BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9816 21. Wahlperiode 08.08.17 Große Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer, Cansu Özdemir, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Christiane Schneider, Heike Sudmann, Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 13.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie können geflüchtete Studieninteressierte in Hamburg studieren? Im Jahr 2015 starteten in ganz Hamburg neben den vielen langjährig bestehenden Projekten des Geflüchtetensupports auch an den Hamburger Hochschulen neue Angebote. In einem Zusammenspiel aus viel ehrenamtlichem Engagement und offiziellen Entscheidungen entstehen verschiedene Ansätze , geflüchtete Studieninteressierte an den Hamburger Hochschulen willkommen zu heißen, zu unterstützen und auch ins Studium zu begleiten. Die Universität Hamburg (UHH) besetzte eine neue Stelle der Flüchtlingsbeauftragten und bildete ein Koordinationsteam für das Programm #UHHhilft. Das Interesse an der ersten Informationsveranstaltung im Ende 2015 übertraf die Erwartungen in großem Maße. Das #UHHhilft-Programm bietet Teilnehmenden seither acht Module zur Studienorientierung, wozu unter anderem das Kennenlernen der Universität, von Kommilitonen/-innen und Studieninhalten sowie Deutschsprachkurse und Individualberatung zur Bewerbung auf einen Studienplatz gehören. Die Anmeldezahlen und das Interesse am Programm #UHHhilft sind kontinuierlich hoch, doch die Beteiligung nach dem Programmstart und der Zusammensetzung der Fachklassen sinkt. Solche Fachklassen gibt es im Programm Kompetenz Kompakt der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) nicht, es ist vielmehr ein Gasthörer-/ -innenprogramm mit Orientierungsmodul, Tutorien und Paten/-innen beziehungsweise Buddies sowie speziellen Hochschulsprachkursen zur Studienvorbereitung . Auch die HafenCity Universität (HCU) bietet ein Gasthörer-/- innenprogramm samt Studien-Buddies an, zu dem sich auf deutscher und englischer Sprache angemeldet werden kann. Sprachkurse werden jedoch nicht angeboten. Bei dem Projekt From Camp to Campus der TUHH liegt der Fokus auf Beratung zum Studieneinstieg und Unterstützung von Geflüchteten , die im gegenübergelegenen Camp wohn(t)en, zum Beispiel durch Deutschsprachkurse, Dolmetschen, Behördenbegleitung und die sogenannten Integrationsscouts. Die anderen staatlichen Hochschulen, die Hochschule für bildende Künste (HFBK), die Hochschule für Musik und Theater (HFMT) sowie das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) stellten 2015 weitere eigene Ansätze und Projekte vor. UHH-Präsident Dieter Lenzen formulierte damals: „Bildung ist kein Luxus, sondern ein Grundbedürfnis und sollte deshalb für die Menschen, die zu uns kommen, nicht erst am Ende des Eingliederungsprozesses stehen“. Senatorin Dr. Katharina Fegebank ergänzte an anderer Stelle „Wir möchten kluge Köpfe schnell aus den Unterbringungen in Seminare und Hörsäle bekommen , damit ihre Integration in unsere Gesellschaft gut gelingt“ (12. April 2016/bwfg12a). Wie ist der Stand heute? Welche Entwicklungen wurden an Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 den Hochschulen gemacht? Und (wie) sind die Programme überhaupt für die Zukunft abgesichert – insbesondere da die Finanzierung durch den Senat nach unserer Kenntnis nur bis Ende 2017 zugesichert wurde? Selbst wenn die Zahlen neu ankommender Geflüchteter zurückgehen, bleibt die Öffnung aller gesellschaftlichen Bereiche, und darunter auch der Hochschulen , für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung ein wichtiges Anliegen. Dazu braucht es Planungssicherheit für die geflüchteten Studieninteressierten wie auch für die in den Programmen Engagierten und Angestellten . Viele Kompetenzen im Geflüchtetensupport wurden sich ehrenamtlich angeeignet, der Austausch über rechtliche Fragen und Möglichkeiten neu initiiert und Beratungsstrukturen sind zuverlässige Anlaufpunkte geworden. Wir wollen einen Überblick über das Engagement an Hamburger Hochschulen , über die gestarteten Programme und die Arbeit des Senats bekommen, um Bedarfe zu analysieren und Zukunftsperspektiven gemeinsam mit allen Beteiligten zu entwickeln. Dazu ist diese Große Anfrage in drei Bereiche gegliedert: 1. Fragen zum Studienbeginn und Hochschulalltag, 2. eine Übersicht zu Studien(vorbereitungs )-Programmen und Informationsangeboten sowie 3. der Themenkomplex Programmteilnahme und Sprachkurse. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen und des Universitätsklinikums Hamburg- Eppendorf (UKE), wie folgt: I. Allgemeine Fragen zum Studienbeginn und dem Hochschulalltag: 1. Wie viele Studienplätze gibt es für geflüchtete Studieninteressierte seit Sommersemester 2013 in Hamburg? Wie viele Bewerbungen gab es auf diese Studienplätze jeweils, wie waren die Zulassungszahlen und die Auslastung? Wie viele Menschen mit Flüchtlingsstatus oder Duldung studieren derzeit an den Hamburger Hochschulen? Bitte pro Semester nach Hochschule, Studiengängen und Gender aufschlüsseln. Der aufenthaltsrechtliche Status wird bei Bewerbungen, Zulassungen und Immatrikulationen von den Hochschulen mangels Rechtsgrundlage nicht erfasst. Überdies gibt es explizit für geflüchtete Studieninteressierte keine Vorabquoten und entsprechend auch keine ausschließlich für diese Bewerbergruppe vorgesehenen Studienplätze. Siehe hierzu auch Antwort zu I. 2. a) Wie viele Menschen in Hamburg haben in den vergangenen zwei Jahren aus dem Status „Asylsuchende/r“, „anerkannte/r Geflüchtete /r“ und „Duldung“ in den Status "Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studium" gewechselt? Bitte für jedes Semester darstellen. In Hamburg wurde im gefragten Zeitraum in keinem Fall eine Ersterteilung nach § 16 Absatz 1 AufenthG im Anschluss an ein Asylverfahren oder eine Duldung durchgeführt . Ein Wechsel aus dem Status „Asylsuchende/r“, „anerkannte/r Geflüchtete/r“ oder „Duldung“ in den Status „Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studium“ ist nach der Systematik des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bisher nicht vorgesehen. Nach § 10 Absatz 1 AufenthG kann einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern . Nach der bis zum 31. Juli 2017 geltenden Rechtslage gibt es aber keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. Ab dem 1. August 2017 gibt es einen solchen Rechtsanspruch in § 16 Absatz 1 Aufenth G. Damit wird grundsätzlich der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 3 Absatz 1 AufenthG auch trotz laufenden Asylverfahrens möglich. Allerdings ist der mit positivem Abschluss eines Asylverfahrens erreichbare aufenthaltsrechtliche Status erheblich besser als der für einen bloßen Aufenthalt zum Zweck des Studiums. Es bestehen dem Grunde nach Erleichterungen beim Familiennachzug, freier Zugang zum Arbeitsmarkt sowie ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 BAföG. Demgegenüber können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG nur ausnahmsweise bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 BAföG Ausbildungsförderung erhalten. Deshalb ist es für anerkannt Schutzberechtigte weder erforderlich noch sinnvoll, einen Statuswechsel hin zu einem Aufenthalt zum Zweck des Studiums anzustreben Abgelehnten Asylbewerbern im Status der Duldung darf nach § 10 Absatz 3 AufenthG vor der Ausreise außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur ein Aufenthaltstitel nach Maßgabe der §§ 22 bis 26 AufenthG erteilt werden. Für ausländische Studierende im aufenthaltsrechtlichen Status der Duldung besteht wiederum nach § 8 Absatz 2a BAföG auch ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten. 2. Stimmt es, dass sich hier lebende Geflüchtete nur auf Studienplätze als „internationale Studierende“ bewerben können? Wenn nein, auf welche Weise dann? Wenn ja, warum gibt es diese Regelung, hier lebende und bleibende Studieninteressierte nur als internationale Studierende zum Studium beziehungsweise zur Bewerbung zuzulassen? Was wären denkbare Alternativen ? Warum werden sie nicht als „normale“ Studierende behandelt? In der Regel ist dies für erst in jüngerer Vergangenheit nach Deutschland gekommene Geflüchtete zutreffend. Das Hochschulzulassungsgesetz (HZG) sieht nach § 3 vor, für bestimmte Personengruppen Vorabquoten zuzulassen. Eine dieser Quoten ist die sogenannte Ausländerquote nach § 3 Absatz 11 Satz 1 Nummer 1 HZG. Diese sieht vor, dass die Hochschulen bis zu 10 Prozent der Studienplätze für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, vorsehen können. Innerhalb der Ausländerquote können die Hochschulen vorsehen, dass neben dem Auswahlverfahren auch besondere Umstände berücksichtigt werden. Nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 HZG können solche besonderen Umstände unter anderem sein, dass die Bewerberin oder der Bewerber in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte, Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt ist oder ihr/ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist. An der Universität Hamburg (UHH) sind in jedem Studiengang 10 Prozent der Studienplätze für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber verfügbar, mit Ausnahme der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Dort beträgt diese Quote 5 Prozent. 3. Wie viele geflüchtete Studieninteressierte sind dem Hamburger Senat derzeit bekannt? An den Hamburger Hochschulen haben sich an verschiedenen Stellen zahlreiche Geflüchtete gemeldet, die grundsätzlich an einem Studium interessiert sind. Die folgenden Angaben der Hochschulen geben insoweit lediglich einen Hinweis auf die Größenordnung der Nachfrage. Seit Einführung des Projektes #UHHhilft an der Universität Hamburg (UHH) im WS 2015/2016 haben sich bis Juli 2017 insgesamt 2.102 Personen online als Teilnehmende registriert (WS 2015/2016 = 539; SS 2016 = 437; WS 2016/2017 = 675 und SS 2017 = 451 Geflüchtete). Die tatsächliche, aktive Teilnahme beträgt rund 200 Personen pro Semester vor Ort in Fachklassen oder im Sprachenzentrum. Zusätzlich haben seit Juli 2016 weitere 1.039 Personen an Einzelberatungen und 204 Personen an Gruppenberatungen für Geflüchtete in der Zentralen Studienberatung der UHH teilgenommen. Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW Hamburg) haben im Sommersemester 2017 regelmäßig Informationsveranstaltungen sowie Einzelberatungen für geflüchtete Studieninteressierte stattgefunden, an denen insgesamt circa 250 Personen teilgenommen haben. Im Rahmen des Programms „Integra“ haben sich bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) im Sommersemester 2016 89 Geflüchtete, im Wintersemester 2016/2017 202 Geflüchtete und im Sommersemester 2017 157 Geflüchtete als Studieninteressierte registriert. An der HafenCity Universität (HCU) sind gegenwärtig 14 Geflüchtete als Studieninteressierte bekannt. Die Anzahl entspricht der Anzahl der Gasthörer/-innen, die im Sommersemester 2017 an der HCU waren. An der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) sind drei Geflüchtete als Studieninteressierte bekannt. An der Hochschule für bildende Künste (HFBK) gab es im Sommersemester 2016 36 Bewerbungen von geflüchteten Studieninteressierten am Vorstudienprogramm „Artistic and Cultural Orientation (ACO)“. Im Wintersemester 2016/2017 waren es 41 Bewerbungen und im Sommersemester 2017 26 Bewerbungen. 4. Wie laufen die Registrierungsverfahren für diejenigen Geflüchteten, die ein Studium an einer Hamburger Hochschule (wieder) aufnehmen möchten ? Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Programmen mit der Information, auf welchen Sprachen sich jeweils beworben/registriert werden kann. An der UHH läuft die Bewerbung grundsätzlich analog zu der Bewerbung internationaler Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen. Das Bewerbungsverfahren wird ganz überwiegend in deutscher und englischer Sprache angeboten. Sobald die Bewerbungsfrist begonnen hat, muss die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Hamburg ausgefüllt werden: www.uni-hamburg.de/online-bewerbung. Die HAW Hamburg führt kein Registrierungsverfahren für Geflüchtete durch, die ein Studium aufnehmen möchten. Alle internationalen Studieninteressierten können sich zentral bewerben, entweder auf Deutsch oder – für die englischsprachigen Studiengänge der HAW Hamburg – Englisch. Allerdings bietet die HAW Hamburg Informationsveranstaltungen zu uni-assist und zur Online-Bewerbung an, an denen multilinguale Tutorinnen und Tutoren teilnehmen, die auch zum Beispiel Englisch, Arabisch und Dari/Farsi sprechen. An der TUHH und HCU durchlaufen Geflüchtete das normale Registrierungsverfahren . Bewerbungen können auf Deutsch oder auf Englisch erfolgen. An der HfMT muss eine reguläre Anmeldung (auf Deutsch) zur Aufnahmeprüfung erfolgen. An der HFBK ist eine Registrierung in deutscher und englischer Sprache möglich. a) Trifft zu, dass für geflüchtete Studieninteressierte an der Universität Hamburg eine gesonderte Form von StINe eingeführt wurde? Wenn ja, warum und worin bestehen die Unterschiede? Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von #UHHhilft keinen Studierendenstatus haben, haben sie über das Campusmanagementsystem STiNE keinen regulären Zugriff auf Immatrikulationsunterlagen und die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen über das Vorlesungsverzeichnis. Dennoch erhalten Teilnehmende des Projekts #UHHhilft einen Zugang zum Campusmanagementsystem (STiNE). Im Rahmen des Programms haben sie hierdurch einen Überblick über alle Veranstaltungen (zum Beispiel Termine der „Fachklassen“ oder weiterer Informationsveranstaltungen). Außerdem werden auf diese Weise Lehrmaterialien wie Präsentationen zum Studienangebot , zu Bewerbungsformalitäten et cetera zur Verfügung gestellt. b) Wie sehen die Regelungen der Zugangsvoraussetzung aus? Gibt es eine Kopplung an eine Hochschulzulassungsbescheinigung (HZB) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 5 (direkt oder nicht direkt)? Gibt es eine Kopplung an den Aufenthaltsstatus ? An den Hamburger Hochschulen gibt es keine Kopplung an den Aufenthaltsstatus. Darüber hinaus gilt für die einzelnen Hochschulen Folgendes: An der UHH gelten für Geflüchtete im Hinblick auf die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) die §§ 37, 38 und 39 HmbHG. Die Anerkennung von im Heimatland erworbener Vorbildung findet über uni-assist e.V. statt (siehe c)). Wurde die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Heimatland erworben, müssen zusätzlich Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Genaues regelt die Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium im § 3. Für die HAW gilt, dass sich internationale Studierende über die im Hamburgischen Hochschulzulassungsgesetz verankerte Vorabquote (10 Prozent) für internationale Studierende, die über die Note der Hochschulzugangsberechtigung vergeben wird, bewerben. Des Weiteren ist bei entsprechenden Voraussetzungen eine Berücksichtigung im Rahmen der Härtefallquote (5 Prozent) möglich. An der TUHH ist eine Kopplung an die HZB gegeben. Die Überprüfung der ausländischen HZB erfolgt über die Anfrage der Datenbank „anabin“. Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Die Datenbank ist ein online verfügbares Informationsportal der Kultusministerkonferenz (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen , Bonn). Die Zugangsvoraussetzungen an der HCU entsprechen der Allgemeinen und den Besonderen Zulassungsordnungen. Es gibt keine gesonderten Regelungen. Der Zugang zu einem Studium an der HfMT setzt eine erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung voraus. Im Bereich der Instrumentalausbildung repräsentieren dabei ausschließlich westliche Instrumente die Studienschwerpunkte. Unter geflüchteten Musikern gibt es nach bisherigen Erfahrungen der HfMT jedoch nur sehr wenige, die ein westliches Instrument auf so hohem künstlerischen Niveau beherrschen, dass sie die qualitativ hohen Anforderungen in den künstlerischen Aufnahmeprüfungen bestehen könnten. In Bezug auf Studienangebote, für die sehr gute deutsche Sprachkenntnisse unerlässlich sind (zum Beispiel Schauspiel), stellen eben diese zumindest bislang für Geflüchtete eine schwer zu überwindende Hürde dar. Die HfMT ermöglicht bisher lediglich einigen wenigen musikinteressierten Geflüchteten einen individuell ausgerichteten Instrumentalunterricht, der von geeigneten Studierenden erbracht und aus verfügbaren Fördermitteln finanziert wird (LOM- beziehungsweise DAAD-Mittel). An der HFBK ist grundsätzlich das Bestehen der künstlerischen Aufnahmeprüfung das entscheidende Auswahlkriterium (Nachweis einer „besonderen künstlerischen Befähigung “). Diesem Ansatz liegt die Überzeugung zugrunde, dass eine „echte“ Integration von geflüchteten Studieninteressierten in ein Kunststudium nur dann möglich ist, wenn sie sich denselben Auswahlkriterien/-kommissionen stellen und diese mit Erfolg bestehen wie alle anderen Bewerber/-innen auch. Entsprechend gibt es an der HFBK keine spezifisch auf geflüchtete Studieninteressierte zugeschnittene Studienplätze. Die Hochschulzugangsberechtigung ist nur für die künstlerischen Lehramtsstudiengänge Voraussetzung. c) Wie laufen Verfahren über uni-assist ab und wann ist die Registrierung möglich? Entstehen den Bewerbenden dabei Kosten? (Wie) Können diese erstattet werden? Eine Einreichung von Unterlagen zur Bewertung von ausländischen Zeugnissen und Bildungsnachweisen bei uni-assist e.V. ist jederzeit möglich. uni-assist prüft innerhalb von vier bis acht Wochen, ob die eingereichten Zeugnisse grundsätzlich zum Studium in Deutschland berechtigen und rechnet die Abschlussnote zum Vergleich mit den anderen internationalen Bewerberinnen und Bewerbern auf Basis der Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) um. Zusätzlich beauftragen die meisten deutschen Hochschulen uni-assist damit, die Erfüllung weiterer Kriterien zu prüfen. Alle Bewerbungen, die fristgerecht vollständig bei uni-assist eingehen und alle Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anforderungen erfüllen, werden an die jeweilige Hochschule weitergeleitet und dort ins Auswahl- und Zulassungsverfahren aufgenommen. Über die Zulassung entscheiden ausschließlich die Zulassungsstellen der Hochschulen. Für die Bearbeitung berechnet uni-assist die folgenden Kosten: Kosten für die erste Hochschule pro Semester: 75,00 Euro; jede weitere Hochschule im selben Semester kostet (pro Hochschule): 15,00 Euro. Für Geflüchtete ist das Prüfverfahren über uniassist kostenlos. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert für geflüchtete Menschen eine kostenfreie Prüfung bei uni-assist. Sie können die Kostenbefreiung bei uni-assist online beantragen und sich dann an bis zu drei uni-assist- Hochschulen kostenlos bewerben. 5. Auch wenn nicht alle Dokumente wie etwa Schulzeugnisse oder Immatrikulationsbelege vorhanden sind können Geflüchtete ein Hochschulstudium (wieder) aufnehmen. a) Wie ist das Verfahren, wenn nicht alle Dokumente vorliegen? Wohin können sich geflüchtete Studieninteressierte wenden, um feststellen zu lassen, ob beziehungsweise dass sie eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen? Entstehen dabei gegebenenfalls Kosten, zum Beispiel für Übersetzungen und Beglaubigungen? Wenn ja, in welcher Höhe und (wie) können diese erstattet werden? Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 3. Dezember 2015 den Beschluss „Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber , die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können“ gefasst. In diesem KMK-Beschluss ist zur erleichterten Nachweisführung der Studierfähigkeit für Geflüchtete ohne entsprechende schriftliche Nachweise zur Studienzugangsberechtigung ein dreistufiges Verfahren zur Validierung vereinbart worden. Dieses Verfahren umfasst die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen in Abhängigkeit vom näher bestimmten asyl- beziehungsweise aufenthaltsrechtlichen Status, die Plausibilisierung der Bildungsbiografie sowie eine Verifikation der Hochschulzugangsberechtigung durch ein qualitätsgeleitetes Prüfungs- beziehungsweise Feststellungsverfahren. Bei nicht vorhandenen oder unvollständigen Dokumenten stellt uni-assist auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Per Einzelfallentscheidung der UHH wird der Bewerber oder die Bewerberin entweder zum Studium zugelassen oder in eine Plausibilitätsprüfung verwiesen. Diese Plausibilitätsprüfung folgt dem genannten KMK-Beschluss. Die Plausibilisierung erfolgt durch Überprüfung der Angaben über die Datenbank anabin und eine darauffolgend Teilnahme an der Prüfung TestAS (kostenfrei für Geflüchtete). Die Verifikation wird entweder über den Besuch des Studienkollegs oder über die Zulassung zu einem Qualifikationsstudium (Status: Studium ohne Abschluss) an der UHH erreicht. Vorhandene Originalzeugnisse müssen in die deutsche oder englische Sprache übersetzt werden. Von den Originaldokumenten (wenn vorhanden) sowie den Übersetzungen benötigt uni-assist amtlich beglaubigte Kopien. Die Kosten richten sich dabei nach der Seitenzahl der Dokumente. Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen können den Teilnehmenden von #UHHhilft auf Antrag (Einreichen der Quittung) erstattet werden. Die übrigen Hochschulen hatten bisher keine Bewerberinnen oder Bewerber ohne derartige Dokumente. b) Unterstützt der Senat die Entwicklung einer ermöglichenden Aufnahmeprüfung äquivalent zur Aufnahmeprüfung für berufserfahrene Studieninteressierte im Studiengang Sozialökonomie? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Für die Zulassung zu einem Hochschulstudium ist auch für Geflüchtete eine ausreichende Qualifikation notwendig. Zur Feststellung dieser sind die vorhandenen Verfahren derzeit ausreichend. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 7 6. Welche Sprachzertifikate werden anerkannt? An der UHH gelten für Geflüchtete zur Studienaufnahme (Bachelorstudiengänge) die identischen Sprachvoraussetzungen wie für alle internationalen Studienbewerberinnen und -bewerber. Die Universität Hamburg akzeptiert derzeit folgende Nachweise über ein C1-Sprachniveau: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe. Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber der Ebene DSH-2 oder DSH-3. Den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 15, wobei drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3 bestanden sein müssen. Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. (Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland. Anerkannt wird auch der bestandene Teil „Deutsch“ des Propädeutikums am Studienkolleg Hamburg.) Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Nachweise anerkannt wurden. Das „Goethe-Zertifikat C1“ oder das „Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“. Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- & Dolmetscher-Instituts München. Die telc-Sprachzertifikate „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder „telc Deutsch C1“ oder „telc Deutsch C2“. Das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) C1 Oberstufe Deutsch oder C2 Wirtschaftssprache . Das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde. Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus). UNIcert-Deutschzertifikate der Stufe UNIcert III oder UNIcert IV. Die HAW Hamburg akzeptiert folgende Zertifikate und Nachweise: Goethe Institut Zertifikat C1 TestDaF (Minimum 16 Punkte) Zertifikat telc C1 DSH2 oder DSH3 von einer deutschen Hochschule (DSH1 wird nicht akzeptiert) Deutsches Sprachdiplom der Kulturministerkonferenz (Zweite Stufe) Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts Berufsabschluss Abschluss der siebten Klasse einer deutschen Schule Abschluss eines sprachwissenschaftlichen Studiums mit Deutsch als Erstsprache Studienkollegabschluss Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Die TUHH akzeptiert zahlreiche Zertifikate und sonstige Nachweise für deutsch- und auch für englischsprachige Studiengänge. Im Einzelnen siehe die Satzung über das Studium, Anhang 1: https://www.tuhh.de/t3resources/tuhh/download/studium/ studieninteressierte/SuedS-Anhang1-5teAenderung.pdf. Die HCU akzeptiert die folgenden Nachweise: Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe. Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) mit der Niveaustufe DSH-2. Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis von mindestens 15 Punkten, wobei drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 bestanden sein müssen und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3 bestanden sein muss. Das Zeugnis der Prüfung zur Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung ). Goethe-Zertifikat mindestens C1. die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- & Dolmetscher-Instituts München. Nachweise, die durch bilaterale Abkommen nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichende Sprachnachweise anerkannt wurden. An der HfMT wird für die künstlerischen Studiengänge in der Regel ein Sprachnachweis auf dem Niveau B2 verlangt. Für Schauspiel, die Lehramtsstudiengänge und Promotionsangebote wird das Niveau C1 erwartet. An der HFBK sind laut Immatrikulationsordnung „ausreichende deutsche Sprachkenntnisse “ nachzuweisen. Der Nachweis wird durch Vorlage des Abschlusszeugnisses über eine Schul- oder Hochschulausbildung an einer deutschsprachigen Einrichtung oder durch Vorlage des Zeugnisses einer der von der Kultusministerkonferenz anerkannten Sprachprüfungen für den Hochschulbesuch (zum Beispiel TestDaF mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 in allen Teilprüfungen oder DSH mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2) erbracht. Als ausreichender Nachweis werden weiterhin Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse gemäß „Europäischer Referenzrahmen ” bis einschließlich Stufe A2 (circa 360 Unterrichtsstunden) am Goethe-Institut oder einer anderen Sprachenschule anerkannt. In diesem Fall müssen die Sprachkenntnisse in den ersten beiden Semestern im Rahmen eines Intensiv-Sprachkurses intensiviert und das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme dem Service-Büro vorgelegt werden. Den Studierenden werden für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Sprachkurs die credits für Module aus dem Bereich „Wissenschaftliche Studien” anerkannt . Bestandteil des ACO-Vorstudienprogramms für Geflüchtete an der HFBK sind fachspezifische Sprachkurse, in denen das für eine Immatrikulation notwendige Sprachniveau erlangt werden kann. 7. Gibt es eigene Werbung für die (Wieder-)Aufnahme eines Studiums in Geflüchtetenunterkünften? Wenn ja, bitte für die jeweiligen Programme darstellen, wie, in welchen beziehungsweise welchen Unterkünften nicht und in welchen Sprachen geworben wird. Wie sieht die Unterstützung durch die Behörde(n) aus? f & w fördern und wohnen AöR gestattet es Hochschulen, Materialien über Studienprogramme oder besondere Informations- oder Studienangebote für Geflüchtete in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften durch Aushang oder Auslage zu veröffentlichen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 9 Soweit es den Mitarbeitenden des Unterkunfts- und Sozialmanagements bekannt ist, werden Informationen von Hochschulen über Veranstaltungen und Programme auch in die Verweisberatung aufgenommen. Die meisten Hochschulen sehen jedoch größtenteils von derartigen Werbemaßnahmen in Geflüchtetenunterkünften ab. Sie setzen vielmehr auf erfolgreiche Mund-zu- Mund-Kommunikation aktueller und ehemaliger Teilnehmender (sowie deren Vernetzung über Social-Media-Kanäle), Kontakte zu weiteren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und ihre sonstigen Informationsangebote, wie Beratungsstellen und Internetauftritte . Das Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten“ der HAW Hamburg hat über hamburgweite Netzwerke und den Kontakt zu Schlüsselpersonen Zugang zu den Geflüchtetenunterkünften aufgebaut. Die Informationen wurden auf Deutsch zur Verfügung gestellt. Die HFBK wirbt für ihr ACO-Vorstudienprogramm vor allem über Social-Media-Kanäle, über ehemalige und aktuelle ACO-Teilnehmer/-innen und über diverse Multiplikatoren (Personen und Orte, die kulturelle Angebote für Geflüchtete in der Stadt Hamburg machen), aber auch über Geflüchtetenunterkünfte. Geworben wird in deutscher und englischer Sprache. 8. Welchen Status bekommen studieninteressierte Geflüchtete, die an einer Hamburger Hochschule an einem der (Vorbereitungs-)Programme teilnehmen? Welche Voraussetzungen und Konditionen gibt es an den Hamburger Hochschulen für den „Gasthörendenstatus“? Die Teilnehmenden von #UHHhilft erhalten eine Matrikelnummer sowie eine UHH- Kennung. Gemäß § 15 der am 11. Juli 2017 veröffentlichten Ersten Änderung der Immatrikulationsordnung der HAW Hamburg vom 18. Mai 2017 erhalten geflüchtete Studieninteressierte , die am Vorbereitungsstudium der HAW Hamburg teilnehmen, einen gesonderten Status. Die weiteren Voraussetzungen und Konditionen für Gasthörerinnen und Gasthörer regelt § 13 der Immatrikulationsordnung (https://www.haw-hamburg.de/ fileadmin/user_upload/SZ/pdf/Rechtsgrundlagen/Immatrikulationsordnung_HAW.pdf). Teilnehmende der Vorbereitungsprogramme der TUHH haben keinen gesonderten Status. Der Gasthörerstatus an der TUHH regelt sich nach § 31 der „Satzung über das Studium an der TUHH“. Bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn kann ein Antrag auf Gasthörerschaft gestellt werden. Mit diesem Antrag soll ein Interesse glaubhaft gemacht, durch die Lehrkräfte muss die Kapazität bescheinigt werden. Mit Stellen des Antrags wird eine Gebühr fällig, die sich nach der „Satzung über die Erhebung von Gebühren an der TUHH“ richtet (bis zu fünf LV je Semester 124 Euro, mehr als fünf LV je Semester 200 Euro). Die Teilnehmer/-innen des Gasthörer/-innenprogramms an der HCU erhalten den Status „Gasthörer/-in“. Voraussetzungen und Konditionen sind in der Immatrikulationsordnung beschrieben. Diese sind unter anderem: - In den einzelnen Lehrveranstaltungen sind Studienkapazitäten vorhanden. - Gasthörer/-innen dürfen keine Prüfungen ablegen. - Gasthörer/-innen dürfen nicht die gleichen sozialen Leistungen wie Studierende in Anspruch nehmen. An der HfMT haben Programmteilnehmende den Status von Gasthörern/-innen. Gasthörerinnen und Gasthörer dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen kapazitären oder sonstigen Ressourcen-Bedarfe auslösen. In der Regel findet daher keine Zulassung in Kleingruppen- oder Einzelunterricht statt. Bei dem ACO-Vorstudienprogramm handelt es sich bei der HFBK um ein spezifisch auf die Voraussetzungen und Bedürfnisse von künstlerisch interessierten Geflüchteten zugeschnittenes Angebot. Teilnehmende haben den Status einer Person in der Studienorientierungsphase und erhalten einen Teilnehmer-Ausweis. Der rechtliche Status ist derselbe wie der Gasthörendenstatus. Das Gasthörer-/-innen-Programm an der Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 HFBK hingegen ist ein für jedermann offenes Angebot und impliziert die (eingeschränkte ) Teilnahme am allgemeinen, regulären Studienangebot. a) Warum vergibt die Universität Hamburg keinen Gasthörer/-innen- Status an studieninteressierte Geflüchtete? Was ist stattdessen die Praxis? Die UHH vergibt auf Antrag den Gasthörerinnenstatus beziehungsweise den Gasthörerstatus an studieninteressierte Geflüchtete. b) An welcher Hochschule wird an Programmteilnehmer/-innen der Gasthörer/-innen-Status vergeben? Zu welchen Konditionen? Wo wird aus welchen Gründen ein anderer gesonderter Status vergeben ? Und wo haben Programmteilnehmende gar keinen Status seitens der Hochschule? Siehe Antwort zu 8. c) Welche Gründe sprechen für beziehungsweise gegen eine reguläre Immatrikulation von Programmteilnehmenden? Wie ist die Debatte? Eine reguläre Immatrikulation ist an formale Zulassungsvoraussetzungen gebunden (siehe Antwort zu 4. b)). Der Kreis potenzieller Teilnehmender an den Vorbereitungsprogrammen , wie zum Beispiel #UHHhilft, würde daher stark begrenzt, wenn Programmteilnehmende regulär immatrikuliert würden. Zudem müsste die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Rahmen der Teilnahme zum Beispiel an #UHHhilft kapazitäre Berücksichtigung an der Hochschule finden. Nicht zuletzt bestünde die Gefahr einer Finanzierungslücke beim frühzeitigen Übergang in den Studierendenstatus, sofern Leistungen über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bezogen werden und noch kein BAföG-Anspruch besteht. Vorbereitungsprogramme, wie zum Beispiel das Vorbereitungsstudium an der HAW Hamburg, bieten zudem die Möglichkeit, die geflüchteten Studieninteressierten auch ohne reguläre Immatrikulation möglichst weitgehend in den hochschulischen Alltag zu integrieren. Die HFBK weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht ein Immatrikulationsstatus mit all seinen Implikationen das bewusst offen gehaltene Orientierungsangebot eines Vorstudienprogramms , wie ACO, konterkarieren und viele an einem solchen Angebot potenziell interessierte Geflüchtete von vornherein ausschließen würde. d) Können Teilnahmebescheinigungen beziehungsweise Zertifikate erworben werden (welche Art von Zertifikaten oder Ähnliche wird vergeben?)? Können Prüfungsleistungen abgelegt werden? Ist der Erwerb von ECTS-Punkten möglich? Kann eine Teilnahmebescheinigung bei Studieneintritt in ECTS-Punkte umgewandelt werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Studien- und Prüfungsleistungen in Form von ECTS können an der UHH nur von immatrikulierten Studierenden erbracht werden. Mit der Teilnahmebescheinigung von #UHHhilft erhalten Studieninteressierte Bonuspunkte im Bewerbungsverfahren der UHH, wenn sie keine Bildungsinländer oder Bildungsinländerinnen und nicht den Deutschen gleichgestellt sind. Hierdurch erhöhen Sie ihre Chance auf eine Zulassung zum Fachstudium. Teilnahmebescheinigungen für die Programmteilnahme am Vorbereitungsstudium werden an der HAW vergeben, Prüfungsleistungen können erbracht werden. Der Erwerb von ECTS-Punkten ist im Vorbereitungsstudium möglich, die Umwandlung von Teilnahmebescheinigungen in ECTS-Punkte ist derzeit nicht möglich. Für Gasthörerinnen und Gasthörer werden ebenfalls Teilnahmebescheinigungen vergeben, Prüfungsleistungen können jedoch nicht erbracht werden. Eine Teilnahmebescheinigung für Gasthörerinnen und Gasthörer kann beim Studieneintritt nicht in ECTS-Punkte umgewandelt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 11 An der TUHH und HCU können Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden. An der HCU dürfen keine Prüfungsleistungen abgelegt werden. An der HfMT können keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden, es handelt sich nicht um vollwertige und mit dem Studium vergleichbare Ausbildungsinhalte und -umfänge. Am Ende des Semesters wird an der HFBK – regelmäßige und engagierte Beteiligung am ACO-Programm vorausgesetzt – ein Zertifikat über das erfolgreiche Absolvieren des Programms ausgestellt. Es ist der Erwerb von 24 ECTS-Punkten möglich. 9. Zugang zu weiteren Angeboten: Gibt es für Teilnehmer/-innen der Programme gleichen Zugang zu Bibliotheken, Arbeitsplätzen, Internet und Druckmöglichkeiten wie für reguläre Studierende? Wenn nein, warum nicht? Wie sind die Regelungen an den Hamburger Hochschulen? Die Teilnehmenden von #UHHhilft haben den gleichen Zugang zu der Lerninfrastruktur der UHH wie reguläre Studierende. Zu Semesterbeginn erhalten Sie eine Matrikelnummer sowie eine UHH-Kennung und damit Zugang zu Bibliotheken, (PC-)Arbeitsplätzen , Internet, Lernportal STiNE und Druckmöglichkeiten. An der HAW wird sowohl für Teilnehmende des Vorbereitungsstudiums als auch für Geflüchtete, die als Gasthörerinnen und Gasthörer zugelassen sind, die Vergabe eines entsprechenden Accounts zur Nutzung sichergestellt. An der TUHH, HCU und HFBK bestehen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Programme die gleichen Rechte zur Nutzung der genannten Lerninfrastruktur. An der HfMT besteht diese Möglichkeit bislang nicht, da die Programmteilnehmenden keinen Studierendenstatus haben. a) Haben alle Programmteilnehmer/-innen einen Bibliotheks-/Staatsbibliotheksausweis ? Oder gibt es Alternativen? Wenn nein, warum nicht und wie sind die Regelungen? Wer bekommt einen Zugang und wer warum nicht? Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg bietet ein spezielles Programm für Geflüchtete an, in welchem ein gebührenpflichtiger Ausweis erworben werden kann (Link: http://www.sub.uni-hamburg.de/service/fuehrungen/willkommensprogrammfuer -fluechtlinge.html). Die Teilnehmenden von #UHHhilft können einen Staatsbibliotheksausweis kostenlos beantragen. An der HAW Hamburg haben alle Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer einen kostenlosen Bibliotheksausweis erhalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gasthörerprogramms der HCU können die Angebote der Bibliothek nutzen. Jede/r erhält einen kostenlosen Bibliotheksausweis, der zunächst sechs Monate gültig ist. Die Nutzungsberechtigung wird verlängert, wenn der Gasthörerstatus fortgesetzt wird. Im Übrigen siehe Antwort zu I. 9. b) Gibt es kostenlosen beziehungsweise freien Zugang zu Lerninfrastruktur , Internet, PCs? Teilnehmende an den Programmen von UHH, HAW, TUHH und HFBK haben freien Zugang zur Lerninfrastruktur der jeweiligen Hochschule. c) Haben alle Programmteilnehmer/-innen der Universität Hamburg eine UHH-Kennung und an anderen Hochschulen einen entsprechenden Zugang? Wenn nein, warum nicht und wie sind die Regelungen der jeweiligen Hochschulen? Wer bekommt einen und wer warum nicht? Bitte aufschlüsseln . Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Teilnehmende an den Programmen von UHH, HAW Hamburg, TUHH und HFBK erhalten eine Kennung beziehungsweise einen Zugang der jeweiligen Hochschule. Gasthörer/-innen an der HCU erhalten keine Benutzerkonten zur Nutzung der IT- Infrastruktur. Es handelt sich hierbei um einen abgesprochenen Standard, der auch auf der Homepage der HCU beschrieben wird. d) Wie sind die Gebühren- und Kostenbeteiligungen an der jeweiligen Hochschule geregelt? Gibt es Regelungen für die Unterstützung von zum Beispiel bei Leihfristüberschreitung entstehenden Gebühren oder Druckkosten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Teilnahme an dem Programm #UHHhilft sowie die damit verbundene Nutzung der Lerninfrastruktur ist kostenfrei. Identisch zu allen anderen Studierenden werden Mahngebühren oder Druckkosten nicht pauschal übernommen. Dennoch wurden seit 2015, wo immer möglich, studienbezogene Zusatz- und Extrakosten (zum Beispiel Bücherkauf, Hefte, Schreibmaterial, aber auch Kosten für Übersetzungen und Teilnahme an Testverfahren) durch Spendengelder oder Drittmittel erstattet sowie Lernmaterial für Fachklassen pauschal angeschafft. In der HAW sind die Regelungen in der Gebührenordnung der HAW enthalten. Diese sieht keine Unterstützung in den genannten Fällen vor. An der TUHH gibt es im Zuge der Gleichbehandlung gibt es keine derartigen Regelungen , die Programmteilnehmende besser stellt gegenüber sonstigen Nutzern und Nutzerinnen. Die Gebühren- und Kostenbeteiligung an der HCU ist in der Gebührensatzung für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der HCU geregelt. Es gibt keine Regelung für die Unterstützung von besonderen Personengruppen. An der HFBK werden Materialien für die künstlerisch-praktische Arbeit für die Programmteilnehmer /-innen aus den Finanzierungsmitteln des Programms bezahlt. e) Gibt es für Teilnehmer/-innen der Programme gleichen Zugang zu günstigen Mensapreisen wie für reguläre Studierende? Wenn nein, wie sind die Regelungen und was wird der Senat dafür tun, die Situation zu verbessern? Bitte aufschlüsseln nach Hochschule . Wie ist die Position des Studierendenwerks in dieser Frage? Wie bewertet der Senat eine Gutscheinpraxis? Nach § 4 Absatz 1 seiner Satzung verfolgt das Studierendenwerk ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Hierzu versorgt das Studierendenwerk mit seinen Mensen- und Wirtschaftsbetrieben die Studierenden als Begünstigte mit Speisen und Getränken zu günstigen Preisen. Vergünstigte Essenspreise können aus steuerrechtlichen Gründen und zum Erhalt der Gemeinnützigkeit vom Studierendenwerk nur Studierenden zu günstigen Preisen angeboten werden. Dies schließt auch Geflüchtete ein, die als Studierende immatrikuliert sind. Neben den Studierenden können aber auch Hochschulangehörige oder Gäste, wie zum Beispiel Geflüchtete, die noch nicht als Studierende immatrikuliert sind und an den Programmen teilnehmen , das Angebot in den Mensen, Cafes und Cafeshops in Anspruch nehmen. Die für Studierende geltenden Preise enthalten dann allerdings einen Aufschlag, der je nach Essenskategorie 1,-- bis 1,40 Euro beträgt. Die HFBK hat zur Finanzierung eines Mittagessens für ACO-Programmteilnehmende externe Drittmittelgeber akquiriert, sodass diese mit einem Coupon frei in der Mensa essen können. 10. Zugang zu weiteren Angeboten: a) Werden für Teilnehmer/-innen der Programme (zusätzliche?) Lernräume bereitgestellt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 13 Die UHH stellt seit dem WS 2015/2016 Räumlichkeiten für bis zu acht Fachklassen zur Verfügung. Darüber hinaus werden seit Juni 2017 insgesamt acht Büroräume als Koordinationszentrum am Standort VMP 5 genutzt. Die Bereitstellung von „zusätzlichen “ Lernräumen ist nicht erforderlich, da die Teilnehmenden den gleichen Zugang zu der Lerninfrastruktur der UHH haben wie reguläre Studierende. Die HAW Hamburg hat einen Studier- und Lernraum im Rahmen des Projekts „Studierfähigkeit von Geflüchteten“ zur Verfügung gestellt. Die TUHH stellt ebenfalls Lernräume bereit. Die HCU stellt den Lernenden an der HCU Lernräume beziehungsweise studentische Arbeitsplätze zur Verfügung. Lernräume werden an der HCU nicht besonderen Personengruppen (zum Beispiel Geflüchteten) zugewiesen. An der HfMT werden keine zusätzlichen Räume bereitgestellt. Die Teilnehmenden können aber vorhandene Überäume nutzen. An der HFBK gibt es zusätzliche Atelierräume spezifisch für das genannte Programm, da das künstlerisch-praktische Arbeiten während der Workshops wie auch während der Zeit, wenn keine Lehre stattfindet, als wesentlicher Programmbestandteil gilt. b) Gibt es für Teilnehmer/-innen der Programme Zugang zu kostenlosen Freizeit- und Sportangeboten oder weiteren Veranstaltungen zur sozialen Einbindung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Teilnehmenden der Studienvorbereitungsprogramme von UHH, HAW Hamburg und TUHH erhalten kostenlos die Sportscard des Hochschulsports Hamburg und damit Zugang zu allen Sportkursen der Einrichtung. An der UHH steht den Programmteilnehmenden von #UHHhilft des Weiteren das Angebot der Universitätsmusik an der UHH offen. Zur sozialen Einbindung finden über das Semester hinweg zahlreiche Veranstaltungen statt, zum Beispiel Refugee Welcome Cafè, Semesterabschlussfest, Frauen*Treffen et cetera. Auch die Teilnehmenden an der HAW Hamburg werden zu sozialen Veranstaltungen und Ausflügen eingeladen. An der HFBK ist ein zentrales Ziel des ACO-Programms die Vernetzung und Einbindung der Programmteilnehmenden in die Kunstszene an der Hochschule wie in Hamburg . Über das Patensystem werden sie deshalb regelmäßig während des Semesters zu studentisch organisierten, kostenfreien Ausstellungen, Filmvorführungen, Performances et cetera im Haus und an externen Orten wie Off Spaces, Galerien, Filmfestivals et cetera mitgenommen. c) Gibt es für Teilnehmer/-innen der Programme Zugang zu kostenloser Kinderbetreuung? Wenn ja, wie und wohin können sich Interessierte wenden? Wenn nein, warum nicht und was wird der Senat dafür tun, die Situation zu verbessern? In seinen fünf Kindertagesstätten sowie im Rahmen seiner flexiblen Betreuungsangebote geht das Studierendenwerk Hamburg auf die besonderen Bedarfe studierender Eltern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Hintergründe ein. Die Betreuung wird über das Kita-Gutschein-System beziehungsweise die Tagespflege-Förderung abgerechnet, zu dem auch Geflüchtete unabhängig vom Studierendenstatus einen Zugang haben. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffenen Kinder/Eltern eine entsprechende staatliche Förderungsanerkennung erhalten. Ratsuchende Geflüchtete werden durch das Studierendenwerk außerdem zu weiteren Kinderbetreuungsmöglichkeiten auf dem Campus sowie außerhalb der Hochschule beraten. Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 An der HAW Hamburg stehen den Teilnehmenden darüber hinaus die Beratungsleistungen des Familienbüros der HAW Hamburg kostenlos zur Verfügung. Die Vermittlung von Kinderbetreuung wird ebenfalls kostenlos gefördert. An der HFBK gibt es einen Eltern-Kind-Raum, der jederzeit von den ACO-Programmteilnehmenden genutzt werden kann. Sodann besteht das Angebot begleitend zu Veranstaltungen , Vorträgen und Programmangeboten an der HFBK ein Betreuungsangebot durch die sogenannten Notfallmamas im Haus kostenfrei zu nutzen. d) Können Programmteilnehmer/-innen sich auf Plätze in Studierendenwohnheimen bewerben? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, warum nicht? Gibt es besondere Regelungen für Alleinerziehende Programmteilnehmer/-innen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es ist zu unterscheiden zwischen frei finanzierten Studierendenwohnheimen privater Investoren, ohne Belegungs- und Preisbindung, sowie gemeinnützigen Trägern von Studierendenwohnheimen, die Zuwendungen durch den Senat erhalten und einer Belegungs- und Preisbindung unterliegen. Die Vergabe bei den frei finanzierten Wohnheimträgern wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt, sonstige Einschränkungen des Adressatenkreises bei privaten Investoren sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Bei den gemeinnützigen Wohnheimträgern können sich Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind, auf Studierendenwohnheimplätze bewerben, nicht aber Teilnehmende an studienvorbereitenden Programmen. Die Auslastung der Studierendenwohnheime gemeinnütziger Träger beträgt nahezu 100 Prozent und es können nicht alle Bedarfe abgedeckt werden. Auch aus diesem Grund werden Wohnheimplätze in Studierendenwohnheimen, unter Berücksichtigung weiterer sozialer Kriterien, vorgesehen für immatrikulierte deutsche und ausländische Studierende der Hamburger Hochschulen sowie Ehepaare beziehungsweise in Lebenspartnerschaft Lebende, bei denen mindestens ein Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner studiert , mit und ohne Kinder. e) Gibt es für Teilnehmer/-innen der Programme Zugang zu Wohnungsangeboten für Studierende? Gibt es nicht deutschsprachige Angebotsplattformen? Wenn ja, welche? Können Wohnkosten zum Beispiel durch Wohnen in einer Studierenden-WG durch Leistungsträger übernommen werden ? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Soweit es sich bei der Zielgruppe um bleibeberechtigte Geflüchtete (Aufenthaltstitel für mindestens ein Jahr) handelt und die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erfüllt sind, besteht uneingeschränkter Zugang zum Sozialwohnungsbestand. Auch kann ein Anspruch auf Wohngeld als Zuschuss zur Miete bestehen. Ausländische Personen (ohne deutsche Staatsangehörigkeit) sind jedoch nur unter der Voraussetzung wohngeldberechtigt, dass sie sich im Bundesgebiet tatsächlich und i.S.d. § 3 Absatz 5 Nummern 1 bis 6 WoGG berechtigt oder geduldet aufhalten und die Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellt. Sie sind nach § 7 Absatz 1 S. 1 Nummer 8 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG (Grundleistungsberechtigte) können während des Studiums innerhalb der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Innerhalb der ersten sechs Monate des Aufenthaltes im Bundesgebiet unterliegen auch Studierende grundsätzlich der Residenzpflicht (vergleiche § 47 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 15 Absatz 1 AsylG), das heißt sie sind verpflichtet, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Danach wird im Einzelfall insbesondere anhand der Bleibeperspektive geprüft, ob eine Anmietung von Wohnraum möglich ist. In diesem Fall finden die Fachlichen Weisungen zu Kosten der Unterkunft nach § 35 SGB XII analog Anwendung: http://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbxii-kap03-35/4269970/fa-sgbxii-35-kdu/. Sofern der Rechtskreiswechsel in das SGB II erfolgt ist, können die Kosten der Unterkunft der Leistungsberechtigten nach § 22 SGB II gemäß der Arbeitshilfe zu § 22 SGB II, § 35 SGB XII und § 42a SGB XII in Verbindung mit der Fachanweisung zu § 22 Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden: http://www.hamburg.de/ basfi/fa-sgbii-kap03-22/4269084/fa-sgbii-22-kdu/. Die Programmleitung des ACO-Programms an der HFBK hat sich darüber hinaus im Verbund mit den Lehrbeauftragten und Paten des ACO-Programms immer wieder persönlich – mit Erfolg – um die Vermittlung von günstigem Wohnraum in Hamburg für Programmteilnehmende bemüht. f) Zum Aspekt der Gewährleistung von Mobilität vor allem für Fahrten von der Unterkunft/Wohnung zur jeweiligen Hochschule und zu den Bibliotheken: Bekommen Programmteilnehmende ein freies Semesterticket oder ein freies Sozialticket oder Zugang zu kostenlosen Fahrrädern oder Unterstützung der Finanzierung von Monatskarten zum Beispiel durch Rückerstattung (wenn ja, wie)? Wenn nein, warum nicht und welche Alternativkonzepte werden umgesetzt und was sind diesbezüglich die Vorschläge des Senats? Sofern eine Anspruchsberechtigung für den Erwerb einer Sozialkarte vorliegt, beträgt die derzeitige Höhe des Zuschusses an Hilfebedürftige in Form der Sozialkarte derzeitig 20,80 Euro monatlich. Im Übrigen siehe Drs. 20/13375. g) Wie sieht oder wie kann eine weitere Unterstützung geflüchteter Studieninteressierter aussehen, die an einem Programm teilnehmen ? Wird der Senat beispielsweise darauf hinwirken, weitere Gebühren (zum Beispiel durch Freikontingente bei Druckkostenbeiträgen , Laptops, Büchergutscheine) zumindest anteilig zu übernehmen oder zu erlassen? h) Wo sieht der Senat weitere Verbesserungsmöglichkeiten? Was wird der Senat diesbezüglich tun? Siehe Antwort zu I. 9. Die zuständige Behörde sieht derzeit keinen über diese Angebote hinausgehenden Bedarf. 