BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9819 21. Wahlperiode 21.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Philipp Heißner (CDU) vom 13.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist es um die Situation von Trennungs- und Scheidungskindern bestellt? Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurden 2015 in Deutschland 163.335 Ehen geschieden, 131.749 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Neben den „Scheidungskindern“ sind auch viele andere Kinder, deren Eltern sich in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft befanden, in familienrechtliche Streitigkeiten involviert. Hoch strittige Elternbeziehungen, Umgangsverweigerungen und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen um das Sorge- oder Umgangsrecht sind leider keine Seltenheit. Das Deutsche Jugendinstitut stellte vor einigen Jahren fest, dass in Deutschland rund 30.000 Kinder und Jugendliche eine sogenannte hoch strittige Elternschaft im Kontext der Trennung beziehungsweise Scheidung ihrer Eltern erleben müssen. Das anhaltend hohe Konfliktniveau zwischen den Eltern gilt wissenschaftlichen Studien zufolge für die betroffenen Kinder und Jugendlichen als riskante Entwicklungsbedingung, die häufig in eine tatsächliche Gefährdung und Schädigung des Kindeswohls mündet. Aber auch bei Trennungen und Scheidungen, die nicht hoch strittig verlaufen, ist eine einvernehmliche Regelung durch die Eltern im Interesse der Kinder die sinnvollste Lösung. Dabei kann insbesondere das Instrument der Mediation helfen, einen teuren und nervenaufreibenden Rosenkrieg bei der Trennung von Paaren zu vermeiden. In Berlin wurde aus diesem Grund im vergangenen Jahr das bundesweit einmalige Pilotprojekt „Mediationskostenhilfe“ auf den Weg gebracht, bei dem Streitparteien mit wenig Einkommen analog zur Verfahrenskostenhilfe eine Mediationskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Ehescheidungen in Hamburg seit 2012 entwickelt ? Wie viele minderjährige Kinder waren davon jeweils betroffen? Entwicklung der Zahl der Ehescheidungen in Hamburg seit 2012: 2012 2013 2014 2015 2016 bis 14.07.2017 Mitte 925 1007 917 948 887 534 Altona 478 475 494 442 433 248 Barmbek 791 711 779 761 662 339 Bergedorf 309 309 370 313 321 147 Blankenese 199 193 191 195 176 90 Drucksache 21/9819 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2012 2013 2014 2015 2016 bis 14.07.2017 Harburg 565 622 563 508 617 303 St. Georg 550 604 608 577 603 352 Wandsbek 509 534 504 501 460 235 Gesamt 4.326 4.455 4.426 4.245 4.159 2.248 Die Zahl der von Ehescheidungen betroffenen minderjährigen Kinder wird vom Amtsgericht nicht statistisch erfasst. Zwar sind in Scheidungsanträgen gemeinsame Kinder der Eheleute anzugeben (§ 133 Absatz 1 Nummer 1 FamFG), diese werden jedoch nicht als Beteiligte geführt, ferner werden nicht gemeinsame Kinder, die mit den Eheleuten in einem Haushalt mit den Eheleuten leben (gelebt haben) nicht genannt, können aber dennoch „betroffen“ von einer Scheidung sein. Eine händische Auswertung ist angesichts der fünfstelligen Verfahrenszahlen in der für Parlamentarische Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie hat sich die Anzahl der erstinstanzlichen Sorgerechtsverfahren seit 2012 jährlich in Hamburg entwickelt? Entwicklung der Zahl der erstinstanzlichen Sorgerechtsverfahren seit 2012: 2012 2013 2014 2015 2016 bis 14.07.2017 Mitte 1234 1494 1895 3315* 1138 496 Altona 324 372 441 461 428 244 Barmbek 439 423 446 466 503 280 Bergedorf 229 229 320 277 339 155 Blankenese 117 132 110 88 140 55 Harburg 531 538 657 809 821 365 St. Georg 493 504 635 566 636 372 Wandsbek 433 453 472 467 560 288 Gesamt 3.800 4.145 4.976 6.449 4.565 2.255 * Der Ausschlag nach oben in der Zahl der Sorgerechtsverfahren im Jahr 2015 beim Amtsgericht Hamburg-Mitte ist den Verfahren wegen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge geschuldet. 