BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9784 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 11.07.17 und Antwort des Senats Betr.: JUS-IT (XIV) – Wer liefert Hamburg neue Software für die Sozialämter? Gemäß Senatsangaben in Drs. 21/7477 sollte im Februar 2017 Release 2.4 der Jugendamtssoftware JUS-IT in Betrieb genommen werden. Weitere Betriebsreleases sollten im Jahr 2017 folgen.1 Bis zum 14.07.2017 sollte darüber hinaus das Vergabeverfahren für eine Nachfolgesoftware für das IT-Altverfahren PROSA der Hamburger Sozialämter abgeschlossen und der entsprechende Vertrag unterzeichnet worden sein.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Fachanwendung JUS-IT wird im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung durch halbjährliche Betriebsreleases weiterentwickelt, verbessert und an sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst. In den beiden bereits eingeführten Betriebsreleases 2.4 und 2.5 wurden notwendige Anpassungen aufgrund gesetzlicher Anforderungen und bundesweit geltender Beschlüsse (Einführung des neuen Zeichensatzes UNICODE, Novellierung des Unterhaltvorschussgesetzes vom Juni 2017, Datenschutz) umgesetzt. Ergänzend fließen in Betriebsreleases Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Anwender ein, um die vorhandene Lösung weiter zu optimieren und effizienter zu gestalten. Betriebsreleases und kleinere Updates für die Fachanwendung JUS-IT werden aus dafür eingeplanten Betriebsmitteln und aus Mitteln des IT-Globalfonds der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. JUS-IT 1. Wurde das Release 2.4 entsprechend den Senatsangaben in Drs. 21/7477 im Februar 2017 in Betrieb genommen? a. Wenn nein, warum nicht? Wann erfolgte die Inbetriebnahme dann beziehungsweise wann soll sie erfolgen? b. Welche Gesamtkosten sind mit dem Release 2.4 verbunden? Ja. Die Gesamtkosten für Release 2.4 belaufen sich auf circa 1,1 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 1. c. in Drs. 21/7477. 2 Vergleiche Senatsantworten zu Fragen 5. und 6. sowie 8. in Drs. 21/7477. Drucksache 21/9784 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Welche weiteren „Betriebsreleases zur Umsetzung von Änderungsanforderungen “ sind wann vorgenommen worden beziehungsweise für wann geplant? Welche Kosten waren beziehungsweise sind damit verbunden? Am 30. Juni 2017 wurde Release 2.5 produktiv gesetzt. Zu Release 2.5 folgen noch weitere kleinere Updates. Die Abrechnung für Release 2.5 ist derzeit noch nicht abgeschlossen . Es sind 1,1 Millionen Euro veranschlagt. Zum Ende des Jahres 2017 ist die Inbetriebnahme von Release 2.6 geplant. Zum Umfang der Änderungsanforderungen und zu den erwartenden Gesamtkosten sind die Planungen und Überlegungen derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie häufig kommt es seitens der Anwender in den Jugendämtern noch zu Beschwerden über die Software oder anderweitigen Problemmeldungen ? a. Welche Kritikpunkte treten dabei besonders hervor? Im Monat Juni 2017 sind bei Dataport durchschnittlich 18 Störungsmeldungen täglich eingegangen. Seit Release 2.5 ist die Anzahl der Meldungen auf durchschnittlich zwölf gesunken. Dabei umfassen die Störungsmeldungen auch Sachverhalte, die nicht direkt auf die Fachanwendung JUS-IT, sondern auf die technische Infrastruktur und andere Fachverfahren zurückzuführen sind. Bei dem Dienstleister Dataport werden von den Anwendern schwerpunktmäßig zwei Sachverhalte gemeldet: 1. Optimierungsbedarfe bei den Dokumenten (wie zum Beispiel textuelle Änderungen ). 2. Einschränkungen in der Performance. Ursächlich für etwaige Einschränkungen ist nicht ausschließlich die Fachanwendung JUS-IT, sondern auch die zugrunde liegende technische Infrastruktur der Freien und Hansestadt Hamburg (Netzwerk et cetera). