BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/977 21. Wahlperiode 10.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 03.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Flüchtlingen im Alstertal und den Walddörfern (5) Durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen in Deutschland steigt auch in Hamburg die Notwendigkeit, angemessene Unterbringungsmöglichkeiten für die Menschen zu schaffen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, in welcher Umgebung die Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden und inwiefern die Infrastruktur entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bedarf es der Mitbestimmung der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie einer angemessenen Betreuung der Flüchtlinge. Am 1. Juli 2015 fand am Heinrich-Heine-Gymnasium in Poppenbüttel eine Informationsveranstaltung zur neuen Flüchtlingsunterkunft Poppenbütteler Berg/Ecke Ohlendieck statt. Mehrere Hundert interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten nicht an der Veranstaltung teilnehmen, da der Veranstaltungsort deutlich zu klein gewählt wurde. Nun soll es nach der Sommerpause eine weitere Informationsveranstaltung geben. Durch die Diskussion auf der Informationsveranstaltung ist deutlich geworden , dass eine große Unterstützung für eine Flüchtlingsunterkunft in Poppenbüttel besteht. Nur die Größe der Unterbringung bietet bei dem Großteil der Bürgerinnen und Bürger Anlass für Kritik. Im ersten Schritt sollen bis zu 500 Personen in Containern untergebracht werden. Eine solche Größe ist nach Auskunft vieler Flüchtlingsorganisationen für eine erfolgreiche Integration deutlich überdimensioniert. Später sollen in dreigeschossiger Festbauweise bis zu 170 Wohneinheiten auf der Fläche entstehen. Auf eine genaue Zahl an Bewohnern wollten sich der Bezirksamtsleiter und die Fachbehörde nicht festlegen. Eine spätere, weitere Aufstockung wurde nicht ausgeschlossen. Das ausweichende Antwortverhalten des Bezirksamtsleiters lässt darauf schließen, dass es zu einer weiteren Aufstockung kommen wird. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen vor allem auch Probleme bei der Infrastruktur in der näheren Umgebung. So sind schon jetzt Sportvereine, Schulen und Kitas überlastet. Lange Wartezeiten oder Aufnahmestopps sind die Regel. Auch bei Feuerwehr und Polizei sind die Personalressourcen deutlich zu gering. Außerdem gibt es darüber hinaus keine ausreichenden Angebote für Jugendliche. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger müssen endlich ernstgenommen werden. Die Kapazität einer Unterbringung darf nur so groß sein, dass eine erfolgreiche Integration gewährleistet werden kann und die Auswirkungen auf die Umgebung verträglich bleiben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welcher Genehmigungen bedarf es für die Aufstellung der Container und der späteren Festbauten und wann werden/wurden diese jeweils auf welchem Weg eingeholt? Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Containern, die bauplanungsrechtlich als Anlagen für soziale Zwecke eingestuft werden, bedürfen der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens mit Konzentrationswirkung nach § 62 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Sofern später „Festbauten“ errichtet werden sollen, die die Voraussetzungen von Wohngebäuden erfüllen, wäre die Durchführung des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 61 HBauO möglich. 2. Ist es richtig, dass die ehemalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Fläche in früheren Einschätzungen für eine feste Bebauung für ungeeignet hielt? Wenn ja, bitte die Einschätzung beifügen. Warum und wie hat sich diese Einschätzung gegebenenfalls geändert beziehungsweise warum wird diese Einschätzung jetzt übergangen? Nein. 3. Wann wird genau mit Erschließungsarbeiten auf der Fläche begonnen, wie werden diese genau aussehen und wann werden diese abgeschlossen sein? Die konkreten Zeitplanungen für die Umsetzung sind noch nicht abgeschlossen. 4. Schließt der Senat aus, dass die Anzahl der in den Containern untergebrachten Flüchtlinge die Zahl von maximal 500 übersteigen wird? Wenn nein, warum nicht und wie viele Flüchtlinge mehr plant der Senat unterzubringen? Siehe Drs. 21/847. 5. Wann wird genau mit dem Bau der mehrgeschossigen Festbauten begonnen und wie sieht bis dahin der zeitliche Plan der Änderung des Bebauungsplans für diese Fläche aus? Wann haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur echten Beteiligung und wie sieht diese genau aus? Der Planungsausschuss des Bezirksamtes Wandsbek hat am 30. Juni 2015 einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gefasst. Vor der Befassung des Planungsausschusses mit einem Bebauungskonzept und der Zustimmung zu einer öffentlichen Plandiskussion ist gegebenenfalls die Entwicklung von alternativen Bebauungskonzepten erforderlich. Die Beteiligung der Bürger am Bebauungsplanverfahren erfolgt gemäß den gesetzlichen Anforderungen beziehungsweise, wie in Hamburg allgemein erforderlich, im Rahmen einer öffentlichen Plandiskussion und einer öffentlichen Auslegung. Mit dem Bau von Festbauten kann nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans und bei Vorhandensein einer gesicherten Erschließung begonnen werden. 