3. Wie hat sich die Anzahl der Umgangsverfahren seit 2012 jährlich in Hamburg entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der erstinstanzlichen Umgangsverfahren seit 2012: 2012 2013 2014 2015 2016 bis 14.07.2017 Mitte 293 337 313 310 344 184 Altona 160 157 164 162 159 127 Barmbek 232 249 267 264 255 149 Bergedorf 142 118 150 133 156 104 Blankenese 82 56 67 60 62 31 Harburg 230 248 269 283 353 167 St. Georg 232 234 254 284 224 127 Wandsbek 238 196 205 186 190 112 Gesamt 1.609 1.595 1.689 1.682 1.743 1.001 Die Entwicklung der Zahl der zweitinstanzlichen Umgangsverfahren (beim Hanseatischen Oberlandesgericht) ergibt sich aus der folgenden Übersicht: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 bis 17.7.2017 Anzahl 71 76 78 86 78 39 4. Gemäß § 36 Absatz 5 FamFG besteht die Möglichkeit, innergerichtlich im Rahmen des Verfahrens bei Güterichtern ein Mediationsverfahren durchzuführen. Wie hat sich die Anzahl der Verfahrenseingänge seit 2012 jährlich entwickelt und wie gingen die Verfahren jeweils aus? Der Senat begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit, Mediationen im Güteverfahren durchzuführen und die dadurch eröffneten Chancen gütlicher Verfahrensbeendigungen. Ein Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9819 3 Mediationsverfahren vor dem Güterichter soll gütliche Streitbeilegungen fördern. Dem Güterichter kommt keine Entscheidungskompetenz zu. Er soll die Parteien vielmehr darin unterstützen, eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Derartige freiwillig getroffene Regelungen haben eine hohe Akzeptanz und helfen dabei, Folgekonflikte zu vermeiden. Zudem ermöglicht die Mediation im Güteverfahren, dass weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden können und dient so dem Ziel einer langfristigen Befriedung, insbesondere bei konfliktbeladenen Dauerbeziehungen der Parteien. In Hamburg bestehen verschiedene und umfassende Möglichkeiten der Mediation. Neben der gerichtsinternen Mediation besteht die Möglichkeit , Mediationsverfahren bei der ÖRA und bei zahlreichen nicht staatlichen Anbietern durchzuführen. Aus der Mediationsstatistik für Familien- und Familienstreitsachen des Amtsgerichts Hamburg ergeben sich für das Amtsgericht Hamburg die folgenden Zahlen: 2012 2013 2014 2015 2016 bis 13.07.2017 Eingänge 95 85 79 79 69 22 Einigung 63 55 38 43 44 12 Einigung in Teilbereichen 2 - 1 - - - Keine Einigung 12 23 25 24 21 5 Außergerichtliche Einigung 1 4 1 3 3 3 Rückgabe an Verfahrensrichter, da keine Zustimmung zur Mediation oder ungeeignet 17 3 15 9 1 2 Aus der Statistik des Hanseatischen Oberlandesgerichts ergeben sich für das Hanseatische Oberlandesgericht folgende Zahlen bezüglich Mediationsverfahren: 2012 2013 2014 2015 2016 bis 13.07.2017 Verfahren 6 8* 11** 13*** 12**** 4***** Gescheitert 1 3 3 11 3 2 Keine Zustimmung 3 2 1 - - - Vergleich 1 3 6 2 9 1 Rücknahme 1 - 1 - - - * Davon eine Sache Elterliche Sorge (gleichzeitig auch Umgang) und eine Sache Umgang. ** Davon zwei Sachen Elterliche Sorge (einmal mit Umgang). *** Keine Sachen Elterliche Sorge oder Umgang. **** Davon eine Sache Elterliche Sorge/Umgang und eine Sache teilweise mit Umgang. ***** Davon ein Verfahren noch laufend. 