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Welche Anregungen, Verbesserungsvorschläge und sonstigen Rückmeldungen gibt es ansonsten seitens der Anwender? Inwieweit sollen diese bei der Weiterentwicklung von JUS-IT berücksichtigt werden? Im Rahmen des definierten Veränderungsmanagement-Prozesses können die Anwender der Fachanwendung JUS-IT Änderungsanforderungen anmelden. Bei der Planung eines Betriebsreleases werden die gemeldeten ergonomischen und funktionalen Änderungsanforderungen entsprechend der Prioritätensetzung berücksichtigt. Beispielsweise wurde mit dem Release 2.5 ein neuer Assistent für die vereinfachte Erstellung von Forderungsfällen eingeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. II. PROSA-Nachfolgesoftware 3. Ist das Vergabeverfahren zur Beschaffung der PROSA-Nachfolgesoftware zwischenzeitlich abgeschlossen worden und der Zuschlag erfolgt sowie der Vertrag entsprechend dem bisherigen Zeitplan unterzeichnet? a. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies nunmehr erfolgen? b. Wenn ja, an wen wurde der Auftrag vergeben? Welcher Preis wurde vereinbart? Inwieweit handelt es sich dabei um einen Festpreis? Der Zuschlag wurde noch nicht erteilt. Einige wenige Aspekte der Vertragsgestaltung werden vor der Zuschlagserteilung noch einvernehmlich geklärt. Voraussichtlich wird der Zuschlag in der 29. Kalenderwoche erteilt. Im Übrigen: entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9784 3 c. Liegt ein aktuelles Lastenheft für die PROSA-Nachfolgesoftware vor, auf dessen Erfüllung sich der vereinbarte Preis bezieht? Wenn nein, warum nicht? Ja, es liegt eine Leistungsbeschreibung vor. 4. Gibt es bereits konkrete Meilensteine für das weitere Umsetzungsprojekt , die über die Angaben in Drs. 21/8327 hinausgehen? Wenn ja, wie sehen diese aus und zu jeweils wann sollen sie erreicht werden? Konkrete Meilensteine können erst festgelegt werden, wenn mit dem Anbieter und Dataport eine konkrete Projektplanung aufgelegt wurde. 5. Mit welchem Budget (investiv und konsumtiv) ist für das Projekt nach aktuellem Kenntnisstand zu rechnen? a. Inwieweit wird das mit Drs. 21/8327 vorgestellte Budget dabei aus welchen Gründen über- oder unterschritten? b. Auf welche der in Drs. 21/8327 genannten Sachverhalte verteilt es sich in jeweils welcher Höhe? Aktuell wird davon ausgegangen, dass das in Drs. 21/8327 aufgeführte Budget auskömmlich sein wird. Es wird weiterhin von der genannten Verteilung auf investive und konsumtive Budgetanteile ausgegangen. 6. Liegen bereits Klagen gegen die Vergabeentscheidung oder die Ankündigungen solcher Klagen vor? Wenn ja, wie viele? Es liegen keine Klagen gegen die Vergabeentscheidung vor. III. DIWOGE-Nachfolgesoftware 7. Bis wann soll die gemäß Senatsangaben in Drs. 21/9150 bereits begonnene Programmierung der DIWOGE-Nachfolgesoftware abgeschlossen sein? Der Abschluss der Programmierung und der damit verbundene Meilenstein sind für Ende August 2017 geplant. 8. Wie sah beziehungsweise sieht der entsprechende Projekt-Meilensteinplan aus? a. Zu jeweils wann sollten beziehungsweise sollen jeweils welche Meilensteine erreicht sein? b. Wurden sie jeweils plangemäß erreicht? Wenn nein, warum nicht? Folgende Meilensteine wurden bereits planmäßig erreicht: Start des Projektes am 01.11.2016 Projekteinsetzungsverfügung unterzeichnet am 20.01.2017 Start der Produktdefinitionsphase am 20.01.2017 Fertigstellung der Produktdefinition am 10.03.2017 Weiterhin soll die Fertigstellung der Softwarelösung einschließlich Integration in die bestehende Struktur sowie der Abschlusstest der Softwarelösung (einschließlich Fehlerbehebung und gegebenenfalls notwendiger Änderungsanforderungen) bis voraussichtlich Ende 2017 erfolgen. Die Pilotierung der Softwarelösung (Produktivsetzung der neuen IT-Lösung im Echtbetrieb in einem ausgewählten Bezirk vor Gesamtproduktivsetzung in ganz Hamburg) soll voraussichtlich im 1. Quartal 2018 beginnen. Drucksache 21/9784 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Der Abschluss dieser Pilotierung erfolgt voraussichtlich zwei Monate nach dem Beginn. Die Inbetriebnahme der DIWOGE-Nachfolgesoftwarelösung ist nach derzeitigem Stand für das 2. Quartal 2018 vorgesehen. Ein Abschlussbericht wird im Anschluss erstellt. 9. Ist das bislang eingeplante Budget von 2,8 Millionen Euro für das Projekt noch auskömmlich? Wenn nein, in welchem Umfang hat es sich aus welchen Gründen verändert ? Ja, derzeit liegen keine Erkenntnisse über eine Erweiterung vor.