11. Welche Finanzierungsoptionen gibt es für geflüchtete Studieninteressierte ? a) Bitte führen Sie aus, in welchem Fall geflüchtete Studieninteressierte BAföG beantragen können. Welcher Aufenthaltsstatus ist für eine BAföG- oder Stipendiumsbewerbung nötig beziehungsweise mit welchem Status ist eine Bewerbung jeweils möglich? Für studieninteressierte Geflüchtete, die an einem studienvorbereitenden Programm teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, da es sich dabei nicht um eine dem Grunde nach BAföGförderungsfähige Ausbildung handelt. Die Förderung nach dem BAföG knüpft an die persönliche Voraussetzung der Staatsangehörigkeit an. Die notwendigen Voraussetzungen werden vom Bundesgesetzgeber abschließend im § 8 BAföG (Staatsangehörigkeit ) ausgewiesen. Stiftungen und Stipendiengeber vergeben ihre Fördermittel nach eigenen Richtlinien für bestimmte Zielgruppen und -zwecke. Insofern ist eine Stipendienvergabe grundsätzlich nicht an einheitliche Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 b) Welche Finanzierungsmodelle gibt es derzeit für Teilnehmer/-innen der Programme? Wie viel Geld haben sie zur Verfügung? Welche Kosten müssen eigenständig gedeckt werden? Teilnehmende der studienvorbereitenden Programme haben während dieser Zeit weiterhin Anspruch auf die bisher bezogenen Sozialleistungen, wenn es sich bei den Vorbereitungsprogrammen um eine nicht dem Grunde nach BAföG-förderungsfähige Ausbildung handelt. c) Auf welche Stipendien können sich geflüchtete Studieninteressierte bewerben? Wo können sie sich diesbezüglich beraten lassen? Studieninteressierte und studierende Geflüchtete können sich im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt – und im Förderungsamt des Studierendenwerkes Hamburg umfassend zur Studienfinanzierung, einschließlich Stipendien und BAföG, sowie im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI – des Studierendenwerkes Hamburg beraten lassen. Für immatrikulierte Studierende wird eine Vielzahl an Stipendien angeboten. Adressatenkreis und Bedingungen für die Vergabe der Leistungen werden von den Stipendiengebern beziehungsweise Stiftungen nach eigenen Kriterien festgelegt. Studieninteressierte Geflüchtete in studienvorbereitenden Programmen können unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus finanzielle Unterstützung für zum Beispiel Sprachkurse und Fahrtkosten beim Notfonds der Nordkirche erhalten. Für Sprachkurse dieser Zielgruppe kommt unter Umständen auch eine Förderung über den Garantiefonds Hochschule in Frage. Dazu berät die Bildungsberatung des Christlichen Jugenddorfs Nord. d) Welche Stiftungen bieten explizit Stipendien für geflüchtete Studieninteressierte an? Verschiedene Stiftungen und Organisationen bieten für Geflüchtete Stipendien und besondere Unterstützung beim Spracherwerb im Rahmen der Studienvorbereitung an: - Das Flüchtlingsstipendienprogramm von „Brot für die Welt“ – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. fördert mit dem Ziel, den Menschen mit Flüchtlingserfahrung den Zugang zu einem Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zu ermöglichen. Die Förderung geschieht im Rahmen einer längerfristigen Begleitung der Studierenden durch die antragsstellenden Institutionen . - Die Otto Benecke Stiftung e.V. unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Garantiefonds -Hochschulbereich“ Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Fortsetzung und Ergänzung ihrer Ausbildung in Deutschland. Das Programm richtet sich an junge Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen, sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten und eine akademische Laufbahn anstreben und die als Flüchtling in Deutschland leben. - Das Förderprogramm der Roland Berger Stiftung richtet sich an junge unbegleitete Flüchtlinge und unterstützt sie entsprechend ihrer Begabungen und Bedürfnisse – in Anlehnung an das Deutsche Schülerstipendium – bei der Erarbeitung eines individuellen Förderplans. Für immatrikulierte Studierende wird eine Vielzahl an Stipendien angeboten, die nach Adressatenkreis und Bedingungen für die Vergabe der Leistungen variieren. Es gibt verschiedene Datenbanken, in denen Interessierte anhand der individuellen Vorgaben eine geeignete Vorauswahl erhalten, wie beispielsweise der Stipendiendatenbank „Stipendienlotse“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die circa 1.450 Stipendien beinhaltet (www.stipendienlotse.de). e) Welche Möglichkeiten sieht der Senat grundsätzlich, die Finanzierungslücke zwischen einer BAföG-Bewerbung und der ersten Überweisung zu schließen? Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzgebers ist Voraussetzung für das Entstehen des Förderungsanspruches nach dem BAföG das Vorliegen eines Antrages. Dies Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 17 setzt auch Mitwirkungspflichten des Antragstellers voraus. Liegen die Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Verarbeitung im Fachverfahren. Sofern die Daten bis zum circa 20. eines Monats ein- und freigegeben worden sind, stehen den Studierenden Leistungen nach dem BAföG am letzten Tag des Monats zur Verfügung. Leistungen nach dem BAföG werden monatlich im Voraus erbracht, sodass bei rechtzeitiger Antragstellung keine Finanzierungslücke entstehen kann. Sollte dies dennoch eintreten, bietet das Studierendenwerk Hamburg aber auch Überbrückungs- und Notdarlehen an, die im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt – beantragt werden können. Daneben hält das Studierendenwerk Hamburg einen Notfonds vor, aus dem zinsfreie Notdarlehen gewährt werden können. f) Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Finanzierungslücke, die durch Annahme eines Studienplatzes zwischen dem Bezug von Sozialleistungen und BAföG entsteht, zu schließen? Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG (Grundleistungsberechtigte) erhalten während des Studiums innerhalb der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG. Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht nicht (vergleiche § 8 BAföG). Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG (Analogleistungsberechtigte ) erhalten lediglich BAföG, wenn sie über eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verfügen (§ 8 Absatz 2 BAföG i.V.m. § 1 Absatz 1 AsylbLG oder sich geduldet im Bundesgebiet aufhalten (§ 8 Absatz 2a BAföG). Alle anderen Studierenden haben keinen Anspruch auf BAföG und wegen des § 2 Absatz 1 AsylbLG i.V.m. § 22 Absatz 1 SGB XII bei einer dem Grunde nach BAföGförderungsfähigen Ausbildung auch keinen Anspruch mehr auf Analog-Leistungen nach dem SGB XII. In den Fällen, in denen ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht, werden die Leistungen nach dem AsylbLG (Analogleistungen nach § 2 AsylbLG iVm SGB XII) erst dann eingestellt, wenn das Studium angetreten wird, nicht bereits bei Annahme des Studienplatzes. Studierende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG förderfähig ist, sind nach § 7 Absatz 5 SGB II mit Ausnahme der Leistungen nach § 27 (SGB II) von den Leistungen des SGB II ausgeschlossen. Diesem Personenkreis können jedoch gemäß § 27 Absatz 3 SGB II Leistungen als Darlehen erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeuten würde. Im Übrigen siehe Drs. 20/8554. 12. Welche Tandem- oder sogenannten Buddy-Programme gibt es an den Hamburger Hochschulen? Im Rahmen des Programms #UHHhilft gibt es ein sogenanntes Buddy-Programm für studieninteressierte Geflüchtete. Für internationale Studierende im Allgemeinen stehen die Angebote von PIASTA zur Verfügung. In diesem Zusammenhang sind das Sprachtandem, das Kulturtandem sowie das Welcome Buddy Programm zu nennen. Die HAW Hamburg bietet das weBuddy-Programm für internationale Studienanfängerinnen und Studienanfänger an. An der TUHH gibt es derzeit das ehrenamtliche Programm TU Hamburg Integrativ, in dessen Rahmen unter anderem derzeit 50 Sprachbuddys aktiv sind http://tuhamburgintegrativ.de/. In Planung ist außerdem seitens des International Office der TUHH (IO) ein Tandem-Programm zur Förderung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation für Studierende und geflüchtete Studieninteressierte. Der Start ist für Frühjahr 2018 vorgesehen. Die HCU bietet seit Oktober 2015 ein Gasthörer-/-innenprogramm an, das mit einem obligatorischen Buddy-Programm kombiniert ist. Die HfMT hat keine entsprechenden Programme. Geflüchtete Studieninteressierte werden allerdings von anderen HfMT-Studierenden im Instrument ihrer Wahl unterrichtet . Die unterrichtenden Studierenden werden dabei aus den vom DAAD im Rahmen des Projektes Integra bereitgestellten Fördermitteln finanziert. Elementarer Bestandteil des ACO-Programms an der HFBK ist das Paten-/-innen- System. a) Wie sind diese konzeptionell ausgestaltet? Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Im Programm #UHHhilft betreuen Studierende der UHH einen (oder mehrere) Teilnehmende (n) des Programms persönlich und stehen als Ansprechperson für Alltagsprobleme rund um die Universität zur Seite. In diesem Rahmen können persönliche Kontakte geknüpft und der Einstieg in den Campusalltag erleichtert werden. Im Sprachtandem von PIASTA treffen sich Studierende zur gegenseitigen Vermittlung ihrer Herkunftssprache, im Kulturtandem steht der interkulturelle Austausch im Vordergrund . An der HAW Hamburg begleitet die neuen internationalen Studierenden eine Studentin oder ein Student aus einem höheren Semester als „Buddy“ und hilft dabei, dass sie in Hamburg gut ankommen. Die Buddys unterstützen die internationalen Studierenden unter anderem bei den ersten Formalitäten (Anmeldung, Kontoeröffnung und so weiter ). Ergänzt wird dieses Angebot durch eine Welcome Week und „Meet and Greet“, wo die internationalen Studierenden über Unterstützung im Studium und darüber hinaus informiert werden und Antworten auf Fragen zum Studium und Leben in Hamburg erhalten. Zudem finden im Semester regelmäßig soziale und kulturelle Veranstaltungen für die Buddys und die internationalen Studierenden statt. Beim Programm „TU Integrativ“ der TUHH besteht ein Verhältnis „Buddy“ zu Geflüchteten von 1:1. Ziel ist die Vermittlung von Sprache und Kultur sowie gegebenenfalls die Klärung von Alltagsfragen. Das geplante Projekt des International Office soll TUHH-Studierende und geflüchtete Studieninteressierte für sechsmonatige begleitete Tandem-Kooperationen zusammenbringen mit dem Ziel, das interkulturelle Lernen und den Austausch zu fördern. Diverse Seminare, interkulturelle Trainings und individuelle Sprachlernberatung sollen das Projekt ergänzen. Eine Voraussetzung für die Teilnahme am Gasthörerprogramm der HCU ist es, dass sich für den/die Geflüchtete(n) ein Studienbuddy findet, mit dem sie gemeinsam Lehrveranstaltungen an der HCU besuchen. Die Studienbuddys nehmen in der Regel an einer Schulung teil, in der über das Ehrenamt informiert wird. Grundsätzlich darf ein/e Gasthörer/-in nur die Lehrveranstaltungen besuchen, die der Studienbuddy ebenfalls belegt hat. Im Rahmen des Paten-/-innen-Systems der HFBK sind eingeschriebene Studierende wichtige Ansprechpartner/-innen für die Programmteilnehmer/-innen und übernehmen eine zentrale Mittlerfunktion für ihre Integration. Sie begleiten Programmteilnehmende während des gesamten Semesters, sie stehen den Geflüchteten zur Seite sowohl bei Fragen und Problemen in den Workshops, Seminaren und DaF-Kursen wie auch bei der Orientierung in der Hochschule, vermitteln einen Eindruck vom Studienalltag, beantworten studienpraktische Fragen, helfen beim Kennenlernen der Kunstszene und stellen wichtige Kontakte her. Jede/r der 20 Teilnehmer/-innen des ACO-Programms der HfMT ist mit mindestens 22 Semesterwochenstunden in ein festes Lehr- und Workshop-Programm eingebunden. Die Paten/-innen sind es, an die sich die Geflüchteten mit Fragen wenden können, die lieber im Dialog als in der Gruppe gestellt und geklärt werden wollen. Sie sind die direkte Schnittstelle zu den anderen Studierenden an der Hochschule ebenso wie zur jungen Hamburger Kunstszene. Ihnen kommt neben dem Erklären und Vermitteln auf Augenhöhe auch die Aufgabe zu, für die Geflüchteten Kontakte herzustellen und ihnen für ihre künstlerisch-gestalterischen Ideen/Pläne Möglichkeiten zu erschließen oder mit ihnen auch Kollaborationen zu entwickeln. b) Wie sind sie strukturell ausgestattet? Bitte Mittel, Quellen und Zuwendungszeitraum sowie VZÄ angeben. Das Buddy-Programm von #UHHhilft wird durch Drittmittel des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) realisiert. Die Mittel stammen aus den Förderlinien INTEGRA und Welcome. Auf diese Weise ist die Finanzierung für den Zeitraum 2016 bis 2018 gesichert. Die Koordination des Angebotes erfolgt durch studentische Angestellte (0,5 x VZÄ E2). PIASTA besteht als Angebot im Rahmen des Universitätskollegs . Das weBuddy-Programm der HAW Hamburg wird über das kombinierte Stipendienund Betreuungsprogramm (STIBET) des DAAD finanziert, das wiederum aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) finanziert wird. Für Betreuungsmaßnahmen stehen für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 19 den Zuwendungszeitraum 2017 10.705 Euro für Personalmittel für die Projektdurchführung und -betreuung sowie 3.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung. Neben dem weBuddy-Programm werden auch andere Maßnahmen zur Betreuung internationaler Studierender durch STIBET-Mittel finanziert. Für die Betreuung des weBuddy- Programms ist eine Mitarbeiterin zuständig, die mit 0,5 VZÄ verschiedene Aufgabenbereiche abdeckt. An der TUHH ist das Programm ehrenamtlich, es werden daher keine Mittel benötigt. Für das geplante Programm des International Office ist eine halbe Stelle E11 vorgesehen . Das Studien-Buddy-Programm der HCU wird personell getragen durch einen Verwaltungsmitarbeiter (ein VZÄ), der einen Teil seiner Arbeitszeit für die Organisation des Programms verwendet, und einer studentischen Hilfskraft (zehn Stunden pro Woche). Letztere ist finanziert aus Mitteln des DAAD (Förderlinie Welcome). Die Zuwendung erfolgt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018. Die Paten/-innen an der HFBK werden vollständig aus dem Welcome-Programm des DAAD finanziert, und zwar auf der Basis von studentischen Hilfskraftverträgen über 40 Stunden pro Monat während des Semesters (SS 2016 – WS 2016/2017 – zwei Bachelor-Studierende, sieben Master-Studierende, SS 2017 – fünf Master- Studierende). c) Wie werden die Buddy-Programme von geflüchteten Studieninteressierten und wie von regulären Studierenden angenommen? Bitte nach Anmeldezahlen je Semester, Hochschule und Gender aufschlüsseln , soweit Daten gesammelt werden. Das Angebot der Vermittlung eines Tandempartners an der UHH ist freiwillig und findet im Rahmen von #UHHhilft in den Fachklassen statt. Es findet in jedem Semester eine Auftaktveranstaltung statt, um potenzielle Tandempartnerinnen und Tandempartner zusammenzubringen. Nicht alle der rund 200 aktiv Teilnehmenden haben einen Tandempartner gesucht. Semester Mitglieder der UHH, die als Tandempartnerin oder -partner fungieren wollten Geflüchtete, die eine Tandempartnerin oder einen -partner suchten WiSe 2015/2016: 189 Keine valide Aussage möglich SoSe 2016: 96 45 WiSe 2016/2017: 211 56 SoSe 2017: 80 74 Das Programm der HAW Hamburg steht ausschließlich Studierenden offen, nicht Studieninteressierten . Im Sommersemester 2017 haben rund 200 internationale Studierende das Programm genutzt. Der Status Geflüchtete/r wird nicht erhoben, sodass zwischen Studierenden mit Fluchterfahrung und anderen internationalen Studierenden nicht unterschieden werden kann. An der TUHH gab es bisher circa 15 Buddies und circa 50 Teilnehmende. Alle Teilnehmenden an dem Gasthörer-/-innenprogramm der HCU erhalten einen Buddy. Da die Paten/-innen integraler Bestandteil des ACO-Programms der HFBK sind, das heißt vom Anfang (Welcome-Veranstaltung) über die Lehre bis hin zum Semesterende (etwa bei der Fertigung der künstlerischen Abschlussarbeiten für die finale öffentliche Präsentation) mitwirken, gibt es in dem Sinne keine Extra-Angebote von Paten/ -innen, die die ACO-Teilnehmenden ablehnen/nicht wahrnehmen könnten. Aufgrund der Finanzierungsbedingungen für das Paten-/-innen-Programm gibt es nur eine begrenzte Zahl von Paten-/-innen-Stellen, wofür es jedes Semester zahlreiche Interessenten gibt. d) Können studierende, die Buddies werden, dafür ECTS-Punkte erwerben? Wo, wie? Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Für ein ehrenamtliches Engagement als Buddy erhalten Studierende keine ECTS- Punkte. Allerdings plant die TUHH, das Projekt des International Office als NTW- Modul (NTW = Nichttechnischer Wahlpflichtbereich) anzubieten mit der Möglichkeit, ECTS-Punkte zu erwerben. An der UHH kann das Engagement als Welcome Buddy als Baustein für den Erwerb des Certificate Intercultural Competence angerechnet werden. e) Welche Angebote der Weiterbildung in der Unterstützung Geflüchteter gibt es für ehrenamtliche Studierende an den Hamburger Hochschulen ? Seit dem Wintersemester 2015/2016 wird an der UHH, initiiert durch die Fakultät für Geisteswissenschaften, das Qualifizierungsangebot „Refugees welcome – aber wie?“ konzipiert und umgesetzt. Dieses richtet sich an Studierende der UHH, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagieren (http://refugees-welcome.blogs.unihamburg .de/). Das Angebot ist als Projektwerkstatt konzipiert. Die Studierenden können , im Team oder alleine, ein eigenes Projekt für/mit Geflüchteten in Hamburg entwickeln und umsetzen und werden dabei durch die Seminarleitung unterstützt und begleitet. An der TUHH gibt es das nichttechnische Ergänzungsfach „Social Learning: Gesellschaftliches Engagement für Flüchtlinge“/Master (Seminar). Es können zwei ECTS erworben werden. f) Welche Angebote der Weiterbildung in der Unterstützung Geflüchteter gibt es für Mitarbeitende, Forschende und Lehrende an den Hamburger Hochschulen? Die studentischen Mitarbeitenden von #UHHhilft (Masterstudierende, die die Fachklasse betreuen) haben an einem Schulungsangebot durch Mitarbeitende des Universitätskollegs und durch Mitarbeitende aus der Abteilung Studium und Lehre der UHH teilgenommen. Zudem bietet der DAAD das Sonderprogramm „Beratung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Fluchthintergrund“ an. Alle Mitarbeitenden von #UHHhilft haben die Möglichkeit, dieses (oder alternative Angebote) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit wahrzunehmen. Promovenden oder Mitarbeitende der TUHH können ebenfalls im Projekt TUHamburg- Integrativ das Seminar „Social Learning“ belegen und dafür ein Zertifikat erwerben. g) Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dieses Format der Inklusionsarbeit auszubauen und breiter zu unterstützen? Die staatlichen Hamburger Hochschulen bieten zahlreiche und den Bedarfen entsprechende Angebote, die von den Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen getragen werden. Weitere Bedarfe sind für die zuständige Behörde derzeit nicht ersichtlich. 13. Zum Thema Partizipation: a) Welche Partizipationsmöglichkeiten und welche Rechte haben Programmteilnehmer /-innen, die Module und Studienangebote sowie das Hochschulgeschehen mitzugestalten? Da die Teilnehmenden an den Vorbereitungsprogrammen keinen Status als Studierende haben, können sie auch das Hochschulgeschehen nicht im Rahmen der studentischen Mitbestimmung in offiziellen Gremien mitgestalten. Seitens der UHH wird dennoch versucht, eine informelle Form der Partizipation zu gewährleisten. Es wurde aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beispielsweise ein Sprecher benannt, der regelmäßig zu den Sitzungen der Flüchtlings AG eingeladen ist und dort die Perspektive und Erwartungen der Geflüchteten einbringt . Regelmäßige Feedbackgespräche sind ebenfalls Teil der Fachklassenaktivitäten . An der HAW Hamburg werden alle Maßnahmen intern evaluiert. Dazu zählt auch eine starke Zielgruppen-Orientierung mit Feedback-Strukturen und Reflexionsräumen. Auf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 21 diese Weise finden Anregungen oder auch Probleme der geflüchteten Studieninteressierten unmittelbar Gehör und werden aufgegriffen. An der HFBK werden Partizipation und das Einbringen eigener Ideen und Vorstellungen von Kunst/künstlerischem Arbeiten sowie der Austausch und die Auseinandersetzung darüber als unabdingbare Voraussetzung und inhaltliche Basis des ACO- Programms angesehen, das hierfür einen bewusst freien Rahmen bietet. Feedback- Gespräche am Ende des jeweiligen Semesters bieten eine zusätzliche Möglichkeit sich für die ACO-Teilnehmer/-innen einzubringen. b) Welche Empowerment- oder Partizipationsmöglichkeiten gibt es für alle Mitglieder der Hochschulen, sich im Bereich Unterstützung für Geflüchtete generell und im Rahmen der Programme konkret zu engagieren? An der UHH bestehen über alle Statusgruppen hinweg zahlreiche Partizipationsmöglichkeiten , zum Beispiel: Vorschlag zur Umsetzung neuer freiwilliger Angebote (zum Beispiel Mathe-Online- Kurs). Zusage, als Buddy freiwillig tätig zu sein. Beteiligung an den Sitzungen und Diskussionen der Flüchtlings AG. Bewerbung als Masterstudent, eine DAAD Fachklasse zu führen. Teilnahme als Studierender an dem Angebot „Refugees welcome – aber wie?“. Jegliche Form der freiwilligen Flüchtlingshilfe kann im Koordinationszentrum platziert werden. Insgesamt gibt es an den Hochschulen zahlreiche Möglichkeiten, sich im Bereich Unterstützung für Geflüchtete zu engagieren. So wurde zum Beispiel das ACO- Programm der HFBK im Jahr 2015 gemeinsam mit Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule konzipiert und wird von diesen auch getragen. Die TUHH verweist auf http://tuhamburgintegrativ.de/. 14. Gibt es gesonderte Werbungskonzepte a) für Frauen, b) für Frauen, Lesben, Trans- oder Intersexuelle Personen (FLTI*), c) für Menschen mit Behinderungen für die Programmteilnahme? Wenn ja, wie und wie sieht die Unterstützung durch die Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung aus? Wenn nein, warum nicht und wie sehen eventuelle Planungen beziehungsweise Konzepte aus, dies zukünftig einzuführen? An den Hamburger Hochschulen existieren keine gesonderten Werbungskonzepte für die Ansprache der genannten Personengruppe. In Bezug auf Frauen wird an der UHH regelmäßig ein Frauen*Treffen durchgeführt, bei dem spezifische Beratungsbedarfe von Frauen nochmals gesondert berücksichtigt werden. Die HAW Hamburg plant für Frauen Konzepte zu entwickeln, Details stehen jedoch derzeit noch nicht fest. 15. Auf der Webseite https://www.uni-hamburg.de/en/uhhhilft.html wird für studierende Geflüchtete informiert: „Um spezifische Bedürfnisse auch der weiblichen Teilnehmenden zu berücksichtigen, ist die Bereitstellung von speziellen Austauschformaten auch für Frauen ein wichtiger Bestandteil des Programms.