5. § 36a Absatz 1 FamFG eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, den Parteien nach Anhängigkeit die Durchführung einer außergerichtlichen Mediation oder einer anderen (außergerichtlichen) Konfliktbeilegung vorzuschlagen . Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden beziehungsweise Gerichten über die Anzahl und/oder die Akzeptanz der auf dieser Basis vorgeschlagenen Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vor? Bei Mediationsbereitschaft wird das Verfahren an die gerichtsinterne Mediationsabteilung abgegeben. In Kindschaftssachen ist der Verweis auf externe Familienberatungsstellen auf Grundlage von § 156 Absatz 1 FamFG allerdings eine bei Elternkonflikten häufig genutzte Möglichkeit, wobei dies statistisch jedoch nicht erfasst wird. Drucksache 21/9819 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Eine zusätzliche Mediation auf Grundlage von § 36a FamFG wird beim Amtsgereicht Hamburg aus diesen Gründen nicht vorgeschlagen. Auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht wird eine außergerichtliche Mediation auf Grundlage von § 36a FamFG nicht vorgeschlagen. 6. Bei der ÖRA wird Familienmediation angeboten. a. Seit wann gibt es die Möglichkeit der Familienmediation bei der ÖRA? Bereits seit 1996 wird bei der ÖRA Familienmediation durchgeführt; zunächst als besondere Form des zivilrechtlichen Güteverfahrens. b. Wie viele Familienmediationen wurden seit der Eröffnung der Möglichkeit bei der ÖRA jeweils jährlich eingeleitet beziehungsweise durchgeführt? Eine regelhafte statistische Erfassung erfolgt erst seit 2004. Seitdem wurden 575 Mediationen in durchschnittlich sieben bis zehn Sitzungen à 1,5 Stunden begonnen und mit einer durchschnittlichen Erfolgsquote von 73 Prozent abgeschlossen. Bei der Erfassung der Anzahl der durchgeführten Mediationen wird nicht nach der Art der Mediationen unterschieden; allerdings handelt es sich in circa 95 Prozent der Fälle um Familienmediationen. Statistik Mediation Jahr ´04 ´05 ´06 ´07 ´08 ´09 ´10 ´11 ´12 ´13 ´14 ´15 ´16 Begonnene Mediationen 42 32 39 37 51 47 50 40 54 37 48 53 45 Abgeschlossen mit Erfolg % 66% 75% 84% 75% 74% 69% 50% 72% 83% 78% 83% 70% 72% c. Wie beurteilen die zuständigen Behörden die Möglichkeit beziehungsweise die Akzeptanz der Familienmediation bei der ÖRA? Die zuständige Behörde beurteilt die Möglichkeiten beziehungsweise Akzeptanz der Familienmediation bei der ÖRA dahin gehend, dass diese von Fachleuten und von Medianden als hochkompetent wahrgenommen werde. Der Umstand, dass die Medianden die Mediation nicht nur auf Verweis durch die Gerichte oder aufgrund von Hinweisen anderer Behörden durchführen, sondern die ÖRA überwiegend aus eigenem Antrieb aufsuchten, lässt auf eine hohe Akzeptanz schließen. 7. Ist der zuständigen Behörde das Berliner Pilotprojekt „Mediationskostenhilfe “ bekannt? Falls ja, inwiefern wäre nach Auffassung der zuständigen Behörde ein entsprechendes Projekt in Hamburg sinnvoll? Das Berliner Modellprojekt beinhaltet unter anderem die Exploration der kostenlosen Mediation für Geringverdiener (Paare/Familien). Bei der ÖRA besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Mediation zu einer geringeren Gebühr. Geringverdiener zahlen für die Mediation die reduzierte Gebühr von 30 Euro (statt 160 Euro Regelgebühr ) pro 1,5-stündiger Sitzung. Inbegriffen sind das kostenlose Informationsgespräch am Anfang, ein Abschlussgespräch zum Ende sowie eine Protokollerstellung nach jeder Sitzung. Dieses Angebot erachtet die zuständige Behörde als ausreichend. 