BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9770 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse, Dr. Bernd Baumann, Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 10.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Bilanz der Ausschreitungen um G20 – Linksextremistische Tatverdächtige Am 31. Mai 2017 veröffentlichte „Die Zeit“ ein Interview mit Bürgermeister Scholz, in dem dieser über den bevorstehenden G20-Gipfel sprach. Dabei prognostizierte Scholz: „Die Stadt wird ein bedeutendes Treffen der Staatsund Regierungschefs der Gruppe G20 erlebt haben. Wir werden gesehen haben, dass über wichtige Fragen der Weltwirtschaft und des globalen Zusammenhalts gesprochen wurde und dass es friedliche Kundgebungen gegeben hat. Am Ende wird die Stadt stolz sein.“1 Mittlerweile ist klar, dass sich Bürgermeister Scholz mit seiner Einschätzung gründlich vertan hat. Aber auch andere hochrangige Politiker Hamburgs haben ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt, die Sicherheitslage angemessen zu analysieren. So hatte sich ausgerechnet Innensenator Grote zu der Äußerung verstiegen, die allermeisten Menschen würden vom Gipfel kaum etwas mitkriegen und bezeichnete die Konferenz gar als „Festival der Demokratie“.2 Richtig ist, dass die Tage um den zurückliegenden G20-Gipfel schon jetzt in die Geschichte der Hansestadt Hamburg eingegangen sind. Noch nie zuvor hatte es eine Situation gegeben, in der die Bürger der Stadt erleben mussten , wie das staatliche Gewaltmonopol außer Kraft gesetzt und die öffentliche Ordnung von Straftätern umgestoßen wurde. Obwohl es noch lange dauern wird, die Ausschreitungen vollständig aufzuarbeiten, die Hamburg zwischen dem 6. und 8. Juli 2017 in den Ausnahmezustand versetzten, kann man anhand verschiedener Presseberichte schon jetzt absehen, dass der Senat vor einem Desaster steht. Um die ausufernde Gewalt einzudämmen, die die Linksextremisten bereits am Abend des 6. Juli 2017, insbesondere aber am Folgetag entfesselten, soll die Polizei insgesamt 20.000 Beamte aufgebracht haben.3 Trotzdem konnte nicht verhindert werden, dass 476 Polizisten teils erhebliche Verletzungen davontrugen. Ferner seien 186 Personen festsowie 225 Menschen in Gewahrsam genommen worden. Dass die Mehrzahl der Tatverdächtigen Deutsche waren, zeigt sich daran, dass lediglich acht der Festgenommenen aus Frankreich und neun aus Italien stammen. Zuletzt hieß es, die Polizei habe in 37 Fällen Haftbefehl erlassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1 Confer „Die Gelassenheit wird noch stärker sein“. „ZEIT ONLINE“ vom 31. Mai 2017. 2 Confer Innensenator Grote (SPD), G20-Gipfel wird „Festival der Demokratie“. „Hamburger Morgenpost“ online vom 14. Mai 2017. 3 Das Folgende nach „Bilanz der G20-Exzesse – Skrupellose Gewaltakte von Kriminellen“. T- Online vom 9. Juli 2017. Drucksache 21/9770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Festnahmen hat die Polizei zwischen dem 6. und 8. Juli durchgeführt ? 2. In wie vielen Fällen sind dabei Personen in Gewahrsam genommen worden? Im Einsatzverlauf wurden nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt 186 Festnahmen und 225 Gewahrsamnahmen durchgeführt. Im erfragten Zeitraum gab es 99 Festnahmen und 81 Gewahrsamnahmen. Die Angaben erfolgen unter Vorbehalt. Im Übrigen sind die erfragten Sachverhalte Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Strafverfolgungsbehörden zum G20-Gipfel. 3. In wie vielen Fällen hat die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang Haftbefehl erlassen? Im Zusammenhang mit dem Einsatz zum G20-Gipfel wurden bis zum 9. Juli 2017 51 Haftbefehle erlassen. Im Übrigen sind die erfragten Sachverhalte Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Strafverfolgungsbehörden zum G20-Gipfel. 4. Welche Straftaten liegen den erlassenen Haftbefehlen dabei jeweils zugrunde? Den Haftbefehlen liegen unter anderem (schwerer) Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz zugrunde, wobei es sich teilweise um Versuchsstraftaten handelt. Ein Haftbefehl stützt sich auf den Vorwurf des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr . Im Übrigen sind die erfragten Sachverhalte Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Strafverfolgungsbehörden zum G20-Gipfel. 5. In wie vielen Fällen konnte den Tatverdächtigen Gewalt gegen Polizeibeamte nachgewiesen werden? Bitte jeweils die zugrunde liegenden Delikte nennen. 6. Wie viele der Festgenommenen stammen aus Deutschland, wie viele aus dem Ausland? Die Personen bitte jeweils einzeln anhand des Herkunftslandes , des Geschlechts und des Alters nennen. 7. Wie viele der aus Deutschland stammenden Festgenommenen waren der Polizei bereits als Linksextremisten beziehungsweise aus deren Umfeld bekannt? 8. Wie viele von ihnen waren bereits durch Straftaten in Erscheinung getreten ? Unter den Personen, die festgenommen beziehungsweise in Gewahrsam genommen wurden, befanden sich auch ausländische Staatsangehörige; die entsprechenden Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen sind die erfragten Sachverhalte Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. 9. Wie viele der erfassten Tatverdächtigen waren nachweislich als Studenten in Hamburg eingeschrieben? 10. In wie vielen Fällen liegen dem Senat Hinweise darüber vor, dass einzelne Tatverdächtige Mitglieder in politischen Gruppierungen/Parteien sind? Die erfragten Sachverhalte werden im Zusammenhang mit Festnahmen nicht erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9770 3 11. Ist dem Senat bekannt, inwieweit die Ausschreitungen zentral gesteuert wurden? Die erfragten Sachverhalte sind Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. Im Übrigen siehe Drs. 21/9748.