine abschließenden Angaben vor. 34. Welche Straßen und Plätze waren im Rahmen des G20-Gipfels gesperrt oder mit Hamburger Gittern abgesichert? Im Bereich der Sicherheitszonen Messehallen und Elbphilharmonie wurden folgende in alphabetischer Reihenfolge aufgeführte Straßen gesperrt: Alsterufer Am Kaiserkai Am Sandtorkai An der Verbindungsbahn Bei den Kirchhöfen Flora-Neumann-Straße Grabenstraße Holstenglacis Kaianlage Dalmannkai Kaianlage Kaiserkai Kaianlage Sandtorkai Karolinenstraße Kehrwieder Kehrwiederspitze Lagerstraße Magellan-Terrassen Mahatma-Gandhi-Brücke Marseiller Straße Messeplatz Niederbaumbrücke Platz der Deutschen Einheit Rentzelstraße Sandtorhöft Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9767 7 Schröderstiftstraße Sternschanze St. Petersburger Straße Tiergartenstraße Van-der-Smissen-Straße Vasco-da-Gama-Platz Warburgstraße Sperrungen an den von Schutzpersonen genutzten Unterkünften erfolgten in den Straßen Am Alsterfleet, Gehweg, Drehbahn, zwischen Dammtorstraße und Caffamacherreihe, Welckerstraße, zwischen Drehbahn und Hausnummer 8, Rothenbaumchaussee, Gehweg zwischen Tesdorpfstraße und Moorweidenstraße, darüber hinaus siehe Drs. 21/9523. Weitere Sperrungen erfolgten am 7. Juli 2017 in der Straße Große Elbstraße sowie zeitweise im Bereich des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Alsterwanderweg zwischen Schwanenwikbrücke und Brücke zur Hohenfelder Bucht. Die Sperrungen der Straßen/Örtlichkeiten erfolgten zum Teil unter Einsatz von Gittern. Darüber hinaus wurden zur Sicherung der Protokollstrecken zwischen dem Flughafen Hamburg und der Innenstadt temporär Straßen gesperrt. Die Polizei Hamburg hat im Bereich des für die Protokollstrecken festgelegten Korridors Gitter als Absperrmittel vorgehalten; über den tatsächlichen Einsatz haben die jeweiligen Abschnittleiter entschieden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben Einsatzkräfte lediglich am 6. Juli 2017 im Bereich Sportallee zur Sicherung der Protokollstrecke Gitter eingesetzt. 35. Wie viele zusätzliche Absperrgitter und ähnliche Vorrichtungen mussten im Rahmen des G20-Gipfels zu welchen Kosten angeschafft werden, um die Sicherheitszone und Verkehrswege zu den Messehallen abzusichern ? Die Polizei Hamburg hat im Sinne der Fragestellung insgesamt 4.470 zusätzliche Gitter und 389 Betonblöcke angemietet; abschließende Kostenübersichten zu den Anmietungen liegen derzeit noch nicht vor. 36. Welche Gesamtkosten sind bei der Freien und Hansestadt im Nachhinein durch den G20-Gipfel entstanden (Einsatzkosten, Anschaffungskosten , Wiederherstellungskosten des öffentlichen Raums et cetera)? Siehe Antwort zu Frage 33. 37. Zu welchen Verkehrsproblemen (regelhafte Staus, Unfälle et cetera) ist es vor und während des G20-Gipfels gekommen? Maßnahmen entlang der Protokollstrecken hatten erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen zur Folge. Im Sinne der Fragestellung werden Staus bei der Polizei nicht statistisch erfasst. Nach den der Polizei derzeit vorliegenden Erkenntnissen kam es am 6. Juli 2017 neben den Beeinträchtigungen anlässlich des G20-Einsatzes zu folgenden Verkehrsereignissen , die sich verschärfend auf die Verkehrssituation in Hamburg auswirkten : Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn BAB 1 Richtung Norden zwischen den Anschlussstellen Barsbüttel und Ahrensburg. Drucksache 21/9767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Liegengebliebener Lkw mit ungesicherter Ladung auf der Bundesautobahn BAB 7 Richtung Norden zwischen der Anschlussstelle Stellingen und Autobahndreieck Nordwest. Verkehrsunfall im Krohnstiegtunnel. Darüber hinaus liegen auswertbare Daten zu Verkehrsunfällen in dem erfragten Zeitraum derzeit noch nicht vor. 38. Zu welchen Ausfällen von