BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9841 21. Wahlperiode 25.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 17.07.17 und Antwort des Senats Betr.: Alkoholkonsumverbot im HVV (III) – Aktueller Stand der Kontrollen Seit dem 1. September 2011 gilt in Hamburg ein Alkoholkonsumverbot (AKV) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Durch dieses sollen Gewalttaten und Zwischenfälle mit betrunkenen Fahrgästen reduziert werden. Gleichzeitig wirkt das Erscheinungsbild des HVV aufgeräumter. Fahrgäste sollen sich außerdem durch die Verbannung geöffneter Flaschen innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) sicherer fühlen. Für diese Maßnahme wurden seitens des HVV keine zusätzlichen Sicherheitskräfte eingestellt (Drs. 20/8657), um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen und gegebenenfalls Verstöße mit einem Bußgeld zu ahnden. Schon 2011 gab es eine große Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Verbots. Betroffene Fahrgäste würden bereits alkoholisiert in die Busse und Bahnen des HVV einsteigen. Man könne durch dieses Verbot aber das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste steigern, da Flaschen et cetera aus dem öffentlichen Blick verschwinden würden. Der HVV hat an dem Verbot festgehalten und zog ein Jahr nach dessen Einführung ein positives Fazit. Herangezogen wurde ebenfalls eine repräsentative Umfrage. Nach dieser stimmten 85 Prozent der Fahrgäste der Einführung eines Alkoholkonsumverbots zu (Drs. 20/4913). Was die Zahlen- und Datenbasis hinsichtlich des Alkoholkonsumverbots angeht, sagte der Geschäftsführer laut Drs. 20/9670, dass Vorkommnisse , die damit in Verbindung stünden, statistisch erfasst, zugeordnet und nach Alters- und sonstigen Strukturen sortiert würden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutschen Bahn AG (DB), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und AKN Eisenbahn AG (AKN) wie folgt: 1. Wie viele Kontrollen gab es speziell zur Einhaltung des Alkoholkonsumverbots im Gebiet des HVV seit 2011 bis heute? Bitte jahresweise sowie nach den einzelnen Verkehrsunternehmen des HVV aufschlüsseln. 2. Wie viel Personal (Stellen und VZÄ) ist seit 2011 bis heute bei a) Hamburger Hochbahn AG, b) DB AG beziehungsweise S-Bahn Hamburg GmbH, c) AKN Eisenbahn AG, d) Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH, mit den Kontrollen zu Einhaltung des AKV beauftragt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Drucksache 21/9841 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/6888. 3. Wie viele Verstöße gegen das Verbot wurden vom Sicherheitspersonal seit 2011 bis heute festgestellt und aufgenommen? Bitte jahresweise und nach den einzelnen Verkehrsunternehmen des HVV aufschlüsseln. Jahr HOCHBAHN DB AKN 2016 1.741 2.455 17 2017 Zahlen liegen noch nicht vor Zahlen liegen noch nicht vor 27 (Stand: 14.07.2017) Im Übrigen siehe Drs. 21/2374 und 21/6888. Die VHH führt hierzu keine gesonderten Statistiken. 4. Welche Strafen hatten die Verstöße gegen das Konsumverbot seit 2011 bis heute zur Folge? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Zur Anzahl der festgestellten Verstöße siehe Antwort zu 3. Im Übrigen siehe Drs. 21/2374. 5. Wie haben sich die Einnahmen aus Bußgeldern bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot seit 2011 bis heute entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Jahr HOCHBAHN AKN 2016 33.920,00 € 265,00 € 2017 Zahlen liegen noch nicht vor 675,00 € (Stand: 14.07.2017) Die VHH führt hierzu keine gesonderten Statistiken. Die DB konnte in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Angaben machen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2374 beziehungsweise 21/6888. 6. Wie viele Forderungen wegen der Verstöße gegen das Alkoholverbot konnten aus welchen Gründen nicht eingebracht werden beziehungsweise wurden niedergeschlagen? Bitte die dadurch entgangenen Einnahmen jahresweise für 2011 bis heute aufschlüsseln. AKN Verstöße Entgangene Einnahmen 2016 1 40,00 € 2017 2 (Stand: 14.07.2017) 80,00 € Die Stornierungen haben unterschiedliche Gründe. Die Mehrheit der Stornierungen ist nach einem Einspruch erfolgt. Hochbahn Forderungswerte Entgangene Einnahmen 2016 69.680,00 € 35.760,00 € 2017 Zahlen liegen noch nicht vor Zahlen liegen noch nicht vor Die fehlende Realisierung der Forderung liegt häufig darin begründet, dass die angetroffenen Personen über keine feste Wohnanschrift verfügen. Die DB wurde hierzu gefragt, konnte allerdings in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Angaben machen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2374 und 21/6888. 7. Welche Altersstrukturen lassen sich bei den festgestellten Verstößen gegen das Verbot erkennen? Bitte jahresweise seit 2011 aufschlüsseln. AKN Jahr Vorgänge 15-30 Jahre 30-40 Jahre 40-50 Jahre 50-60 Jahre ohne Angabe 2016 17 8 5 3 1 2017 27 13 8 0 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/9841 3 HOCHBAHN 2016 Alter Geburtsjahr Anzahl bis 20 bis 1996 169 21 bis 25 1995 – 1991 384 26 bis 30 1990 – 1986 340 31 bis 35 1985 – 1981 216 36 bis 40 1980 – 1976 205 41 bis 45 1975 – 1971 84 46 bis 50 1970 – 1966 118 51 bis 55 1965 – 1961 117 56 bis 60 1960 – 1956 66 61 bis 65 1955 – 1951 29 66 und älter ab 1950 15 Die Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/2374 und 21/6888. Die DB konnte in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Angaben machen.