8. Ziel des „Begleiteten Umgangs“, einem Angebot der Jugendhilfe gemäß § 18 Absatz 3 SGB VIII, ist es, das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen und zu erhalten. Eltern wird die Möglichkeit eröffnet, durch Beratung in Einzel- oder gemeinsamen Gesprächen eine langfristige, einvernehmliche Umgangsregelung für das Kind und seine Eltern zu erarbeiten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9819 5 a. Wie viele Einrichtungen der kommunalen und freien Träger in welchen Bezirken bieten in Hamburg einen „Begleiteten Umgang“ an? Bitte pro Bezirk unter Angabe der Einrichtungen darstellen. Bezirk Einrichtungen Altona Im Bezirk Altona wird der begleitete Umgang von drei freien Trägern angeboten, nämlich der Pestalozzi Stiftung Altonaer Kerngebiet Region 1, der Vereinigung Pestalozzi Altonaer Westen Region 2 sowie der Großstadt-Mission Altona gesamt (nur für Kinder in Pflegefamilien ). Bergedorf Im Bezirk Bergedorf bietet der freie Träger Kinder- und Jugendhaus St. Elisabeth begleiteten Umgang an. Eimsbüttel Im Bezirk Eimsbüttel werden die folgenden Freien Träger vom Jugendamt Eimsbüttel mit der Durchführung begleiteter Umgänge beauftragt: Hamburger Kinder u. Jugendhilfe; Ann Bandick sowie Praxis Reiner Dohrn. Als Kommunale Träger führen alle ASD- Abteilungen des Bezirksamtes Eimsbüttel begleiteten Umgang durch, insbesondere um eigene Interaktionsbeobachtungen der Erziehungspersonen machen zu können, in Überbrückungsphasen und bei kurzfristigem dringenden Bedarf. Hamburg- Nord Im Bezirk Hamburg-Nord bietet der Träger Pestalozzi-Stiftung begleiteten Umgang am Standort Langenhorner Chaussee 161 an. Hamburg- Mitte Im Bezirk Hamburg-Mitte hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit einem freien Träger der Jugendhilfe (s&s – family support) eine Vereinbarung zur Durchführung von begleiteten Umgängen geschlossen . Harburg Im Bezirk Harburg bietet der Träger Pestalozzi Stiftung im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Bezirk Harburg begleitet Umgänge an. Nur in Einzelfällen, meist außerhalb Hamburgs oder aufgrund individueller Fallkonstellationen, werden andere Träger mit der Durchführung von begleiteten Umgängen beauftragt. Wandsbek Im Bezirk Wandsbek werden begleitete Umgänge von der AWO übernommen. Der Umgang erfolgt im KiFaZ Farmsen-Berne. b. Wie viele Fälle „Begleiteten Umgangs“ wurden seit 2012 jeweils jährlich durchgeführt? Fallzahlen „Begleiteter Umgang“ nach § 18 Absatz 3 SGB VIII: 2012 2013 2014 2015 2016 Altona 49 47 38 32 39 Bergedorf 28 23 28 33 40 Eimsbüttel 17 29 17 22 27 Hamburg- Mitte 50 22 40 47 45 Hamburg- Nord 18 16 23 21 21 Harburg 21 19 15 20 20 Wandsbek 55 77 50 50 48 Gesamt 238 233 211 225 240 Quelle: Berichtswesen der Bezirksämter c. Wie lange müssen Betroffene auf die Möglichkeit des „Begleiteten Umgangs“ in den einzelnen Bezirken aktuell durchschnittlich warten ? Für die Leistung des begleiteten Umgangs auf der Grundlage von § 18 Absatz 3 SGB VIII klärt der ASD in jedem Einzelfall die Leistungsvoraussetzungen. Die Dauer dieses Klärungsprozesses ist grundsätzlich abhängig von der Mitwirkungsbereitschaft der Eltern. Vor diesem Hintergrund kommt es zu folgenden Wartezeiten: Drucksache 21/9819 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Bezirk Durchschnittliche Wartezeit Altona Derzeit keine Wartezeiten. Bergedorf Wird nicht erfasst bzw. keine Erfassung möglich. Eimsbüttel Derzeit zwischen zwei bis vier Wochen. Hamburg- Mitte Derzeit zwischen ein bis drei Wochen. Hamburg- Nord Wird nicht erfasst bzw. keine Erfassung möglich. Harburg Wird nicht erfasst bzw. keine Erfassung möglich. Wandsbek Derzeit zwei Wochen.