Linien des ÖPNV zwischen welchen Haltestellen ist es an welchen Einsatztagen aufgrund welcher Vorfälle (zum Beispiel Personen auf den Gleisen, Gegenstände auf den Gleisen, Beschädigungen welcher Art et cetera) gekommen? Im Bereich der S-Bahn waren vor allem die Strecken in der Innenstadt betroffen. Die Verbindung Altona – Dammtor – Hauptbahnhof war mehrfach ganz oder teilweise gesperrt, und zwar am 7. Juli nach Mitternacht für circa 30 Minuten und von circa 22 Uhr bis zum nächsten Morgen sowie am 8. Juli von 23 Uhr für etwa zwei Stunden. Der City-Tunnel wurde am 7.Juli von circa 16.00 Uhr bis zum 8. Juli circa 02.40 Uhr nicht befahren. Der Bereich um den Bahnhof Altona in Richtung Diebsteich/Elbgaustraße und Richtung Holstenstraße war am 6., 7. und 8. Juli mehrfach kurzzeitig (bis zu einer Stunde) betroffen. Ebenso kam es am 6. und 8. Juli am Hauptbahnhof zu Störungen. Die U-Bahn hatte am 7. Juli ab dem Nachmittag auf der Linie U3 zwischen Schlump und Rathaus Streckensperrungen beziehungsweise Durchfahrten an den Haltestellen zu verzeichnen. Der Busverkehr war vor allem am 6. und 7. Juli aufgrund von Straßensperrungen erheblich eingeschränkt. Betroffen waren neben der Innenstadt und der Allgemeinverfügungszone vor allem die Stadtteile St. Pauli, Altona und Teile des Hafengebietes. Die Busanlage Altona wurde am 7. Juli tagsüber geschlossen. Die Sperrungen und Beeinträchtigungen wirkten sich auf den Betrieb der Linien aus, die in die gestörten Bereiche hineinfahren. Der Innenstadt-Shuttle wurde am 7. Juli ab 8.30 Uhr eingestellt . Darüber hinaus hat es aufgrund einer Vielzahl von Einzelereignissen weitere Beeinträchtigungen im ÖPNV der Stadt gegeben. Eine vollständige Übersicht mit den erbetenen Daten zu sämtlichen diesbezüglichen Ausfällen liegt der zuständigen Behörde nicht vor. 39. Welche Entschädigungen für private Opfer von Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen sind nunmehr von der Freien und Hansestadt Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Bund konkret vorgesehen? Hamburg hat einen Härtefallfonds für Billigkeitsentschädigungen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank eingerichtet, an dem sich der Bund beteiligen wird. Der Fonds ist zuständig für durch Straftaten im Zusammenhang mit der Durchführung des G20-Gipfels verursachte Sachschäden. Für die Opfer von Körperverletzungen sind grundsätzlich Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) denkbar. Anträge dazu können formlos auch als Kurzanträge gestellt werden, die bei allen Hamburger Polizeikommissariaten verfügbar sind. Weiter stehen den Opfern die Hamburger OEG-Traumaambulanzen zur klinischen Soforthilfe zur psychischen Stabilisierung der Opfer von Gewalttaten zur Verfügung. 40. Wie viel Personal und Fahrzeuge der Hamburger Stadtreinigung waren an welchen Einsatztagen in welchen Straßenzügen im Einsatz? In der Zeit vom 5. bis zum 7. Juli 2017 waren anlässlich des G20-Gipfels jeweils 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Stadtreinigung im Einsatz. Am 8. Juli 2017 wurden die Einsätze auf 40 und am 9. Juli 2017 auf 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg ausgedehnt. 41. Welches Fazit ziehen der Erste Bürgermeister und der Innensenator aus dem Sicherheitskonzept und den Ausschreitungen zum G20-Gipfel? Sowohl der Erste Bürgermeister, als auch der Innensenator haben sich in den vergangenen Tagen zu diesen Themen wiederholt öffentlich geäußert. Im Übrigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9767 9 besteht Anlass nach den sehr gravierenden Ereignissen, diese auf allen Ebenen aufzuarbeiten . E in sa tz kr äf te D at um Fr ei e un d H an se st ad t H am bu rg B un d / a nd er e B un de sl än de r G ES A M T IS T- St är ke B F H am bu rg (T D / N D ) FF H am