BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9797 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann und Dirk Nockemann (AfD) vom 11.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Die erstrittenen Camps – Unterschlupf und Planungsstätte für Linksextremisten und linke Gewaltverbrecher? Nach anfänglich gänzlichem Verbot der Errichtung von Schlafcamps für die zahlreich angereisten G20-Gegner erstritten sich die Organisatoren dieser Camps im Wege des gerichtlichen Verfahrens, aber auch außergerichtlich, Teilgenehmigungen. So wurde das „Antifaschistische Protestcamp“ auf Entenwerder, organisiert von Personen, die dem Hamburger Verfassungsschutzbericht zufolge eindeutig dem gewaltbereiten autonomen Spektrum zuzurechnen sind, insofern gestattet, als dort 300 Zelte mit je zwei bis drei Personen erlaubt wurden. Im Luruper Volkspark wurden nach langem Tauziehen letztlich 1.000 Zelte geduldet. Insbesondere begrüßt wurde diese Entwicklung von den Hamburger Pröbsten, die von vornherein die Ansicht vertraten, nicht nur die Regierungsvertreter, sondern auch die Demonstranten seien Gäste der Stadt. Teile genau dieser Demonstranten nahm die Polizei jedoch zum Anlass, sich der Einrichtung von Schlafcamps entgegenzustellen . Ihre Sorge: Die Übernachtungscamps könnten als „Rückzugsort für militante Straftäter“ dienen. Aus diesem Grunde wollte die Polizei von Anfang an eine große und dauerhafte Zusammenballung von G20-Gegnern an einem Ort verhindern. Nach den enorm gewaltigen Ausschreitungen durch militante Linke während der Zeit des G20-Gipefels stellt sich nunmehr die Frage, ob die Befürchtungen der Polizei wahr wurden und die Camps einen Planungs- und Rückzugsraum für diese gewaltbereiten Linken bildeten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen campten in der Zeit vom 05.07 bis 08.07.17 im Luruper Volkspark und wie viele auf Entenwerder? 2. Wie viele Personen hielten sich in der Zeit vom 05.07 bis 08.07.17 im Luruper Volkspark und wie viele auf Entenwerder auf? Nach derzeitiger Erkenntnislage hielten sich im Camp im Vorhornweg, Stadtteil Lurup, nach Beobachtungen der Sicherheitskräfte zeitweise bis zu 1.500 Personen auf. Im Camp Elbpark Entenwerder waren in den Vormittagsstunden des 5. Juli 2017 bis zu zehn Personen vor Ort. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) am 5. Juli 2017 konnten keine Personen oder Zelte mehr festgestellt werden. 3. Wurden weitere Camps auf anderen öffentlichen Flächen errichtet? Wenn ja, wo und wie viele Zelte sowie welche Anzahl an Personen waren dort jeweils vorzufinden? Drucksache 21/9797 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Waren unter den Campern beziehungsweise sich dort in anderer Weise aufhaltenden Personen solche, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden beziehungsweise wurden? Bitte Anzahl benennen! 5. Wie viele der dort campenden Personen stehen in Verdacht, an Ausschreitungen während der Zeit des G20-Gipfels teilgenommen zu haben? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und benennen, ob sie den Behörden als Linksextremisten bekannt waren! 6. Wie viele der dort campenden Personen wurden festgenommen? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und benennen, auf welchen Tatvorwurf sich die Festnahme bezieht sowie ob die Festgenommenen den Behörden als Linksextremisten bekannt waren! 7. Wie viele der dort campenden Personen wurden in Gewahrsam genommen ? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und benennen, ob sie den Behörden als Linksextremisten bekannt waren! Zu den Nutzern des Camps am Vorhornweg, Stadtteil Lurup, gehörten nach Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg zahlreiche gewaltorientierte Linksextremisten. Am frühen Morgen des 7. Juli 2017 verließen zahlreiche Personen das Camp, zum Teil in farblich erkennbaren Gruppen, darunter auch eine größere Zahl schwarz gekleideter Personen, von denen sich einige vermummten. Gegen herantretende Polizeikräfte wurde durch diese Personen sofort gewaltsam vorgegangen. Durch die Polizeikräfte erfolgte in diesem Zusammenhang eine größere Zahl von Festnahmen. Im Übrigen sind die erfragten Sachverhalte Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. 8. Gegen wie viele der dort campenden Personen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und benennen, auf welchen Tatvorwurf und welchen Haftgrund sich der Haftbefehl bezieht sowie ob die betreffenden Personen den Behörden als Linksextremisten bekannt waren! Im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht gespeichert, ob ein Beschuldigter anlässlich des G20-Gipfels in den beiden Camps im Luruper Volkspark und Entenwerder aufhältig war. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 13. Juli 2017) sind noch nicht alle 51 Verfahren, in denen Haftbefehle ergangen sind, in MESTA eingetragen. Da in den bereits eingetragenen Verfahren zumeist Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt wurde , sind diese für Auswertungen im Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage derzeit nicht verfügbar. Im Übrigen werden die Akten zum gegenwärtigen Zeitpunkt benötigt, um dem Gebot der Effektivität der Strafverfolgung und im Falle von Haftsachen dem Beschleunigungsgrundsatz gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Fragen zurzeit nicht möglich. 9. Wie viele der dort campenden Personen stehen im Verdacht, Gewalt gegen Polizeibeamte verübt zu haben? Bitte nach Staatsangehörigkeit und Tatvorwurf aufschlüsseln und benennen, ob die Verdächtigten den Behörden als Linksextremisten bekannt waren! Die erfragten Sachverhalte sind Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 10. Die Presse spricht von in den Camps abgehaltenen Plenumssitzungen. Was ist darunter zu verstehen? Nach herrschendem Sprachgebrauch ist unter einer Plenumssitzung eine Vollversammlung zu verstehen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9797 3 a. Wie viele dieser Sitzungen wurden von wem organisiert durchgeführt ? b. Befanden sich unter den Organisatoren auch als linksextremistisch bekannte Personen oder Vereinigungen beziehungsweise solche, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? c. Wurde auf den Sitzungen zu Gewalt aufgerufen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? d. Wurden auf den Sitzungen Straftaten begangen? Wenn ja, wie viele und welche? Die erfragten Sachverhalte sind Gegenstand laufender Ermittlungen beziehungsweise der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung des Einsatzes der Sicherheitsbehörden zum G20-Gipfel.