“ a) Welche „speziellen Formate“ gibt es neben dem „Frauenstammtisch “ an der UHH, der inzwischen zum „Frauen*treffen“ umbenannt Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 wurde, an den Hamburger Hochschulen? Wie sind dieser und diese organisiert, ausgestaltet und mit Mitteln ausgestattet? Wo können sich Interessierte darüber informieren? Das Zentrum für GenderWissen bietet seit Oktober 2016 ein Studienprojekt unter dem Titel Women’s* Studies Generale an. Es handelt sich um ein wissenschaftliches (Vor)Studium, das sich ausschließlich an Frauen wendet. Angeboten werden Studienmodule mit bis zu zwölf Teilnehmenden, die ein Studium in kleinen Studiengruppen und einen direkten Austausch ermöglichen. Zudem bietet das Projekt einen geschützten Rahmen für Frauen, um einen produktiven Zugang zu den Frauen- und Migrationsthematiken auch wissenschaftlich zu ermöglichen. Informationen hierzu können einem Projektflyer entnommen werden. Das Angebot wird als Seminar im Wahlpflichtbereich der UHH angeboten. Sofern weiterer individueller Beratungsbedarf existiert, stehen an der UHH zum einen die Stabsstelle Gleichstellung und zum anderen der AStA unter anderem mit dem Alle Frauen*- sowie dem Queer-Referat zur Verfügung. Die HAW Hamburg ist am hochschulübergreifenden Zentrum GenderWissen der UHH beteiligt, das das Studienangebot „Women’s Studies Generale (WSG) = Wissenschaftliche Studienprojekte für Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrungen“ betreibt. Interessierte können sich über das Internet darüber informieren. Eine Anlaufstelle an der HAW Hamburg ist der AStA mit den Referaten für „Antidiskriminierung “ und „studentische Belange/Soziales“. Interessierte können sich beim AStA darüber informieren. Ein vor Jahren von der Stabsstelle Gleichstellung und dem AStA initiiertes Frauencafé als Treffpunkt für Studentinnen mit und ohne Migrationshintergrund musste wegen mangelnden Interesses eingestellt werden. Darüber hinaus ist das Beratungs- und Coachingprojekt an der HAW Hamburg: ccp – Frauen und Studium, Kompetenzen und Karriereplanung – Berufsorientierung für qualifizierte Frauen auf dem Weg zum Studium in Deutschland zu nennen. b) Werden die Programme angenommen? Gibt es Probleme? Wenn ja, welche und wie sehen Lösungsmöglichkeiten aus? Das Frauen*Treffen im Rahmen des Programms #UHHhilft wird sehr gut angenommen . Im zurückliegenden Semester nahmen regelmäßig (pro Treffen) rund 15 geflüchtete Frauen in unterschiedlichen Zusammensetzungen das Angebot wahr. Im Rahmen des Angebotes Women’s* Studies Generale waren in beiden zurückliegenden Semestern die Seminarplätze vollständig belegt. Auch die Angebote der HAW Hamburg werden angenommen. c) Gibt es ein Angebot „spezieller Formate“ auch für geflüchtete lesbische , schwule, bi-, trans- und intersexuelle (LGBTI*-)Studieninteressierte ? Wenn nein, warum nicht und was wird der Senat dafür tun, die Situation zu verbessern? Bisher liegen keine Ideen aus der Gruppe der Teilnehmenden oder der UHH für spezifische Angebote in Bezug auf geflüchtete lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle (LGBTI*)Studieninteressierte vor. Sofern weiterer individueller Beratungsbedarf existiert stehen zum einen die Stabsstelle Gleichstellung und zum anderen der AStA unter anderem mit dem Alle Frauen*- sowie dem Queer-Referat zur Verfügung. An den übrigen staatlichen Hamburger Hochschulen gibt es zurzeit keine solchen Angebote. Die HAW Hamburg hat sich für das „Audit Diversity“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft beworben. Es wird im Rahmen der Auditierung zu prüfen sein, inwieweit für diese Studieninteressierten explizite Anlaufstellen/Ansprechpersonen benannt werden sollen. 16. Wie bewertet der Senat Initiativen wie zum Beispiel das von Studierenden initiierte Refugee Welcome Café an der UHH, den Queer Refugee Support und die Refugee Law Clinic? a) Kennt der Senat diese und weitere derartigen Initiativen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 23 Wenn ja welche? b) Wird der Senat auch die dort zumeist wenn nicht komplett ehrenamtlich geleistete Arbeit mit Programmgeldern oder Ähnlichem unterstützen? Der zuständigen Behörde sind die oben genannten Angebote bekannt. Die Angebote (das Refugee Welcome Café an der UHH und die Refugee Law Clinic) sind seit WS 2015/2016 integraler Bestandteil der Arbeit von #UHHhilft und etablierte Partnerinnen und Partner. Das Netzwerk wird ständig ausgebaut und erweitert. Die UHH kooperiert in der Flüchtlingshilfe mit zahlreichen internen und externen Anbietenden und Projekten . Das regelmäßig stattfindende Refugee Welcome Café an der UHH hat sich als Treffpunkt für Geflüchtete fest etabliert. In diesem Rahmen können persönliche Kontakte geknüpft werden und der Einstieg in den Campusalltag wird auch den Programmteilnehmenden von #UHHhilft erleichtert. Auch seitens der HFBK wurde die Refugee Law Clinic im Rahmen des ACO- Programms mehrfach in Anspruch genommen. Wichtig ist aus Sicht der HFBK auch die Anlaufstelle für eine psychologische Beratung von Geflüchteten an der UHH, obgleich die ACO-Teilnehmer/-innen generell eher andere kulturelle Treffpunktmöglichkeiten wie etwa die Embassy of Hope/Thalia Gaussstraße oder den seitens des Designworkshops im ACO-Programm geschaffenen Raum „Comune“ in der Fabrique/Gängeviertel nutzen. 17. Wie bewertet der Senat Diskussionen darüber, die Studienvorbereitungsprogramme auch für Bildungsinländer/-innen mit Migrationshintergrund (aber laut Status ohne Fluchterfahrung, beispielsweise bei Immigration über Ehegattennachzug oder bei EU-Freizügigkeit) auszubauen oder zu öffnen? 18. Wie bewertet der Senat Diskussionen darüber, die Studienvorbereitungsprogramme auch für Bildungsinländer/-innen auszubauen oder zu öffnen? Bei der Einrichtung der Studienvorbereitungsprogramme für Geflüchtete stand im Vordergrund, schnellstmöglich erste Schritte zur Integration der insbesondere zwischen Sommer 2015 und Frühjahr 2016 in großer Zahl nach Deutschland gekommenen Menschen zu erreichen. Dabei gilt es, sprachliche und fachliche Defizite sowie andere Barrieren abzubauen, die vielfach einer Studienaufnahme Geflüchteter entgegenstehen . Viele Programmbestandteile sind darauf ausgerichtet, kurzfristig und unvorbereitet nach Deutschland gekommen Menschen eine erste Orientierung an den staatlichen Hamburger Hochschulen zu ermöglichen. Ob und gegebenenfalls wie diese Programme weiterentwickelt und auch für andere Gruppen von Studieninteressierten geöffnet werden können, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Auswertung der an den einzelnen Hochschulen gesammelten Erfahrungen sinnvoll bewertet werden . II. Allgemeine Fragen zu Studien(vorbereitungs)-Programmen und Informationsangeboten : 1. Welche Programme gibt es für geflüchtete Studieninteressierte in Hamburg ? Bitte Aufschlüsseln nach Hochschule, mit jeweiligem Startzeitpunkt des Programms und Adresse der Informationswebseite. Sollte es Programme geben, die nicht mehr aktiv sind, bitte darstellen seit wann und warum nicht. Seit dem Wintersemester 2015/2016 gibt es an der UHH das Programm #UHHhilft (https://www.uni-hamburg.de/uhhhilft.html). Leitendes Ziel der Aktivitäten ist es, die Teilnehmenden über Studienmöglichkeiten zu informieren, geeignete Bachelor- und Masterprogramme kennenzulernen, die eigenen (Sprach)Voraussetzungen weiterzuentwickeln sowie die Hochschulzugangsberechtigung zu prüfen und somit Bewerbungsprozesse zu begleiten. Zu diesem Zweck wurden in den zurückliegenden 18 Monaten speziell vier Programmbausteine umgesetzt: Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 1) Koordinationszentrum Das sogenannte Koordinationszentrum, seit 03.07.2017 in neuen Räumlichkeiten im Von-Melle-Park 5, dient als erste Anlaufstelle für Personen, die sich über Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums durch Geflüchtete in Hamburg informieren möchten. Es dient auch als Erstkontakt für Bürgerinnen und Bürger, die Geflüchtete betreuen und sich erste Informationen einholen möchten. 2) Studienberatung Seit dem Sommersemester 2016 bietet die Zentrale Studienberatung der UHH in einer viermal in der Woche stattfindenden offenen Sprechstunde persönliche Einzelberatungen für studieninteressierte Geflüchtete an. Diese unterstützt bei der individuellen Studienorientierung und dem Erstellen eines persönlichen Ablaufplans für die erforderlichen Schritte hin zu der Bewerbung auf einen Regelstudienplatz. Für Geflüchtete ohne nachweisbare Hochschulzugangsberechtigung plausibilisiert die Studienberatung die Bildungsbiografie und bearbeitet damit den ersten Schritt des Hochschulzugangs für diese Zielgruppe. Darüber hinaus werden Gruppenberatungen zu den Themen „Studieren in Hamburg“ (Studienorientierung zu allen Hochschulen in Hamburg), „Zeugnisanerkennung und Bewerbung“ sowie während der Bewerbungszeiträume Gruppenberatungen zur Onlinebewerbung und eine Gruppenberatung zur Begleitung des Einschreibungsprozesses nach erfolgter Zulassung angeboten. 3) Deutschkurse/Sprachenzentrum Der Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse zur Aufnahme eines Studiums stellt eine große Hürde für studieninteressierte Geflüchtete dar. Pro Semester stehen daher insgesamt 150 Plätze für Intensivsprachkurse (ab B1) am Sprachenzentrum der UHH zur Verfügung. Die Kurse verfolgen das Ziel, dass die Teilnehmenden so schnell wie möglich ein Sprachniveau C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreichen und sich auf das notwendige Prüfverfahren vorzubereiten. 4) Fachklassen Je nach künftigem Studieninteresse wird von den Teilnehmenden eine Fachklasse besucht, um das modularisierte Angebot des #UHHhilft Programms wahrzunehmen. Die Fachklassen werden von Masterstudierenden der UHH geführt und beinhalten insgesamt acht Module: Willkommen, Vorlesungsbesuche, Bildungssystem und Fakultäten kennenlernen, Mathe-Online-Kurs, Sportangebote, Uni-assist-Prozesse erläutern , soziale Veranstaltungen et cetera. An der HAW Hamburg gibt es die folgenden Programme: 1) Projekt Studierfähigkeit von Geflüchteten – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft ; gestartet im November 2016. https://www.haw-hamburg.de/international/ partner-projekte/projekte-fuer-gefluechtete/studierfaehigkeit-vongefluechteten .html. Mit dem Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“ setzt sich die HAW Hamburg zum Ziel, durch konsequente Lebenslagen - und diversitätssensible Ressourcen- und Kompetenzorientierung Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen. 2) KOMPETENZ KOMPAKT – Vorbereitungsstudium für Geflüchtete im Rahmen des Projektes „Studierfähigkeit von Geflüchteten“, gestartet zum Sommersemester 2017. https://www.haw-hamburg.de/international/internationale-studierende/ gefluechtete-refugees/vorbereitungsstudium.html. Mit dem Vorbereitungsstudium für geflüchtete Studieninteressierte KOMPETENZ KOMPAKT bietet die HAW Hamburg qualifizierten geflüchteten Studieninteressierten ein kostenloses Angebot an, das Beratung rund um das Studium, den Besuch ausgewählter Lehrveranstaltungen und die Möglichkeit, Prüfungen abzulegen, umfasst. Im Sommersemester 2017 nahmen 25 geflüchtete Studieninteressierte am Studienvorbereitungssemester KOMPETENZ KOMPAKT teil, besuchten 32 Lehrveranstaltungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 25 aus allen vier Fakultäten (Schwerpunkt: Technik und Informatik 80 Prozent) und 18 studienbegleitende Tutorien und Kurse. 3) Rahmenprogramm KOMPETENZ KOMPAKTlight; gestartet zum Sommersemester 2017. https://www.haw-hamburg.de/international/partner-projekte/projektefuer -gefluechtete/studierfaehigkeit-von-gefluechteten.html. In Zusammenarbeit mit dem Garantiefonds Hochschule und einem auf Hochschulsprache spezialisierten Sprachkursanbieter (IBH Hamburg e.V.) hat das Projekt einen zusätzlichen Hochschul-Sprachkurs in den Räumen der Hochschule ermöglicht. Der Intensivsprachkurs, an dem 18 geflüchtete Studieninteressierte teilnehmen, ist eingebettet in das Rahmenprogramm KOMPETENZ KOMPAKTlight, das den Besuch von regulären Lehrveranstaltungen, ein gestrecktes Orientierungsmodul und multilinguale Fachtutorien umfasst 4) Projekt International STARTplus; gestartet im April 2016. https://www.hawhamburg .de/international/partner-projekte/international-startplus.html Das Projekt International STARTplus hat zum Ziel, die Betreuung der grundständigen internationalen Studierenden zu verbessern. Der Fokus liegt hierbei besonders auf der Studieneingangsphase. Dabei geht es sowohl um gezielte fachliche Unterstützung als auch um Hilfe bei überfachlichen Themen, wie zum Beispiel der Wohnungssuche. Die Studieneingangsphase umfasst auch den Bewerbungsprozess, wo der Schwerpunkt auf der Beratung und Betreuung von internationalen Studierenden mit Fluchthintergrund steht. 5) Welcome-Tutorinnen und -Tutoren – Brückenbauer für einen erfolgreichen Studieneinstieg (2.1.2017 bis 31.12.2018, finanziert über den Deutschen Akademischen Austauschdienst). Welcome-Tutorinnen und -Tutoren sind multilinguale, erfahrene Studierende aus unterschiedlichen Studiengängen der vier Fakultäten der HAW Hamburg, die im Rahmen des Projekts „Studierfähigkeit von Geflüchteten“ zum Einsatz kommen. Als kompetente Ansprechpartner unterstützen sie die geflüchteten Studieninteressierten dabei, sich an der HAW Hamburg zu orientieren. 6) Propädeutikum an der HAW Hamburg (dauerhaftes Angebot) Das Propädeutikum ist ein Vorbereitungskurs, der speziell für ausländische Studienbewerber /-innen (auch aus EU-Ländern) angeboten wird. Er findet in jedem Sommersemester statt, sodass im folgenden Wintersemester mit dem regulären Studium begonnen werden kann. Ziel des Propädeutikums ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Studium in Hamburg so vorzubereiten, dass der gewünschte Studiengang im Anschluss erfolgreich und ohne Zeitverlust absolviert werden kann. https://www.haw-hamburg.de/international/internationale-studierende/bachelorbewerber /bewerbungsvoraussetzungen/propaedeutikum.html. 7) Programm REFUGIUM der Fakultät Life Sciences; gestartet im September 2015. http://refugium.budrich.de/massnahme-ausbildung-zur-multiplikatorin-und-zummultiplikator /. Im Rahmen von REFUGIUM werden Geflüchtete von Studierenden mit Fluchterfahrung zur Förderung ihrer Gesundheit als Multiplikatoren ausgebildet. Das Projekt wird von der Sozialforscherin Prof. Dr. Christine Färber geleitet und von Studierenden (im Fach Gesundheitswissenschaften) mit Migrations- und Fluchthintergrund durchgeführt . Von 55 interessierten Flüchtlingen bei der Informationsveranstaltung im April 2016 absolvierten 35 (26 Männer, neun Frauen) im Mai 2016 die Ausbildung als RE- FUGIUM-Multiplikatorinnen und -Multiplikatoren. Die im folgenden aufgeführten Projekte waren Modellversuche, um sich den Bedarfen der geflüchteten Studieninteressierten und Studienunterbrechern zu nähern und in einem gemeinsamen Prozess geeignete Instrumente anzubieten, anzupassen und weiterzuentwickeln: - Moin Moin Hamburg – Welcome Tours for Refugees“ (12.2014 – 5.2015). - Dialog kultureller Vielfalt an der HAW Hamburg (2015). Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 - „Sharing knowledge and experience“ (SoSe 15 – SoSe 16). - Gasthörerprogramm im Department Informatik (SoSe 16). - Aufbau einer Internetseite „Welcome refugees“ speziell zur Einführung in Informatikstudiengänge von Studierenden der Informatik, mehrsprachig (http://refugees.ful.informatik.haw-hamburg.de/). - DAAD-Integra I, Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium (SoSe 16 – WiSe 16/17). Die TUHH bietet zahlreiche Angebote unter der Überschrift „From Camp to Campus“ an (https://www.tuhh.de/tuhh/uni/informationen/from-camp-to-campus.html). Hervorzuheben sind dabei insbesondere: - Integra in Verbindung mit dem Programm #UHHhilft seit SoSe16. https://www.unihamburg .de/uhhhilft/dokumente/flyer.pdf. - Integral: seit SoSe 2016. https://www.tuhh.de/iue/lehre/integral.html. - TU-Integrativ: seit Sommer 2015. http://tuhamburgintegrativ.de/. Für die HCU zu nennen ist das Gasthörer/-innenprogramm für Geflüchtete, welches seit dem WiSe 2015/2016 besteht (www.hcu-hamburg.de/refugees). Im Zeitraum zwischen 2015 und 2017 hat die HfMT angeboten, interessierten Geflüchteten durch Unterricht im Instrument (westliche Instrumente) und in Musiktheorie „Starthilfe“ im Hinblick auf eine mögliche Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung zu geben. Für dieses Angebot fanden sich lediglich drei Personen. Das Angebot läuft zum Ende des SS 2017 bis auf Weiteres aus. An der HFBK Hamburg existiert seit dem Sommersemester 2016 das Vorstudien- Programm „Artistic and Cultural Orientation“ für an einem Kunststudium interessierte Migranten/-innen mit Fluchtgeschichte (http://www.hfbk-hamburg.de/aco/). 2. Wie viele studieninteressierte Geflüchtete haben sich an den Hamburger Hochschulen informiert beziehungsweise registriert? Bitte aufschlüsseln nach Semester, Gender, Hochschulen und Programmen und gegebenenfalls Modulen. a) Wurden alle Interessierten in Vorbereitungsprogramme und Kurse aufgenommen oder wurden Registrierungen geflüchteter Studieninteressierter auch abgelehnt? Wenn ja, wie viele und warum? Folgende Anmeldezahlen liegen für das Programm #UHHhilft vor: WiSe 2015/2016 SoSe 2016 Wise 2016/2017 SoSe 2017 Neuanmeldungen 539 437 675 451 Geschlechterverhältnis Keine valide Aussage möglich 81 Prozent Männlich 19 Prozent Weiblich 73 Prozent Männliche 27 Prozent Weiblich 76 Prozent Männlich 24 Prozent Weiblich Verlängerung der Programmteilnahme nach einem Semester 243 Personen 89 Personen 82 Personen Noch keine Aussage möglich Zusätzlich haben seit Juli 2016 weitere 1.039 Personen an Einzelberatungen und 204 Personen an Gruppenberatungen für Geflüchtete in der Zentralen Studienberatung der UHH teilgenommen. Alle angemeldeten Personen haben die Möglichkeit zur Teilnahme an #UHHhilft erhalten. In dem gemeinsamen Angebot Integra I von UHH, HAW Hamburg und TUHH (SoSe 2016 – WiSe 2016/2017) wurden 178 ingenieurwissenschaftlich interessierte Studieninteressierte aufgenommen, die unregelmäßig an den Angeboten teilgenommen haben, da sie Auflagen gegenüber Ämtern und Behörden zu erfüllen hatten und sich parallel um Praktikumsplätze und die Zusammenstellung der übersetzten und geprüften Zeugnisse bemühten. Im Rahmen von Integra I wurden an der HAW Hamburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 27 keine geflüchteten Studieninteressierten abgelehnt. Der Frauenanteil lag dabei unter 5 Prozent. Da die Studiengänge, die sie in ihren Heimatländern studiert hatten, inhaltlich nicht vergleichbar sind mit den Studiengängen an der HAW Hamburg, werden sie in der folgenden Tabelle in Fachgebieten gebündelt. Fachgebiete Anzahl im WiSe 16/17 Elektrotechnik, Informatik, Computer Science, Kommunikationstechnik, Software-Engineering 25 Prozent Maschinenbau, Mechatronik 35 Prozent Bauingenieurwesen 5 Prozent Petrol Engineering 5 Prozent Die verbleibenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten keine Angabe zu ihrem Studium in den Heimatländern gemacht. Im Sommersemester 2017 haben sich bisher circa 250 studieninteressierte Geflüchtete an der HAW Hamburg über Studienmöglichkeiten oder ein Vorbereitungssemester informiert (Tendenz steigend zum Wintersemester 2017/2018). Die 25 geflüchteten Studieninteressierten, die am Studienvorbereitungssemester KOMPETENZ KOM- PAKT teilgenommen haben, waren bis auf eine Ausnahme Männer und besuchten schwerpunktmäßig Lehrveranstaltungen in der Fakultät Technik und Informatik (80 Prozent). Im Sommersemester 2017 konnten alle Interessierten angenommen werden , für das Wintersemester 2017/2018 wird ein Auswahlverfahren für die 25 zu vergebenden Plätze eingeführt. Für die TUHH liegen zu den Programmen die folgenden Daten vor (für das Programm Integrativ wurden keine Daten erfasst): Integra (Orientierung und Vorbereitung): Es registrierten sich im SoSe2016 89 Personen, im WiSe2016/2017 202 Personen und im SoSe 2017 157 Personen. Alle Registrierungen wurden angenommen. Integral (Berufsvorbereitung mit Weiterqualifikation): Integral: Phasen Bewerber abgelehnte Bewerber aufgenommene Bewerber Aktuelle Teilnehmer SoSe16 (Pilotphase) 17 11 6 3 WiSe16/17 (erste Phase ) 27 13 14 7 WiSe17/18 (zweite Phase) 25 9 16 16 International Office: Circa zehn studieninteressierte Geflüchtete haben im WS 2016/2017 am Orientierungsprogramm für internationale Studienanfänger teilgenommen. HCU: WiSe 2015/2016: 17 Anmeldungen für das Gasthörer-/-innenprogramm, davon null weiblich. SoSe 2016: 30 Anmeldungen für das Gasthörer-/-innenprogramm, davon null weiblich. WiSe 2016/2017: 30 Anmeldungen für das Gasthörer-/-innenprogramm, davon eine weiblich. SoSe 2017: 14 Anmeldungen für das Gasthörer-/-innenprogramm, davon fünf weiblich. Das Gasthörer-/-innenprogramm für Geflüchtete beinhaltet ein Kontingent von 40 Prozent für weibliche Geflüchtete. An der HfMT liegen hierzu keine auswertbaren Aufzeichnungen vor, allerdings ist von sehr geringen Zahlen auszugehen. Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 An der HFBK Hamburg gab es folgende Bewerbungen von Studieninteressierten am ACO-Vorstudienprogramm, wobei 20 Studienplätze vorgesehen waren: Sommersemester 2016 – 36 Bewerbungen (neun weiblich), Wintersemester 2016/17 – 41 Bewerbungen (zehn weiblich), Sommersemester 2017 – 26 Bewerbungen (neun weiblich). Es wurden jeweils alle Bewerber/-innen genommen, da ein ernsthaftes künstlerischgestalterisches Interesse im Bewerbungsverfahren nachgewiesen werden konnte. 3. Welche Stellen/welche Anlaufpunkte gibt es an den Hamburger Hochschulen ? a) Welche Rolle spielen die International Offices an den jeweiligen Hochschulen in diesem Bereich? b) Gibt es zusätzlich oder stattdessen zuständige „Welcome Center“ oder Projektbüros? Wenn ja, welches Konzept steht dahinter? An der UHH ist das Koordinationszentrum von #UHHhilft die erste Anlaufstelle für Geflüchtete. Zudem bietet die Zentrale Studienberatung eine offene Beratung für studieninteressierte Geflüchtete. Darüber hinaus stehen studieninteressierten Geflüchteten alle Informations- und Beratungsangebote des Campus-Centers zur Verfügung. Das International Office der UHH ist ein wesentlicher Akteur der AG Flüchtlinge und auf diese Weise an der Angebotsbereitstellung sowie der Weiterentwicklung beteiligt. Zudem ist die Einrichtung über die Leitungsebene in den Abstimmungsprozess mit dem Präsidium der UHH über die zukünftige Ausgestaltung des Angebotes eingebunden . An der UHH gibt es neben den genannten Anlaufstellen zudem das teilautonome Referat Internationaler Studierender (RIS) im AStA. Hier steht die studentische Selbstverwaltung im Vordergrund der Angebotsbereitstellung. An der HAW Hamburg gibt es neben dem Projektbüro des Projekts „Studierfähigkeit von Geflüchteten“, das im Studierendenzentrum angesiedelt ist, die folgenden Teams im Studierendenzentrum als Anlaufpunkte: - das Studierendensekretariat, das für die Bewerbungsverfahren und die Zulassung aller Studierenden zuständig ist, - das International Office (IO), die Zentrale Studienberatung (sie berät zu allen Fragen rund um die Studienwahl, unterstützt bei Entscheidungsprozessen und bei Fragen zu besonderen Studienumständen) und - das Team Studieneinstieg, das Erstsemestertutorien zum erfolgreichen Studieneinstieg und Fachtutorien zur Vermittlung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen durchführt. Hinzu kommt die Studienfachberatung in den Departments. Die fachliche Einführung bei Studienbeginn, Detailinformationen zum Studienverlauf und zu Studien- und Prüfungsanforderungen im jeweiligen Fach sind Teil des Aufgabenbereichs der Studienfachberatung . Das International Office der HAW Hamburg unterstützt die Internationalisierung der Hochschule nach innen und außen. Es betreut unter anderem internationale Vollzeit- und Gaststudierende (incomings). Im Rahmen des Projekts „International STARTplus“ führt es Maßnahmen zur Beratung geflüchteter Studieninteressierter und internationaler Studieninteressierter durch sowie auch Maßnahmen zur Verbesserung der Integration und des Studienerfolgs der internationalen Studierenden, die einen Abschluss an der HAW Hamburg anstreben. Es berät im Bereich „incomings“ unter anderem zu den folgenden Themen: Aufenthaltsrecht und Gutachten Sozialberatung Studienstandberatung Finanzielle Nothilfe und Stipendien für internationale Studierende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 29 Interkulturelle Orientierung Propädeutische Vorsemester am Studienkolleg Hamburg Das International Office der HAW Hamburg arbeitet zudem eng mit dem Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten“ zusammen. Zudem bietet das Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten“ an der HAW Hamburg ein Beratungsbüro für geflüchtete Studieninteressierte an. Die TUHH bietet für die unterschiedlichen Gruppen diverse Angebote. Die Koordination erfolgt über den Flüchtlingsbeauftragten unterstützt von der Projektstelle Integra. 1. International Office: Studieninteressierte Geflüchtete suchen oft das International Office auf, um sich beraten zulassen, werden aber in der Regel an die Koordinatoren des TUHH-Integra-Programmes weitergeleitet. Das IO bietet nach Studienbeginn umfangreiche Integrationsmaßnahmen an. 2. Integra berät und betreut studieninteressierte Flüchtlinge. 3. Integral berät und betreut Flüchtlinge mit akademischen Abschluss bei beruflicher Integration und Weiterbildung. 4. Integrativ unterstützt bei der sozialen und kulturellen Integration. Interessierte für das Gasthörer-/-innenprogramm der HCU melden sich in der Infothek beim Flüchtlingsbeauftragten. Das International Office der HCU hat in der Vergangenheit eine Schulung für die Studienbuddys durchgeführt und bringt sich aktiv in das Projekt „Gasthörer-/-innenprogramm“ ein. An der HfMT wenden sich Interessierte an den Beauftragten der HfMT für Flüchtlingsfragen beziehungsweise werden an ihn vermittelt. An der HFBK wurde zu Beginn des Jahres 2016 die Funktion der inhaltlichen und organisatorischen Programmleitung für das ACO-Vorstudienprogramm eingeführt und auf eine bestehende Mitarbeiterstelle übertragen. Die Programmleitung ist erste Anlaufstelle für an einem Kunststudium interessierte Geflüchtete und steht im engen Austausch mit dem International Office der HFBK, das auch bei der Beantragung von DAAD-Mitteln für das ACO-Programm unterstützt. Zudem gibt es eine beratende Arbeitsgruppe zu dem Geflüchtetenprogramm, bestehend aus Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Studierenden. 