BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9830 21. Wahlperiode 21.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 14.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Keine Unterkünfte für Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern beim G20-Gipfel – Erschöpfte Polizisten schlafen auf dem Fußboden Im Zuge des vergangenen G20-Gipfels sind auch zahlreiche Polizisten aus anderen Bundesländern nach Hamburg gekommen. Der „Stern“ berichtete in diesem Zusammenhang am 9. Juli in seiner Online-Ausgabe über ein Foto und einen Text, die der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thomas Mohr auf „Facebook“ veröffentlicht hatte. Das Foto zeigt Polizisten am Rande ihres G20-Gipfel-Einsatzes in Hamburg, die – so der erläuternde Text – nach 48-stündigem Einsatz in voller Montur auf dem nackten Boden eines Hausflurs liegen, um dort auszuruhen. Den Polizisten sei kein vernünftiger Platz zum Regenerieren zur Verfügung gestellt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Einsatz anlässlich des G20-Gipfels stellte für die eingesetzten Kräfte aufgrund der vielfältigen Einsatzanlässe und der teilweise massiven Gewalteinwirkung durch Störer eine physisch und psychisch hoch belastende Einsatzsituation dar. Die Einsatzentwicklung machte Abweichungen von den vorgeplanten Dienstzeiten erforderlich, teilweise auch in erheblichem Umfang für Teilkräfte. Aufgrund der Einsatzsituation nutzten Einsatzkräfte auch kurze Phasen, in denen keine unmittelbare Einbindung notwendig war, eine Verlegung in die Unterkunft aber nicht erfolgen konnte, für kurze Pausen, bei denen auch Situationen wie auf dem Foto entstanden sind. Sie verdeutlichen die enorme Belastung, der die Einsatzkräfte bei diesem Einsatz aufgrund des Störerverhaltens ausgesetzt waren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie waren die Einsatzkräfte, die zur Unterstützung aus anderen Bundesländern und anderen Staaten kamen, während des G20-Gipfels in Hamburg untergebracht? Welche Übernachtungsmöglichkeiten hatten diese und wie erfolgte die Versorgung mit Lebensmitteln? Auswärtige Einsatzkräfte waren in Beherbergungsbetrieben oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die Unterbringung erfolgte größtenteils in Zweibettzimmern, teilweise auch in Einzelbelegung. In Ausnahmefällen kam es zu einer Dreibett-Belegung . Das Versorgungskonzept bestand aus folgenden Komponenten: Verpflegung auswärtiger Kräfte in Beherbergungsbetrieben durch Halbpension oder alternativ durch Hotelfrühstück und Warmverpflegung an den Verpflegungsstützpunkten , Drucksache 21/9830 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ergänzend Verpflegung mit Obst, Snacks sowie Kalt- und Warmgetränken an den Verpflegungsstützpunkten, Verpflegung im Einsatzgeschehen durch Ausgabe von täglich wechselnden Verpflegungsbeuteln inklusive Kalt- und Warmgetränken. Soweit im Einsatzgeschehen möglich, erfolgte die Nachführung von Zwischenverpflegung und Getränken im Einsatzraum. Soweit diese Komponenten einsatzbedingt nicht nutzbar waren, erfolgt eine finanzielle Entschädigung. 2. Ist insbesondere die Unterbringung und Versorgung der Einsatzkräfte gewährleistet gewesen, nachdem am 7. Juli weitere Verstärkungen angefordert worden waren? Ja, es standen ausreichende Unterkunftskapazitäten zur Verfügung. 3. Wie lange dauerte vorgesehenermaßen die Schicht eines einzelnen Polizisten und inwieweit ist von dieser Planung abgewichen worden? Die Einsatzabschnitte der BAO Michel haben die Dienstzeiten ihrer eingesetzten Einheiten eigenständig entsprechend der jeweiligen Erfordernisse geplant. Dabei ist eine Dienstzeit von zwölf Stunden in der Vorplanung nicht überschritten worden. Durch konkrete Einsatzanlässe und Lageveränderungen musste in einzelnen Einsatzabschnitten von der Planung abgewichen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. War zumindest so geplant worden, dass Einsatzkräfte, dadurch dass sie sich im Dienst abwechselten, auch Erholungspausen haben sollten? Ja. 5. Ist es zutreffend, dass Polizisten – wie in dem Artikel dargestellt – teilweise 48-Stunden-Schichten absolvieren mussten? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. War gewährleistet, dass Einsatzkräfte während ihrer Pausen in angemessene , Erholung zulassende Unterkünfte kamen? 7. Waren dabei auch Aufenthaltsräume vorgesehen, in denen die Einsatzkräfte sich aufhalten konnten, ohne zu schlafen? Die Zimmer in den Beherbergungsbetrieben standen den auswärtigen Einsatzkräften im Einsatzzeitraum durchgängig zur Verfügung. Dort vorhandene Aufenthaltsräume konnten von den Einsatzkräften in Anspruch genommen werden. Für Hamburger Kräfte wurde in der Liegenschaft Alsterdorf kurzfristig eine Unterkunft mit Schlafmöglichkeiten hergerichtet, darüber hinaus standen ihnen Diensträumlichkeiten der Polizeidienststellen zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie bewertet die Behörde den dem Artikel zugrunde liegenden Facebook -Post? Ist dies ein während des Gipfels ein häufig vorkommendes Bild gewesen? Siehe Vorbemerkung.