6. Warum wurde im Planungsausschuss vom 30. Juni 2015 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans als Tischvorlage vorgelegt und nicht das sonst übliche Vorgehen bei Änderungen von Bebauungsplänen gewählt? Findet der Senat dieses Vorgehen vor dem Hintergrund der bisher nicht stattfindenden Bürgerbeteiligung und Transparenz richtig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Vorlage wurde der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung am 30. Juni 2015 vormittags seitens des zuständigen Fachbereiches im Bezirksamt zugeleitet mit der Bitte um Verteilung an die Ausschussmitglieder des Planungsausschusses vom 30. Juni 2015. Die Vorlage wurde am 30. Juni 2015 am späten Vormittag entsprechend Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/977 3 an alle Ausschussmitglieder elektronisch weitergeleitet und in die Tagesordnung integriert . Ziel des kurzfristigen Beschlusses über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens war die frühzeitige Information der Öffentlichkeit und der Politik über die verfolgte Planungsabsicht , anschließend an die vorgesehenen temporären Gebäude Festbauten zu ermöglichen. Eine spätere Befassung des Planungsausschusses wäre erst nach der Sommerpause möglich gewesen. Aufgrund des Informationstermins am Folgetag und des hohen Interesses der Öffentlichkeit und der Politik wurde hier von der üblichen Vorlaufzeit abgewichen. 7. Kann der Senat ausschließen, dass nach Fertigstellung der Festbauten die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge die Zahl von 500 übersteigt? Wenn nein, warum nicht und wie viele Personen mehr möchte der Senat unterbringen? Siehe Antworten zu 3. und zu 4. 8. Schließt der Senat darüber hinaus eine zusätzliche Bebauung auf der dann noch freien Fläche aus? Wenn nein, warum nicht und in welcher Form plant der Senat eine Erweiterung der Bebauung? Die derzeitigen Planungen sehen keine zusätzliche Bebauung auf der dann noch freien Fläche vor. 9. Welche Pläne haben die zuständigen Fachbehörden, um die Infrastruktur der Umgebung zur neuen Flüchtlingsunterkunft der steigenden Einwohnerzahl anzupassen? Bitte genau nach Schulen, Sportvereinen/ Sportflächen, Kitas, Feuerwehr, Polizei, Jugend-/Jugendhilfeeinrichtungen aufgliedern und jeweils die Aufstockungen der Kapazitäten in Form von Flächen/Räumlichkeiten, Personal und Ausstattung angeben. Grundsätzlich können die erforderlichen Anpassungen der Infrastruktur erst aufgenommen werden, sobald die Planungen konkretisiert sind, sich die Einrichtung in der Umsetzung befindet und die Belegungsstruktur der Bewohner bekannt ist, um die konkreten Bedarfe der Bewohner festzustellen. Derzeit ist zum Beispiel noch nicht konkret absehbar, wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche welcher Altersstufe in der Wohnunterkunft wohnen werden und beschult werden müssen. Die schulische Versorgung der Schülerinnen und Schüler aus der geplanten Flüchtlingsunterkunft wird sichergestellt werden. Nach Möglichkeit werden Schulen in der näheren Umgebung der Wohnunterkunft die schulische Versorgung übernehmen. Gleiches gilt für den Platzbedarf in Kindertageseinrichtungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/814. 10. Gibt es erste Überlegungen, wann und wo die nächste Informationsveranstaltung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Poppenbütteler Berg/Ecke Ohlendieck stattfinden soll? Wenn ja, wie sehen diese aus? Welche Orte und Termine werden /wurden geprüft und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis? Das Bezirksamt plant, wie bereits bei der Informationsveranstaltung am 1. Juli 2015 mitgeteilt, eine Folgeveranstaltung, die direkt nach den Sommerferien durchgeführt werden soll. Hierzu werden derzeit geeignete Räumlichkeiten vor Ort angefragt (zum Beispiel Carl-von-Ossietzky-Gymnasium). Konkrete Angaben zum Veranstaltungsort und -termin können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. 11. Wie ist der aktuelle Planungsstand der geplanten Flüchtlingsunterbringung am Tangstedter Weg? Bitte auch auf die Zahl der Plätze und die Art der Einrichtung eingehen. Wann und wo ist eine Informationsveranstaltung zu dieser öffentlichen Unterbringung geplant? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 12. Sind über die derzeit bekannten sechs neuen Flüchtlingsunterkünfte hinaus bereits weitere Flüchtlingsunterkünfte im Alstertal und den Walddörfern in Planung? (Bitte dabei nicht nur Unterkünfte angeben, die „in abschließender Prüfung“ (siehe Drs. 21/341) sind, sondern auch erste Standortüberlegungen. Hier sind auch bereits von der Lenkungsgruppe angedachte, diskutierte oder auch verworfene Standorte gemeint). Wenn ja, bitte für jede Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand, sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme/Folgeunterbringung) angeben. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich keine weiteren Standorte im Alstertal und in den Walddörfern in abschließender Prüfung. Darüber hinaus siehe Drs. 21/341. 13. Wie der Presse zu entnehmen war, möchte der Senat auch vermehrt Flüchtlinge in P+R-Häusern und auf Festplätzen/-wiesen unterbringen. a. Ist auf der P+R-Anlage in Poppenbüttel nach Fertigstellung eine Flüchtlingsunterkunft geplant? Wenn ja, bitte die Zahl der Plätze, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme/ Folgeunterbringung) angeben. Wenn nein, ist eine solche Unterbringung geprüft worden beziehungsweise soll eine solche Unterbringung geprüft werden? Siehe Drs. 21/918. b. Sind auf Festplätzen/-wiesen im Alstertal und den Walddörfern Flüchtlingsunterbringungen in der Prüfung beziehungsweise bereits in der Planung? (Hier sind auch bereits von der Lenkungsgruppe angedachte oder diskutierte Standorte gemeint.) Wenn ja, bitte für jede Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung (Erstaufnahme/Folgeunterbringung) angeben . Siehe Drs. 21/847.