BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9782 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 11.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Jahresbericht der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft Der Jahresbericht 2016 der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft gibt Anlass zu Fragen. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Stellen waren am Jahresende 2016 bei den Hamburger Krankenhäusern unbesetzt? Bitte nach Beschäftigungsarten (Pflegekräfte, Ärzte, medizinisch-technischer Dienst et cetera)? Sofern die Hamburger Plankrankenhäuser Daten übermittelt haben: In 9 Plankrankenhäusern waren folgende Stellen nicht besetzt: Vollkräfte (VK) Ärztlicher Dienst 5,4 VK Pflegedienst 62,12 VK Funktionsdienst 15,21 VK 2. Welche Auswirkungen hat der Fixkostendegressionsabschlag? Hält der Senat diesen für gerechtfertigt? Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ersetzt ab dem Jahr 2017 den Mehrleistungsabschlag . Die Auswirkungen des FDA können nur als Teil des im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) enthaltenen Systems der Mengensteuerung bewertet werden. Bis 2016 gab es ein Nebeneinander von Mehrleistungsabschlägen auf Krankenhausebene und einer zusätzlichen Absenkung des Landesbasisfallwerts, sofern das Gesamtvolumen der im Land vereinbarten Leistungen ansteigt (sogenannte Doppelte Degression). Ab 2017 sollen nach dem Willen des Gesetzgebers mengenbezogene Kostenvorteile durch Mehrleistungen nur noch auf Krankenhausebene durch den FDA berücksichtigt werden. Es entfällt die zusätzliche Absenkung des Landesbasisfallwertes für Steigerungen des Leistungsvolumens im Land, die zu einer allgemeinen Preissenkung führte und so auch Auswirkungen auf Krankenhäuser hatte, die selbst gar keine Mehrleistungen vereinbart hatten und deshalb auch keine mengenbezogenen Kostenvorteile haben konnten. Die Mindesthöhe des FDA wurde bundesgesetzlich für die Jahre 2017 und 2018 auf 35 Prozent festgelegt. Ab 2019 soll die Mindesthöhe auf Landesebene vereinbart werden. Die Vertragsparteien vor Ort können bei zusätzlichen Leistungen, bei denen bereits in erhöhtem Maße wirtschaftlich begründete Fallzahlsteigerungen eingetreten oder zu erwarten sind, davon abweichend höhere Abschläge und eine längere Geltungsdauer festlegen; für die Jahre 2017 und 2018 ist dieser erhöhte FDA auf 50 Prozent begrenzt. Darüber hinaus sieht das KHEntgG beim FDA Ausnahmetatbestände vor, bei deren Vorliegen ein hälftiger oder gar kein FDA gilt. Drucksache 21/9782 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Welche Auswirkungen der FDA auf die Krankenhäuser in Hamburg hat, kann noch nicht bewertet werden, da bisher noch kein Hamburger Krankenhaus eine Budgetvereinbarung zur Genehmigung vorgelegt hat, die einen FDA enthält. Der Senat hält es im Grundsatz für berechtigt, dass mengenbezogene Kostenvorteile Einfluss auf die Vergütungshöhe haben und begrüßt die Abschaffung der Doppelten Degression. Er hat deshalb dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) im Bundesrat zugestimmt. 3. Welche Auswirkungen hatte das Auslaufen der Übergangsfrist der Qualitätssicherungs -Richtlinie Früh und Reifgeborene des G-BA? Insbesondere : Wurden deshalb Betten abgebaut, gegebenenfalls wie viele? Die bis 31. Dezember 2016 geltende Übergangsregelung Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene des G-BA wurde Mitte Dezember 2016 unter Auflagen bis 31. Dezember 2019 verlängert. Eine Bettenreduzierung erfolgte nicht. Die betroffenen Krankenhäuser sind sehr engagiert in ihren Bestrebungen, die pflegerischen Voraussetzungen entsprechend den Vorgaben der Richtlinie zu schaffen. Dazu gehört auch die Aufstockung der Ausbildungskapazitäten in der Fachweiterbildung Pädiatrische Intensivpflege mit Spezialisierung Neonatologie. 4. Was besagt der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)? Welche Auswirkungen hat er? Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) wird in einer jährlich überarbeiteten Version vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des BMG unter Beteiligung der Arbeitsgruppe OPS des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) herausgegeben. Der OPS ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemeinen medizinischen Maßnahmen im stationären Bereich gemäß § 301 SGB V und beim ambulanten Operieren gemäß § 295 SGB V. Die zu dokumentierenden Schlüsselnummern werden für Abrechnungszwecke benötigt , dienen jedoch auch der Gesundheitsberichtserstattung und damit der sachgerechten Analyse und Steuerung des Gesundheitswesens sowie der Information der Ärzte und Gesundheitseinrichtungen selbst. Der OPS ist eine wichtige Grundlage für das pauschalierende Entgeltsystem G-DRG. Für die Vergütung der ambulanten Operationen nach einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) werden Operationen und Prozeduren ebenfalls nach OPS kodiert. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser basieren unter anderem auf OPS-kodierten Operationen. Mit den OPS sind zum Teil qualitätssichernde Strukturanforderungen verbunden, deren Einhaltung durch die Krankenhäuser Einfluss auf die Vergütung der jeweiligen Leistung haben kann. 5. Wie oft wurden im Jahre 2016 von den Krankenkassen unter Zuhilfenahme des OPS Rechnungen gekürzt oder Zahlungen zurückgefordert? Um welche Summen geht es dabei? Sofern die Hamburger Plankrankenhäuser diese Frage beantwortet haben, handelt es sich um Beträge zwischen 5.000 und 500.000 Euro. Zu der Häufigkeit der Rechnungskürzungen kann aus den vorliegenden Antworten keine Gesamtaussage abgeleitet werden. 6. Unterstützt der Senat das Bestreben, bei Zahlungskürzungen aufgrund des OPS dem Widerspruch der Krankenhäuser aufschiebende Wirkung zu geben? Der Senat hat sich damit nicht befasst.