4. Welche Beratungs- und Informationsangebote gibt es wo für studieninteressierte Geflüchtete an den Hamburger Hochschulen? Bitte aufschlüsseln . An der UHH ist das Koordinationszentrum für #UHHhilft die erste Anlaufstelle. Dieses befindet sich im Von-Melle-Park 5. Zudem bietet die Zentrale Studienberatung eine offene Sprechstunde sowie verschiedene Gruppenberatungsangebote für studieninteressierte Geflüchtete in der Alsterterrasse 1. Darüber hinaus stehen studieninteressierten Geflüchteten alle Informations- und Beratungsangebote des Campus-Centers, Alsterterrasse 1, zur Verfügung. An der HAW Hamburg steht persönliche Beratung (Sprechstunden und Infoveranstaltungen ) im Studierendenzentrum an Standort Stiftstraße 69 zur Verfügung: Projekt Studierfähigkeit von Geflüchteten Studierendensekretariat Zentrale Studienberatung (ZSB) Internationales (International Office) https://www.haw-hamburg.de/beratung.html. Weitere Beratungsangebote der HAW Hamburg, die auch Geflüchtete Studieninteressierte nutzen können: Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Familienservice – Gleichstellung Studentische Beratungs- und Interessenvertretung (AStA) Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung Vertrauenspersonen für Studierende Studienfachberatung in den Departments https://www.haw-hamburg.de/beratung.html. Informationsangebote auf der Website der HAW Hamburg: Deutsch https://www.haw-hamburg.de/international/internationale-studierende/gefluechteterefugees .html. https://www.haw-hamburg.de/international/internationale-studierende/gefluechteterefugees /vorbereitungsstudium.html. https://www.haw-hamburg.de/international.html. https://www.haw-hamburg.de/international/internationale-studierende.html. https://www.haw-hamburg.de/international/internationale-studierende/erfolgreichstudieren .html. Englisch https://www.haw-hamburg.de/english/international-degree-students.html. Studieninteressierte Geflüchtete können an der TUHH an den allgemeinen Orientierungsveranstaltungen des International Office für internationale Studienanfänger teilnehmen . An der HCU gibt es die allgemeine und die fachspezifische Studienberatung, die sich auch an geflüchtete Studieninteressierte richtet. In Beratungsgesprächen kann der Beauftragte der HfMT für Flüchtlingsfragen im Bedarfsfall von einem arabisch sprechenden Betreuer unterstützt werden, sodass sehr individuelle Beratungsmöglichkeiten bestehen. An der HFBK ist dies die Programmleitung für „Artistic and Cultural Orientation“. a) In welchen Sprachen sind die Informationen wo und wie zugänglich ? Bitte angeben für (vergangene seit Sommersemester 2014 und zukünftige) Informationsveranstaltungen (mit Termin, Rednern/ -innen und gegebenenfalls gezeigten Präsentationen), gedruckte Flyer, Webseiten, individuellen Beratungsangebote (mit Anschrift) und sonstige zusätzliche Informationsmöglichkeiten per Hochschule und Programm. Print- oder Onlineinformationen werden an der UHH in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Das Programm #UHHhilft wird in deutscher Sprache durchgeführt. Vereinzelt werden auch Gespräche in arabischer Sprache und Farsi durchgeführt. Dies speziell durch ehemalige #UHHhilft-Teilnehmende, die jetzt als studentische Angestellte im Koordinationszentrum tätig sind. Die Beratung von studieninteressierten Geflüchteten in der offenen Sprechstunde der Zentralen Studienberatung wird sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache durchgeführt, bei Bedarf ebenso die jeweiligen Gruppenberatungen. Die Informationen der HAW Hamburg stehen in deutscher Sprache zur Verfügung (auf der Website der HAW Hamburg auch Informationen auf Englisch). Zudem unterstützen multilinguale Tutorinnen und Tutoren die Studierenden im Projekt Studierfähigkeit von Geflüchteten. uni-assist bietet zudem Informationen zu den Leistungen für Geflüchtete auch auf Englisch, Dari/Farsi und Arabisch an. Die Informationsveranstaltungen finden auf Deutsch statt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 31 Aktuelle Informationen der TUHH (auf Deutsch und Englisch) sind auf der Homepage des Integrationsprogrammes Welcome@TUHH unter: https://www.tuhh.de/welcome/ projects/orientation-program.html zu finden. Integra: vornehmlich Deutsch, da Level B1 für eine Bewerbung über UHHhilft vorausgesetzt wird; ansonsten Englisch. Integral : Die Werbung wird meistens auf Deutsch durchgeführt: Webseite: https://www.tuhh.de/iue/lehre/integral.html Informationsveranstaltungen Flyer Sprechzeiten (TUHH, Institut für Umwelttechnik und Energiewirtschaft) Die Informationen der Studierendenservices der HCU sind in Deutsch und Englisch auf der Homepage zugänglich, alle Infomails an Studierende werden zweisprachig verschickt. Die Informationen der HFBK gibt es auf deutscher und englischer Sprache (Website, Flyer, individuelle Beratung, Welcome-Veranstaltung, fachspezifische Studienberatung ). b) Wird die Beratung bezüglich der individuellen Bildungssituation/ Vorabbewertung zu Studieneintrittsmöglichkeiten an den Hochschulen hauptsächlich ehrenamtlich oder hauptamtlich geleistet? Hauptamtlich. c) Wie viele Personen auf wie vielen Stellen und Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sind in der Programmbetreuung und in der Beratung angestellt ? Wie viel Arbeit wird (zusätzlich?) durch Ehrenamtliche oder unbezahlte Mehrarbeitsstunden geleistet (gegebenenfalls tabellarisch und nach Hochschulen aufgeschlüsselt darstellen)? UHH: Flüchtlingsbeauftragte der UHH Keine neue Vollzeit Stelle, sondern freiwillige Übernahme der Funktion im Rahmen der W3-Professur BWL, Management von Öffentlichen, Privaten & Nonprofit- Organisationen. Die Tätigkeit umfasst derzeit circa zehn – 15 Stunden pro Woche. Folgende befristete Beschäftigungsverhältnisse (TVP) bestehen an der UHH zur Begleitung studieninteressierter Geflüchteter: Koordinationszentrum 1 x Referent (1 VZÄ E13) 1 x Teamassistenz (1 VZÄ TVP E9) 3 x std. Angestellte im Koordinationszentrum (1,5 VZÄ E2) Studienberatung Abt. 3 UHH 2 x Studienberatung für Geflüchtete (2 VZÄ E13) Sprachenzentrum 1 x Sekretariat Sprachenzentrum (0,5 VZÄ E6) Fachklassen (DAAD) 5 x std. Angestellte über DAAD INTEGRA (1,5 VZÄ E2) 8 x std. Angestellte über DAAD Welcome (2,5 VZÄ E2) Eine Erfassung der ehrenamtlich geleisteten Tätigkeiten weiterer Personen ist aufgrund der dezentralen Organisation dieser Angebote nicht möglich. HAW Hamburg: Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 Programmbetreuung von Projekten mit der speziellen Zielgruppe geflüchtete Studieninteressierte an der HAW Hamburg: Zwei VZÄ mit zwei Stellen und zwei Personen für das Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“. Eine Stelle mit einer Person im Rahmen von 0,5 VZÄ sowie eine Stelle mit einer Person im Rahmen von 0,72 VZÄ für das Projekt „International STARTplus“. Eine Stelle mit einer Person im Rahmen von 0,5 VZÄ für die Administration beider Projekte. TUHH: Integra: Seit SoSe 2016 zwei Personen, insgesamt eine VZÄ + 0,5 VZÄ ehrenamtlich. Integral: Wissenschaftliche Mitarbeiter: Betreuung SS 2016 (50 Prozent VZÄ), ab 01.05.2017 (75 Prozent VZÄ) , für Weiterentwicklung des Programms ab WS 2016/ 2017 (75 Prozent VZÄ). Ehrenamtlich circa zehn Studierende der TUHH. TU-Integrativ: Ehrenamt. HCU: An der Betreuung der Gasthörer/-innen sind verschiedene Stellen an der HCU beteiligt . Eine Statistik über den Aufwand der einzelnen Stellen und Personen wird nicht geführt. HfMT: Der durchschnittliche zeitliche Aufwand des Beauftragten der HfMT für Flüchtlingsfragen umfasst drei Stunden in der Woche. HFBK: Zu Beginn des Jahres 2016 wurde die Funktion der strukturell-inhaltlichen Programmleitung für das ACO-Vorstudienprogramm eingeführt und auf eine bestehende Mitarbeiterstelle übertragen. d) Wie wurden die Stellen ausgeschrieben? Welche Qualifikationen wurden vorausgesetzt? Wie lautet jeweils der Arbeitsauftrag? An der UHH wurden alle betreffenden TVP-Stellen ausgeschrieben. Im Übrigen siehe Anlage 1. An der HAW Hamburg wurden die Stellen für das Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“ über die Website der HAW Hamburg (extern) ausgeschrieben, das gilt auch für die Stellen für das Projekt „International STARTplus – Erfolgreicher Einstieg ins Studium für internationale Studierende und Geflüchtete“. Siehe hierzu Anlage 2. TUHH: Integra: Öffentliche Ausschreibung: Vorausgesetzt wurde Erfahrung in Lehre, Forschung und Struktur der TUHH. Auftrag: 0.5 VZÄ fachliche Studienvorbereitung + 0.5 VZÄ Projektleitung /-organisation + verwaltungsrechtliche Fragen/Beratung/Betreuung. Integral: Öffentliche Ausschreibung: Vorausgesetzt wurde ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium möglichst der Fachrichtung Energie- und/oder Umwelttechnik mit einem Bezug zum Thema Wasser. Arbeitsaufgaben: Konzeption und Durchführung des Weiterbildungsprogramms und Betreuung der Teilnehmer. e) Haben alle Hamburger Hochschulen „Flüchtlingsbeauftragte“ oder Ähnliches? Sind dies hauptamtliche oder ehrenamtliche Stellen? Wie werden beziehungsweise wurden sie ausgeschrieben? Alle staatlichen Hamburger Hochschulen haben Flüchtlingsbeauftragte. Die Aufgabe wird in allen Fällen von vorhandenen Beschäftigten zusätzlich wahrgenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 33 f) Wurde die Stelle der Flüchtlingskoordinatorin an der Universität Hamburg öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, wann und wo und wie lautete die Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht und wie war das Verfahren? Das Präsidium hat am 24. August 2015 eine Flüchtlingsbeauftragte eingesetzt. Eine Ausschreibung war nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Stelle, sondern um ein Amt handelt. Die Entscheidung für die Stelleninhaberin fiel aus fachlichen Gründen, da sie als Professorin für BWL, insbesondere Management von Öffentlichen, Privaten und Nonprofit-Organisationen, einschlägige Erfahrungen vorzuweisen hatte. g) Gibt es Beratung bezüglich spezifischer Lebensumstände oder rechtliche Beratung für Geflüchtete? Wohin können Menschen mit Traumatisierung vermittelt werden? Gibt es Kooperationen mit externen Beratungsangeboten? Wenn ja, welche? Siehe Antworten zu I. 16. und II. 12. f). 5. Wie viele Interessenten/-innen gab es bei den Informationsveranstaltungen ? Wie viele sind in Vorbereitungsprogramme aufgenommen worden? Wie viele der Programmteilnehmenden haben sich auf einen regulären Studienplatz beworben? Wie viele haben einen Studienplatz bekommen beziehungsweise angenommen? Bitte nach Semester und Programmen beziehungsweise Hochschule aufschlüsseln. Folgende Daten liegen für das Programm #UHHhilft vor: WiSe 2015/2016 SoSe 2016 Wise 2016/2017 SoSe 2017 Anmeldungen online zur Teilnahme 539 437 675 451 Aktive Teilnahme vor Ort in Fachklassen Kein Fachklassenkonzept 248 184 201 Studienaufnahme an der UHH oder Studienkolleg 1 Person 1 Person 16 Personen; davon: 6 BA SozÖk 6 Andere BA/MA 3 Studienkolleg 1 PhD Grad. School 21 Personen; davon: 4 BA SozÖk 3 andere BA/MA 14 Studienkolleg Bewerbungsprozesse an der UHH Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich Keine Aussage möglich 95 fürs WS 17/18 An der HAW Hamburg haben im Sommersemester 2017 circa 250 Personen an Informationsveranstaltungen und Beratungsgesprächen für geflüchtete Studieninteressierte teilgenommen. Es haben sich aus dem Vorbereitungssemester (25 Teilnehmende ) für geflüchtete Studieninteressierte neun Personen auf einen regulären Studienplatz an der HAW Hamburg für das Wintersemester 2017/2018 beworben. Die Vergabe der Studienplätze für das WiSe 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen, sodass keine Angaben gemacht werden können, wie viele geflüchtete Studienbewerber /-innen einen Studienplatz bekommen beziehungsweise angenommen haben. Für die TUHH siehe Antwort zu II. 2. Der Übergang in die Bewerbung zu einem regulären Studienplatz wird nicht erfasst. Die HCU dokumentiert nicht die Anzahl der Interessenten/-innen von Informationsveranstaltungen und kann daher keine Auskunft geben. Für die Anzahl der Teilnehmer/ -innen in dem Gasthörer-/-innenprogramm siehe Antwort zu II. 2. Da die HCU nicht feststellen kann, ob sich die Gasthörer/-innen an anderen Hochschulen beworben haben, kann eine entsprechende Übergangsquote nicht ermittelt werden. Die HCU hat intern in Erfahrung gebracht, dass sich mindestens neun Gasthörer-/innen für einen regulären Studienplatz beworben haben. Im WiSe 2016/2017 haben von diesen drei Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 einen Studienplatz an der HCU erhalten. Die drei Studierenden wurden zugelassen für die Studiengänge Architektur (M.Sc.), REAP (M.Sc.) und Geomatik (M.Sc.). Das Bewerbungsverfahren für das WiSe 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen. An der HfMT wurden aufgrund der geringen Nachfrage keine entsprechenden Informationsveranstaltungen durchgeführt. An dem Gasthörer-/-innenprogramm haben drei Geflüchtete teilgenommen. Für die HFBK siehe Antwort zu II. 2. Teilnehmende aus dem ACO-Vorstudienprogramm konnten sich erstmals im März 2017 auf einen regulären Studienplatz an der HFBK bewerben (Studienbeginn Oktober 2017). Das Bewerbungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen, weshalb keine absoluten Zahlen zu geflüchteten Studienbewerbern/-innen vorliegen. 6. Stehen für Informationsveranstaltungen und für Beratungsgespräche Dolmetscher/-innen zur Verfügung? Wenn ja, für welche Sprachen? Auch für Gebärdensprache? Wenn keine Dolmetscher/-innen zur Verfügung stehen, warum nicht? Der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetscher war/ist im Rahmen des Projektes #UHHhilft nicht erforderlich, weil die meisten Interessenten sehr gut Deutsch sprechen (mehrheitlich B1-Niveau) oder in Einzelfällen durch #UHHhilft Mitarbeitende auf Englisch , Arabisch oder Farsi informiert werden kann. An der HAW Hamburg stehen für Informationsveranstaltungen und für Beratungsgespräche keine Dolmetscher/-innen zur Verfügung, aber multilinguale Welcome- Tutorinnen und -Tutoren (Studierende der HAW Hamburg). Die Sprachen sind Englisch , Arabisch und Dari/Farsi. An der TUHH sprechen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil Arabisch und Farsi. An der HCU gibt es keine Dolmetscher/-innen für geflüchtete Studieninteressierte, da die mit der Beratung befassten Stellen Englisch sprechen können. An der HfMT gab es dafür bisher keinen Bedarf. Auch an der HFBK wurden keine Dolmetscher benötigt, da die Kommunikation in deutscher oder englischer Sprache ausreichend möglich war. a) Wie sind die Erfahrungen der Bedarfe, gibt es beispielsweise Erfahrungen zu besonderen Bedarfen von FLTI*-Personen? Derartige Bedarfe sind an den staatlichen Hamburger Hochschulen bisher nicht aufgetreten . b) Wann hat wer beziehungsweise welches Gremium über die Notwendigkeit der Bereitstellung von Dolmetschern/-innen für die Begleitung studieninteressierter Geflüchteter beraten? Wie waren die Ergebnisse? Die UHH (insbesondere Personen der AG Flüchtlinge aus allen Statusgruppen) hat sich mit dem Start des Projektes #UHHhilft im Oktober 2015 dazu entschieden, das Angebot in deutscher Sprache anzubieten. Die personelle Grundausstattung des Angebotes ist ausreichend, um eine enge persönliche Betreuung zu gewährleisten und auf diesem Wege Sprachbarrieren zu überwinden. c) Wurden Studierende mit über die deutsche Sprache hinausgehenden Sprachkenntnissen zur Unterstützung des/Mitarbeit im Programm oder bei Übersetzungen hinzugezogen beziehungsweise dazu eingeladen? An der UHH konnten insgesamt vier ehemalige Programmteilnehmende für die hauptamtliche Tätigkeit im Projekt #UHHhilft gewonnen werden. Die Mitarbeitenden haben Kenntnis der Sprachen Arabisch und Farsi. Über das Projekt „Studierfähigkeit für Geflüchtete“ arbeitet die HAW Hamburg mit multilingualen Welcome-Tutorinnen und -Tutoren. Auch an der TUHH werden Studierende im gefragten Sinne hinzugezogen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 35 7. Wer kann sich auf die Teilnahme an den jeweiligen Programmen bewerben ? Bitte aufschlüsseln nach verschiedenem Aufenthaltsstatus. Welche Einschränkungen gibt es? Es können sich alle fachlich und sprachlich geeigneten Geflüchteten bewerben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. 8. Wie viele und welche Studiengänge an Hamburger Hochschulen können in englischer oder deutscher und englischer Sprache studiert werden? a) Bachelorstudiengänge Sämtliche Bachelorstudiengänge an der UHH werden in deutscher Sprache angeboten . An der HAW Hamburg besteht ein englischsprachiger Studiengang (Information Engineering (Department Informations- und Elektrotechnik), Bachelor of Science) und außerdem ein Studiengang, der auf Deutsch und Englisch stattfindet (Außenwirtschaft /Internationales Management (Department Wirtschaft), Bachelor of Arts). An der TUHH besteht ein Studiengang in englischer und deutscher Sprache (General Engineering Science). Die HFBK Hamburg bietet jeweils einen Bachelor- und einen Masterstudiengang „Bildende Künste“ an. Beide können teilweise auch in englischer Sprache studiert werden . An der HCU und HfMT bestehen keine englischsprachigen Bachelorstudiengänge. b) Masterstudiengänge Die englischsprachigen Masterstudiengänge der UHH sind auf https://www.unihamburg .de/campuscenter/studienangebot.html#Abschluss=opt3&Fakultaet=& sort=&index= gelistet. An der HAW Hamburg bestehen im Master folgende englischsprachige Studiengänge: Master of Public Health/European Master of Public Health (Department Gesundheitswissenschaften ) Health Sciences (Department Gesundheitswissenschaften), Master of Science Pharmaceutical Biotechnology (Department Biotechnologie), Master of Science Biomedical Engineering (Department Medizintechnik), Master of Science Renewable Energy Systems (Department Umwelttechnik), Master of Engineering European Master Medical Technology and Healthcare Business EMMAH (Department Medizintechnik), Master of Science (ab WiSe 2017/2018) International Business (Department Wirtschaft), Master of Science Es bestehen zudem die folgenden Studiengänge, die auf Deutsch und Englisch stattfinden : International Logistics and Management (Department Wirtschaft), Master of Science Multichannel Trade Management in Textile Business (Departments Wirtschaft und Design), Master of Arts Zeitabhängige Medien/Sound – Vision – Games (Department Medientechnik), Master of Arts Information, Medien, Bibliothek (Department Information), Master of Arts Insgesamt verfügt die TUHH über zehn englischsprachige Masterstudiengänge, davon drei als Joint Masterprogramme gemeinsam mit anderen internationalen Universitäten . Diese sind auf https://www.tuhh.de/tuhh/studium/studienangebot/ masterstudiengaenge.html gelistet. Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 36 An der HCU bestehen zwei Masterstudienprogramme in englischer Sprache (Master REAP und eine Vertiefung im Master Geodäsie und Geoinformatik). An der HfMT gibt es einen Masterstudiengang in englischer Sprache („Multimediale Komposition“). Für die HFBK siehe Antwort zu II. 8. a). 9. Kriterien zu den Programmen (bitte gegebenenfalls tabellarisch beantworten ): a) Was ist Ziel des jeweiligen Programms? Das Programm #UHHhilft verfolgt folgende Leitziele: Teilnehmende können die spezifische Lebenssituation einer Erstaufnahme verlassen, Teilnehmende können ihren Studienwunsch konkretisieren, die UHH leistet Beiträge zur Verbesserung des Sprachniveaus (B- auf C-Level) und unterstützt das Auslösen von Bewerbungsprozessen . Außerdem wird das Ziel verfolgt, dass Teilnehmende an der UHH oder an einer anderen Hochschule ihr Studium aufnehmen können. Grundsätzliches Ziel der Programme an der HAW Hamburg ist, die Studierfähigkeit von Geflüchteten an der HAW Hamburg zu erreichen und Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft zu vermitteln. Zu den Zielen der einzelnen Programme lässt sich folgendes feststellen: KOMPETENZ KOMPAKTlight Frühestmöglicher Erwerb der Hochschulsprache Deutsch und konkreter Einstieg in den lebensweltlichen Erfahrungsraum „Studium“, um Anpassungsprozesse zu ermöglichen. Vorbereitungssemester KOMPETENZ KOMPAKT Frühestmöglicher (schon vor C1-Zertifikat) konkreter Einstieg in reale Studienbedingungen. Vorbereitung zum erfolgreichen Studieneinstieg Auffrischen von Fachkompetenzen und Fachspracherwerb . KOMPETENZ KOMPAKTplus Erfolgreicher Studieneinstieg Steigerung des Studienerfolges Studiums-begleitender multilingualer Fachspracherwerb . Info-Veranstaltungen Information, Beratung International STARTplus: Verbesserung der Betreuung der grundständigen internationalen Studierenden. Der Fokus liegt hierbei besonders auf der Studieneingangsphase. Dabei geht es sowohl um gezielte fachliche Unterstützung als auch um mehr Hilfe bei überfachlichen Themen , wie zum Beispiel Wohnungssuche. Die Studieneingangsphase umfasst auch den Bewerbungsprozess, wo der Schwerpunkt auf der Beratung und Betreuung von internationalen Studierenden mit Fluchthintergrund liegt. Für die Programme Integra und Integral der TUHH bestehen die Ziele wie folgt: Integra (= Angebote für Studieninteressierte mit Fluchthintergrund, Orientierung und Vorbereitung auf ein Studium): Die Ziele des Programmes sind: - Kennenlernen der Hamburger Hochschulen und des Hochschulsystems in Deutschland. - Informationen über die unterschiedlichen Studienangebote. - Unterstützung bei der Aufnahme eines Studiums. Studierfähige Geflüchtete sollen an den Hochschulen Fuß fassen und durch Sprachkurse sowie fachliche Propädeutika auf ein Studium vorbereitet werden. Das Interesse an ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ist bei vielen Studieninteressierten mit Fluchthintergrund sehr groß. Die TUHH steht diesen Personen mit Informationen, Beratung, Begleitung, Vorlesungen usw. in Abstimmung mit verschiedenen Hamburger Partnerinstitutionen zur Seite. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 37 Integral (= Angebot für Absolventen mit Fluchthintergrund, Berufsvorbereitung und Weiterbildung): Das integral-Weiterbildungsprogramm verfolgt das Ziel, dass geflüchtete Ingenieure auch in Deutschland einen qualifizierten Arbeitsplatz finden, also Ingenieure auch als Ingenieure arbeiten können. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, selbstständig eine Arbeitsstelle zu finden. Die Weiterbildung gibt Hilfestellungen durch fachliche und sprachliche Angebote sowie durch Kurse zum deutschen Arbeitsmarkt. Eine konkrete Jobvermittlung wird nicht geleistet. Im Rahmen dieser Weiterbildung können die Teilnehmenden ihre Fachkenntnisse in den Bereichen Umwelt, Energie und Wasser erweitern. Das Weiterbildungsprogramm erstreckt sich über eineinhalb Jahre. Ziel des Gasthörer-/-innenprogramms der HCU ist die Einbindung von Geflüchteten in das akademische Leben an der HCU. Die HfMT bereitet Absolventen auf eine reguläre Aufnahmeprüfung vor. Das ACO-Programm der HFBK richtet sich an Asylsuchende und Geflüchtete, die an künstlerischen und/oder gestalterischen Fragestellungen in den Bereichen Film, Fotografie /Video, Design und Malerei/Bildhauerei interessiert sind und sich später möglicherweise für ein Studium der Bildenden Künste bewerben wollen. Es soll der Orientierung für ein Studium und der Vernetzung und Integration in die hiesige Kunstszene dienen. b) Wie viele Plätze gibt es? Gibt es Bewerbungsfristen (wann)? Die Online-Anmeldephase des Programms #UHHhilft ist vom 1. bis zum 15. Februar für das Sommersemester und vom 1. bis zum 15. August für das Wintersemester geöffnet. Bisher konnten alle angemeldeten Personen das Angebot der UHH wahrnehmen . Für die HAW Hamburg können folgende Angaben gemacht werden: Bezeichnung Zielgruppe/Status Anzahl Teilnehmende Ablauf KOMPETENZ KOMPAKTlight Geflüchtete Studieninteressierte , die eine Förderung durch den Garantiefonds Hochschule erhalten und das Sprachniveau B1 aufweisen. Status: Gasthörerinnen und Gasthörer 18 Auswahl: Interkulturelle Bildung Hamburg (IBH), Garantiefonds Hochschule (GF-H) 1.3./1.9. Start Im Anschluss Teilnahme am Vorbereitungssemester KOMPETENZ KOMPAKT möglich Vorbereitungssemester KOMPETENZ KOMPAKT Geflüchtete Studieninteressierte , die eine Förderung durch den Garantiefonds Hochschule erhalten und das Sprachniveau B1 aufweisen. Status: Teilnehmer „Vorberetungssemester für geflüchtete Studieninteressierte“ gemäß §15 der neuen Immatrikulationsordnung der HAW Hamburg. 25 Info-Veranstaltung: 17.07.17 Bewerbung: 18.07.