BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9810 21. Wahlperiode 18.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 12.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Werden P+R-Stellplätze für Fluggäste und andere Dauerparker zweckentfremdet ? Reguläre Pendler beziehungsweise „Kunden“ der Park-and-Ride(P+R)- Anlage in Hamburg-Poppenbüttel berichten, dass dort zurzeit auffällig viele Fahrzeuge mit auswärtigen oder gar ausländischen Kennzeichen geparkt werden. Dies erfolgt offensichtlich auch durch Dienstleister, die im Auftrag der eigentlichen Fluggäste die entsprechenden Tickets lösen und die Autos im Sinne eines Chauffeur-Services parken. Ermöglicht wird dies unter anderem durch die sogenannten Mehr-Tage-Karten, mit denen bei Kosten in Höhe von 4 Euro pro Tag die ansonsten für Tageskarten, 30-Tage-Karten und Jahreskarten geltende Höchstparkdauer von maximal 24 Stunden je Parkvorgang überschritten werden darf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der § 4 Absatz 5 des zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und der Park+Ride-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) geschlossene Rahmenvertrag vom 31. Oktober 2016 ermöglicht es der P+R, in begrenztem Rahmen P+R-Anlagen vorübergehend für von der Benutzungsordnung abweichende Zwecke gegen Entgelt zu verwenden, soweit die eigentlichen P+R Belange gewahrt bleiben. P+R hat unter Nutzung dieser ihr eingeräumten Möglichkeit im März des Jahres 2017 mit einem Dienstleister einen Vertrag über das Abstellen von bis zu 75 Fahrzeugen auf den Anlagen Langenhorn Markt beziehungsweise Poppenbüttel abgeschlossen. Der Dienstleister hat dafür spezielle Parkkarten erhalten, die in den von ihm dorthin verbrachten Fahrzeugen auszulegen sind. Der geschlossene Vertrag sieht für beide Vertragsparteien eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit vor. Hiervon wird P+R unverzüglich Gebrauch machen, sofern die Nachfrage durch P+R-Kundinnen und -Kunden auf den beiden Anlagen dies erfordern sollte, was bisher nicht der Fall ist. Ferner ist es Kundinnen und Kunden mit der Mehr-Tage-Karte möglich, bis zu 15 Tage ununterbrochen auf der P+R-Anlage zu parken, sofern im Anschluss an das Abstellen des Fahrzeuges ein Verkehrsmittel des Hamburger Verkehrsverbund (HVV) (zum Beispiel für eine Fahrt zum Flughafen) genutzt wird. Beide beschriebenen Fälle – das Abstellen von Fahrzeugen im Rahmen des oben genannte Vertrages, wie auch das längerfristige, ununterbrochene Abstellen unter Nutzung der Mehr-Tage-Karte – stellen mithin keine Zweckentfremdung von P+R- Anlagen dar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) wie folgt: 1. Liegen dem Senat, den zuständigen Behörden, der P+R-Betriebsgesellschaft mbH und oder der Flughafen Hamburg GmbH Erkenntnisse Drucksache 21/9810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 darüber vor, dass die Stellplätze der P+R-Anlage in Hamburg- Poppenbüttel durch dort geparkte Fahrzeuge von Fluggästen zweckentfremdet werden? Wenn ja, a) welche Erkenntnisse sind dies genau? b) seit wann genau liegen speziell dem Senat, den zuständigen Behörden und/oder der P+R-Betriebsgesellschaft diese Erkenntnisse vor? c) was haben der Senat, die zuständigen Behörden und/oder die P+R- Betriebsgesellschaft seit dem Vorliegen dieser Erkenntnisse getan, um diese Zweckentfremdung zu unterbinden? d) wie stellt sich diese Zweckentfremdung zahlenmäßig dar? Wie viele Prozentpunkte der Auslastungsquote der P+R-Anlage Poppenbüttel sind seit deren Eröffnung auf die Zweckentfremdung der Stellplätze durch Fluggäste oder anderweitige Dauerparker mit gewerblichem Hintergrund zurückzuführen? Wenn nein, schließen speziell der Senat, die zuständigen Behörden und die P+R-Betriebsgesellschaft aus, dass Stellplätze der P+R-Anlage Poppenbüttel durch Fahrzeuge von Fluggästen oder