BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/984 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Gesundheitsgefährdungen der Hamburger/-innen durch die Luftbelastungen aus dem Straßenverkehr und schnelle Abhilfe durch Tempo-30- Regelungen Ende Juni 2015 wurde bekannt, dass die EU in einem neuen Mahnschreiben an die Bundesregierung gefordert hat, energischer gegen die Belastung der Luft mit giftigem Stickdioxid vorzugehen. Die bereits seit 2010 geltenden Grenzwerte werden in vielen Ballungszentren nicht eingehalten. Auch Hamburg gehört zu den Regionen, in denen die Jahresgrenzwerte überschritten werden. Vor allem mit Blick auf die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch chronischen Husten, Bronchitis, Asthma, Entzündungen oder Lungenkrebs ist schnelles und effektives Handeln dringend gefragt. Der Kfz-Verkehr sowie die Schiffsabgase sind die Hauptursachen für die Luftbelastungen und Grenzwertüberschreitungen. Eine schnelle und effektive Maßnahme zur Senkung des Schadstoffs wäre eine Geschwindigkeitsreduzierung im Kfz-Verkehr, wie sie zum Beispiel mit einer flächendeckenden Tempo-30-Regelung zu erreichen wäre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche rechtlichen Hindernisse verhindern die flächendeckende Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Hamburg? § 3 Absatz 3 Nummer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt. a. Welche der genannten rechtlichen Hindernisse kann der Senat beziehungsweise die Bürgerschaft beseitigen? Auf Landesebene können die rechtlichen Hindernisse nicht beseitigt werden. b. Für welche der genannten Hindernisse ist welche Änderung der rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene notwendig? Auf Bundesebene wäre eine Änderung der StVO erforderlich, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Zustimmung des Bundesrates vorgenommen werden müsste. 2. Welche der unter Nummer 1. a. und Nummer 1. b. genannten Änderungen hat der Senat bereits in Planung oder will er jetzt in rot-grüner Regierung angehen? Der Senat hat sich damit nicht befasst.