- 24.08.17 Start: 14. – 25.8 mit dem Orientierungsmodul Vor Semesterbeginn Teilnahme an Fachtutorien KOMPETENZ KOMPAKTplus Geflüchtete und internationale Studieneinsteigerinnen und Studieneinsteiger Status: Internationale Studierende 35 Info-VA: 21.8.2017 Vor Semesterbeginn Teilnahme an Fachtutorien Info- Veranstaltungen Geflüchtete Studieninteressierte 150 Diverse Termine Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 38 International STARTplus ist ein Semesterangebot ohne Teilnehmerbeschränkung, Bewerbungsfristen fallen nicht an. Für die TUHH können folgende Angaben gemacht werden: Integra: Anzahl unbegrenzt, Registrierung über UHHhilft zweimal pro Jahr für zwei Wochen, jederzeit nach individueller Beratung (auf Deutsch beziehungsweise bei englischsprachigen Studiengängen auf Englisch). Integral: Plätze für jede Phase circa 25. Es gibt eine Bewerbungsfrist. Für die zweite Phase war der Bewerbungsschluss am 22. Mai 2017. Die Anzahl der Plätze im Gasthörer-/-innenprogramm der HCU richtet sich nach der Anzahl der Studienbuddys. Die Bewerbung ist vor Beginn des Semesters beim Flüchtlingsbeauftragten einzureichen. Die Anzahl der Plätze in den einzelnen Studienprogrammen hängt von der Auslastung der Studiengänge und Lehrveranstaltungen ab. An der HfMT gab es bislang keine Beschränkungen, aber auch keine hohe Nachfrage. An der HFBK bestehen 20 Plätze. Bewerbungsfrist ist jeweils vier Wochen vor Semesterbeginn . c) Gibt es geöffnete Lehrveranstaltungen, Onlineangebote, Einführung in Soft- und Hardwarenutzung am Campus, Spezielle fachliche Propädeutika zur Studienvorbereitung? Die Umsetzung des Programms an der UHH geschieht im Rahmen einer modularen Programmstruktur, welche in den Fachklassen durchlaufen wird. Im Rahmen des Moduls Welcome begrüßen Mitglieder der UHH die studieninteressierten Geflüchteten und helfen ihnen bei der Orientierung auf dem Campus. Darüber hinaus erfolgen Campus- und Bibliotheksführungen und eine Einführung in das Campusmanagementsystem STiNE. Im Modul Faculty bieten Mitarbeitende der Fakultäten fachspezifische Formate an, in denen sie sich den Teilnehmenden vorstellen und über die konkreten Inhalte der dortigen Studienangebote informieren. Das Modul Mathematics dient der Vorbereitung auf technisch-naturwissenschaftliche Fächer. Es bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, einen Online-Mathebrückenkurs zu absolvieren. Im Modul Lectures stehen Vorlesungen sowie Seminare aller Fakultäten für die Teilnehmenden offen. Die studieninteressierten Geflüchteten werden eingeladen, die Studienangebote der UHH durch gezielte Besuche dieser Lehrveranstaltungen kennenzulernen und ihre spätere Studienfachentscheidung damit abzusichern. Im Angebot sind sowohl englischsprachige als auch deutschsprachige Vorlesungen enthalten. Entsprechend des Studienwunsches und der schon im Herkunftsland erworbenen hochschulischen Kompetenzen werden passgenau Lehrveranstaltungen für geflüchtete Studieninteressierte aus dem gesamten Angebot der HAW Hamburg identifiziert. Die geflüchteten Studieninteressierten (Vorbereitungssemester) und Studieneinsteigerinnen und Studieneinsteiger nehmen schon an den Orientierungseinheiten zu Semesterbeginn teil und bekommen alle Einführungen in Soft- und Hardwarenutzung am Campus wie andere Studienanfängerinnen und Studienanfänger auch. Positiver Effekt: So lernen sie auch deutschsprachige Kommilitonen kennen und können ihr Deutsch schnell verbessern. Die HAW Hamburg bietet außerdem das auf die besondere Lebenslage von Geflüchteten zugeschnittene „Vorbereitungssemester“ im Rahmen des Projektes „Studierfähigkeit von Geflüchteten – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“ an. Lehrveranstaltungen an der TUHH sind für die Integra-Programmteilnehmenden geöffnet. Soft- und Hardwarenutzung wird angeboten. Es erfolgt eine fachliche Vorbereitung in den naturwissenschaftlichen Grundlagen (Mathematik, Physik) und Intensiv- Sprachkurse in Deutsch für Hochschulen. Das Gasthörer-/-innenprogramm der HCU umfasst geöffnete Lehrveranstaltungen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 39 Das ACO-Programm der HFBK umfasst ein fachspezifisches Lehrprogramm mit 22 SWS mit folgenden Inhalten: - Theorie-Seminar zu Denktraditionen der westlichen Kunst, Kultur und Gesellschaft, - zwei bis vier künstlerisch-praktische Workshops aus den Bereichen Film, Fotografie /Video, Design und Malerei/Bildhauerei (Wahlpflicht-Prinzip), - hochschulöffentliche Ringvorlesung „Cross-Cultural Challenges“ zu kulturellen Transfers, - fachspezifische Deutsch-Kurse auf B1- und B2-Niveau, - Exkursionen und Führungen der Paten/-innen mit Fokus auf das zeitgenössische Kunstleben sowie - öffentliche künstlerische Abschlusspräsentation am Ende des Semesters im Rahmen der HFBK-Jahresausstellung. An der HfMT gibt es keine entsprechenden Angebote. d) Ist es konzipiert als Vorbereitungsjahr oder als Vorbereitungsprogramm Semesterweise? Das Programm #UHHhilft kann innerhalb von einem oder zwei Semestern durchlaufen werden. Wichtigstes Kriterium für die Dauer der Programmteilnahme ist die individuell benötigte Zeit für den Erwerb eines Sprachniveaus auf dem Level C1. Das Vorbereitungsstudium an der HAW Hamburg ist semesterweise konzipiert, es können bis zu zwei Semester absolviert werden. Die Ausgangslage der geflüchteten Studieninteressierte ist fachlich, sprachlich, und von ihrer persönlichen Lebenssituation her sehr unterschiedlich – für manche ist ein Semester völlig ausreichend, andere benötigen jedoch zwei Semester. Das Programm Integral an der TUHH umfasst bis zu drei Semester und jedes Jahr wird eine neue Kohorte aufgenommen. Das Gasthörer-/-innenprogramm der HCU sowie der HfMT ist weder semesterweise als Vorbereitungsprogramm noch als Vorbereitungsjahr konzipiert. An der HFBK besteht als Vorbereitungsprogramm ein Semester, das bei Bedarf um ein Semester zu einem Vorbereitungsjahr verlängert werden kann. e) Wie kann ein Abschluss erreicht werden? Ein Abschluss ist in dem Projekt der UHH nicht vorgesehen. Die Teilnehmenden des Programms #UHHhilft erhalten eine Bescheinigung über ihre Teilnahme, welches im Bewerbungsverfahren der UHH berücksichtigt wird (Bonuspunktesystem). Das Vorbereitungssemester und das Programm KOMPETENZ KOMPAKTplus der HAW Hamburg bereitet studieninteressierte Geflüchtete und geflüchtete Studieneinsteigerinnen und Studieneinsteiger systematisch auf ein erfolgreiches Studium vor. Je nach Vorkenntnissen sollen die Geflüchteten ihren Abschluss schnellstmöglich (Anrechnung schon erworbener Kreditpunkte) und bestmöglich erlangen. Als Abschluss des Programms Integral an der TUHH wird ein Zertifikat verliehen, das den Teilnehmenden sprachliche, fachliche und kulturelle Weiterbildung bescheinigt. Das Gasthörer-/-innenprogramm an der HCU und an der HfMT führt zu keinem Abschluss. Am Ende des Semesters wird bei regelmäßiger und engagierter Beteiligung am Programm der HFBK ein Zertifikat über das erfolgreiche Absolvieren des Programms ausgestellt. 10. Welche Form des Austauschs gibt es zu diesem Thema in und unter den Hamburger Hochschulen? Gibt es hochschulübergreifende Arbeitskreise , offene Treffen, Runde Tische oder Ähnliches? Wie sind Termine und Teilnahmebedingungen, wer kann mitmachen? Wo können sich Interessierte informieren? Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 40 Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Senat, dies zu unterstützen und gegebenenfalls dazu einzuladen? Die HAW Hamburg, die TUHH und die UHH tauschen sich regelmäßig im Rahmen eines Arbeitskreises aus, der sich seit SoSe 2017 circa alle sechs Wochen trifft. Darüber hinaus gibt es hochschulübergreifende Treffen der Flüchtlingsbeauftragten der Hochschulen und einen Austausch über die Regionaltreffen des DAAD zu den Welcome - und Integra-Projekten. Die UHH hat sich konkret mit Einrichtungen des Hamburger Hochschulverbundes über Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung eines hochschulübergreifenden Informationsangebotes abgestimmt. Die TUHH und die HAW Hamburg haben bereits Interesse signalisiert, eigene „Sprechzeiten“ im Koordinationszentrum an der UHH zu belegen. Die Idee einer zentralen ersten Anlaufstelle für Geflüchtete (sogenanntes Koordinationszentrum) wird demnächst konkretisiert. Als Grundlage hierfür steht die UHH bereits in regelmäßigem Austausch mit anderen Institutionen des Hamburger Hochschulverbundes, insbesondere mit der HAW Hamburg sowie mit der TUHH. Seit Beginn des Jahres 2017 wurde in diesem Zusammenhang ein regelmäßiges Austauschtreffen initialisiert, welches zum Herbst 2017 für alle interessierten staatlichen Hamburger Hochschulen sowie für andere Akteure geöffnet werden soll. 11. Gibt es Kriterien, nach denen die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) in Hamburg entscheidet, ob ein Programm unterstützt wird oder nicht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und wann werden diese durch wen entwickelt? a) Gibt es Kriterien, nach denen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entscheidet, ob ein Programm unterstützt wird oder nicht? Wenn ja, welche? Die Mittel aus den Rückflüssen der Leistungsorientierten Mittelvergabe 2014 in Höhe von 3.118.038,72 Euro wurden an die Hochschulen und das UKE auf Grundlage eines Antragsverfahrens durch die BWFG vergeben. Beantragt werden konnten Projekte die studieninteressierten Flüchtlingen den Zugang zu den Hochschulen ermöglichen beziehungsweise zur Internationalisierung der Hochschulen beitragen. Bei der Förderentscheidung wurde ein klarer Schwerpunkt auf Projekte gelegt, die möglichst konkret dazu beitragen, studieninteressierten Geflüchteten den Weg an die Hochschulen zu erleichtern. Zu den Bundesprogrammen Integra und Welcome siehe: https://www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/infos/de/41996-foerderprogrammintegration -von-fluechtlingen-ins-fachstudium-integra/, https://www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/infos/de/41993-foerderprogramm-welcomestudierende -engagieren-sich-fuer-fluechtlinge/. 12. Wie ist die Finanzierung der Programme? a) Aus welchen Mitteln läuft die derzeitige Finanzierung der Programme für geflüchtete Studieninteressierte? Wie viele Gelder bekommen die Hamburger Programme jeweils aus welchen Quellen? Welchen Umfang hat sie pro Jahr, wie viel insgesamt und auf welche Dauer? Welchen Anteil haben LOM-Mittel daran (bitte nach Programmen aufschlüsseln und anteilig sowie in Euro angeben)? Die Programme werden aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, Eigenmitteln der staatlichen Hamburger Hochschulen sowie Mitteln aus Bundesprogrammen (siehe hierzu Antwort zu I. 12. c) finanziert. Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt diese Bemühungen mit 3.118.038,72 Euro aus Rückflüssen der Leistungsorientierten Mittelvergabe 2014, die im Rahmen eines Antragsverfahrens für unterschiedlichste Projekte vergeben und den Hochschulen Ende 2015 zur Verfügung gestellt wurden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 41 Die Umsetzung der Projekte begann Anfang 2016 und läuft insgesamt bis Ende 2018. Siehe hierzu auch Drs. 21/6043. b) Was sind „LOM“-Mittel, wofür werden diese Gelder bisher verwendet ? Siehe Drs. 21/2898. Die LOM-Mittel werden für zusätzliche in der Regel strukturbildende und strategisch ausgerichtete Maßnahmen in den staatlichen Hamburger Hochschulen verwendet. c) Gibt es Bundesmittel, die der Hamburger Senat zur Unterstützung Geflüchteter Studieninteressierte bekommt? Wenn ja, welche, wie werden diese bisher verwendet, wie sind sie verplant? Bundesmittel zur Unterstützung geflüchteter Studieninteressierter können lediglich die Hochschulen selbst, nicht aber die für Hochschulen zuständige Behörde beantragen. Der DAAD hat für den Bund die Administrierung dieser Programme übernommen. Auf Anregung der zuständigen Behörde wurden Anträge für die Bundesförderlinie „Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium – Integra“ gestellt und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) genehmigt – durch das Studienkolleg für die Hauptförderlinie und durch fünf öffentliche staatliche Hochschulen ein gemeinsamer Antrag für die sogenannten ergänzenden Maßnahmen des Programms. Die HFBK hat für ihr Programm „Artistic and Cultural Orientation“ einen eigenen Antrag gestellt. Darüber hinaus haben sich die UHH, die HAW Hamburg, die HFBK und die HCU beim DAAD erfolgreich mit Projekten um Fördermittel aus dem Programm „Welcome – Studierende engagieren sich für Flüchtlinge“ beworben. d) Gibt es Bundesmittel, die der Hamburger Senat zur Unterstützung Geflüchteter Studieninteressierte bekommen könnte? Was wird der Senat dafür tun, diese zu bekommen? Nein. e) Wofür werden die Mittel jeweils verwendet? Bitte nach Programm und gegebenenfalls grafisch darstellen. Entfällt. f) Wird das wichtige Projekt der Traumabewältigung am UKE, das im Bericht der Drs. 21/2114 auf Seite 3 aufgeführt ist, aus Wissenschaftsmitteln finanziert? Warum ist das so? Sieht der Senat hier andere Wege? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Wäre eine stärkere Finanzierung aus einer anderen Behörde möglich? Bezüglich des Aufbaus eines koordinierenden Zentrums für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Geflüchteten in Hamburg siehe Drs. 21/7325. Bis zur Umsetzung eines inzwischen vorliegenden gemeinsamen Konzeptes des UKE und des Seelische Gesundheit Migration und Flucht e.V. (SEGEMI) bedarf es noch der internen Klärung zwischen den beteiligten Fachbehörden sowie der weiteren Abstimmung mit den beteiligten Akteuren. Dies betrifft auch Fragen der Finanzierung . Im Übrigen erfolgt die ambulante Versorgung einer begrenzten Anzahl von geflüchteten erwachsenen Menschen mit Traumafolgestörungen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen derzeit in der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der etablierten Psychiatrischen Institutsambulanz und der Hochschulambulanz des UKE, die nach § 118 beziehungsweise § 117 SGB V zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gesetzlich ermächtigt sind. Dieses Versorgungsangebot des UKE wird aus Einnahmen aus der Krankenversorgung finanziert. Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 42 g) Wird das wichtige Projekt der Steuerung des Einsatzes von Medizinstudierenden in Zentralen Erstaufnahmen für Geflüchtete am UKE, das in der Senatsmitteilung Drs. 21/4762 auf Seite 3 aufgeführt ist, aus Wissenschaftsmitteln finanziert? Warum ist das so? Sieht der Senat hier andere Wege? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Wäre eine stärkere Finanzierung aus einer anderen Behörde möglich? Das Projekt lief vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 und wurde erfolgreich abgeschlossen . Die zuständige Behörde hat das Projekt mit Mitteln in Höhe von 15.782 Euro gefördert. Im Übrigen siehe Antwort zu II. 12. f). 13. Plant der Senat, das Informationsangebot für geflüchtete Studieninteressierte auszubauen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Angesichts der zahlreichen und sehr umfangreichen Angebote seitens der staatlichen Hamburger Hochschulen sieht die zuständige Behörde derzeit keinen Bedarf, auf deren weiteren Ausbau hinzuwirken. 14. Werden den Programmmitarbeitenden beziehungsweise ehrenamtlichen Beratenden Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Programmmitarbeitenden können an den Weiterbildungsangeboten der Freien und Hansestadt Hamburg teilnehmen. Zudem gibt es beim DAAD ein umfangreiches Beratungs- und Weiterbildungsangebot zu dem Themenkomplex. Darüber hinaus haben die Mitarbeitenden von #UHHhilft an einem Schulungsangebot durch Mitarbeitende des Universitätskollegs und durch Mitarbeitende aus der Abteilung Studium und Lehre der UHH teilgenommen. Seit dem Wintersemester 2015/2016 wird, initiiert durch die Fakultät für Geisteswissenschaften der UHH, das Qualifizierungsangebot „Refugees welcome – aber wie?“ konzipiert und umgesetzt. Dieses richtet sich an Studierende der UHH, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagieren (http://refugees-welcome.blogs.uni-hamburg.de/). Das Angebot ist als Projektwerkstatt konzipiert. Die Studierenden können, im Team oder alleine, ein eigenes Projekt für Geflüchtete/mit Geflüchteten in Hamburg entwickeln und umsetzen und werden dabei durch die Seminarleitung unterstützt und begleitet. 15. Gab es bereits oder soll es eine Evaluation der Programme einzeln oder insgesamt eben? Wenn nein, warum nicht? Wenn geplant: Wann, wie und durch wen? Und wie werden die Programmteilnehmer/-innen und Buddy-Partner/ -innen in die Auswertung einbezogen? Falls bereits durchgeführt: Wie sind die Ergebnisse und wo können diese eingesehen werden? Wenn nein, warum nicht? Eine interne Evaluation der Programmaktivitäten der UHH findet regelmäßig statt. Die Übermittlung zentraler Indikatoren (Anmeldezahlen, Geschlechterverhältnis, aktive Teilnahme, Bewerbungszahlen, Aufnahme eines Studienplatzes) erfolgt regelhaft an das Präsidium, den akademischen Senat, den Hochschulrat und die AG Flüchtlinge. Eine interne Meinungsbildung innerhalb der Gremien der UHH (Präsidium, AS, Hochschulrat , Dekanate, Fakultäten, Studierende, TVP, Geflüchtete; weitere Statusgruppen ) zu dem Thema „Was hat sich bewährt, was nicht?“ und „Welche strategische Konzeption ist zukünftig sinnvoll“, soll über den Sommer 2017 folgen. Für die interne Weiterarbeit wurden am Ende des Wintersemesters 2015/2016 alle Programmteilnehmenden zu einem Auswertungsgespräch eingeladen, dessen Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Projektes eingeflossen sind. Alle Teilnehmerinnen und Teil- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 43 nehmer des Buddy-Programms konnten am Ende des Wintersemesters 2016/2017 eine Evaluation vornehmen. Am Ende des Semesters werden die Fachklassenaktivitäten mit den Teilnehmenden ausgewertet und geäußerte Wünsche und Anregungen fließen in die Semesterplanung ein. An der HAW Hamburg werden die Maßnahmen intern evaluiert. Dies erfolgt jeweils nach Abschluss der Module und zur Mitte des Semesters unter Einbeziehung der Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmen und weiterer Beteiligter. Die TUHH evaluiert im Rahmen des Abschlussberichts zum DAAD-Programm Integra. Eine systematische Evaluation des Gasthörer-/-innenprogramms der HCU wird angesichts der geringen Fallzahl nicht durchgeführt. Der Flüchtlingsbeauftragte sowie der verantwortliche Referent des Präsidialbereiches berichten dem Präsidium in regelmäßigen Abständen über Verlauf, eventuell auftretende Schwierigkeiten und Teilnehmendenzahlen . An der HfMT werden die betreuenden beziehungsweise unterrichtenden Personen regelmäßig um ihre Einschätzung zum Erfolg der Angebote gebeten. Die Auswertung erfolgt durch den Beauftragten der HfMT für Flüchtlingsfragen. Auswertbare Ergebnisse liegen – auch angesichts der niedrigen Fallzahlen – noch nicht vor. An der HFBK gibt es, organisiert von der Programmleitung, an jedem Semesterende eine Feedback-Runde mit den ACO-Programmteilnehmern/-innen. Während des laufenden Semesters und zum Semesterende gibt es jeweils Austausch- und Evaluationsgespräche mit den Lehrbeauftragten und Paten/-innen im ACO-Programm. Die Anregungen und Änderungswünsche wurden versucht, noch im laufenden Semester zu berücksichtigen. Mit Blick auf eine grundsätzliche Problematik bei dem Teilnehmer/ -innenkreis sind die Handlungs-/Änderungsmöglichkeiten seitens der Programmgestaltung als sehr begrenzt einzustufen. Dies ist in der diskontinuierlichen Wahrnehmung des Angebots, welche sich zum Teil durch vorgeschriebene Teilnahme an anderen Integrationsmaßnahmen erklären lässt, durch Motivationstiefs, durch Passivität und durch ein stark von hierarchischen Strukturen her geprägtes Interaktionsverhalten sowie unter Annahme eines gänzlich anderen Begriffs von Kunst allgemein und künstlerischem Arbeiten (interkulturelle Verständigungsproblematik) geschuldet. a) Sieht der Senat eine zum Beispiel jährliche Evaluation als wünschenswert an? Eine regelmäßige Evaluation der Angebote, wie sie bereits vielfach erfolgt, ist wünschenswert . Zu den aus LOM-Mitteln finanzierten Maßnahmen sind die staatlichen Hamburger Hochschulen gehalten, der zuständigen Behörde nach Beendigung der Förderphase einen Verwendungsnachweis zu erbringen. 16. Was sind bisher die häufigsten oder zentralsten Fragen und Belange a) bei Informationsveranstaltungen, b) derjenigen, die die individuelle Beratung in Anspruch nehmen? Die zentralen Fragen von studieninteressierten Geflüchteten in Informationsveranstaltungen und der individuellen Beratung beziehen sich unter anderem auf die Möglichkeit , einen Studienplatz zu erhalten, den formalen Weg bis zur Einschreibung, die Orientierung im Hinblick auf einen individuell passenden Studiengang und die Möglichkeit , Studienleistungen aus dem Heimatland anerkannt zu bekommen. Außerdem werden häufig Fragen zu allgemeinen Lebensumständen gestellt, wie zum Beispiel nach bezahlbarem Wohnraum, Semesterticket, Umgang/Ausfüllen mit/von Behördenformularen und Möglichkeiten einer Lohnerwerbstätigkeit. Nach den Erfahrungen der staatlichen Hamburger Hochschulen werden die folgenden Fragen oftmals gestellt: Welches Sprachzertifikat brauche ich? Reicht meines aus? Muss ich ein Zertifikat haben? Was muss ich tun, damit ich an der jeweiligen Hochschule studieren kann? Konkrete Schritte: wie? Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 44 Fragen nach bestimmten Studiengängen, die die Fragenden studieren möchte. Kann ich mit meinem in Heimatland erworbenem Schulabschluss in Deutschland studieren? Kann ich hier mein Studienfach weiter studieren? Fragen zu speziellen Masterstudiengängen Fragen nach der Finanzierbarkeit eines Studiums Fragen des Zusammenhanges von Aufenthaltserlaubnis und Studium: Bekomme ich eine Aufenthaltsverlängerung, wenn ich studiere? III. Zur Teilnahme an Vorbereitungsprogrammen und Sprachkursen: 1. Wie laufen die Registrierungsverfahren für diejenigen Geflüchteten, die an einem Vorbereitungsprogramm teilnehmen möchten? Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Programmen mit der Information, auf welchen Sprachen sich jeweils beworben/registriert werden kann. Als Zugangsvoraussetzungen für das Programm #UHHhilft wurden das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland sowie das Vorliegen eines B1- Sprachzertifikates definiert. Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können an dem Angebot teilnehmen. Die Registrierung für das Programm #UHHhilft ist ausschließlich über ein Onlineformular auf der Internetseite des Angebots möglich. Das Formular steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. In dem Onlineformular werden personenbezogene Daten und Informationen zum Bildungshintergrund erfragt. Es besteht die Möglichkeit, einen Onlinesprachtest zum Nachweis der notwendigen Sprachkenntnisse zu absolvieren. Dokumente über die Bildungsbiografie müssen im Rahmen des Anmeldeverfahrens noch nicht eingereicht werden. An der HAW Hamburg erfolgen die Bewerbungen online in deutscher und englischer Sprache. Die HAW Hamburg bietet Infoveranstaltungen für Online-Bewerbungen im EDV-Raum an der HAW Hamburg mit multilingualen Tutorinnen und Tutorinnen vor Ort an. Die Interessierten an einem ACO-Vorstudienplatz an der HFBK füllen ein Online- Bewerbungsformular (deutsch oder englisch) aus und werden dann zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, bei dem sie ihr künstlerisch-gestalterisches Interesse darlegen. Im Übrigen siehe Antwort zu II. 9. 