bu rg * H ilf so rg an is at io ne n (D R K / A SB / JU H / M H D ) D LR G B W N R W Fw H an no ve r Fw B er lin Fw Le ip zi g Fw M an nh ei m / M ün ch en Fw D or tm un d /K öl n 24 .J un i 46 1 / 4 43 30 - - - - - - - - - 49 1 / 4 73 25 .J un i 43 0 / 4 11 5 - - - - - - - - - 43 5 / 4 16 26 .J un i 48 9 / 4 87 29 - - - - - - - - - 51 8 / 5 16 27 .J un i 48 8 / 4 88 28 - - - - - - - - - 51 6 / 5 16 28 .J un i 48 6 / 4 86 27 - - - - - - - - - 51 3 / 5 13 29 .J un i 48 8 / 4 86 29 - - - - - - - - - 51 7 / 5 15 30 .J un i 60 8 / 6 26 28 36 - 7 13 8 2 - 2 3 5 82 9 / 8 47 1. Ju li 62 9 / 6 28 27 36 - 7 13 6 2 - 2 3 5 84 7 / 8 46 2. Ju li 62 4 / 6 18 28 36 - 7 14 0 2 - 2 3 5 84 7 / 8 41 3. Ju li 60 9 / 6 25 28 36 - 7 14 4 2 - 2 3 5 83 6 / 8 52 4. Ju li 61 5 / 6 29 27 36 - 7 13 6 2 - 2 3 5 83 3 / 8 47 5. Ju li 61 0 / 6 27 29 36 10 7 14 4 2 - 2 3 5 84 8 / 8 65 6. Ju li 67 8 / 6 90 66 48 48 20 15 9 29 31 2 3 5 10 89 / 11 01 7. Ju li 68 9 / 7 01 66 48 53 20 15 6 29 31 2 3 5 11 02 / 11 14 8. Ju li 71 0 / 6 95 71 48 53 20 16 0 29 31 2 3 5 11 32 / 11 17 9. Ju li 64 3 / 6 36 5 36 53 19 - - - - - - 75 6 / 7 49 10 .J ul i 48 7 / 4 73 3 - - - - - - - - - 49 0 / 4 76 *f es t b es et zt e Fu nk tio ne n; F F st an d gr un ds ät zl ic h w ie im re gu lä re n Ta ge sg es ch äf t z ur V er fü gu ng TD / N D : T ag di en st / N ac ht di en st B F: B er uf sf eu er w eh r; FF : F re iw illi ge F eu er w eh r; B W : B un de sw eh r; N R W : N or dr he in -W es tfa le n; D LR G : D eu ts ch e Le be ns -R et tu ng s- G es el ls ch af t; D R K : D eu ts ch es R ot es K re uz ; A S B : A rb ei te r S am ar ite r B un d; J U H : J oh an ni te r U nf al lh ilf e; M H D : M al te se r H ilf sd ie ns t A lle Z ah le n oh ne R uf be re its ch af te n Drucksache 21/9767 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 1 E in sa tz fa hr ze ug e D at um Fr ei e un d H an se st ad t H am bu rg B un d / a nd er e B un de sl än de r G ES A M T B F H am bu rg (T D / N D ) FF H am bu rg * H ilf so rg an is at io ne n (D R K / A SB / JU H / M H D ) D LR G B W N R W Fw H an no ve r Fw B er lin Fw Le ip zi g Fw M an nh ei m / M ün ch en Fw D or tm un d/ K öl n 24 .J un i 17 5 / 1 65 5 - - - - - - - - - 18 0 / 1 70 25 .J un i 16 4 / 1 55 - - - - - - - - - - 16 4 / 1 55 26 .J un i 18 9 / 1 79 5 - - - - - - - - - 19 4 / 1 84 27 .J un i 18 9 / 1 81 5 - - - - - - - - - 19 4 / 1 86 28 .J un i 18 9 / 1 79 5 - - - - - - - - - 19 4 / 1 84 29 .J un i 18 9 / 1 79 5 - - - - - - - - - 19 4 / 1 84 30 .J un i 23 1 / 2 31 5 6 - 2 31 1 - 1 1 2 28 0 / 2 80 1. Ju li 23 1 / 2 31 5 6 - 2 31 1 - 1 1 2 28 0 / 2 80 2. Ju li 23 1 / 2 31 5 6 - 2 31 1 - 1 1 2 28 0 / 2 80 3. Ju li 23 1 / 2 31 5 6 - 2 31 1 - 1 1 2 28 0 / 2 80 4. Ju li 23 1 / 2 31 5 6 - 2 31 1 - 1 1 2 28 0 / 2 80 5. Ju li 23 1 / 2 31 5 6 - 2 31 1 - 1 1 2 28 0 / 2 80 6. Ju li 24 5 / 2 45 13 8 9 2 41 7 7 1 1 2 33 6 / 3 36 7. Ju li 24 5 / 2 45 13 8 9 2 41 7 7 1 1 2 33 6 / 3 36 8. Ju li 24 5 / 2 45 13 8 9 2 41 7 7 1 1 2 33 6 / 3 36 9. Ju li 23 5 / 2 35 - 6 9 2 - - - - - - 25 2 / 2 52 10 .J ul i 18 7 / 1 74 - - - - - - - - - - 18 7 / 1 74 *f es t b es et zt e Fa hr ze ug e; F F st an d gr un ds ät zl ic h w ie im re gu lä re n Ta ge sg es ch äf t z ur V er fü gu ng TD / N D : T ag di en st / N ac ht di en st B F: B er uf sf eu er w eh r; FF : F re iw illi ge F eu er w eh r; B W : B un de sw eh r; N R W : N or dr he in -W es tfa le n; D LR G : D eu ts ch e Le be ns -R et tu ng s- G es el ls ch af t; D R K : D eu ts ch es R ot es K re uz ; A S B : A rb ei te r S am ar ite r B un d; J U H : J oh an ni te r U nf al lh ilf e; M H D : M al te se r H ilf sd ie ns t Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9767 11 Anlage 2 9767ska_Text 9767ska_Anlagen 9767ska_Antwort_Anlage1 9767ska_Antwort_Anlage2