BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9839 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 17.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Starkregenereignisse und ihre Folgen im Stadtteil Rahlstedt – Vorsorge und Strategien Die Extremwetterereignisse 2017 und 2016 haben bereits ungeahnte volkswirtschaftliche , aber auch Schäden bei privaten Grundstückseigentümern verursacht. Das schafft Handlungsdruck für alle Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung und auch bei Planern, um sich auf die Wetterereignisse der Zukunft vorzubereiten. Es gibt dafür bereits erfolgreiche Konzepte (Klimafassaden , Gründächer, entsiegelte Verkehrsflächen, Siele und so weiter). Die Behörde für Umwelt und Energie und HAMBURG WASSER hatten im Jahr 2015 einen Ergebnisbericht des Projektes RISA (RegenIntraStrukturAnpassung ) vorgelegt. Leider sind der Strukturplan 2030 und seine Begleitdokumente nur als Empfehlungen zu verstehen. Mit dem Bau von 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr sowie der Erschließung von Gewerbeflächen geht eine zunehmende Verdichtung und damit Versiegelung von Flächen einher. Zudem besteht die Gefahr, dass es infolge des Klimawandels zukünftig zu einer weiteren Belastung der Entwässerungsinfrastrukturen und der Gewässer durch die Zunahme von Starkregen kommt. Vor diesem Hintergrund wurden in RISA disziplin- und behördenübergreifend „Weichenstellungen“ für den zukünftigen Umgang mit Regenwasser in der Stadt erarbeitet. Im Juni 2016 kam es in der Pusbackstraße im Stadtteil Rahlstedt zu einer Überschwemmung durch Starkregen. Inzwischen gab es in dieser Straße weitere Ereignisse durch Starkregen. Ursachen waren jeweils die Topografie der Straße und Grundstücke und die Querschnitte der Gräben. Das Bezirksamt Wandsbek wurde über die Überschwemmungen informiert. Bisher ist noch keine Analyse mit der die Ermittlung von topografischen Senken (Tiefpunkte), der Senken-Einzugsgebiete und der Fließwege an der Oberfläche erfolgt, damit eine Gefährdungspotenzialkarte und eine Risikopotenzialkarte für das Umfeld der Pusbackstraße erstellt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Maßnahmen sind bei Schadensfällen durch Starkregen im Rahmen des Integrierten RegenWasserManagements (IRWM) vorgesehen? Das integrierte Regenwassermanagement in Hamburg sieht keine Maßnahmen nach Schadensfällen durch Starkregen vor. Drucksache 21/9839 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es werden jedoch Maßnahmen zum Schutz vor Schadensfällen, zum Beispiel durch Abflussvermeidung und -verzögerung und zum Objektschutz, insbesondere zur privaten Schadensvorsorge, empfohlen. Eine Abflussvermeidung im Bestand kann zum Beispiel die private Abkopplung der Dachentwässerung vom Entwässerungssystem durch Rückhalt und Versickerung sein. Eine Abflussverzögerung wird erreicht, wenn oberflächlich abfließendes Regenwasser schadlos zeitweilig zwischengespeichert und erst später abgeleitet wird. Zur kurzfristigen und schadlosen Rückhaltung können Flächen unterschiedlicher Nutzung nach einer entsprechenden Profilierung mitbenutzt werden. 2. Warum wurde keine flächendeckende topografische Analyse an der Pusbackstraße mittels eines hochauflösenden digitalen Geländemodells (DGM) durchgeführt? Im Rahmen des Projektes RISA (siehe dazu auch Drs. 20/12943) wurde zur Ermittlung potenzieller Senken eine topografische Analyse auf der Grundlage eines hochauflösenden digitalen Geländemodells (DGM) aus dem Jahr 2000 für einen Großteil Hamburgs durchgeführt. Diese Untersuchung schließt auch Rahlstedt und die Pusbackstraße ein. 3. Wann liegt ein vollständiges „Grabenkataster“ für ganz Hamburg vor, womit die nicht sielgebundene Oberflächenentwässerung systematisch erfasst werden soll? Ebenfalls im Rahmen des Projekts RISA wurde eine Methodik zur Identifikation von Gräben, die noch nicht im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (AL- KIS) enthalten sind, entwickelt und in einem Pilotgebiet (Schleemer Bach) getestet. Ein vollständiges „Grabenkataster“ für ganz Hamburg wurde nicht beauftragt. Das Bezirksamt Wandsbek wird im Zuge der Digitalisierung des öffentlichen Raumes auch die Gräben kartieren. Ziel ist es, Ende 2018 ein Grabenkataster in digitaler Form für den Bezirk zur Verfügung zu haben. 4. Wann wird insbesondere für den Stadtteil Rahlstedt mit der Erstellung des Grabenkatasters begonnen? Nach derzeitigen Planungen Mitte 2018. 5. Warum wurde im Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 festgelegt, dass auf die Herstellung von Regenwassersielen verzichtet werden soll, und ist diese Festlegung in der heutigen Zeit mit Starkregenfällen, Verdichtung und damit Versiegelung von Flächen noch richtig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Ja. In der Begründung zum Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 wird unter Ziffer 5 das Ziel aufgeführt, dass in der Regel auf die Herstellung von Regenwassersielen verzichtet werden soll, um damit den erforderlichen Grundwasserstand für den angrenzenden Volksdorfer Wald und den zum Teil alten Baumbestand auf den Grundstücken zu sichern. Das auf den Grundstücken anfallende Regenwasser soll dazu an Ort und Stelle versickert werden. In der Verordnung zum Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 findet sich jedoch keine Festsetzung, die die Errichtung von Regenwassersielen ausschließt. Die Versickerung des anfallenden Regenwassers ist nach wie vor ein wichtiges Ziel, welches im Einzelfall auf seine Realisierbarkeit zu prüfen und mit anderen Belangen abzuwägen ist. Eine offene Oberflächenentwässerung und die Versickerung von Regenwasser entsprechen den Grundsätzen von RISA, Regenwasser nur im Ausnahmefall in einem Siel abzuleiten und ortsnah zu bewirtschaften. Aus diesem Grund war die festgelegte Oberflächenentwässerung zukunftsweisend und ist zeitgemäß. 6. Warum wurde das Hamburger Regelwerk „Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra)“ aus dem Jahr 2015 noch nicht verbindlich durch Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9839 3 die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eingeführt, damit die Bezirksämter entsprechend mit dem Regelwerk arbeiten können? Die „Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen – ReStra“ befinden sich derzeit noch in der Aufstellungsphase. Die „Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ wurden mit Rundschreiben Straßenwesen RS 1/15 vom 6. Februar 2015 als erstes Dokument der ReStra vorab eingeführt.