anderweitige Dauerparker mit gewerblichem Hintergrund zweckentfremdet werden? Die P+R geht derzeit einem seit Ende der 26. Kalenderwoche des Jahres 2017 bekannten Verdachtsfall nach. Hierzu werden Beobachtungen und Sichtkontrollen durchgeführt und Hinweiszettel verteilt. Nutzungen von P+R-Anlagen entgegen den Regelungen der Benutzungsordnung werden im Rahmen der Möglichkeiten der Benutzungsordnung sanktioniert. Die Sanktionsmöglichkeiten reichen von der Verhängung einer Vertragsstrafe bis zum Abschleppen und zum Hausverbot. Die Benutzungsordnung kann auf der Internetseite www.pr.hamburg eingesehen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Liegen dem Senat, den zuständigen Behörden und/oder der P+R- Betriebsgesellschaft Erkenntnisse darüber vor, dass auch die Stellplätze weiterer P+R-Anlagen in Hamburg für andere Zwecke als dem eigentlichen Pendelverkehr und aus gewerblichen Interessen zweckentfremdet werden? Wenn ja, a) welche Erkenntnisse sind dies genau und welche P+R-Anlagen sind davon in welcher Form betroffen? b) seit wann genau liegen dem Senat, den zuständigen Behörden und/oder der P+R-Betriebsgesellschaft diese Erkenntnisse vor? c) was haben der Senat, die zuständigen Behörden und/oder die P+R- Betriebsgesellschaft seit dem Vorliegen dieser Erkenntnisse getan, um diese Zweckentfremdung zu unterbinden? d) wie stellt sich diese Zweckentfremdung zahlenmäßig dar? Wie viele Prozentpunkte der Auslastungsquote der verschiedenen P+R- Anlagen sind seit deren Einbeziehung in die Gebührenpflicht auf die Zweckentfremdung der Stellplätze durch Fluggäste oder anderweitige Dauerparker mit gewerblichem Hintergrund zurückzuführen? Bitte für jede betroffene P+R-Anlage aufschlüsseln. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass andere P+R-Anlagen in einer über den Rahmenvertrag beziehungsweise die Benutzungsordnung hinausgehenden Weise genutzt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9810 3 3. Wie genau wird die Einhaltung der für Tageskarten, 30-Tage-Karten und Jahreskarten geltenden Höchstparkdauer von maximal 24 Stunden je Parkvorgang kontrolliert? 4. Wie wird die Überschreitung der für Tageskarten, 30-Tage-Karten und Jahreskarten geltenden Höchstparkdauer von maximal 24 Stunden je Parkvorgang im Falle der Feststellung der Überschreitung sanktioniert? Sofern sich für die P+R Anhaltspunkte für die Überschreitung der Höchstparkdauer von 24 Stunden ergeben, werden die entsprechenden Fahrzeuge gemäß Benutzungsordnung erfasst und mit einem entsprechenden Hinweiszettel an den Fahrzeugführer versehen. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus Nummer 5 der Benutzungsordnung unter Beachtung des auch im Privatrecht geltenden Übermaßverbots. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Wie hat sich die Zahl der festgestellten Überschreitungen der für Tageskarten , 30-Tage-Karten und Jahreskarten geltenden Höchstparkdauer von maximal 24 Stunden je Parkvorgang an den einzelnen P+R-Anlagen und insgesamt entwickelt? Bitte jahresweise für jede gebührenpflichtige P+R-Anlage sowie auch für die Gesamtheit aller P+R-Anlagen aufschlüsseln . Bei der Erfassung von Verstößen gegen die Benutzungsordnung wird nicht separat festgehalten, ob die Höchstparkdauer von 24 Stunden überschritten wurde. Diese Vorgänge werden als „Kein gültiger Parkschein“ erfasst. Eine separate Auswertung der Anzahl der Überschreitungen der Höchstparkdauer von 24 Stunden ist somit nicht möglich. 