BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/981 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 06.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Sonderkommission Einbruchdiebstahl In einer aktuellen Pressemitteilung informiert die Polizei Hamburg über die Bildung einer Sonderkommission Einbruchdiebstahl, die in einigen Wochen einsatzfähig sei und aus 80 Beamten bestehe. Ziel sei es allgemein, die Einbruchskriminalität zu bekämpfen. Dies kann als Reaktion auf den Antrag Drs. 21/723 der CDU-Fraktion mit der Forderung der eindringlichen Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls in Hamburg gesehen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Polizei plant die Einrichtung einer sogenannten Besonderen Aufbauorganisation (BAO). Es handelt sich bei einer BAO nicht um eine Sonderkommission. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welches genaue Ziel soll die Sonderkommission Einbruch verfolgen? Die Polizei verfolgt das Ziel, die Bürger in dem sie besonders betreffenden Bereich der Einbruchskriminalität mit präventiven und repressiven Maßnahmen zu schützen und Straftaten konsequent zu verfolgen. Die Einrichtung der BAO soll es ermöglichen, diese Aufgaben effektiver als bisher zu erfüllen. 2. Welche Kennzahlen in der Bekämpfung des Einbruchdiebstahls und/ oder weiterer Delikte sollen auf diese Weise zu wann erreicht werden? 3. Auf welche Weise sollen diese Ziele erreicht werden? Die Kriminalitätsentwicklung und die Fallzahlen in bestimmten Deliktsbereichen wie auch der Einbruchskriminalität unterliegen vielfältigen, auch temporären Einflussfaktoren , die eine unmittelbare Korrelation zwischen polizeilichen Maßnahmen und einer Ergebnismessung in Kennzahlen nicht immer zulassen. Eine Festlegung von konkreten Kennzahlen erfolgt daher nicht. Grundsätzlich ist das Ziel, weniger Menschen Opfer von Einbruchskriminalität werden zu lassen und begangene Delikte aufzuklären. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Ab wann soll die Sonderkommission Einbruch ihre Arbeit aufnehmen? Nach derzeitigen Planungen wird die BAO ihre Arbeit ab dem 1. August 2015 aufnehmen . Eine vollständige Ausstattung der BAO wird dann sukzessive erfolgen. 5. Ist die Arbeit der Sonderkommission zeitlich befristet? Wenn ja, bis wann und warum? Nein. 6. Aus welchen Beamten mit welchen Funktionen und welcher Besoldungsgruppe setzt sich die Sonderkommission Einbruch zusammen und warum? Drucksache 21/981 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aus fachlichen Gründen werden in der BAO Beamte der Kriminal- und der Schutzpolizei der Besoldungsgruppen A 7 bis A 14 in den Funktionen Leitung/Unterstützung, Ermittlungen, Auswertung/Analyse und operative Kräfte tätig sein. 7. Von welchen Dienststellen werden die Beamten für die Sonderkommission abgezogen? Siehe Drs. 21/945. 8. Inwieweit stehen diese Beamten dann nicht mehr für ihre bisher vorgesehene Tätigkeit zur Verfügung? Die Mitarbeiter der BAO rekrutieren sich zu einem erheblichen Teil aus Organisationsbereichen , die auch in der Alltagsorganisation unter anderem für die Bekämpfung des Einbruchdiebstahls zuständig sind. 9. Erfolgt der Abzug dieser Beamten befristet? Wenn ja, bis wann und warum? Wenn ja, inwiefern wird für Ersatz in den alten Dienststellen gesorgt? Nein. 10. Erhält die Sonderkommission Sonderausstattung oder -ausrüstung? Wenn ja, welche? Die BAO erhält die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Einsatzmittel. Von detaillierten Angaben zur Sonderausstattung oder -ausrüstung sieht die zuständige Behörde ab, da diese einsatztaktische Belange der Polizei berühren und eine wirkungsvolle Durchführung der im Einzelfall zu treffenden Maßnahmen gefährden könnten. 11. Inwieweit wird beabsichtigt, zusätzliche Beamte für den Einsatz in der Sonderkommission oder in weiteren Bereichen der Bekämpfung der Einbruchkriminalität zu ernennen? Der Einsatz zusätzlicher Beamter über den in Drs. 21/945 genannten Umfang hinaus ist derzeit nicht beabsichtigt. 12. Inwieweit wird sich die Arbeit der Sonderkommission Einbruch auf die Präsenzarbeit der Polizei Hamburg und auf den Kontakt zum Bürger auswirken? Bei der Personalgestellung für die BAO wurde vermieden, auf Personal der Dienstgruppen der Polizeikommissariate, die die uniformierte polizeiliche Präsenz vorrangig gewährleisten, zurückzugreifen. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 13. Auf welche Weise werden die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit von der Arbeit und den Ergebnissen der Sonderkommission Einbruch informiert? Bei der Entscheidung über verschiedene taktische Formen der Deliktsbekämpfung mit vorhandenen Mitteln handelt es sich um einen üblichen polizeilichen Vorgang. Eine gesonderte Befassung der Bürgerschaft ist nicht vorgesehen. Die Information der Öffentlichkeit wird anlassbezogen durch die zuständige Behörde erfolgen. 14. Inwieweit ist die Sonderkommission Einbruch Teil einer Strategie zur Bekämpfung der Einbrüche? Siehe Antwort zu 1. 15. Ist eine Evaluation der Sonderkommission Einbruch geplant? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht? Die Arbeit der BAO wird durch das Lage- und Analysezentrum des Landeskriminalamtes begleitet. Dadurch wird gewährleistet, dass eine fundierte Bewertung der Arbeit der BAO erfolgen kann.