2. Für welche Dauer (in Semestern) sind die Vorbereitungsprogramme angelegt? Nach wie vielen Semestern sind wie viele Teilnehmende in ein Studium übergegangen? Bitte nach Semestern seit Programmbeginn je Programm/Hochschule aufschlüsseln. Das Programm #UHHhilft kann innerhalb von einem oder zwei Semestern durchlaufen werden. Wichtigstes Kriterium für die Dauer ist die individuell benötigte Zeit für den Erwerb eines Sprachniveaus auf dem Level C1. Semester Neueinschreibung in das Studium WiSe 2015/16 1 SoSe 2016 1 WiSe 2016/17 16 SoSe 2017 21 WiSe 2017/18 95 (Bewerbungen für das WS 17/18) An der HAW Hamburg zeichnet sich das Format durch seine hohe Flexibilität aus. Die geflüchteten Studieninteressierten können ein bis drei Semester am Vorbereitungsprogramm teilnehmen (siehe auch Antwort zu II. 9.): 1. Semester KOMPETENZ KOMPAKTlight (Intensivsprachkurs eingebettet in HAW- Programm) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 45 2. Semester Vorbereitungssemester KOMPETENZ KOMPAKT 3. Semester (möglich): 2. Vorbereitungssemester KOMPETENZ KOMPAKT Außerdem: KOMPETENZ KOMPAKTplus: Unterstützung geflüchteter und internationaler Studierender beim Studieneinstieg Das Programm Integra an der TUHH ist semesterweise angelegt. Teilnehmende können ihre Studienvorbereitung auf Wunsch im Folgesemester fortsetzen. Es gab Übergänge nach allen seit Beginn bestehenden Möglichkeiten (bei der TUHH also eins, zwei oder drei Semester). Die Vorbereitungsdauer wurde im Wesentlichen durch die Zeit zum Erwerb eines anerkennungsfähigen Sprachnachweises für ein Studium bestimmt. Das ACO-Programm an der HFBK ist als Vorbereitungsprogramm (ein Semester) angelegt, das bei Bedarf um ein Semester zu einem Vorbereitungsjahr verlängert werden kann. Bewerbungsfrist für einen regulären Studienplatz an der HFBK ist einmal im Jahr jeweils im März. Teilnehmende aus dem ACO-Vorstudienprogramm konnten sich entsprechend erstmals im März 2017 auf einen regulären Studienplatz an der HFBK bewerben (Studienbeginn Oktober 2017). Das Bewerbungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen, weshalb keine absoluten Zahlen zu geflüchteten Studienbewerber/-innen aus dem ACO-Programm vorliegen. a) Welche Alternativmöglichkeiten zu welchen Konditionen gibt es für geflüchtete Studieninteressierte, sich auf ein Studium vorzubereiten ? Wohin können sich Interessierte wenden? Geflüchtete Studieninteressierte mit Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit , am Studienkolleg an einem Propädeutikum (siehe http://www.studienkolleghamburg .de/propaedeutik/) teilzunehmen. Das Propädeutikum ist ein besonderes Angebot in Hamburg speziell für ausländische Studierende. Es wurde in einer Kooperation von Studienkolleg Hamburg, der HAW Hamburg, der TUHH und der UHH erarbeitet . Beim Propädeutikum handelt es sich um einen dem Studium vorgeschalteten, fächergruppenspezifischen Vorbereitungskurs. Ziel dieses Einführungsmoduls ist es, die Teilnehmer so für das Studium in Hamburg vorzubereiten, dass der gewünschte Studiengang im Anschluss erfolgreich und ohne Zeitverlust durchgeführt werden kann. Die Zulassung erfolgt über die jeweiligen Hochschulen. Zu den Anlaufstellen für Interessierte an den staatlichen Hamburger Hochschulen siehe im Übrigen Antwort zu II. 3. und 4. b) Welche Rolle kann ein Studienkolleg für geflüchtete Studieninteressierte spielen? Wie lange dauert der Besuch voraussichtlich? Welche Kosten entstehen dabei? Was für ein Abschluss kann damit erworben werden? Berechtigt dieser zum regulären Studium? Welche Aufnahmebedingungen gibt es, wer kann sich wann wo wie bewerben oder einschreiben? Wie sind die Aufnahmezahlen seit 2013 (je nachdem wie oft jährlich aufgenommen wird, insgesamt und Anteil Geflüchteter)? Studienkollegs sind eine Brücke zwischen der akademischen Kultur des Heimatlandes und der akademischen Kultur in Deutschland. Dem Studienkolleg kommt für geflüchtete Studieninteressierte die wichtige Bedeutung zu, für junge angehende Akademiker nach der Flucht ein erster Schritt in die akademische Berufsausbildung zu sein. Dazu gehören nicht nur die Festigung der Sprachkompetenz der deutschen Sprache, das Auffrischen der Fachkenntnisse aus der Schulzeit oder den ersten Semestern an der Universität im Heimatland. Das Studienkolleg hat die Aufgabe, den Geflüchteten bei der Suche nach einem passenden beruflichen Ausbildungsweg und bei der Orientierung im studentischen Alltag behilflich zu sein. Das impliziert auch, angestrebte Bildungsziele zu evaluieren und nachhaltige Alternativen zu finden. Darüber hinaus können der Kontakt und der Austausch mit anderen Studierenden im Kurs zur Etablierung eines neuen soziokulturellen Umfeldes beitragen. Bewerberinnen und Bewerber für das Studienkolleg benötigen einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland und ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2. Die Prüfung der Zeugnisse übernimmt uni-assist e.V., sie ist für Geflüchtete Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 46 kostenlos. Geflüchtete, die keine Zeugnisse nachweisen können, müssen ihre Qualifikation bei uni-assist glaubhaft machen. Liegen entsprechende Bedingungen vor, nehmen Studieninteressierte an der Eingangsprüfung des Studienkollegs teil. Diese Eingangsprüfung besteht für alle gewünschten Fachkurse aus einem Deutschtest und darüber hinaus aus einem Mathematiktest für Bewerberinnen und Bewerber für mathematisch-naturwissenschaftliche oder technische Studiengänge (T-Kurse). Nach der erfolgreichen Teilnahme am Eingangstest werden Kursplätze an Geflüchtete nach der Härtefallregelung vergeben. Über die Bewerbungsmodalitäten informieren die Homepage des Studienkollegs und die Zulassungsstelle am Studienkolleg. Darüber hinaus hat im vergangenen Jahr das Koordinationszentrum #UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete Informationsveranstaltungen angeboten, an denen auch das Studienkolleg teilgenommen hat. Der Besuch eines Fachkurses am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester. Das Propädeutikum geht jeweils von März bis Juli eines Jahres Studierende des Studienkollegs sind an der UHH eingeschrieben. Sie müssen den üblichen Semesterbeitrag von derzeit 313,00 Euro entrichten. Der Garantiefonds Hochschulen kann Geflüchteten den Semesterbeitrag erstatten. Je nach Studienwunsch und Heimatzeugnis wählen die Studierenden folgende Schwerpunktkurse: Kurs T: Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge, Kurs M: Vorbereitung auf medizinische und biologische Studiengänge, Kurs W: Vorbereitung auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge , Kurs G: Vorbereitung auf sprachliche, geisteswissenschaftliche und künstlerische Studiengänge. Sie erreichen nach bestandener Feststellungsprüfung die fachgebundene Hochschulreife . Da das Studienkolleg Hamburg ein Universitätskolleg ist, berechtigt die bestandene Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines entsprechenden Fachstudiums sowohl an einer Fachhochschule als auch an einer Universität. Zu den Aufnahmezahlen siehe Antwort zu III. 2. c). c) Wie viele Plätze stehen Interessierten im Studienkolleg zur Verfügung ? Wie sind die Bewerbungs- und Belegungszahlen beziehungsweise die Auslastung seit 2014? Wo kann sich online und wo vor Ort informiert werden? Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Studienkolleg (APO-SH) sieht vor, dass pro Semester sechs Fachkurse für je 23 Studierende angeboten werden. Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Immigrantinnen und Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion bietet das Studienkolleg insgesamt 46 Plätze in zweijährigen Sonderkursen. Für die Propädeutikkurse stehen pro Jahr insgesamt 92 Plätze zur Verfügung. Seit dem Wintersemester 2016/2017 gibt es ein Sonderkontingent für Flüchtlinge. Die Gesamtzahl der Zulassungszahlen des Studienkollegs wurde um 50 Plätze pro Semester erhöht. Eine Fortsetzung dieser Regelung ist geplant. Das Studienkolleg Hamburg hat bis zum Sommersemester 2016 geflüchtete Studierende nicht gesondert erfasst. Aufnahme- beziehungsweise Bewerbungs- und Belegungszahlen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 47 Semester Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber davon Geflüchtete zugelassen zum 1. Semester davon Geflüchtete Gesamtanzahl der Studier - enden Gesamtanzahl Geflüchtete SS 2014 692 k.A. 138 k.A. 299 k.A. WS 2014/15 378 k.A. 184 k.A. 322 k.A. SS 2015 452 k.A. 138 k.A. 322 k.A. WS 2015/16 326 k.A. 155 k.A. 285 k.A. SS 2016 766 k.A. 138 14 285 14 WS 2016/17 391 42 210 16 (+13)1 348 43 SS 2017 461 68 161 29 371 50 WS 2017/18 365 70 230 43 391 65 1 13 zugelassene Studierende zum ersten Fachsemester haben erst nach der Zulassung einen Asylantrag gestellt, sodass sich die Zahl der geflüchteten Erstsemester auf 29 erhöhte . k.A. = keine Angabe Informationen zum Studienkolleg finden sich auf der Homepage http://www.studienkolleg-hamburg.de/. Studieninteressierte können sich auch an die Zulassungsstelle im Studienkolleg wenden. Mit dem Garantiefonds Hochschulen besteht eine enge Zusammenarbeit. Neben finanzieller Unterstützung erhalten Geflüchtete dort individuelle Betreuung und Vorbereitung auf die Eingangsprüfung. Geflüchteten eingeschriebenen Studierenden steht ein breites Beratungsangebot von geschulten Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung – ein Beratungslehrer, eine Berufsberaterin und zwei Kolleginnen, die über eine Zusatzqualifikation zum Umgang mit Traumatisierung verfügen. Es besteht eine Zusammenarbeit mit dem Trauma- Projekt des UKE. 3. Zu #UHHhilft: Gibt es neben dem extra vorgestellten Mathematikkurs als eines der acht Module im Programm weitere fachliche Einführungsangebote für nicht mathematische Fächer? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Ja, die fachlichen Einführungsangebote werden in den Fachklassen durchgeführt und richten sich nach den Studienwünschen der Teilnehmenden. Zumeist wird für jede Fakultät der UHH eine Fachklasse gebildet (somit insgesamt acht; teilweise wurden diese auch zusammengelegt). Die Einführungsangebote sind zum Beispiel Besuch von einschlägigen Vorlesungen, Kontakt zu aktuellen Studierenden, Einladung von Fakultätsvertretern. Für ehemalige Programmteilnehmende (und jetzt Studierende) im Bachelor Sozialökonomie wurde zudem eine Schreibwerkstatt eingerichtet, in welcher Studierende mit Fluchthintergrund ihre Fähigkeiten in der Wissenschaftssprache ausbauen können. Dies soll helfen, schriftliche Hausarbeiten besser bearbeiten zu können. a) Was wird der Senat dafür tun, die Vielfalt der Studienmöglichkeiten abzubilden und die Situation zu verbessern? Die Vielfalt der Studienmöglichkeiten wird bereits jetzt abgebildet durch die Angebote der einzelnen Hochschulen und insbesondere auch durch die sämtliche Fakultäten der UHH abbildenden Fachklassen bei #UHHhilft. b) Wie ist die fachliche Vorbereitung bei den weiteren Programmen an Hamburger Hochschulen ausgestaltet? Die fachliche Vorbereitung wird an der HAW Hamburg stark Studiengangs- und Lehrveranstaltungsorientiert umgesetzt. Durch die durch multilinguale Tutorien begleitete Teilnahme an regulären Lehrveranstaltungen lernen geflüchtete Studieninteressierte Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 48 ihren zukünftigen Studienalltag sowie auch Kommilitoninnen und Kommilitonen kennen . Das heißt auch, dass die fachliche Vorbereitung sowohl von studentischen Hilfskräften (multilinguale Tutoren/-innen) als auch durch Professorinnen und Professoren sowie andere Lehrpersonen erfolgt. An der TUHH gibt es Propädeutika in den naturwissenschaftlichen Grundlagen und die Möglichkeit zur Teilnahme an studieninteressebezogenen Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung der fachlichen Voraussetzungen. Das ACO-Vorstudienprogramm an der HFBK versteht sich als fachliches Einführungsangebot für künstlerisch interessierte Geflüchtete, die ein Kunststudium aufnehmen wollen. 4. Wie sind die (Deutsch- und Hochschul-)Sprachkurse an den jeweiligen Hochschulen und Programmen ausgestaltet? a) Wie viele Bewerber/-innen gab es je Semester seit Programmbeginn ? Und wie viele Sprachkursplätze in welchem Sprachniveau wurden je Programm je Semester vergeben? Wie viele Kurse oder Klassen mit jeweils wie vielen Teilnehmern/-innen gab beziehungsweise gibt es an der jeweiligen Hochschule? Bitte für „reguläre“ internationale Studierende sowie für geflüchtete Studieninteressierte und auch nach Gender für die Zeit seit dem Wintersemester 2014 aufschlüsseln. b) Welche Hochschulen bieten Sprachkurse für die deutsche Sprache an? Werden auch Englischkurse angeboten? Welche Hochschulen haben deutschsprachige Hochschulsprachkurse? c) Wer kann an diesen Sprachkursen teilnehmen? Was sind die Bedingungen (Entstehen zum Beispiel Kosten)? Wie ist das Auswahlverfahren ? d) Gibt es Einstufungstests oder müssen alle Personen, die mit unterschiedlichen Sprachniveaus zu den Kursen kommen, auf dem gleichen niedrigen Stand beginnen? e) Werden für Interessierte, die keinen Sprachkursplatz an einer Hamburger Hochschule bekommen, Alternativangebote angeboten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Bekommen sie beispielsweise automatisch einen Platz im folgenden Semester angeboten? Wenn nein, warum nicht? f) Wie viele von den Deutsch- und Hochschulsprachkursen und wie viele und welche fachlichen Veranstaltungen wie zum Beispiel Tutorien werden ehrenamtlich, wie viele hauptamtlich beziehungsweise als Lehraufträge geleistet? Zu den Sprachkursen im Rahmen von #UHHhilft siehe Antworten zu III. 5. und 6. Das Sprachenzentrum der UHH hat pro Semester fast 4.000 Anmeldungen (Veränderung im Vergleich zu circa 3.500 im Wintersemester 2014) für die derzeit 138 regulären Kurse (Veränderung im Vergleich zu 121 im WiSe 2014). Davon nehmen circa 1.400 Personen (Veränderung im Vergleich zu circa 1.100 im WiSe 2014) an Kursen für Deutsch als Fremdsprache teil. Die Kurse haben eine durchschnittliche Gruppengröße von 26 Personen für Deutsch, 45 Personen für Englisch und rund 20 Personen für die weiteren Sprachen. Das Sprachenzentrum der UHH bietet Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis C2 und Englischkurse auf den Niveaus B2 bis C2 in frei wählbaren Modulen Grundkurs, Kernkompetenzen, Akademische und angewandte Sprache, Kulturstudien und Interkulturelles sowie Testvorbereitung an. Die Sprachniveaus A1 bis B1 werden an der UHH in Kooperation mit der Volkshochschule Hamburg angeboten . Die Sprachkurse des Sprachenzentrums können von allen Studierenden, Austauschstudierenden , Doktoranden, Gastwissenschaftlern/-innen und Mitarbeiter/-innen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 49 der UHH besucht werden. Die Kurse sind kostenlos. Einzige Voraussetzung für die Teilnahme ist eine sprachliche Einstufung auf dem entsprechenden Kursniveau. Die Anmeldung für die Kurse erfolgt über STiNE, zunächst nach Zufallsprinzip und in der zweiten Anmeldephase nach Reihenfolge der Anmeldungen. Die Kurse der Volkshochschule in Kooperation mit der UHH sind kostenpflichtig (einzig die DaF-Kurse sind für Studierende der UHH kostenfrei). Sie können von Studierenden und Mitarbeitern/-innen der UHH sowie von Studierenden anderer Hochschulen besucht werden. Die Einstufung am Sprachenzentrum ist eine Voraussetzung für die Kursteilnahme. Die Teilnehmenden können sich nur ihrem Niveau entsprechend für Kurse anmelden. Dies stellt sicher, dass das Kursniveau für alle Teilnehmer passend ist. Auch die Volkshochschule setzt eine Einstufung für die Kurse mit Vorkenntnissen voraus. Da Studierende sich für mehrere Kurse anmelden können, ist die Wahrscheinlichkeit, einen Platz zu bekommen, sehr hoch. Sollte dies dennoch einmal nicht der Fall sein, bemüht sich die UHH, die Studierenden in nicht voll ausgelasteten Veranstaltungen unterzubringen. Lediglich für Englisch werden aufgrund der großen Nachfrage inzwischen circa 200 Studierende pro Semester abgelehnt. Die Kurse des Sprachenzentrums werden von hauptamtlichen Lehrkräften und von Lehrbeauftragten unterrichtet. Das Sprachenzentrum achtet darauf, dass Dozierende sowohl als Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer als auch fachlich in dem unterrichteten Bereich qualifiziert sind. Pilotkurse und besonders anspruchsvolle Kurse werden grundsätzlich von hauptamtlichen Lehrenden übernommen. Die Kurse des #UHHhilft-Projektes sowie die Kurse der Volkshochschule in Kooperation mit der UHH werden von Lehrbeauftragten geleitet. Die HAW Hamburg bietet zurzeit keine hochschulweiten Sprachkurse für Studierende an. Im Rahmen von KOMPETENZ KOMPAKTlight für geflüchtete Studieninteressierte kooperiert sie mit dem Garantiefonds Hochschule. Im Rahmen des Programms haben dort im SoSe 2017 18 Personen teilgenommen. Im Rahmen des Projekts „International STARTplus“ wird an der HAW Hamburg das Sprach- und Kulturcafé HAWeltweit angeboten, das internationale Studierende dabei unterstützt, ihr Deutsch zu praktizieren und in Kontakt mit deutschen Studierenden zu kommen. Für die internationalen Studierenden bietet die TUHH Deutschkurse in Kooperation mit externen Anbietern an. Diese Kurse orientieren sich an den Bedürfnissen der Studierenden und vermitteln in den unteren Niveaustufen die Grundlagen für soziale Interaktion. Sie finden während der Vorlesungszeit einmal wöchentlich statt und sind nicht darauf ausgelegt, Teilnehmer/-innen im Sinne eines Intensivkurses auf Prüfungen für bestimmte Deutsch-Niveau-Prüfungen vorzubereiten. Speziell für Geflüchtete im Rahmen der Finanzierungen aus dem Programm Integra werden derzeit erstmals Deutsch-Intensivkurse durch einen externen Anbieter (IBH) in der TUHH angeboten. Derzeit sind es zwei Kurse mit jeweils 19 Teilnehmern/-innen „von B1 nach C1“ mit einem Stundenvolumen von 800 Stunden über einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Kurse sind somit „hauptamtlich“, da sie in Kooperation mit einer Sprachschule durchgeführt werden. Die fachliche Vorbereitung wird ebenfalls hauptamtlich geleistet. Jede/r Programmteilnehmer/-in, die beziehungsweise der das jeweils notwendige Einstiegsniveau für den Kurs hat, kann teilnehmen. Es findet ein Einstufungstest statt. Allen Teilnehmern/-innen, die den Einstufungstest bestanden haben, wird der Kurs im Rahmen der Kurskapazitäten angeboten. Die Kosten für den Kurs, die Kursmaterialien und die Prüfung übernimmt die TUHH. Falls die Kapazitäten ausreichen, können Integra-Teilnehmer/-innen der TUHH auch an Kursen der UHH teilnehmen. Die HCU hat im Wintersemester 2015/2016 und Sommersemester 2016 insgesamt fünf Deutschkurse für Geflüchtete angeboten: Der Intensivkurs Deutsch als Fremdsprache Niveau A1 wurde von der VHS am 14.03.2016 bis zum 24.03.2016 in den Räumen der HCU durchgeführt. Für den Kurs haben sich 21 Teilnehmer/-innen angemeldet. Von ihnen waren zwölf Personen Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 50 Geflüchtete, vier von ihnen Gaststudierende, die an der HCU ein Auslandssemester absolvieren, und fünf weitere Personen waren „reguläre“ Studierende. Der Intensivkurs Deutsch als Fremdsprache Niveau A1.2 wurde von der VHS am 14.03.2016 bis zum 24.03.2016 in den Räumen der HCU durchgeführt. Für den Kurs haben sich insgesamt zehn Personen angemeldet, von denen sieben Geflüchtete waren, eine Person Gaststudierende war und zwei Personen „reguläre“ Studierende waren. Der Kurs „Deutsch als Fremdsprache Niveau A1.2“ fand während des Sommersemesters 2016 an der HCU statt. Der Kurs hatte neun Teilnehmer/-innen, von denen sechs Geflüchtete waren, drei weitere waren internationale Studierende. Der Kurs „Deutsch als Fremdsprache Niveau A2.1“ fand während des Sommersemesters 2016 an der HCU statt. Der Kurs hatte neun Teilnehmer/-innen, von denen vier Geflüchtete waren. Drei Teilnehmer/innen waren reguläre“ internationale Studierende und zwei weitere absolvierten an der HCU ein Auslandssemester. Der Kurs „Deutsch als Fremdsprache Niveau B1.1“ fand während des Sommersemesters 2016 an der HCU statt. Der Kurs hatte sechs Teilnehmer/-innen, von denen die eine Hälfte Geflüchtete und die andere internationale Studierende waren. Die Sprachkurse wurden hauptamtlich durch die Volkshochschule durchgeführt. Es wurden Einstufungstests durchgeführt. Alle studieninteressierte Geflüchtete konnten kostenfrei an den Sprachkursen teilnehmen. Die HfMT bietet keine eigenen Sprachkurse an. Im Rahmen des ACO-Vorstudienprogramms an der HFBK werden ein kostenfreier fachspezifischer B1- und ein B2-Sprachkurs pro Semester angeboten mit jeweils zehn – 15 Plätzen für die ACO-Teilnehmer/-innen. 5. In der Präsentation „#UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete“ des Programms #UHHhilft vom 15. Juli 2016 steht zum Thema Sprachtests auf Seite 11: „Insgesamt stehen 150 Plätze für Intensivsprachkurse (mindestens 10 Std/Woche) mit Niveau B1/B2 zur Verfügung“, und dass „nach dem Prinzip der Bestenauslese (…) verteilt“ wurde. Was heißt in diesem konkreten Fall Bestenauslese? Was bedeutet es für diejenigen Personen, die nicht unter den 150 sind? Die Vergabe der Sprachkursplätze richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests des Sprachenzentrums der UHH. Seit dem Sommersemester 2016 konnten alle Personen ab einem Sprachniveau B2 oder besser an einem der Kurse an der UHH teilnehmen. Teilnehmende, die keinen Sprachkursplatz an der UHH erhalten haben, können bei der VHS ein (für sie kostenfreies) Sprachangeboten ab dem Niveau B1 absolvieren. a) Ist diese Zahl aktuell? Ist ein Ausbau geplant? Die Zahl der Sprachkursplätze (150) an der UHH ist aktuell und bereits bis zum Wintersemester 2018/2019 gesichert. Ein Ausbau ist derzeit nicht geplant. b) Wie wird diese Auswahl nach welchen Kriterien durch wen getroffen ? Die Vergabe der Sprachkursplätze richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests des Sprachenzentrums der UHH. c) Was bedeutet es für diejenigen Personen, die nicht unter den 150 sind? Teilnehmende, die keinen Sprachkursplatz an der UHH erhalten haben, können (durch das Koordinationszentrum organisiert) bei der VHS ein (für sie kostenfreies) Sprachangeboten ab dem Niveau B1 absolvieren. 6. Was sind die in der Präsentation der UHH berichteten „niedrigschwelligen Sprachangebote durch Mitglieder der Universität“ und wie sind diese ausgestattet, finanziert, besucht, wie viele gibt es und welches Niveau Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 51 mit welchem Abschluss kann hier erreicht werden? Gibt es Abschlusszertifikate oder Ähnliches? a) Für den Fall, dass diese nicht zustande kamen: warum nicht? Und ist eine Realisierung geplant? An der UHH besteht ein studentisches Angebot namens deutsch@campus. Dieses Angebot ging aus dem ehemaligen Deutschsprachangeboten der Amnesty Hochschulgruppe hervor. In diesem Zusammenhang wird folgendes wöchentliches Angebot gemacht (jeweils eineinhalbstündig): • an drei Terminen ein Angebot auf dem Niveau A1, • an zwei Terminen ein Angebot auf dem Niveau A2, • an einem Tag ein Angebot auf dem Niveau B1, • an einem Tag ein Angebot auf dem Niveau B1/B2, • an einem Tag ein Angebot auf dem Niveau B2. Das im Rahmen des Angebots erreichte Sprachniveau kann durch einen kostenlosten Onlinetest (onSET) nachgewiesen werden. 7. Trifft zu, dass an den Hochschulen nur Kurse bis zum Niveau B2 angeboten werden, für ein Studium jedoch C1 vorausgesetzt ist? Wenn ja, warum gibt es diese Regelung? Wie beziehungsweise wo können sich Studieninteressierte für das höhere Niveau qualifizieren? Es werden auch Kurse der Niveaustufe C1 angeboten, zum Beispiel an der UHH. Maßgeblich für die Angebote ist auch das Niveau der Interessenten/-innen. So wurden zum Beispiel mehrere ursprünglich geplante C1-Kurse der HCU mangels qualifizierter Nachfrage nicht durchgeführt. Studienbewerber/-innen an der HFBK müssen das Sprachniveau A2 bei der Bewerbung nachweisen. Die B1- und B2-Angebote innerhalb des ACO-Programms liegen demnach bereits über dem für eine Bewerbung nachzuweisenden Sprachniveau. a) Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, an den Hochschulen gezielt Sprachkurse für das Niveau C1 anzubieten? Was wird der Senat hierfür tun? b) Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, an den Hochschulen gezielt Hochschulsprachkurse anzubieten und damit die Chancen auf ein gutes Zurechtfinden im Hochschulalltag zu verbessern? Was wird der Senat hierfür tun? Die zuständige Behörde unterstützt das Angebot von Sprachkursen für Geflüchtete an den Hochschulen bis zum Niveau C1 durch Mittel aus den Rückflüssen der LOM des Jahres 2014. Die Umsetzung an der UHH auf Niveau C 1 für Geflüchtete erfolgt derzeit systematisch im Sprachenzentrum in enger Absprache mit dem Projektleiter des Koordinationszentrums. aAAASDASDSADAS Das Programm #UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete sucht zum eine/n studentische/n Angestellte/n Die Universität Hamburg unterstützt Menschen, die aufgrund der Flucht aus ihrem Herkunftsland ihr Studium unterbrechen mussten, den Weg in ein Regelstudium zu finden. Das Programm #UHHhilft steht studieninteressierten Geflüchteten mit Informationen, Beratungsangeboten, und themenspezifischen Klassenverbänden zur Seite. Für folgende Tätigkeiten suchen wir eine studentische Angestellte oder einen studentischen Angestellten: • Unterstützung des Koordinationszentrums des Programms #UHHhilft, insbesondere durch Betreuung des Telefons, Bearbeitung der E-Mails • Unterstützung des Wissensmanagements • Erstinformation für Personen, die sich über Studienmöglichkeiten Geflüchteter in Hamburg informieren möchten Einstellungsvoraussetzung: • Kenntnisse der Strukturen und Studienmöglichkeiten sowie Zulassungsmodalitäten an der Universität Hamburg • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse • EDV-Grundkenntnisse Zusätzlich erforderliche persönliche Fähigkeiten: • Interkulturelle Kompetenz • sehr gute Kommunikationsfähigkeit • Teamfähigkeit • Organisationskompetenz Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an Herrn Nils Razum, Referent des Programmes #UHHhilft, der Ihnen auch gerne für Rückfragen zur Verfügung steht. Telefon: 040 42838 4190; E-Mail: nils.razum@ uni-hamburg.de Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 52 Anlage 1 aAAASDASDSADAS Das Programm #UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete sucht zum 01.04.2016 eine/n studentische/n Angestellte/n (12 Stunden/ Woche) Die Universität Hamburg unterstützt Menschen, die aufgrund der Flucht aus ihrem Herkunftsland ihr Studium unterbrechen mussten, den Weg in ein Regelstudium zu finden. Das Programm #UHHhilft steht studieninteressierten Geflüchteten mit Informationen, Beratungsangeboten, und themenspezifischen Klassenverbänden zur Seite. Für folgende Tätigkeiten im Rahmen eines Klassenverbands suchen wir eine studentische Angestellte oder einen studentischen Angestellten: • Einführung in die Lernplattform STiNE • Gemeinsame Teilnahme an ausgewählten Lehrveranstaltungen und deren Vor- und Nachbereitung • Fachbezogene Unterstützung bei der Organisation von Informationsveranstaltungen zu den Studienangeboten der Universität Hamburg • Unterstützung und Begleitung beim Bewerbungsprozess der Programmteilnehmenden • Kontaktperson für sämtliche Fragen um den Studienalltag an der Universität Hamburg Einstellungsvoraussetzung: • Sie sind eingeschriebene Masterstudierende/ eingeschriebener Masterstudierender • Wöchentliche Verfügbarkeit von 12 Stunden • Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift • Kenntnisse der Organisationsstrukturen der Universität Hamburg Zusätzlich erforderliche persönliche Fähigkeiten: • Hohe kommunikative Kompetenz • Selbständige und strukturierte Arbeitsweise • Teamfähigkeit Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an Herrn Nils Razum, Referent des Programmes #UHHhilft, der Ihnen auch gerne für Rückfragen zur Verfügung steht. Telefon: 040 42838 7554; E-Mail: nils.razum@verw.uni-hamburg.de Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 53 Im Aktionsbüro der Flüchtlingsbeauftragten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer bzw. eines Tarifbeschäftigten als Teamassistenz im Programm „UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete“ – EGr. 9 Fg. 2 TV-L – befristet für die Dauer von zwei Jahren in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist auch teilzeitgeeignet. Das Programm „UHHhilft - Studienorientierung für Geflüchtete“ soll Menschen, die aufgrund der Flucht aus ihrem Herkunftsland ihr Studium unterbrechen mussten, helfen, den Weg in ein Regelstudium zu finden. Das Programm wird in Fachklassen umgesetzt und ist seit dem Wintersemester 2015/16 geöffnet. Es steht studieninteressierten Flüchtlingen mit Informationen, Beratung, Begleitung, Vorlesungen, Sprachkursen und themenspezifischen Klassenverbänden zur Seite. Teilnehmende mit einem vergleichbaren Studieninteresse durchlaufen unterschiedliche Angebote zur Studienorientierung. Wichtige Bestandteile des Programms sind das Buddyprogramm, die Bereitstellung des sog. Aktionsbüros als erste Anlaufstelle, Fachangebote der Fakultäten bzw. Fachbereiche und die Teilnahme an Fachklassenaktivitäten. Aufgabengebiet: Ihre Aufgabe ist die Unterstützung des Referenten des Angebotes UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete insbesondere im Management der Projektorganisation, hier u.a.: • konzeptionelle Weiterentwicklung des Gesamtprogramms UHHhilft • Bearbeitung von projektbezogenen Kommunikationsanforderungen • Erstellen von Präsentationen zur Kommunikation der Projektergebnisse • Betreuung von Projektsitzungen inklusive Vor- und Nachbereitung • Betreuung und Beratung von Programmteilnehmenden in speziellen Einzelfällen • Organisation der administrativen Projektabläufe Einstellungsvoraussetzungen: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Bachelor oder vergleichbar), idealerweise in einem interdisziplinären Studiengang im Bereich Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder Sozialökonomie. Erforderliche Fachkenntnisse: • Kenntnisse der Studienmöglichkeiten sowie Zulassungsmodalitäten hinsichtlich studieninteressierter Geflüchteter an der UHH • umfangreiche Kenntnisse der Programmaktivitäten von UHHhilft • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 54 • sehr gute EDV-Kenntnisse, insb. Excel, PowerPoint, Datenbanken • umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung im Projektmanagement, idealerweise im Bereich Migration • Beratungserfahrung, idealerweise in der Beratung Geflüchteter Persönliche Fähigkeiten: • interkulturelle Kompetenz • hohe kommunikative Kompetenz • selbstständige und strukturierte Arbeitsweise • konzeptionelle Fähigkeiten • Teamfähigkeit • Belastbarkeit Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In dem Bereich, für den diese Stelle ausgeschrieben wird, sind Männer unterrepräsentiert im Sinne des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes. Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei Rückfragen steht Ihnen der Referent des Programms UHHhilft, Herr Nils Razum, unter der Telefonnummer 040 / 428 38 – 7554 oder per E-Mail unter nils.razum@verw.uni-hamburg.de gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer bis zum 29.12.2016 an: Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 900/7 Mittelweg 177 20148 Hamburg oder per E-Mail an: Bewerbungen@verw.uni-hamburg.de Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 55 Am Sprachenzentrum der Universität Hamburg ist schnellstmöglich die Stelle einer bzw. eines Büroangestellten für das Sekretariat - EGr. 6 TV-L - befristet bis zum 31.12.2017 in Teilzeit zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden. Ihre Aufgaben: • eigenständige Organisation der Raum- und Zeitplanung für alle Sprachkurse des Programms #UHHhilft (Lehrveranstaltungsmanagement) • Abhalten von festen Sprechzeiten zur Beratung der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen sowie Lehrbeauftragten in allen administrativen Fragen • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Einstufungstests, u.a. einfache Korrekturen mit Lösungsschlüssel • eigenständige Korrespondenz und administrative Koordinationstätigkeiten mit den Kursteilnehmern, den Lehrbeauftragten und dem Aktionsbüro der Flüchtlingsbeauftragten • Verteilerverwaltung und andere allgemeine Verwaltungsaufgaben Einstellungsvoraussetzungen: Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten oder über gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse (z. B. eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung). Erforderliche Fachkenntnisse: • fundierte Kenntnisse der MS-Office-Programme (Word, Excel, Outlook, PowerPoint) • Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau • gutes Englisch in Wort und Schrift • Sekretariats- oder Verwaltungserfahrung Persönliche Fähigkeiten: • Zuverlässigkeit • freundliches und bestimmtes Auftreten • serviceorientierte Arbeitsweise • Improvisationsgeschick und organisatorische Fähigkeiten • hohes Maß an Selbstorganisation Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 56 Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In dem Bereich, für den diese Stelle ausgeschrieben wird, sind Männer im Sinne des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert. Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Sabine Hackbarth unter der Telefonnummer 040/ 428 38 – 9732 oder per Email unter sabine.hackbarth@uni-hamburg.de gern zur Verfügung. Bitte stellen Sie insbesondere dar, inwieweit Sie das Anforderungsprofil erfüllen und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer bis zum 01.08.2016 an: Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 906/4 Mittelweg 177 20148 Hamburg oder per E-Mail an: Bewerbungen@verw.uni-hamburg.de Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 57 noch Anlage 1 In der Abteilung Studium und Lehre (Abt. 3) ist im Referat zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung (Ref. 32) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen einer bzw. eines Angestellten als Studienberaterin bzw. Studienberater im Programm UHHhilft – EGr. 13 TV-L – befristet für die Dauer von 2 Jahren in Vollzeit zu besetzen. Die Stellen sind auch teilzeitgeeignet. Hinweis zur Befristung: Es handelt sich um eine Stelle, die befristet im Rahmen einer Abordnung oder mit einer Bewerberin oder einem Bewerber zu besetzen ist, die oder der mehr als drei Jahre NICHT! bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt war. (§ 14 Abs. 2TzBfG) Das Programm „UHHhilft ─ Studienorientierung für Geflüchtete“ soll Menschen, die aufgrund der Flucht aus ihrem Herkunftsland ihr Studium unterbrechen mussten, helfen, den Weg in ein Regelstudium zu finden. Das Programm ist seit dem Wintersemester 2015/16 geöffnet und steht studieninteressierten Flüchtlingen mit Informationen, Beratung, Begleitung, Vorlesungen, Sprachkursen und themenspezifischen Klassenverbänden zur Seite. Ihre Aufgaben liegen im Bereich der Information und Beratung der Teilnehmenden des Programms. Ihr Aufgabengebiet: • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen/ Gruppenberatungen für Programmteilnehmende zum Studium in Deutschland, dem Studienangebot der Universität Hamburg und zu den Zugangsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren an der Universität Hamburg • Organisation und Moderation von Informationsveranstaltungen/ Gruppenberatungen für Programmteilnehmende zu Studienangebot und Zugangsvoraussetzungen an anderen Hamburger Hochschulen, alternativen Bildungsmöglichkeiten in Deutschland und Studienfinanzierung • Organisation und Durchführung von Einzelberatungen für Programmteilnehmende mit den Schwerpunkten Vorbildung, Hochschulzugang und Studienmöglichkeiten • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen über das Programm für potentielle Programmteilnehmende • Entwicklung von Informationsmaterialien für die Zielgruppe Einstellungsvoraussetzung: Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar). Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 58 noch Anlage 1 Erforderliche Fachkenntnisse: • Kenntnisse des deutschen Hochschulsystems • Kenntnisse internationaler Bildungssysteme • Beratungserfahrung, idealerweise in der Beratung von internationalen Studieninteressierten • sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, idealerweise belegbar • Kenntnisse der Organisationsstrukturen der Universität Hamburg • Grundkenntnisse des Asyl- und Ausländerrechts Persönliche Fähigkeiten: • hohe kommunikative Kompetenz • selbständige und strukturierte Arbeitsweise • Teamfähigkeit • Belastbarkeit • analytische und konzeptionelle Fähigkeiten Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In dem Bereich, für den diese Stelle ausgeschrieben wird, sind Männer im Sinne des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert. Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen. Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Zentralen Studienberatung und Psychologischen Beratung, Herr Ronald Hoffmann unter der Telefonnummer 040/ 428 38 – 3646 oder per E-Mail unter ronald.hoffmann@verw.uni-hamburg.de gerne zur Verfügung. Informationen zum Gesamtprogramm UHHhilft finden Sie unter www.unihamburg .de/uhhhilft. Für weitere Fragen zu dem Projekt steht Ihnen die Flüchtlingsbeauftragte, Frau Prof. Dr. Silke Boenigk, gerne zur Verfügung (Tel. 040/42838-7554, E-Mail: fluechtlingsbeauftragte@uni-hamburg.de). Bitte beachten Sie, dass die Vorstellungsgespräche voraussichtlich in der 16. Kalenderwoche stattfinden werden und die Einladung daher sehr kurzfristig erfolgen wird. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer bis zum 04.04.2016 an: Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 59 noch Anlage 1 Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 932/1 Mittelweg 177 20148 Hamburg oder per E-Mail an: Bewerbungen@verw.uni-hamburg.de Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 60 noch Anlage 1 In der Abteilung Internationales ist schnellstmöglich die Stelle einer bzw. eines Angestellten als Koordinatorin bzw. Koordinator des Projekts Orientierung für Flüchtlinge EGr. 13 TV-L befristet für 24 Monate in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Hinweis zur Befristung: Es handelt sich um eine Stelle, die befristet im Rahmen einer Abordnung oder mit einer Bewerberin oder einem Bewerber zu besetzen ist, die oder der mehr als drei Jahre NICHT! bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt war. (§14 Abs. 2TzBfG). Die Koordinationsstelle für das neue Flüchtlingsprojekt arbeitet eng mit der Flüchtlingsbeauftragten der Universität Hamburg zusammen. Ihr Aufgabengebiet: Als Projektkoordinatorin bzw. -koordinator sind Ihre Aufgaben im Wesentlichen die Konzeption, Koordination und Weiterentwicklung eines Gesamtprogramms an der Universität Hamburg für Flüchtlinge und Personen im Asylverfahren sowie Personen mit anerkanntem Asylstatus. Dieses Programm beinhaltet sprachliche, fachliche und Beratungs- und Betreuungskomponente und dient dazu, Studieninteressierten aus diesen Gruppen eine Studienperspektive und Studienvorbereitung zu bieten. Im Rahmen dieses Programms sind Sie für die Koordination der Programmaktivitäten, zum Teil in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern (Fakultäten, Abteilungen, externen Einrichtungen), sowie für Kommunikation und Bereitstellung von Informationen und Info- Materialien zuständig und Sie sind Ansprechperson für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Einzelfallfragen. Einstellungsvoraussetzungen: Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar). Erforderliche Fachkenntnisse: • sehr gute Kenntnisse der Strukturen und Studienmöglichkeiten sowie Zulassungsmodalitäten an der Universität Hamburg • Kenntnis unterschiedlicher internationaler Hochschulsysteme • gute Kenntnis des deutschen Aufenthaltsrechts, insb. des Asylrechts • einschlägige Erfahrungen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit, vorzugsweise mit ähnlichen Zielgruppen • Erfahrung in der Beratung, vor allem von Menschen aus Krisengebieten • exzellente Deutsch- und Englischkenntnisse (mindestens C1) inkl. stilsicheres Formulieren in beiden Sprachen • gute bis sehr gute Arabischkenntnisse • vorzugsweise Beherrschung weiterer Fremdsprachen • eigene möglichst mehrjährige Auslandserfahrung • sehr gute EDV-Kenntnisse (insb. Excel, Powerpoint) Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 61 noch Anlage 1 sdfsa fsdfsdfsd[Hier eingeben] [Hier eingeben] [Hier eingeben] Persönliche Fähigkeiten: • nachgewiesene interkulturelle Kompetenzen • strategisches und vernetztes Denken • sehr gute Kommunikationsfähigkeit • Geduld und Beharrlichkeit bei gleichzeitiger hoher Stresstoleranz • Teamfähigkeit • ausgeprägtes Verhandlungsgeschick • hohe Organisationskompetenz • hohe Belastbarkeit • hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. In dem Bereich, für den diese Stelle ausgeschrieben wird, sind Männer unterrepräsentiert im Sinne des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes. Wir fordern Männer daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Flüchtlingsbeauftragte, Prof. Dr. Silke Boenigk unter der Telefonnummer 040/42838-7552, sowie die Leiterin der Abteilung Internationales, Frau Courtney Peltzer-Hönicke, unter der Telefonnummer 040/ 428 38-9261 gern zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer bis zum 08.10.2015 an: Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 950/3 Mittelweg 177 20148 Hamburg oder per E-Mail: Bewerbungen@verw.uni-hamburg.de Anlage 1 zur Drucksache 21/9816 Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 62 noch Anlage 1 1. Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“ an der HAW Hamburg Stelle Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für die Konzeptentwicklung und Strukturaufbau Qualifikationen: Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) in der Fachrichtung Kultur-, Erziehungs- oder Sozialwissenschaften oder einen verwandten Studiengang. Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingsarbeit und der entsprechenden Hamburger Behörden. Gute Kenntnisse im Bereich der Konzept-, Projekt- und Organisationsentwicklung im interkulturellen/diversitätsoffenen Bereich. Fähigkeit zu in Englisch adressatengerechter Kommunikation, gute Organisation und strukturierte, verantwortungsvolle und selbstständige Arbeitsweise. Kommunikations- und Teamfähigkeit. Arbeitsauftrag: Entwicklung eines Konzeptes „Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“. Die interkulturelle und interdisziplinäre Einbindung von Menschen mit Fluchterfahrung in die HAW Hamburg steht dabei im Mittelpunkt. Entwicklung studienvorbereitender bzw. ergänzender Angebote für Geflüchtete durch Etablierung neuer Lehr- und Lernformate. Beratung der Hochschulleitung, Fakultäten und Departments zu zentralen Themen der Studierfähigkeit von Geflüchteten und der Entwicklung von Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft. Ein Schwerpunkt dabei bildet die Entwicklung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der HAW Hamburg als lernende Organisation und Verankerung in der Hochschule. Konzeption und Organisation fachbereichsübergreifender Forschungszirkel in der HAW Hamburg und Aufbau eines Netzwerkes zu Akteuren im Wissenschaftsbereich zu dem Thema Geflüchtete. Arbeitet eng mit dem Projektteam „International STARTplus – Erfolgreicher Einstieg ins Studium für internationale Studierende und Geflüchtete“ zusammen. Stelle Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Koordination Qualifikationen: Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) in der Fachrichtung Kultur-, Erziehungs- oder Sozialwissenschaften oder einen verwandten Studiengang. Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingsarbeit (interkulturelle Projekte und Diversity) und in der Entwicklung von Konzepten zur Studienvorbereitung und Studienintegration für spezielle Zielgruppen. Gute Kenntnisse im Bereich der Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit. Kann in Englisch adressatengerecht kommunizieren sowie gut organisieren und verfügt über eine strukturierte, verantwortungsvolle und selbstständige Arbeitsweise. Kommunikations- und Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen. Arbeitsauftrag: Koordination im Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten an der HAW Hamburg“ und Unterstützung insbesondere der organisatorischen und inhaltlichen Bündelung von Projekten für Geflüchtete an der Hochschule. Arbeitet mit an dem Aufbau studienvorbereitender bzw. ergänzender Angebote für Geflüchtete, die bereits Studienerfahrungen gesammelt haben. Berät und koordiniert neue Angebote für Geflüchtete an den Fakultäten und arbeitet dabei in enger Abstimmung mit dem Projekt „International STARTplus – Erfolgreicher Einstieg ins Studium für internationale Studierende und Geflüchtete“. Planung und Koordination der Tutorenprogramme und Budgetplanung. Zuständig für die interne und externe Kommunikation im Projekt (inkl. des Aufbaus und der redaktionellen Betreuung der Internetseite und Social media Kanäle), sowie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 63 Anlage 2 für die Öffentlichkeitsarbeit, die den Ausbau von Partnerschaften und Netzwerken in diesem Bereich beinhaltet. Berät die Hochschulleitung, Fakultäten und Departments zu zentralen Themen der Studierfähigkeit von Geflüchteten und der Entwicklung von Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft. Stelle Mitarbeiterin/Mitarbeiter Administration Qualifikationen: Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Berufsausbildung oder über gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse. Zwei Jahre Berufserfahrung in der Funktion der Assistenz im Hochschulkontext. Gute Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Haushaltsrechts und den angrenzenden Rechts- und Fachgebieten (u.a. LHO und VV, VOL), Grundkenntnisse von SAP, Kenntnisse der kaufmännischen Buchführung, Erfahrung und gute Kenntnisse in der Budgetverwaltung und Grundkenntnisse des Personalrechts. Arbeitet eigeninitiativ, selbstständig, verantwortungsbewusst und serviceorientiert, mit Freude am Umgang mit Menschen. Teamfähig, belastbar, aufgeschlossen gegenüber den Besonderheiten des Hochschulbetriebs. Arbeitsauftrag: Zuständig für die Bewirtschaftung der Projekte "Studierfähigkeit von Geflüchteten" und „International STARTplus" einschließlich der Beratung und Unterstützung der Projektleiterinnen oder Projektleiter bzw. Projektmitarbeiterinnen oder Projektmitarbeiter in Haushaltsfragen. Rechnungsbearbeitung sowie Mittelüberwachung, Bestellungen aufgrund von Ausschreibungen, Reparaturaufträgen und Ersatzteilbeschaffungen nach zentral festgelegten Vorgaben, Freihändige Beschaffung inkl. Beratung der Budgetverantwortlichen sowie die Durchführung von Ausschreibungen bzw. Preisermittlung. Bearbeitet die Aufträge zur Vergütungszahlung für studentische Hilfskräfte und Tutorien und überprüft in diesem Zusammenhang die Abrechnungen. Übernimmt die allgemeine Verwaltungsangelegenheiten wie z. B. den Aufbau und die Pflege einer Teilnehmerdatenbank und die Erstellung von Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten. Vertretungsweise Unterstützung bei der Erstellung von Projektabschlussrechnungen. 2. Projekt International STARTplus an der HAW Hamburg Stelle Projektkoordination Qualifikationen: Abgeschlossenes Hochschulstudium (FH-Diplom oder Bachelor). Praktische Erfahrungen in der Projektentwicklung und Projektkoordination und Erfahrungen in der Betreuung von internationalen Studierenden und/oder Geflüchteten und Kenntnisse im deutschen und internationalen Hochschulwesen. Erfahrung in der Budgetverwaltung und der Evaluation von Projekten. Auslandserfahrung sowie sehr gute Englisch- und weitere Fremdsprachenkenntnisse und sicherer Umgang mit dem MS-Office Paket (Word, Excel, PowerPoint). Strategisches und konzeptionelles Denken, eigenständig und kreativ, teamfähig. Kontaktfreudig, kundenorientiert, aufgeschlossen und freundlich, interkulturelle Kompetenzen. Arbeitsauftrag: Konzeptentwickelung, um die Betreuung und Integration von internationalen Studierenden und Geflüchteten zu optimieren. Die Stelle ist im International Office angesiedelt und arbeitet mit den Mitarbeiterinnen, die für internationale Studierende und Gaststudierende zuständig Drucksache 21/9816 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 64 sind, zusammen. Entwicklung eines Gesamtkonzepts, das die Betreuungs- und Integrationsarbeit im International Office und in den Fakultäten erweitert und ausbaut. Entwicklung von Ideen in Zusammenarbeit mit den Fakultäten und anderen Stellen in der Hochschule. Projektentwicklung und -koordination, die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Budgetplanung und das Controlling und Personalverantwortung für den Einsatz von studentischen Tutorinnen und Tutoren. Stelle Projektmitarbeiterin Qualifikationen: Abgeschlossene Berufsausbildung Gute englische und weitere Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen im Hochschulbereich (z.B. Allgemeine Zulassungs- und Auswahlordnung HAWAZO) und des Verwaltungsrechts sowie Grundkenntnisse in angrenzenden Rechtsgebieten (z. B. SGB zu Krankenversicherung der Studierenden, Ausfallzeiten) Vertiefte Kenntnisse des Studienangebots, der Studienabschlüsse und der Ansprechpartner in den Fakultäten Sicherer Umgang mit den einschlägigen PC-Anwendungen, HELIOS, sowie mit den Fachprogrammen HIS-SOS und -ZUL Aufgeschlossenheit gegenüber den Kundenbelangen, Fähigkeit zur sicheren und termintreuen Bewältigung großer Arbeitsmengen, Verständnis für Datenbanken und Online-Angebote (z. B. HAW Navigator und elearning Plattform viaMINT) Arbeitsauftrag: Beratungstätigkeiten Beratung von (ehemaligen) Studierenden und Studienbewerbern insbesondere Geflüchteten, internationalen Studierenden und Asylsuchenden in allen Studien- und Bewerbungsangelegenheiten: In individuellen Fällen von Zulassung, Immatrikulation, Exmatrikulation und Widerspruchsverfahren und Unterstützung bei der kulturellen Sozialisierung mit dem deutschen Hochschulsystem durch Beratung in unterschiedlichen Sprachen und Hinweis auf spezielle Angebote wie den HAW Navigator zur Selbstprüfung der Studierfähigkeit sowie Erklärungen zur Nutzung der Angebote. Sachbearbeitung Zulassung und Immatrikulation speziell im Hinblick auf geänderte rechtliche Rahmenbedingungen: Prüfen der Bewerberunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit Prüfung und Entscheidung von Härtefallanträgen Bewertung und Entscheidung im Rahmen der jeweiligen Auswahlordnung Aktenabgabe im Widerspruchsfall mit kurzer Angabe der Ablehnungsgründe . Sachbearbeitung Studierendenverwaltung: Vornahme von Exmatrikulationen Genehmigung von Anträgen auf Beurlaubung und Praxissemester Aktenabgabe im Widerspruchsfall mit kurzer Angabe der Ablehnungsgründe BAföG -Bescheinigungen (BAföG-Teilerlass etc.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9816 65 9816ga_Text 9816ga_Anlagen 9816ga_Antwort_Anlage1 Das Programm #UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete sucht zum eine/n studentische/n Angestellte/n Das Programm #UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete sucht zum 01.04.2016 eine/n studentische/n Angestellte/n (12 Stunden/ Woche) Teamassistenz „UHHhilft – Studienorientierung für Geflüchtete“ Aufgabengebiet: Einstellungsvoraussetzungen: Erforderliche Fachkenntnisse: Persönliche Fähigkeiten: Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 900/7 Mittelweg 177 Ihre Aufgaben: Einstellungsvoraussetzungen: Erforderliche Fachkenntnisse: Persönliche Fähigkeiten: Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 906/4 Mittelweg 177 Studienberaterin bzw. Studienberater im Programm UHHhilft Hinweis zur Befristung: Ihr Aufgabengebiet: Einstellungsvoraussetzung: Erforderliche Fachkenntnisse: Persönliche Fähigkeiten: Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 932/1 Mittelweg 177 Koordinatorin bzw. Koordinator des Projekts Orientierung für Flüchtlinge EGr. 13 TV-L Hinweis zur Befristung: Ihr Aufgabengebiet: Einstellungsvoraussetzungen: Erforderliche Fachkenntnisse: Persönliche Fähigkeiten: Universität Hamburg Stellenausschreibungen Kennziffer: 950/3 Mittelweg 177 9816ga_Antwort_Anlage2