BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9787 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 11.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. – Ist Hamburgs Erster Bürgermeister als Mitglied eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ? In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass vom Republikanischen Anwaltsverein aus Sicht der Polizei eine Gefahr ausgeht, wie aus einer schriftlichen Gefahrenprognose hervorgeht, die von der Behörde beim Hamburger Verwaltungsgericht im Rahmen eines Eilverfahrens gegen Versammlungsverbote rund um den G20-Gipfel eingereicht wurde. Danach vertritt die Hamburger Polizei die Auffassung, „die Mitgliedschaft von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im RAV sei Indiz für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“. Auch Hamburgs Erster Bürgermeister soll Mitglied des RAV sein. Auf der Homepage des RAV heißt es: „Der RAV ist eine politische Anwaltsorganisation. Er versteht sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung und arbeitet auf nationaler wie auf internationaler Ebene mit zahlreichen Verbänden sowie mit Gruppen der Neuen Sozialen Bewegungen zusammen. Er nimmt Einfluss auf rechtspolitische Entwicklungen u.a. durch Beteiligungen an der öffentlichen und fachöffentlichen Diskussion , Stellungnahmen gegenüber der Legislative sowie dem Bundesverfassungsgericht oder Unterstützung von Legal Teams bei demonstrativen Großereignissen . Der RAV verfolgt eine konsequent antimilitaristische Position in internationalen Konflikten , unterstützt verfolgte ausländische Kolleginnen und Kollegen, beteiligt sich an Prozessbeobachtungen, unterstützt die Arbeit der europäischen Legalteams und betreibt umfangreiche anwaltliche Fortbildung durch Fachanwaltskurse und sonstige berufliche Fortbildungsveranstaltungen. Er streitet insbesondere gegen die Verschärfung des Straf- und des Strafprozessrechts, Drucksache 21/9787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gegen Polizeigewalt und die ständige Ausweitung polizeilicher Befugnisse, gegen ein rassistisches Asyl- und Ausländerrecht, für die Wahrung der Rechte von Minderheiten, für menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei hat zu keinem Zeitpunkt die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedschaft von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. ein Indiz für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sei oder dass von den Mitgliedern des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. eine Gefährdung ausgehe. Vielmehr ist die im Rahmen der von Versammlungsanmeldern angestrengten gerichtlichen Eilverfahren gegen Versammlungsverbote seitens der Polizei gestellte Prognose, dass auch bei Spontanversammlungen nicht mit einer geringen Teilnehmerzahl zu rechnen ist und das Abhalten solcher Versammlungen breit kommuniziert würde, mit den von den Anmeldern zum Teil selbst vorgetragenen Mitgliedschaften in Organisationen unterlegt worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über den RAV im Einzelnen vor? Den zuständigen Behörden liegen keine Erkenntnisse, die über die öffentlich zugänglichen oder vom Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. selbst veröffentlichten Informationen hinausgehen, vor. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 2. Inwiefern geht die Hamburger Polizei davon aus, dass die Mitgliedschaft von Rechtsanwälten im RAV ein Indiz für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sei? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Rolle hat der RAV aus Sicht der Polizei und des Verfassungsschutzes in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel gespielt? 4. Wird der RAV auch vom Verfassungsschutz beobachtet? Falls ja, seit wann und aus welchem Grund? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus hat der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. aus Sicht der Polizei im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel keine Rolle gespielt. Im Übrigen ist der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. 5. Ist der Erste Bürgermeister Mitglied des RAV? Falls ja, seit wann? Der Erste Bürgermeister ist seit 1998 nicht mehr als Rechtsanwalt tätig, Mitglied des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. ist er seit Dezember 1988. 6. Gibt es Mitglieder des RAV, die nach Erkenntnissen der zuständigen Behörden der linksautonomen beziehungsweise linksextremen Szene in Hamburg zugerechnet werden? Wenn ja, welche? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.