BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9827 21. Wahlperiode 21.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 10.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Veräußerung von „Pflegen & Wohnen“ Hier: Zusicherungen aus Basis-Drs. 18/4856 Mitteilung des Senates an die Bürgerschaft „Privatisierung und Veräußerung der pflegen & wohnen Betriebs GmbH“ Mit der Drs. 18/4856 sind vorbereitend und erklärend hinsichtlich des Bürgerschaftsbeschlusses zur Gesetzesänderung gemäß Drs. 18/4929 diverse Eckpunkte und Vertragsregelungen aufgezählt, die die „Privatisierungsziele der Freien und Hansestadt“ absichern (Seite 4 fortfolgende aus Drs. 18/4856). Hierzu zählen die „Ziele“ Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung Übertragungsbeschränkungen Interessen der Arbeitnehmer/-innen Standortsicherung Neubau- und Investitionsverpflichtung Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hamburg Hierzu fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Sind diese Eckpunkte und Vertragsregelungen umgesetzt worden? Ja. Zu den Eckpunkten und den wesentlichen Inhalten der Veräußerungsverträge siehe Drs. 18/4856. 2. Ist die 20-jährige Verpflichtung zur Standortsicherung gewährleistet? 3. Ist die 20-jährige Zweckbestimmung der Pflegegrundstücke grundbuchlich durch eine entsprechende Grunddienstbarkeit gesichert worden? Ja. Im Übrigen siehe Drs. 18/7424. 4. Im Falle eines Verstoßes gegen die Zweckbestimmung seien als Sanktionsmöglichkeiten insbesondere eine Vertragsstrafe sowie eine Rückübertragungsverpflichtung vertraglich vereinbart worden. Ist diese vertragliche Vereinbarung entsprechend erfolgt? Drucksache 21/9827 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja, entsprechende Regelungen sind im Grundstückskaufvertrag vom 15. August 2006 enthalten. 5. Sind die Investitionen wie beschrieben über mindestens 53,25 Millionen Euro und im vorgegebenen Zeitraum von sechs Jahren an den Standorten Oberaltenallee, Alsterberg, Farmsen, Heimfeld und Holstendorf vorgenommen worden? Bitte einzeln aufführen, auch die tatsächlichen Investitionssummen. 6. Welche Zusicherung ist nicht oder nur teilweise umgesetzt worden? 7. Falls irgendein Parameter nicht oder nur teilweise umgesetzt wurde; was hat der Senat für Maßnahmen getroffen beziehungsweise gedenkt der Senat zu unternehmen? An allen genannten Standorten sind Neubauten entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen errichtet worden. An den Standorten Oberaltenallee/Finkenau und Alsterberg handelt es sich um komplette Ersatzbauten mit 250 beziehungsweise 233 Plätzen , an den Standorten Farmsen (101 Neubauplätze), Heimfeld (149 Neubauplätze) und Hostenhof (138 Neubauplätze) um Anbauten oder Ersatz für einzelne Gebäude. Die Überprüfung der tatsächlichen Investitionssummen durch den Vertragspartner f & w ist noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Behörde hat f & w aufgefordert, sie über das Ergebnis kurzfristig zu informieren.