6. Auf der Website der P+R-Betriebsgesellschaft werden im Abschnitt „Preise“ auch „Mehr-Tage-Karten“ beworben, mittels derer Fahrzeuge auch länger als 24 Stunden abgestellt werden können.1 a) Seit wann genau gibt es die Preisoption der „Mehr-Tage-Karten“? Die Mehr-Tage-Karte wird seit Beginn der Entgelterhebung am 28. Juli 2014 angeboten . b) Wie viele Mehr-Tage-Karten wurden seit deren Einführung insgesamt über alle gebührenpflichtigen P+R-Anlagen hinweg verkauft? Bitte monatsweise aufschlüsseln. c) Wie hat sich die Zahl der verkauften Mehr-Tage-Karten seit deren Einführung an den einzelnen gebührenpflichtigen P+R-Anlagen jeweils entwickelt? Bitte für jede gebührenpflichtige P+R-Anlage monatsweise aufschlüsseln. Die Informationen zu verkauften Parkscheinarten beziehungsweise dem Verkauf auf bestimmten Anlagen werden systemseitig für einen Zeitraum von circa zwei Jahren gespeichert. Daher können keine Daten aus der Zeit vor Juni des Jahres 2015 ausgewertet werden. Im Übrigen siehe Anlage. 7. Die Mehr-Tage-Karten können laut Website „für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen gekauft werden“. a) Wie genau wird die Einhaltung dieses 15-Tage-Zeitraums kontrolliert ? b) Wie wird die Überschreitung dieses 15-Tage-Zeitraums sanktioniert ? Wie auf allen Parkscheinen ist auch auf den Mehr-Tage-Karten das Ende der Gültigkeit benannt. 1 https://www.pr.hamburg/preise/p-r/, letzter Zugriff: 12. Juli 2017. Drucksache 21/9810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4. c) Wie viele Überschreitungen dieses 15-Tage-Zeitraums wurden seit Einführung der Mehr-Tage-Karten an den gebührenpflichtigen P+R- Anlagen jeweils und insgesamt festgestellt? Bitte jahresweise für jede gebührenpflichtige P+R-Anlage sowie auch für die Gesamtheit aller P+R-Anlagen aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9810 5 Anlage Mehr-Tage-Karten 2017 Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Langenhorn Markt 29 36 52 34 55 51 Elbgaustraße 16 11 9 12 24 12 Neugraben 37 34 54 41 63 90 Harburg 378 396 481 364 455 448 Berne 10 5 7 4 8 13 Bergedorf Palette 39 31 63 47 44 35 Steinfurther Allee 12 21 39 15 18 24 Horner Rennbahn 11 11 6 4 8 13 Veddel 37 32 46 41 77 70 Neuwiedenthal 1 2 5 3 5 2 2 Rahlstedt 11 20 22 22 28 9 Bergedorf Parkhaus 108 111 137 97 130 122 Volksdorf 15 15 26 13 17 17 Poppenbüttel Storm. 30 29 24 33 41 48 Meiendorfer Weg 10 8 13 9 10 13 Ohlsdorf 153 234 303 294 263 265 Nettelnburg 6 13 6 12 12 24 Neuwiedenthal 2 1 2 3 1 0 5 Fuhlsbüttel 8 7 3 6 8 7 Langenhorn Nord 0 4 3 2 6 5 Summe 2017: 6.836 Mehr-Tage-Karten 2016 Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Langenhorn Markt 20 40 21 22 32 470 477 24 36 36 38 32 Elbgaustraße 21 6 20 13 27 25 26 13 20 18 31 21 Neugraben 24 33 42 55 50 43 30 33 57 104 71 50 Harburg 277 347 313 317 288 353 281 275 395 384 419 321 Berne 9 11 6 5 0 9 6 3 8 9 10 8 Bergedorf Palette 21 25 34 30 30 32 35 39 49 33 32 37 Steinfurther Allee 13 22 24 16 18 23 29 32 26 27 21 17 Horner Rennbahn 4 8 3 4 2 5 9 3 3 6 6 9 Veddel 14 22 38 32 73 33 30 108 51 31 29 54 Neuwiedenthal 1 1 1 1 4 2 3 2 0 4 3 2 1 Rahlstedt 6 19 19 20 13 21 12 3 14 23 22 15 Bergedorf Parkhaus 91 91 102 110 120 137 101 108 115 94 101 87 Volksdorf 19 18 12 8 15 22 26 9 14 18 29 18 Poppenbüttel Storm. 25 23 39 Meiendorfer Weg 5 2 4 5 5 4 17 4 9 15 12 12 Ohlsdorf 177 226 227 Nettelnburg 8 5 2 9 6 9 13 8 13 25 12 13 Neuwiedenthal 2 1 4 4 1 4 2 4 4 5 3 3 1 Fuhlsbüttel 8 6 7 Langenhorn Nord 8 5 8 Summe 2016: 10.065 Drucksache 21/9810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Mehr-Tage-Karten 2015 Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Langenhorn Markt 33 69 30 27 133 92 32 Elbgaustraße 15 20 26 29 17 19 22 Neugraben 38 37 24 47 41 27 42 Harburg 321 280 269 325 372 385 290 Berne 5 8 10 6 51 11 13 Bergedorf Palette 33 27 18 29 25 29 32 Steinfurther Allee 14 23 13 19 16 20 14 Horner Rennbahn 8 5 7 10 12 8 5 Veddel 41 35 46 39 26 26 38 Neuwiedenthal 1 2 2 0 3 2 4 4 Rahlstedt 19 12 12 17 17 15 9 Bergedorf Parkhaus 50 56 64 77 77 121 77 Volksdorf 15 19 15 13 21 23 18 Poppenbüttel Storm. Meiendorfer Weg 7 15 9 5 5 6 7 Ohlsdorf Nettelnburg 4 13 9 10 10 11 9 Neuwiedenthal 2 2 3 2 32 16 2 1 Fuhlsbüttel Langenhorn Nord Summe: 4.726